Brandscheid Juni 4, 2009 · bearbeitet Juni 4, 2009 von ST4RF0X hallo ich beschäftige mich gerade ein wenig intensiver mit dem regelwerk der ifrs die volkswagen ag hat in der übergangsrechnung von hgb auf ifrs höhere rückstellungen gebildet. dies ist untypisch, besonders da es sich nicht um pensionen handelt. woran kann das liegen? ebenso hat die k+s bei der selbigen rechnung auf einmal weniger immaterielles vemögen auszuweisen als nach hgb. auch dies ist eigentlich untypisch. woran kann dies liegen? die ir-abteilung beider unternehmen hat spontan auch keine ahnung gehabt, die wollten sich nochmal melden,.... naja was das heisst weis man ja... vielen dank im voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerRichterII Juni 5, 2009 hallo ich beschäftige mich gerade ein wenig intensiver mit dem regelwerk der ifrs die volkswagen ag hat in der übergangsrechnung von hgb auf ifrs höhere rückstellungen gebildet. dies ist untypisch, besonders da es sich nicht um pensionen handelt. woran kann das liegen? ebenso hat die k+s bei der selbigen rechnung auf einmal weniger immaterielles vemögen auszuweisen als nach hgb. auch dies ist eigentlich untypisch. woran kann dies liegen? das kann sehr viele Ursachen haben; grds. kannst Du bei erstmaliger Erstellung eines Abschlusses (egal ob Einzelabschluss, Konzernabschluss nach HGB, Konzernabschluss nach IFRS) Wahlrechte bzgl. Ansatz sowie Bewertungsmethoden "frei" wählen; die Verpflichtung zur Stetigkeit entfällt aufgrund der Erstmaligkeit des Abschlusses. Von daher ist das ein schöner Spielplatz für Bilanzpolitik. Daneben (und wir sind hier ja im Bereich des Konzernabschlusses?) kann sich der Konsolidierungskreis verändert haben; nach HGB sind 100 Gesellschaften vollkonsolidiert, nach IFRS sind es 134, etc. Normalerweise wird in den Übergangsrechnungen allerdings in begrenztem Maße erläutert wo die Unterschiede liegen; falls dem nicht so sein sollte, wäre mein erster Vorschlag den Konsolidierungskreis abzuklopfen. Bei K+S könnte der Rückgang an einer anderen Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung liegen; so könnte man es sich nach HGB "einfach" gemacht haben und das Ding einfach als Goodwill ausgewiesen haben; wohingegen man sich nach IFRS entschieden hat, diesen Betrag "besser und genauer" auf Wirtschaftsgüter zu verteilen. Damit könnte bspw. verhindern einen großen Goodwill auszuweisen, den man in der Zukunft "schlagartig" mal aufgrund Impairment abschreiben müsste, da eine planmäßige Abschreibung von Goodwill nach IFRS (gleicher Schwachsinn wie Amiland) nicht mehr zulässig ist...aber das sind nur Spekulationen Gruss und schönes WE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Brandscheid Juni 5, 2009 habe heute einen rückruf der kpluss erhalten. bei dem immateriellen anlagegütern soll der grund veränderte abschreibungsbedingungen sein. die abschreibungsdauer wurde gestreckt. dementsprechend sind die periodischen abschreibungen weniger hoch. es hat hierbei keinen impairment test gegeben. auf dem ersten blick schien mir diese argumentation schlüssig. aber wenn ich genau überlege wiederum nicht. denn: wenn der periodische afa-aufwand geringer wurde. so müsste der bilanzausweis von imm. vermögen nach ifrs ja höher liegen als nach hgb. ich bin verwirrt. und komme kein stück weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Juni 8, 2009 habe heute einen rückruf der kpluss erhalten. bei dem immateriellen anlagegütern soll der grund veränderte abschreibungsbedingungen sein. die abschreibungsdauer wurde gestreckt. dementsprechend sind die periodischen abschreibungen weniger hoch. es hat hierbei keinen impairment test gegeben. auf dem ersten blick schien mir diese argumentation schlüssig. aber wenn ich genau überlege wiederum nicht. denn: wenn der periodische afa-aufwand geringer wurde. so müsste der bilanzausweis von imm. vermögen nach ifrs ja höher liegen als nach hgb. ich bin verwirrt. und komme kein stück weiter. Habe zufällig über den Fall VW ein Buch zuhause liegen, ich werde morgen nachschauen, ob Infos dazu zufinden sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Juni 8, 2009 habe heute einen rückruf der kpluss erhalten. bei dem immateriellen anlagegütern soll der grund veränderte abschreibungsbedingungen sein. die abschreibungsdauer wurde gestreckt. dementsprechend sind die periodischen abschreibungen weniger hoch. es hat hierbei keinen impairment test gegeben. auf dem ersten blick schien mir diese argumentation schlüssig. aber wenn ich genau überlege wiederum nicht. denn: wenn der periodische afa-aufwand geringer wurde. so müsste der bilanzausweis von imm. vermögen nach ifrs ja höher liegen als nach hgb. ich bin verwirrt. und komme kein stück weiter. Diese Antwort ist in der Tat merkwürdig. Wie du schon sagtest, wenn die Abschreibungen nach IFRS geringer sind, dann muss der Bilanzansatz höher sein als nach HGB. Da würde ich nochmal nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer Juli 17, 2010 Hoffe ich bin hier in diesem Thread einigermaßen richtig für meine Frage.... :- Ab Mitte 2011 sollen voraussichtlicht Unternehmen alle Leasingschulden in ihrer Bilanz erfassen müssen. Beim Leasing ist es ja so, dass ein Unternehmen z.B. einen LKW least und dafür eine monatliche Summe bezahlt. Nach Vertragsende kauft Sie den LKW oder gibt in zurück. IFRS-bilanzierende Firmen mussten das bisher in einem komplexen Verfahren prüfen, ob sie das geleaste Gut in der Bilanz aufführen müssen oder nicht. Das genaue Verfahren ist mir nicht bekannt, vereinfacht gesagt muss das Unternehmen nur das Leasingobjekt bilanzieren, wenn sie den größten Teil der wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt...dies war natürlich hauptsächlich nicht der Fall. Das bedeutet ja nun eine ordentlichen Schuldenerhöhung (die WiWo prognostiziert z.B. bei Adidas eine Erhöhung der Nettoverbindlichkeiten um ~ 89%... ) Kann man dann seine ganzen aktuellen Gearingberechnungen in die Tonne treten?... :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Brandscheid Juli 17, 2010 · bearbeitet Juli 17, 2010 von ST4RF0X Hoffe ich bin hier in diesem Thread einigermaßen richtig für meine Frage.... :- Ab Mitte 2011 sollen voraussichtlicht Unternehmen alle Leasingschulden in ihrer Bilanz erfassen müssen. Beim Leasing ist es ja so, dass ein Unternehmen z.B. einen LKW least und dafür eine monatliche Summe bezahlt. Nach Vertragsende kauft Sie den LKW oder gibt in zurück. IFRS-bilanzierende Firmen mussten das bisher in einem komplexen Verfahren prüfen, ob sie das geleaste Gut in der Bilanz aufführen müssen oder nicht. Das genaue Verfahren ist mir nicht bekannt, vereinfacht gesagt muss das Unternehmen nur das Leasingobjekt bilanzieren, wenn sie den größten Teil der wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt...dies war natürlich hauptsächlich nicht der Fall. Das bedeutet ja nun eine ordentlichen Schuldenerhöhung (die WiWo prognostiziert z.B. bei Adidas eine Erhöhung der Nettoverbindlichkeiten um ~ 89%... ) Kann man dann seine ganzen aktuellen Gearingberechnungen in die Tonne treten?... :'( da empfehle ich erst einmal abzuwarten. erfahrungsgemäß wird an einem standard bis zur verabschiedung viel gedreht und geändert. leasing ist bilanztechnisch ein komplexer sachverhalt, aber pauschal alle leasingverbindlichkeiten zu passivieren (so habe ich das bisher verstanden) wäre meiner meinung nach quatsch. also mal schauen was rumkommt, ich würde zukünftige investitionen nicht vom möglicherweise neuen standards abhängig machen, bis es soweit ist geht noch viel wasser den bach hinunter. du kannst uns ja in der sache auf dem laufenden halten, seiten zu ifrs (auch in deutsch) gibt es mittlerweile genug im internet, IFRS-portal.com etc.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag