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fireball

Fachanwalt Verkehrsrecht

Empfohlene Beiträge

fireball

Hallo,

 

ist hier zufällig ein RA der sich mit Verkehrsrecht auskennt ? Bzw hat jemand eine Empfehlung für einen RA Fachgebiet Verkehrsrecht in München zur Hand ?

 

Danke

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Noob1981

wenns auch raum nürnberg sein kann, kann ich dir einen empfehlen?

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fireball

Nürnberg bringt mir nichts da ich nach München zur Polizei muss, und ich das sehr ungern ohne Anwalt tun würde.

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Noob1981
· bearbeitet von Noob1981

ich frag mal in ein paar einschlägigen autoforen nach, ob dir jemand einen empfehlen kann. kann nix garantieren, aber versuch ists wert

 

Bist du beim ADAC oder hast eine Rechtsschutz? Weil die beiden Adressen haben in der Regel auch gute Empfehlungen bzw. die Erstberatung ist zumindest beim ADAC kostenfrei, wenn ich nicht total daneben liege

 

EDIT: Ansonsten noch zwei kurze Tipps:

1) Frag mal ein paar Taxi-, UPS-, Pizzaausfahrer oder Abschleppunternehmen in München, die sind meistens ziemlich gut informiert, wer fit in Bereich Verkehrsrecht ist

2) Frag mal eine KFZ-Werkstatt deines Vertrauens im Münchner Raum, wenn du eine hast. Die kennen sich in der Regel auch aus ;)

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fireball

Nun klar habe ich eine RSV, wer hat sowas in diesem Halunkenstaat nicht (hab grad einen etwas höheren Blutdruck)

 

Wäre super von dir ...

 

Danke

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Das hier sollte die Suche etwas einschränken helfen.

 

EDIT: Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt es in München demnach wohl nur vier...

EDIT2: Die Rechtsanwaltskammer München bietet eine Umkreissuche.

 

saludos,

el galleta

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Noob1981

da sagt anwalt.de aber was anderes. wobei ich ehrlich gesagt nach einen suchen würde, der nicht noch parallel haufen andere bereiche abdecken will

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fireball

Nun da ich sowohl RSV als auch übergeordnet privat bezahle möchte ich doch einen sehr fähigen Anwalt, was natürlich die Sache etwas schwieriger macht sich zu entscheiden.

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Orwell
· bearbeitet von Orwell
Nürnberg bringt mir nichts da ich nach München zur Polizei muss, und ich das sehr ungern ohne Anwalt tun würde.

 

@ Bleifuß

 

Da musst du doch gar nicht hin. Das ist nicht verpflichtend. Verpflichtend vorladen kann dich nur der Staatsanwalt.

 

Bzw. ich habe gerade gelesen, dass das bei Verkehrssachen in manchen Bundesländern anders gehandhabt wird.

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fireball

Um hier Spekulationen zu unterdrücken im Vorfeld, das Auto ruhte im stehenden Zustand bei dem was mir vorgeworfen wird.

 

Nun und ob ich da hin muss oder nicht steht nicht als Frage im Raum sondern das ich einen Anwalt brauche der mich dazu berät.

 

Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, auch wenn ich eher Buddha zugeneigt bin ...

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el galleta
@ Bleifuß

:lol:

 

saludos,

el galleta

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Herr S.

Ich könnte dir nur einen sehr guten in Hamburg empfehlen... :blushing:

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fireball

Nun ja ist ja gleich um die Ecke, ich glaube ich habe zumindest erstmal einen gefunden in München der zumindest nachvollziehbar gut sein soll, zumindest mal sehr bekannt. Trotzdem bin ich über jeden Tipp froh.

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Margie

Falls es noch nicht zu spät ist:

 

Kanzlei Voigt

Bavariaring 9 / Concordiahaus

80336 München

 

Telefon: 089 / 532951-0

Fax 089 / 532429

 

U4 + U5 Haltestelle Theresienwiese

 

Die haben mir einmal bei einer Verkehrssache sehr effizient geholfen und wurden mir von meiner

Autowerkstatt empfohlen.

 

Viel Glück

 

Margie

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fireball

Danke noch befinde ich mich in der Findungs und Informationsphase, noch weis ich nicht wie ich was angehen soll, immer blöd wenn man sich mit den rechtlichen Gegebenheiten im entsprechenden Land null auskennt.

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Noob1981

sag halt mal, um was es grob geht. dann kann man auch besser helfen. wenn das auto stand: abgeschleppt? stillgelegt?

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berliner
Um hier Spekulationen zu unterdrücken im Vorfeld, das Auto ruhte im stehenden Zustand bei dem was mir vorgeworfen wird.

In der Ausfahrt der örtlichen Feuerwehr?

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fireball

Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr. Dazwischen war allerdings ein Grünstreifen mit Randsteinen.

 

Wollte links abbiegen 1 Auto vor mir ebenfalls Linksabbieger, starker Gegenverkehr, hinter mir hupt einer wie be********* und gestikuliert wild in der Gegend rum, nachdem ich abbiegen konnte (180Grad) und bei Ihm Rot war hupte ich ebenfalls und fragte durchaus erregt ob er ein Problem hätte usw. an den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern deshalb kann ich nicht ausschließen das ich verbal Ihn beleidigt haben könnte, was ich aber eher ausschließe da er dieses wohl eh nicht verstanden hätte da ich da schnell in meine Muttersprache verfalle was er mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht versteht. Nun da ich nicht weiß was in der Anzeige steht und ohne Anwalt keine Akteneinsicht erhalte kann ich natürlich überhaupt nicht abschätzen was mir wirklich zur Last gelegt wird weil die subjektive Schilderung s.o nichts mit Nötigung zu tun hat.

 

Nun ja ich werde wohl doch noch etwas mehr meditieren müssen das ich mich von solchen Dingen nicht reizen lasse.

 

Jedenfalls erwäge ich derzeit eine Gegenanzeige wegen Verleumdung und falscher Bezichtigung einer Straftat und eventuell uneidlicher Falschaussage was aber darauf ankommt was die Akteneinsicht bringt.

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Noob1981

so wie du es schilderst steht es dann aussage gegen aussage, sprich deine chancen stehen ziemlich gut. ebenso schlecht im gegenzug deine aussicht auf erfolg bei einer gegenanzeige.

 

du hast pn von mir

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fireball
· bearbeitet von fireball

Nun wie die Erfolgsaussichten stehen bei einer Gegenklage lässt sich noch nicht wirklich sagen, genauso wie bei dem was mir vorgeworfen wird, das wichtige ist halt kompetent Beraten zu werden bevor ich irgendwelche Fehler mache die im nachhinein gegen mich verwendet werden können. Wie gesagt Rechtssachen sind nie sicher, auch wenn du dir eigentlich nichts vorzuwerfen hast. PN ist beantwortet

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Dächsin
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr.

 

Gibt es nicht. D. h. es gibt Nötigung und es gibt Beleidung, aber nicht "im Straßenverkehr". Daher hat das Ganze auch nur sehr mittelbar etwas mit Verkehrsrecht zu tun.

 

Hast Du denn überhaupt schon etwas von offizieller Seite bekommen/gehört oder gab es nur die Androhung des anderen, Anzeige zu erstatten? Ansonsten würde ich erst einmal abwarten, ob da überhaupt etwas kommt.

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fireball

Die Feststellung des Fahrzeugführers ist schon eingegangen.

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Dächsin
· bearbeitet von Dächsin
Die Feststellung des Fahrzeugführers ist schon eingegangen.

???

 

Bist Du benachrichtigt worden, dass gegen Dich ein Verfahren eingeleitet wurde?

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fireball

Dächsin ich muss mich korrigieren es steht wörtlich

 

wegen Beleidigung und Nötigung im Verkehr in xxxx am xxx um xxxx

 

Also nicht Straßenverkehr sondern nur Verkehr, was ja doch sehr zweideutig ist....

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