bluex Juni 3, 2009 Hallo, ich möchte, dass in meinem Todesfall meine Freundin über das Bausparguthaben verfügen kann. Der Bausparvertrag ist bereits zuteilungsreif. Ich bespare ihn aber weiter. Welche Auswirkungen hat eine Todesfallbegünstigung? Die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie müsste wohl zurückgezahlt werden. Bestehen für mich steuerrechtl. Aspekte, wenn ich persönlich irgendwann einmal an mein Bausparguthaben möchte? Was ist zu beachten? Vielen Dank für Tipps und Anregungen. Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 3, 2009 Vielen Dank für Tipps und Anregungen. Wie wäre es mit einem einfachen Testament (unter Beibehalt aller aktuellen Vertrags-Formalien)? Das dürfte vom Aufwand her das einfachste sein. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 3, 2009 Wie wäre es mit einem einfachen Testament (unter Beibehalt aller aktuellen Vertrags-Formalien)? Das dürfte vom Aufwand her das einfachste sein. saludos, el galleta Eine Bezugsberechtigung für den Todesfall hat den Vorteil, dass der BSV (oder eine sonstige Kapitalanlage wie Festgeld, KLV) aus der Erbauseinandersetzung herausgehalten werden. Für den Begünstigten kann das durchaus vorteilhaft sein (schnellere Abwicklung). Der Aufwand für die Bezugsberechtigung ist m. E. minimal (im Antrag eintragen oder per formloser Erklärung gegenüber der Bank). (rechtlich müsste das so etwas wie ein Vermächtnis sein, welches von der Bank vollzogen wird - aber da begebe ich mich auf unsicheres Terrain) Erbschaftssteuer kann man damit natürlich nicht umgehen. Ob WoP/ASpZ zurückgezahlt werden müssen? Weiß ich nicht, würde mich aber wundern. Dann müsste es bei Tod des Vertragsinhabers vor Ablauf der Bindungsfrist generell so sein. Kann ich mir nicht vorstellen. :- @Mods: Kann man das Thema nach Steuern und Recht verschieben? Dort werden noch Beiträge gebraucht, damit das Unterforum endlich hochgestuft wird und man es auch findet. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 3, 2009 Eine Bezugsberechtigung für den Todesfall hat den Vorteil, dass der BSV (oder eine sonstige Kapitalanlage wie Festgeld, KLV) aus der Erbauseinandersetzung herausgehalten werden. Für den Begünstigten kann das durchaus vorteilhaft sein (schnellere Abwicklung). Der Aufwand für die Bezugsberechtigung ist m. E. minimal (im Antrag eintragen oder per formloser Erklärung gegenüber der Bank). Okay, das sehe ich ein. Ist wohl die bessere Lösung. Hab den Aufwand dafür überschätzt. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Juni 3, 2009 Vielen Dank für eure Hinweis. Ein Testament wollte ich umgehen, da (selbst wenn ich einen Testamentsvollstrecker einsetze) zwischen Tod und Testamentseröffnung bzw. Erlass des Erbescheins eine sehr lange Zeit verstreichen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 28, 2009 · bearbeitet Juni 28, 2009 von GlobalGrowth Hallo, ich möchte, dass in meinem Todesfall meine Freundin über das Bausparguthaben verfügen kann. Der Bausparvertrag ist bereits zuteilungsreif. Ich bespare ihn aber weiter. Welche Auswirkungen hat eine Todesfallbegünstigung? Die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie müsste wohl zurückgezahlt werden. es gibt erstmal keine Auswirkungen, wenn die Sperrfrist von 7 Jahren abgelaufen ist (bevor du gestorben bist) kann deine Freundin auch die Prämien behalten, weil sie als zugeflossen gelten. Die Ansprüche, die neu erwirtschaftet werden, kann sie auch behalten bei: * bei Tod des Bausparers oder Tod des Ehegatten * bei völliger Erwerbsunfähiglkeit des Bausparers oder des Ehegatten * der Bausparer ist arbeitslos geworden und die Arbeitslosigkeit hat mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden * bei Verwendung des Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Kauf einer Wohnung) Die Begünstigung geht ganz einfach...wie auch schon erwähnt, einfach einen Dreizeiler mit Name, Geburtsdatum und Adresse des Berechtigten an die Bausparkasse schicken...fertig. Nicht vergessen, wenn du einen neuen Bausparer abschließt, gibt es die Wohnungsbauprämie nur noch bei Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung... dann treffen die oben genannten Aussagen nicht mehr zu! Bestehen für mich steuerrechtl. Aspekte, wenn ich persönlich irgendwann einmal an mein Bausparguthaben möchte?Was ist zu beachten? nein, seit diesem Jahr ist durch die Abgeltungssteuer das Privileg, dass keine Kapitalertragssteuer bei Wohnungsbauprämienberechtigung abgeführt wird, weggefallen. Sprich, wenn der Freistellungsauftrag überschritten wird, fällt automatisch Abgeltungssteuer an. Das hast mit einer Kündigung dann nichts zu tun, weil die Zinsen ja p.a. versteuert werden/wurden. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Juni 28, 2009 Hallo David, vielen Dank für deine umfassenden Erläuterungen. Ich habe zwischenzeitlich die Begünstigung im Todesfall bei meiner Bausparkasse angezeigt. Nochmals vielen Dank für deine Erklärungen. LG bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag