Dächsin Juni 4, 2009 · bearbeitet Juni 4, 2009 von Dächsin OK, als Straftaten gibt es eben nur "Beleidigung" und "Nötigung", es gibt keinen speziellen Straftatbestand der Beleidigung bzw. Nötigung "im (Straßen-)Verkehr". Ich glaube übrigens nicht, dass der zweite Wortsinn gemeint ist ... Kopf hoch. Beim nächsten Mal am besten gar nicht reagieren, sondern einfach daran denken, was der andere doch für einen miesen Tag haben muss, dass er sich so aufführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 4, 2009 Nun da gebe ich dir zu 100% Recht, das man darauf nicht reagieren sollte, ich hoffe auch das mir das so nicht mehr passiert aber manchmal reist einfach der Geduldsfaden. Nun harren wir der Dinge die da kommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 4, 2009 Bin kein Anwalt, aber nicht völlig ahnungslos. Fachanwalt Verkehrsrecht wegen so einem rechtlichen Pipifax? Das ist, als ob du einen führenden Herzchirurgen konsultieren wolltest, weil du dir in den Finger geschnitten hast. Hebe dir das auf, wenn du 15 Punkte in Flensburg hast, oder einen Verkehrsunfall mit Toten/Schwerverletzten. Ein solch einfacher fall macht jeder Anwalt. Aber brauchst du den? Was ist denn passiert? Du bist durch Hupen bedrängt worden. Durftest du an dieser Stelle abbiegen? Wenn ja, gut. Wenn nein: Du musst dich nicht selbst belasten. "In Schwabing" oder "am Westpark" recht ja als Aussage, du musst dich an nichtjede Stelle erinnern, an der du angehupt wurdest. Und darauf bestehen, dass du dich nach deiner Erinnerung an die Verkehrsregeln gehalten hast. Hatte der Gegner einen Zeugen (im Auto?). Nötigung (nicht Verkehrsrecht, sondern Strafrecht): Wenn du ihm auf der Autobahn druch Hupen/Lichthupe bedrängst, vielleicht. Im ruhenden Verkehr kannst du niemanden nötigen, der kann dich ja umfahren. Beleidigung (auch nicht Verkehrsrecht, sondern Zivilrecht: Schadenersatz für den erlittenen "Schmerz"): Da du durch das Hupen zu lebensgefährlichen Einbiegemanövern gezwungen werden solltest, wären deutliche Worte sogar verständlich. Wird vom Staatsanwalt nicht verfolgt. Der Gegner müsste eine Zivilklage einreichen. Das wird er, wenn er klug ist, wegen des Prozessrisikos erst nach erfolgreicher Strafanzeige tun (die wird es aber wohl kaum geben, siehe oben). Und erinnern/selbst bezichtigen musst du dich nicht, ein Gemurmel über "lebensgefährlichen Unsinn" ist beispielsweise noch keine Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft hat im übrigen genug mit den Rowdies zu tun und muss das nicht auch noch durch Verfolgung der Opfer unterstützen. Kann man ihr ja so sagen. Sie wird den Fall wohl einstellen. Dein Problem ist: der Gegner hat erst mal eine für ihn kostenfreie Anzeige gemacht. Wenn du gleich einen Anwalt nimmst, kostet dich das. Und Gegenklagen sind ohne eigene Zeugen aussichtslos (Beweisnot). Ich würde erst mal nur Minimalangaben machen, auf die lebensgefährliche Bedrängnis hinweisen. Bitte verstehe das als wirtschaftliche Abwägung; es kann und darf keine Rechtsberatung sein. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 4, 2009 Danke billy, nun das finanzielle ist mir egal, Zeugen im Auto sind wohl nur Indizien die auf einen bestimmten Verlauf hinweisen aber keine Zeugen. Nun umfahren ist schwierig wenn ich auf der anderen Straßenseite stehe mit breitem Grünstreifen dazwischen, das mit der Beleidigung ist mir ebenfalls so bestätigt worden wie du das darlegst, also Zivilrecht. Aus meiner persönlichen Situation heraus ist es aber durchaus angebracht mir einen Anwalt zu suchen, da ich weder mit rechtlichen Angelegenheiten in Deutschland Erfahrung habe, auch wenn eher unwahrscheinlich das ich dafür Verurteilt werde, auf das ich es aber nicht ankommen lassen möchte. Die Vertretung meiner Interessen kostet mich grad mal ca. 2k wenn es nicht vor Gericht geht, das ist es mir allemal wert, und eine Gerichtsverhandlung ist wohl auch nicht so teuer wie ich mir das vorgestellt habe. Im übrigen habe ich mich nun für eine Anwaltskanzlei aus München die sich auf Strafrecht/Verkehrsstrafrecht spezialisiert hat entschieden bei der ich mich aufgrund Ihrer erstklassigen Reputation wohlfühle entschieden. Ich verstehe durchaus was du meinst, auf solche Dinge möchte ich mich aber nicht einlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 4, 2009 ja dann viel Glück. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Juni 4, 2009 · bearbeitet Juni 4, 2009 von Dächsin Beleidigung (auch nicht Verkehrsrecht, sondern Zivilrecht: Schadenersatz für den erlittenen "Schmerz"): § 185 StGB = Strafrecht. Ob da zivilrechtlich irgendetwas nachkommt, würde ich nun wirklich erst mal abwarten. Wenn der "Geschädigte" einen Antrag stellt, müssen Polizei/StA dem erst einmal nachgehen. Eine Beleidigung wäre auch nicht zwangsläufig dadurch gerechtfertigt/entschuldigt, dass sich der andere blöd verhält. Nötigung kann u. U. auch sein, wenn ich jemandem mit dem Auto den Weg versperre. Scheint mir hier aber extrem weit hergeholt. Wenn jemand etwas aussagen kann, ist er/sie übrigens durchaus Zeuge (sofern nicht Beschuldigter). Wie aber schon gesagt, würde ich mir um das Ganze keinen großen Kopf machen. Ich kenne mich mit solchen Verfahren nicht aus, vermute aber, dass du irgendwann zu einer (vermutlich schriftlichen) Aussage aufgefordert wirst. Es ist sicher nicht schlecht, wenn du dabei von einem Anwalt beraten wirst - mit etwas Glück war es das dann vielleicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood Juni 4, 2009 Jaja das Autofahren in München Das kenn ich nur zu gut. Du bist sowieso schon abgelenkt weils so zu geht, du ständig darauf achten musst in der richtigen Spur zu sein, am besten noch aufs Navi schauen und dich dann nicht verrückt machen lassen von denen die dir dicht auffahren... Entweder du fährst selber ohne Regeln einzuhalten oder du wirst eben angehupt. Naja sag doch bei der Aussage einfach dass du gesagt hast du warst ein bisschen überfordert und deswegen hat das abbiegen eben länger gedauert. Wer solls dir denn nachweisen? Und durch diese Huperei und dieses rum geschimpfe warst du sowieso so nervös dass du beinahe einen Unfall verursacht hättest... Eben Aussage gegen Aussage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geparda Juni 4, 2009 Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Mein Mann hat sich auf ähnliche Art mal mit jemandem angelegt, der Polizist war. War nur leider nicht zu erkennen, weil der privat unterwegs war. Der Polizist hat hanebüchene Stories erfunden und seine Frau als Zeugin herangezogen. Die Folge war. 10 Monate Führerscheinentzug wegen Straßenverkehrsgefährdung und folgende MPU. Obwohl das 5 Jahre her ist hat mein Mann seinen Führerschein bis heute nicht wieder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 5, 2009 Naja sag doch bei der Aussage einfach dass du gesagt hast du warst ein bisschen überfordert und deswegen hat das abbiegen eben länger gedauert. Nee, er ist der Verkehrslage angemessen umsichtig abgebogen und dann ist der schwarze Peter erst mal bei dem Huper. Der belastet sich dann erst mal selber, wenn er behauptet, daß er auf sein Hupen hin beleidigt wurde, denn Hupen ist nur in Gefahrensituationen erlaubt, aber nicht um andere Verkehrsteilnehmer anzutreiben! Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und dann kann man leicht argumentieren, daß man ihn nur auf diese Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen wollte und dabei bestimmt keine Beleidigungen verwendet hat. Der Huper hat ja bewiesen, daß er eh schon erregt war und vielleicht hat er die freundlichen Worte deshalb mißverstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 5, 2009 Im übrigen habe ich mich nun für eine Anwaltskanzlei aus München die sich auf Strafrecht/Verkehrsstrafrecht spezialisiert hat entschieden bei der ich mich aufgrund Ihrer erstklassigen Reputation wohlfühle entschieden. Gut, dann lohnt es sich nicht, die vielen hier geposteten Fehler und Fastrichtigkeiten zu korrigieren. Der Anwalt wird es Dir erklären, aber nach seiner Meinung zu einer Gegenanzeige kannst Du ihn ruhig mal fragen. Fürs Protokoll: Verkehrsrecht ist in der Mehrzahl der Fälle Strafrecht (oder Owi). Der Rest ist Verwaltungsrecht. Das hat alles nix mit Zivilrecht zu tun, Nötigung und Beleidigung sind klassische Straftaten. Der andere hat Dich angezeigt, nicht verklagt; schlimmstenfalls wirst Du vom StA "angeklagt". Deshalb gibt es auch keine Möglichkeit zur Gegenklage; Gegenanzeige siehe oben. Ein (denkbares) anschließendes Zivilverfahren ist m.E. mangels Schaden ohne Erfolgsaussicht. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 5, 2009 so wie du es schilderst steht es dann aussage gegen aussage, sprich deine chancen stehen ziemlich gut. ebenso schlecht im gegenzug deine aussicht auf erfolg bei einer gegenanzeige. du hast pn von mir Aussage gegen Aussage gibts nicht. Es spielt keine Rolle wie viele Zeugen man aufbietet. Sonst wärs ja wie beim Fussball: 5:4 gewinnt: Die Anklage Nö, entscheidend ist wem der Richter glaubt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Juni 5, 2009 hast du vollkommen recht. war unsauber von mir formuliert. ich meinte mit der aussage lediglich: wenn aber viele aussagen gegen eine stehen, neigt der richter vielleicht eher der mehrheit zu glauben? meine realen, laienhaften erfahrungen vor gericht bestätigen zumindest diesen eindruck. Fussnote: natürlich immer nur unter der voraussetzung,dass die mehrheit auch glaubwürdig ist, aber ich denke das versteht sich von selbst, denn vor gericht darf man nicht lügen hat mir meine mama erklärt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 5, 2009 hast du vollkommen recht. war unsauber von mir formuliert. ich meinte mit der aussage lediglich: wenn aber viele aussagen gegen eine stehen, neigt der richter vielleicht eher der mehrheit zu glauben? meine realen, laienhaften erfahrungen vor gericht bestätigen zumindest diesen eindruck. Fussnote: natürlich immer nur unter der voraussetzung,dass die mehrheit auch glaubwürdig ist, aber ich denke das versteht sich von selbst, denn vor gericht darf man nicht lügen hat mir meine mama erklärt Ja, hat mir meine auch gesagt. Aber was ich beobachten kann ist, dass Beamten und insbesondere Polizeibeamten mehr geglaubt wird als Ottonormalbürgen. Warum auch immer? Selbst wenn diese nicht dienstlich aussagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood Juni 22, 2009 Gibts eigentlich was neues zu deinem Fall? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juni 22, 2009 Außer das die nette Polizei vorbeikam um Daten aufzunehmen noch nichts. Kommt noch ganz sicher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Juni 22, 2009 Nimm das nicht auf die leichte Schulter.Mein Mann hat sich auf ähnliche Art mal mit jemandem angelegt, der Polizist war. War nur leider nicht zu erkennen, weil der privat unterwegs war. Der Polizist hat hanebüchene Stories erfunden und seine Frau als Zeugin herangezogen. Die Folge war. 10 Monate Führerscheinentzug wegen Straßenverkehrsgefährdung und folgende MPU. Obwohl das 5 Jahre her ist hat mein Mann seinen Führerschein bis heute nicht wieder. Wie lange lag der private Polizist denn auf der Intensivstation? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geparda Juni 22, 2009 Ich hoffe mal, dass er inzwischen stationär eingewiesen wurde. Viellieicht nicht in die Intensivstation, aber in eine Station, wo man sich intensiv um ihn kümmert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 10, 2009 So meine Herren, danke nochmals für die Hilfe, 50 Euro wegen Beleidigung hat mich das ganze gekostet, kein Wort mehr von Nötigung, eine kleine Genugtuung gibts noch gratis oben drauf, wie schön kann diese "deutsche" Welt doch sein, man muss nur die richtigen Leute kennen. Und morgen muss ich mir dringend eine Zeitung kaufen .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juli 10, 2009 Und morgen muss ich mir dringend eine Zeitung kaufen .... Danke für die Rückmeldung. Sooo schnell arbeitet die deutsche Justiz??? Verrätst du uns noch, was da in der Zeitung stehen soll? Ich hab ja ein Abo Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 10, 2009 Anscheinend, man muss wohl nur in einer öffentlichen Position tätig sein, dann arbeiten die Mühlen auf hochtouren. Schau mer mal dann seh mer schon... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 11, 2009 · bearbeitet Juli 11, 2009 von el galleta 50 Euro wegen Beleidigung hat mich das ganze gekostet Wow, muss ja ne tolle Beleidigung gewesen sein. Ein Schnäppchen. EDIT: Ach ja, natürlich Glückwunsch zum akzeptablen Abschluss der Geschichte. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 11, 2009 Jedenfalls erwäge ich derzeit eine Gegenanzeige wegen Verleumdung und falscher Bezichtigung einer Straftat und eventuell uneidlicher Falschaussage was aber darauf ankommt was die Akteneinsicht bringt. Eine Gegenanzeige gibt es AFAIK nicht, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass es die andere Anzeige aufhebt. Zwar kannst du die Gegenpartei auch anzeigen, dass wird dann aber getrennt behandelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Juli 11, 2009 Schon klar, umgangssprachlich. Also ich dachte immer das sowas teuer ist.... Folgendes ist zwar nicht zutreffend, aber so steht es zumindest in dem Schrieb vom Staatsanwalt, ..... Sie dieser zunächst den ausgestreckten Mittelfinger entgegenhileten und sodann ihr gegenüber die Worte " blöde Kuh" äußerten, um dieser gegenüber Ihre Mißachtung auszudrücken. Nun vorbei ist noch nichts, ich bin ja noch nicht sicher ob ich diese Wahnsinnssumme überhaupt bezahlen kann bzw will, oder ob ich es drauf an kommen lasse, da ja von der angeblichen Nötigung kein Wort erwähnt wird. Spaßig könnte es auf jeden Fall werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag