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Empfohlene Beiträge

Clown89

Hallo Zusammen,

bin 20 Jahre und komme mit den Versicherungen gar nicht mit, was gut bzw. geldabzocke ist!

 

Letztens kam ein Vermögenstyp vorbei und ich machte halt 2 Verträge.

Einmal Haftpflicht Versicherung und dir Wunschpolice (er meinte das wäre das wichtigste von allen -.-)

 

Nun ja, ich werd wahrscheinlich die wunschpolice kündigen da ich NIE was gutes gelesen hatte.

 

Wollte nun fragen ob die kündigung in ordnung ist & welche versicherung ich machen sollte.

 

Ich danke euch jetzt schonmal vom ganzen Herzen ^^

 

p.s zahle für beides erst 2 Monate

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Lobster

Schau mal hier zum Thema Wunschpolice.

 

Und im Allgemeinen gilt: Erst nachdenken, dann unterschreiben. Aber nun gut. Das Ding ist 2 Monate alt, da hält sich der Verlust wohl noch in Grenzen.

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Clown89

ok danke!!!! Kündigung wird dann demnächst los fliegen ^^

 

was sollt ich denn für versicherungen abshcließen?

haftplficht hab ich ja bei der AM, gut ode rnicht? ^^

 

ne rentenversicherung wäre ja wichtig und ne unfall versicherung auch??

 

oder noch was?

 

danke!!!!!!

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx
Hallo Zusammen,

bin 20 Jahre und komme mit den Versicherungen gar nicht mit, was gut bzw. geldabzocke ist!

 

Letztens kam ein Vermögenstyp vorbei und ich machte halt 2 Verträge.

Einmal Haftpflicht Versicherung und dir Wunschpolice (er meinte das wäre das wichtigste von allen -.-)

 

Nun ja, ich werd wahrscheinlich die wunschpolice kündigen da ich NIE was gutes gelesen hatte.

 

Wollte nun fragen ob die kündigung in ordnung ist & welche versicherung ich machen sollte.

 

Ich danke euch jetzt schonmal vom ganzen Herzen ^^

 

p.s zahle für beides erst 2 Monate

Der Mensch braucht 4 Versicherungen:

  • - Rechtschutz
    - Haftpflicht
    - Berufsunfähigkeitsschutz
    - Unfallversicherung
    (- ggf. Hausrat bei Wohn- oder Hauseigentum)

Eine Rentenversicherung macht in meinen Augen keinen Sinn, da der Versicherer lediglich einen Betrag anspart, sich jedoch gg. keine Schäden, Unfälle, etc. versichert. Da sollte man besser zum Sparplan greifen ... ist billiger im Bezug auf die Kosten und vor allem, flexibler ... hier im Forum einfach mal suchen.

Deine 'Wunschpolice' würde ich schnellstens kündigen! Warum kannst du hier im Forum nachlesen. Stichwort: die Kosten!!!

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Lobster

Nun ja, Rechtschutz würde ich nun nicht dazu zählen...

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Granini

Kann meinen Vorrednern nur zustimmen, kündige die Wunschpolice schnellstmöglich!

Hast ja echt Glück gehabt, dass dir so schnell aufgefallen ist, wie sch*** die ist. ;)

 

Unfallversicherung halte ich für weniger wichtig, außer du hast ein gefährliches Hobby wie z.B. Motorrad fahren.

 

Bei Haftpflichtversicherung kann man nicht sooo viel falsch machen, natürlich ist deine jetzige nicht die Beste aber das ist nicht so schlimm.

 

Wie du schon erkannt hast, für deine Altersvorsorge solltest du was tun, wenn du dich auskennst und Zeit hast kannst du alles selber machen wie Stoxx schon meinte oder du nimmst z.B. die DWS Riester. Da gibt es hier auch viele Themen zu, damit wirst du nicht komplett falsch liegen.

 

Über den Sinn einer BU scheiden sich die Geister, du musst auf jeden Fall eine gute nehmen mit vernünftiger Rente, sonst macht das keinen Sinn. Informier dich mal ausgiebig zu diesem Thema.

 

Gruß

Granini

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Clown89

danke!!

ist die Wunschpolice nicht das gleiche die berufsunfähigkeit?

 

Kann meinen Vorrednern nur zustimmen, kündige die Wunschpolice schnellstmöglich!

Hast ja echt Glück gehabt, dass dir so schnell aufgefallen ist, wie sch*** die ist. ;)

 

Unfallversicherung halte ich für weniger wichtig, außer du hast ein gefährliches Hobby wie z.B. Motorrad fahren.

 

Bei Haftpflichtversicherung kann man nicht sooo viel falsch machen, natürlich ist deine jetzige nicht die Beste aber das ist nicht so schlimm.

 

Wie du schon erkannt hast, für deine Altersvorsorge solltest du was tun, wenn du dich auskennst und Zeit hast kannst du alles selber machen wie Stoxx schon meinte oder du nimmst z.B. die DWS Riester. Da gibt es hier auch viele Themen zu, damit wirst du nicht komplett falsch liegen.

 

Über den Sinn einer BU scheiden sich die Geister, du musst auf jeden Fall eine gute nehmen mit vernünftiger Rente, sonst macht das keinen Sinn. Informier dich mal ausgiebig zu diesem Thema.

 

Gruß

Granini

 

Danke. Könntest du mir vllt. ein Paar gute unernehmen nennen?

sollte ich die versicherungen alle bei einem machen?

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Granini

Nee die Wunschpolice ist nicht das Gleiche!!!!

Da sieht man ja, wie die Qualität deiner "Beratung" war...

 

Gute Anbieter sind:

 

Allianz

AXA

Condor

Nürnberger

HDI-Gerling

............ und noch andere.

 

 

Ich würde nicht alle Versicherungen bei einem Anbieter nehmen, welchen Vorteil soll das haben?

Soweit ich weiß, weigern sich die Rechtsschutz-Versicherungen zum Beispiel, das eigene Unternehmen zu verklagen. Wenn du also eine Forderung z.B. aus der Haftpflicht gegenüber deiner Versicherung durchsetzen möchtest, und deine Rechtsschutz hast du beim gleichen Unternehmen, hast du Pech gehabt...

 

Lass dir doch ein paar Vertreter der o.g. Versicherungen kommen, die werden dir mit Sicherheit auch alle anderen Versicherungen verkaufen wollen, aber UNTERSCHREIB ERSTMAL NICHTS!

Dann kannst du in Ruhe die Angebote vergleichen und dir überlegen, was du bei wem abschließen willst.

 

Alternativ gibt es da noch die "unabhängigen" Makler, die für dich vergleichen, aber DVAG behauptet ja auch unabhängig zu sein, da muss man also sehr vorsichtig sein.

 

Gruß

Granini

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hype*
Nun ja, Rechtschutz würde ich nun nicht dazu zählen...

 

 

Wenn man keine hat, brauch man sie und wenn man eine hat, brauch man sie nicht mehr.

 

So ging es mir ;-)

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Lobster
Wenn man keine hat, brauch man sie und wenn man eine hat, brauch man sie nicht mehr.

 

So ging es mir ;-)

Ok, ich denke aber, dass es unbestritten ist, das Haftpflicht und BU erstmal Vorrang haben sollten.

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el galleta
welche versicherung ich machen sollte.

Schau mal hier, könnte hilfreich sein.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Soweit ich weiß, weigern sich die Rechtsschutz-Versicherungen zum Beispiel, das eigene Unternehmen zu verklagen. Wenn du also eine Forderung z.B. aus der Haftpflicht gegenüber deiner Versicherung durchsetzen möchtest, und deine Rechtsschutz hast du beim gleichen Unternehmen, hast du Pech gehabt...

 

um Gottes Willen...wenn wir derartige Zustände hätten!

 

Nein, in solchen Fällen wird - damit die Objektivität - gewahrt bleibt, der Rechtschutzfall an ein Zweitunternehmen abgegeben, damit einem genau das- was du vermutest - nicht passieren kann!

Das ist eine zwingende Vorschrift bei den Rechtschutzversicherern!

 

 

Was erachte ich als sinnvollen Schutz?

 

Ich glieder das mal nach Notwendigkeit

 

 

1. Haftpflicht

2. BU / Unfallversicherung

3. bei Arbeitnehmern: Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung ab 43. Tag)

 

 

--> Altersvorsorge / egal in welcher Form

 

Luxus ist (jetzt ohne Rangfolge)

 

weitere Krankenzusatzversicherungen

Rechtschutz (wobei Verkehrsrechtschutz als Autofahrer anzuraten ist)

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

etc.

Risikoleben (wenn Hinterbliebene abgesichert werden sollen)

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GlobalGrowth
Gute Anbieter sind:

 

Allianz

AXA

Condor

Nürnberger

HDI-Gerling

............ und noch andere.

 

3 der genannten würde ich bei weitem nicht als Gut betrachten :P

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Stoxx
3 der genannten würde ich bei weitem nicht als Gut betrachten :P

Allianz :thumbsup:

AXA :thumbsup:

Condor :lol:

Nürnberger :D

HDI-Gerling :thumbsup:

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GlobalGrowth

nee, ich hab anders gewürfelt :D

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Granini
um Gottes Willen...wenn wir derartige Zustände hätten!

 

Nein, in solchen Fällen wird - damit die Objektivität - gewahrt bleibt, der Rechtschutzfall an ein Zweitunternehmen abgegeben, damit einem genau das- was du vermutest - nicht passieren kann!

Das ist eine zwingende Vorschrift bei den Rechtschutzversicherern!

 

Hmm, tatsächlich?

Also du wirst sicherlich wissen wie das bei deinem Unternehmen ist, aber bist du ganz sicher dass das bei allen so sein MUSS?

Wenn das tatsächlich gesetzlich so vorgeschrieben ist, wäre das natürlich schön, dann nehme ich alles zurück und habe wieder was gelernt. ;)

 

Meine "Liste" der BU-Anbieter heißt natürlich nicht dass ich die Allerbesten genommen habe, ich denke allerdings dass man bei diesen nicht komplett falsch liegt. Genaueres kann sowieso nur ein Beratungsgespräch bringen, das wird hier wohl kaum geschehen können.

 

@Global Was genau ist denn eigentlich deine Befürchtung bei der Nürnberger? Dass die Überschüsse stark sinken werden?

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vanity
Was erachte ich als sinnvollen Schutz?

...

Luxus ist (jetzt ohne Rangfolge)

...

Wohngebäudeversicherung

...

 

Vielleicht ist ein Wohngebäude Luxus, aber eine Wohngebäudeversicherung bestimmt nicht (natürlich nur, wenn man ein Wohngebäude sein eigen nennt - aber wenn das womöglich noch kreditfinanziert ist, ist sie unabdingbar).

 

Ansonsten kann ich dir folgen, wobei ich eine BU für wichtiger halte als eine Unfallversicherung.

 

Ich darf dann noch folgende Unternehmen ins Rennen schicken

 

HUK-Coburg

Debeka

 

Wie findest du meine Auswahl? B)

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fonds-sparer

oder alte leipziger und volkswohl bund? :)

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Nochmal zur Erklärung,

 

ein guter Versicherer (auch wenn das in allen Rankings- und Ratings missachtet wird) weißt in seinem Versicherungsscheinen ein Unternehmen zur Leistungsbearbeitung aus, was sich auch gezielt um derartige Problematiken kümmert.

 

§ 158 l Angaben im Versicherungsschein

 

(1) Werden Gefahren aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung neben anderen Gefahren versichert, muß im Versicherungsschein der Umfang der Deckung in der Rechtsschutzversicherung und die hierfür zu entrichtende Prämie gesondert ausgewiesen werden. Beauftragt der Versicherer mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadenabwicklungsunternehmen, so ist dieses im Versicherungsschein zu bezeichnen.

 

(2) Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung können, wenn ein Schadenabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden. Der Titel wirkt für und gegen den Rechtsschutzversicherer. § 727 der Zivilprozeßordnung ist entsprechend anzuwenden.

 

Weiterhin ist im § 158 n VVG geregelt, wie man als Kunde bei Verneinung der Leistungspflicht reagieren kann:

 

"1. Für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, hat der Versicherungsvertrag ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Objektivität vorzusehen, in dem Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Erfolgsaussichten oder die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung entschieden werden. 2. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer bei Verneinung seiner Leistungspflicht hierauf hinzuweisen. 3. Sieht der Versicherungsvertrag kein derartiges Verfahren vor oder unterlässt der Rechtsschutzversicherer den Hinweis, gilt das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers im Einzelfall als anerkannt."

 

weiter: § 158 o

 

Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 158i bis 158 n zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen wird, kann sich der Versicherer nicht berufen

 

 

Wer die § gelesen hat, versteht auch:

 

"Um den Versicherer vor dem Missbrauch der Rechtsschutzversicherung zu schützen, fallen einige Ansprüche unter den Ausschluss von Rechtsschutz. Unter diesen Umständen sind zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen des gleichen Versicherungsvertrages nicht versichert (Bsp. Unterhaltsansprüche zwischen versicherten Ehepartnern). Gleiches gilt für nicht eheliche oder eingetragene Lebenspartnerschaften, sofern die Streitigkeiten nicht in direktem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. In diesem Zusammenhang sind auch Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen. Unter den Ausschluss von Rechtsschutz fallen weiterhin Streitigkeiten, die vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen ausgetragen werden sollen."

 

Dafür regelt § 158n die Anwendung :thumbsup:

 

Soviel zum inhaltlichen Verständnis, es ist also völlig egal wo die Rechtschutz besteht. Wichtig ist, was in den Bedingungen geregelt : ist beispielsweise bei Vertragsrechtschutz (da streichen, meist billige Anbieter, Rechtsstreitigkeiten gegen Versicherer im allgemeinen völlig raus) Damit hat man sich dann selbst ein Ei gelegt (und ich betone nochmal, in so einem Fall ist es dann egal wo die Rechtschutzvers. besteht), womit dann nur wieder § 158n greift, der aber nicht gegen den Rechtschutzversicherer selbst greift.

 

Für eine detaillierte Erläuterung wendet euch am besten an einen Anwalt eures Vertrauens, denn für eine Rechtsberatung ist hier keiner von uns befugt :P

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Clown89

Vielen dank an alle für tolle infos!! werd montag kündigung raus hauen ^^

 

Was ist eigentlich ne riester rente? hab gelsen und gelesen aber wurd net schlau aus den 100000 artikeln. hab aber nicht imme rpositives gelsen :(

oder lieber ne private renten versicheruing?

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Vielen dank an alle für tolle infos!! werd montag kündigung raus hauen ^^

 

Was ist eigentlich ne riester rente? hab gelsen und gelesen aber wurd net schlau aus den 100000 artikeln. hab aber nicht imme rpositives gelsen :(

oder lieber ne private renten versicheruing?

 

les mal lieber intensiv weiter...erst wenn du dir Grundwissen angeeignet hast, machen konkrete Fragen Sinn. Wenn ich auf diese Frage von dir hätte antworten sollen, hätte ich dir auch ein Buch schreiben können.

 

Merke: generelle Empfehlungen sind niemals gut! Bedarfsanalyse und Produktanalyse führen zum Erfolg

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Clown89

Das mit der Riester muss ich mir echt mal erklären lassen ^^

 

Kurz wieder zur Wunschpolice!

Also sollte ich die sofort kündigen? was aber wenn ich ein jahr bis zur kündigung warten muss? und welcher Anbieter ist EINER der guten?

 

 

Zur Haftpflicht!

bin ich in der Ausbildung nicht noch über meine eltern versichert????? werd da morgen anrufen

 

scheiß DEVAG :angry: :angry: :angry:

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josef6566
· bearbeitet von josef6566

Kinder in der ersten Berufsausbildung sind im Rahmen des elterlichen Vertrages in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Spätestens mit Ende der Ausbildung ist für den Auszubildenden der Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern beendet.

 

Sofern das Kind eine unmittelbare weitergehende Ausbildung in Anspruch nimmt (z.B. Studium), erfolgt bei vielen Versicherern eine weitere Mitversicherung des Kindes im Rahmen des Vertrages der Eltern.

 

Ich bilde mir ein, dass nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz die Wunschpolice bei monatlicher Zahlungsweise jederzeit auch im ersten Jahr gekündigt werden kann.

Vergleich von BerufsunfähigkeitsversicherungenL(bereits ein Jahr alt)

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

 

Es macht oft Sinn machen eine anonymisierte Risikovoranfrage über ein BU Forum zu stellen, damit deine Daten nicht an jede Versicherung weitergegeben werden. Du solltest den Versicherungsschutz nach der Ausbildung erhöhen.

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