leinad Juni 3, 2009 · bearbeitet Juni 3, 2009 von leinad Keine Werbungskosten mehr bei der GeldanlageDie Abgeltungsteuer ist seit Januar die pauschale Besteuerungsrundlage für Kapitaleinkünfte - das führt zu einigen Veränderungen. Stuttgart (ddp.djn). Seit Anfang des Jahres gilt die Abgeltungsteuer als pauschale Besteuerungsrundlage für Kapitaleinkünfte. Damit fällt der Abzug von Werbungskosten für Kapitalerträge ebenfalls weg. Allerdings wurde der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht komplett gestrichen: Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren dürfen auch 2009 weiter abgezogen werden. Auch der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds ist weiterhin absetzbar. Ein Minus kann mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden Damit mindern diese Kosten steuerlich realisierte Gewinne und erhöhen angefallene Verluste. Das kann die der neuen Pauschalabgabe unterliegenden Kurserträge um bis zu zwei Prozent je Order senken, wenn die Bank für den Kauf und Verkauf ein Prozent Gebühr in Rechnung stellt. Ein Minus aus Wertpapiertransaktionen - mit Ausnahme von Aktienverlusten - kann mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden und senkt somit insgesamt die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge. Nach einem aktuellen Erlass vom Bundesfinanzministerium wird bei Vermögensverwaltungsverträgen sogar die Hälfte der Pauschalgebühren als Transaktionskostenanteil anerkannt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Verwalter oder der Kunde die Entscheidung über den An- und Verkauf der Wertpapiere trifft. http://www.ihre-vorsorge.de/Keine-Werbungs...Geldanlage.html Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 3, 2009 Stuttgart (ddp.djn). Seit Anfang des Jahres gilt die Abgeltungsteuer als pauschale Besteuerungsrundlage für Kapitaleinkünfte. Damit fällt der Abzug von Werbungskosten für Kapitalerträge ebenfalls weg. Allerdings wurde der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht komplett gestrichen: Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren dürfen auch 2009 weiter abgezogen werden. Auch der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds ist weiterhin absetzbar. Das stimmt allenfalls vom Ergebnis her, ist aber total falsch dargestellt: Der Abzug von Werbungskosten entfällt ab 2009. Punkt. Die oben aufgeführten Kosten sind keine Werbungskosten (und waren es noch nie), sondern erhöhen die Anschaffungskosten bzw. mindern den Veräußerungserlös. Damit werden sie bei der Realisierung von Veräußerungsgewinnen/-verlusten berücksichtigt. Das galt bisher nur bei Realisierung innerhalb der Spekulationsfrist, die ja bekanntermaßen entfallen ist. Eine direkte Verrechnung von solchen Kosten gegen Zins-/Dividendeneinkünfte gibt es nicht. Die Verrechnung erfolgt indirekt, da die Veräußerungsgewinne entsprechend niedriger ausfallen (oder die Verluste höher). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Juni 3, 2009 Und wie gibt man das dann in der Steuererklärung an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 3, 2009 Und wie gibt man das dann in der Steuererklärung an? Am besten gar nicht, denn diese Methodik sollte die Bank bereits bei der Berechnung der AgSt berücksichtigt haben (bei Realisierung des Gewinns/Verlusts durch Verkauf). Wenn nicht (oder wenn der pers. Steuersatz kleiner 25% ist), müssen wir uns überraschen lassen, wie die Formulare ab Erklärung 2009 aussehen. Bisher war es im vergleichbaren Fall (Veräußerungsgewinne nach §23 EStG, Anlage SO) so: Zeile 43: Veräußerungspreis = xxxx (Transaktionskosten bereits abgezogen) Zeile 44: Anschaffungskosten = yyyy (Transaktionskosten bereits abgezogen) Zeile 47: Gewinn/Verlust = xxxx - yyyy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag