Lobster Juni 3, 2009 · bearbeitet Juni 3, 2009 von Lobster Hallo zusammen, ich überlege zur Zeit eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abzuschließen. Als Alternative bietet sich eine klassische private Rentenversicherung an. Ich habe mich bereits in das Thema eingelesen und möchte mit diesem Thread die entscheidenden Unterschiede noch einmal herausstellen. Ich gehe von der Annahme aus, dass die beiden Versicherungen gleich sind: Sprich: Sie werden die gleichen Überschussbeteiligungen pro Jahr auszahlen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber keine Beiträge in die Direktversicherung einzahlt. Andernfalls ist ein Vergleich wohl quasi unmöglich. Beiträge Direktversicherung grundsätzlich bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Sofern keine Altzusage nach §40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4% der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich 1800 steuerfrei (ebenfalls nach §3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Rentenversicherung die Beiträge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. --> unterschiedlich Versteuerung in der Rentenphase Direktversicherung nach §22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern Die Anwendung der "5tel-Regelung" bei Kapitalabfindungen ist nicht möglich. Rentenversicherung nur die Kapitalerträge werden mit dem individuellen Steuersatz ersteuert Die Anwendung der "5tel-Regelung" bei Kapitalabfindungen ist nicht möglich. --> unterschiedlich Arbeitsplatzwechsel Direktversicherung Versicherungsvertrag wird im Rahmen des versicherungsvertraglichen Verfahrens auf den Arbeitnehmer übertragen. Eine Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes ist auf Grund der Verfügungsbeschränkung in § 2 Abs. 2 vor Vollendung des 60. Lebensjahres nicht möglich Möglichkeiten bei neuer Arbeitsstelle:Versicherungsnehmerwechsel und Weiterführung des alten Vertrages beim neuen Arbeitgeber Private Fortführung mit Eigenbeiträgen (sofern der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, den Vertrag zu übernehmen) Übertragung des Guthabens nach §4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rentenversicherung nicht betorffen --> unterschiedlich Demnach ist es doch eigentlich sehr sinnvoll die Direktversicherung der privaten Rentenversicherung vorzuziehen: Der entscheidende Faktor sind die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge. Sollte der Arbeitnehmer aus dem Uternehmen ausscheiden, kann er zur Not die Veersicherung analog zu einer Rentenversicherung weiter zahlen oder bei seinem neuen Arbeitgeber weiterführen/übertragen lassen. Ich finde da momentan nicht so recht das Haar in der Suppe, wobei ich nopchmal betonen möchte, dass es in der Praxis natürlich durchaus möglich ist, dass eine private Rentenversicherung so viel besser ist, dass sie die Vorteile der steuerfreien Beiträge bei der Direktversicherung wett macht... Dennoch: Unter den oben genannten Voraussetzungen ist doch klar eine Direktversicherung zu bevorzugen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juni 3, 2009 Wie sieht es denn mit den Sozialabgaben in der Rentenphase aus? Das solltest du auch mit berücksichtigen. Meine Wissens sind Renten aus privaten Rentenversicherungen abgabenfrei. Bei Renten aus Direktversicherungen wird hingegen der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Oder irre ich mich da? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Wie sieht es denn mit den Sozialabgaben in der Rentenphase aus? Das solltest du auch mit berücksichtigen.Meine Wissens sind Renten aus privaten Rentenversicherungen abgabenfrei. Bei Renten aus Direktversicherungen wird hingegen der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Oder irre ich mich da? Stimmt, da hast du recht. Danke für den Hinweis. Das schmälert den Vorteil der Direktversicherung zwar, dennoch ist sie gegenüber der Rentenversicherung noch attraktiver. Bei der Rentenversicherung versteuert man sein Kapital ja quasi doppelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juni 3, 2009 Wie sieht es denn mit den Sozialabgaben in der Rentenphase aus? Das solltest du auch mit berücksichtigen.Meine Wissens sind Renten aus privaten Rentenversicherungen abgabenfrei. Bei Renten aus Direktversicherungen wird hingegen der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Oder irre ich mich da? Wie ist es eigentlich aus, wenn man als Renter privat versichert ist? Dann fällt zumindest der Krankenkassenbeitrag (und Pflegeversicherung?) auf die Rente aus der Direktversicherung weg, oder? Und wie ist es, wenn man eine Direktversicherung später privat fortführt (z.B., weil ein neuer Arbeitgeber sie nicht übernehmen will), also quasi aus dem netto weiter bespart. Wird dieser Anteil später bei der Besteuerung berücksichtigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Wie ist es eigentlich aus, wenn man als Renter privat versichert ist? Dann fällt zumindest der Krankenkassenbeitrag (und Pflegeversicherung?) auf die Rente aus der Direktversicherung weg, oder? Müsste so sein, ja. Und wie ist es, wenn man eine Direktversicherung später privat fortführt (z.B., weil ein neuer Arbeitgeber sie nicht übernehmen will), also quasi aus dem netto weiter bespart. Wird dieser Anteil später bei der Besteuerung berücksichtigt? Wahrscheinlich nicht... bei einer Rentenversicherung zahlst du ja auch doppelt Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Hier gibt es übrigens eine Beispielrechnung... wobei die Leistungen aus der Überschussbeteiligung natürlich fiktiv sind. Krankenkassenbeiträge bei der Auszahlung sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Es ist aber dennoch eine ganz gute Rechengrundlage, wie ich finde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 3, 2009 Frag doch mal Schnitzel nach dem BAV-Kalkulator... B) Könnte hilfreich sein. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Frag doch mal Schnitzel nach dem BAV-Kalkulator... B) Könnte hilfreich sein. saludos, el galleta Danke für dne Tipp. Ich habe ihn durch Suche hier im Forum gefunden. Weißt du, ob die Version 1.7 aktuell ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 3, 2009 Danke für dne Tipp. Ich habe ihn durch Suche hier im Forum gefunden. Weißt du, ob die Version 1.7 aktuell ist? Selbst wenn die Version die aktuellste ist, es werden wohl die Zahlen noch nicht alle auf 2009 angepasst sein. Außerdem müsste ich die Steuerberechnung mal überprüfen und ggf. aktualisieren. Schnitzel kann Dir zu den Zahlen vielleicht konkretere Auskunft geben. Für einen ersten Ausblick sollte es aber ausreichen, da ich die Zahlen dazumal schon auf 2009 vorkonfiguriert hatte. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Selbst wenn die Version die aktuellste ist, es werden wohl die Zahlen noch nicht alle auf 2009 angepasst sein. Außerdem müsste ich die Steuerberechnung mal überprüfen und ggf. aktualisieren. Schnitzel kann Dir zu den Zahlen vielleicht konkretere Auskunft geben. Für einen ersten Ausblick sollte es aber ausreichen, da ich die Zahlen dazumal schon auf 2009 vorkonfiguriert hatte. saludos, el galleta Zumindest steht da folgendes: v.1.7 el galleta - Werte für 2009 aktualisiert - Berechnung Mindesteinzahlung ergänzt - Pflegeversicherungsbeitrag aus Steuerberechnung verwendet - ost-west-abhängige Rentenwertverwendung ergänzt - optische Gestaltung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 3, 2009 Das ist die neuste Fassung, aber die Steuerberechnungsroutine ist von 2008. Au0erdem gab es m.W. auch 2009 schon einige (kleinere?) Änderungen, Konjunkturpaket und so. Sobald ich Zeit habe (die Steuererklärung ist noch nicht ganz fertig!), schau ich es mir mal an. Es sollte aber schon jetzt ganz gute Ergebnisse liefern. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 3, 2009 Versteuerung in der Rentenphase Rentenversicherung nach §22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern --> identisch Wie bitte? Die Steuer auf die Rente bezieht sich nur auf den "Ertragsanteil" (knapp 20%, abhängig vom Beginn). Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 3, 2009 Wie bitte? Die Steuer auf die Rente bezieht sich nur auf den "Ertragsanteil" (knapp 20%, abhängig vom Beginn). Grüße, billy-the-kid Huch, danke! Werden die Erträge nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert? Wie kommst du auf knapp 20%? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Juni 3, 2009 Huch, danke! Werden die Erträge nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert? Wie kommst du auf knapp 20%? Die Rente wird rechnerisch aufgespalten: ca. 80% Rückzahlung des eingezahlten Kapitals ca. 20% Ertragsanteil. Der ist in der Tat steuerpflichtiges Einkommen. Schau halt mal bei den Anbietern, da wird es schon stehen Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 6, 2009 · bearbeitet Juni 6, 2009 von el galleta Danke für dne Tipp. Ich habe ihn durch Suche hier im Forum gefunden. Weißt du, ob die Version 1.7 aktuell ist? ACHTUNG! Bei der Überarbeitung/Aktualisierung habe ich gerade gesehen, dass derzeit die Bemessungsgrenze für KV/PV falsch ist - dort muss 3675 EUR eingetragen werden! Die unrichtigen 4050 EUR wären die Versicherungspflichtgrenze. Hab ich falsch abgetippt, bin in der Zeile verrutscht. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 6, 2009 ACHTUNG! Bei der Überarbeitung/Aktualisierung habe ich gerade gesehen, dass derzeit die Bemessungsgrenze für KV/PV falsch ist - dort muss 3675 EUR eingetragen werden! Die unrichtigen 4050 EUR wären die Versicherungspflichtgrenze. Hab ich falsch abgetippt, bin in der Zeile verrutscht. saludos, el galleta Wäre es nicht isnnvoll, wenn man für die einzelnen Rechner irgendwo einen Thread hätte,von wo aus die aktuelle Version verlinkt wird? Dann hätte man das mal an zentraler Stelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 6, 2009 Die Rente wird rechnerisch aufgespalten: ca. 80% Rückzahlung des eingezahlten Kapitals ca. 20% Ertragsanteil. Der ist in der Tat steuerpflichtiges Einkommen. Schau halt mal bei den Anbietern, da wird es schon stehen Grüße, billy-the-kid www.bundesrecht: Gesetzestext zum Ertragsanteil (§22 EStG) Die 2. Tabelle im Link ist zutreffend (die erste gilt für die GRV) Der interessante Ausschnitt Lebensalter bei Rentenbeginn -> Ertragsanteil der Rente in %55 bis 56 -> 26% 55 bis 57 -> 25% 58 ---------> 24% 59 ---------> 23% 60 bis 61 -> 22% 62 ---------> 21% 63 ---------> 20% 64 ---------> 19% 65 bis 66 -> 18% 67 ---------> 17% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 6, 2009 Wäre es nicht isnnvoll, wenn man für die einzelnen Rechner irgendwo einen Thread hätte,von wo aus die aktuelle Version verlinkt wird? Dann hätte man das mal an zentraler Stelle. Ausgelagerte Diskussion. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag