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GrübelFranz

Mindesthaltedauer von Fonds

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GrübelFranz

Hallo Leute,

 

mir ist neulich mal ein typisches "Glaskugelszenario" eingefallen:

 

Mal angenommen, ich hab mir im März 2009 einen Rohstofffonds gekauft, und meine Glaskugel sagt mir z. B. im Dezember 09 (nachdem er ca. 50% Perf. gemacht hat), dass er bald runtercrasht.

Ich nehme also die Kursgewinne mit und verkaufe nach 9 Monaten Haltedauer, schiebe alles auf mein TG.

Es fällt AGSt an, die direkt von der Bank abgeführt wird.

 

Tatsächloch fällt der Rohstofffonds um 30% und nach 3 Monaten stetigen Fallens sagt mir die Glaskugel diesmal, dass eine Bodenbildung eingesetzt hat.

Also, Geld vom TG wieder in den Fonds schaufeln und alles beginnt von neuem.

Es fällt kein AA (AVL/ebase) und keine Ordergebühr an.

 

Zusätzlich wäre die o.g. Geschichte auch noch mit einem Zwischeninvestment in einen entsprechend korrelierten Short-ETF (3 Mon) denkbar. Welcher Fonds das ist und dass es 3 Mon sind, ja, auch das sagt mir die Kugel.

 

Ich denke, es handelt sich bei diesen Zeiträumen/Häufigkeiten um keine "Traderaktivitäten".

Und ich denke auch, dass buy-and-hold-Strategien nach dem 01.01.09 grundsätzlich anders bewertet werden müssen, gerade im Hinblick auf Sektoren, die gerne mal einer Blasenbildung unterliegen.

 

Oder wie seht ihr das mit der Haltedauer?

 

Bis dann.

 

(Bitte keine Ermahnungen bzgl. Glaskugel und Timing. :thumbsup: )

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Herr S.

Was ist denn jetzt die Frage? Grundsätzlich spielen in zeiten der Vergeltungssteuer, steuerliche Betrachtungsweisen in bezug auf die Haltedauer keine Rolle mehr...

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leinad

Wenn die Zeit gekommen ist, fliegt bei mir alles bis auf den Patri wieder raus.

Lieber ein Jahr zu früh, als ein halbes Jahr zu spät.......

Buy and Hold bei reinen Aktien/Aktienfonds kommt nicht in Frage.

 

Gruss

leinad

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egbert02
· bearbeitet von egbert02

Ich glaube es ging dem TO um die Frage, ob trotz AgSt nicht doch Buy-and-Hold sinnvoller ist, weil man ja beim Nicht-Verkauf seiner Anteile einen gewissen Puffer (eben die nicht gezahlte AgSt) für Rückgänge hat, der u. U. ja ausreichen kann, man also unterm Strich mit Buy-and-Hold besser darsteht als mit dem Versuch eines gewissen Timings.

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GrübelFranz

@leinad:

 

Der Patri is gut, was?

Hab mir von dem ne ordentliche Packung noch 2008 ins Depot gelegt und der bleibt auch buy-and-hold.

Den Rest seh ich auch so.

 

@Herr S.:

 

Gibt es vor dem Hintergrund des o.g. Szenarios z. B. Beschränkungen seitens der Banken/des FA (wie oft wird welches Volumen nach welcher Haltedauer transaktioniert o.ä.) oder ist auch ein 2-wöchiger Kauf/Verkaufs-Rhythmus denkbar?

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Herr S.
@Herr S.:

 

Gibt es vor dem Hintergrund des o.g. Szenarios z. B. Beschränkungen seitens der Banken/des FA (wie oft wird welches Volumen nach welcher Haltedauer transaktioniert o.ä.) oder ist auch ein 2-wöchiger Kauf/Verkaufs-Rhythmus denkbar?

 

So etwas ist mir nicht bekannt. Unsere Abrechnung kriegt es auch hin die Daytrader mit Abgeltungssteuer zu belasten :D

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Malvolio

Also bei Immobilien gibt es eine Grenze, ab der das Finanzamt von gewerblichem Grundstückshandel ausgeht. Bei Wertpapieren ist mir sowas nicht bekannt.

 

Grundsätzlich spielt die Haltedauer seit der AG-Steuer keine Rolle mehr. Es könnte höchstens Sinn machen, evt. jeweils in jedem Jahr einen Teil der seiner Gewinne zu realisieren, sofern man seinen Freistellungsauftrag noch nicht voll ausgenutzt hat, damit der Freibetrag nicht verfällt. Bei Verlustrealisierung ist man nun auch etwas flexibler, da man nicht mehr auf die Spekulationfrist achten muss.

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Frank85
...

Es könnte höchstens Sinn machen, evt. jeweils in jedem Jahr einen Teil der seiner Gewinne zu realisieren, sofern man seinen Freistellungsauftrag noch nicht voll ausgenutzt hat, damit der Freibetrag nicht verfällt.

...

 

Verweis auf FSA, weil die "Freigrenze" zum Jahresbeginn mit der Abgeltungssteuer abgeschafft wurde / zusammengelegt wurde ?

 

müsste heut kurz in meine Notizen schaun, aber jemand wird dies mit Sicherheit schnell beantworten können ...

 

DANKE

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Malvolio
Verweis auf FSA, weil die "Freigrenze" zum Jahresbeginn mit der Abgeltungssteuer abgeschafft wurde / zusammengelegt wurde ?

 

müsste heut kurz in meine Notizen schaun, aber jemand wird dies mit Sicherheit schnell beantworten können ...

 

DANKE

 

Eine Freigrenze für Spekulationserträge gibt es ja nicht mehr, genau wie die Spekulationsfrist. Es geht einfach darum, ggf. jedes Jahr den Freibetrag auszunutzen und nicht verfallen zu lassen. Wenn ich in 10 Jahren jährlich 500 Euro Erträge realisiere zahle ich so im Idealfall keine Steuern. Wenn ich die 5.000 Euro auf einmal realisiere, dann zahle ich Steuern. Man muss hier natürlich auch auf die Gebühren achten. ;)

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tom1978
Man muss hier natürlich auch auf die Gebühren achten. ;)

 

Und darauf, dass das Finanzamt das nicht als Gestaltungsmißbrauch auslegt. ^_^

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