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bernstedter

Wegen Bafög Konto auf anderes Familienmitglied umschreiben!?!?!

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bernstedter
· bearbeitet von bernstedter

hi,

 

da ich im oktober studieren gehe und bafög beziehen will, hatte ich vor mein konto auf ein anderes familienmitglied umzuschreiben, weil bei der höhe des bafögs auch das eigene vermögen angerechnet wird. nun liegt mein vermögenswert über dem Limit und ich wollte daraufhin mein Konto wo das meiste geld geparkt ist auf meine Großeltern oder Eltern überschreiben.

 

ist sowas eigentlich rechtlich? oder ist das auch irgendein Hintergehen???

 

mfg

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Basti

hat in erster Linie keinen Sinn - da das Bafögamt meines Wissens bis zu 5 Jahre rückwirkend Kontoauszüge verlangen kann bzw. bei Bedarf dies über die Bank prüfen kann und wird...

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el galleta
ist sowas eigentlich rechtlich? oder ist das auch irgendein Hintergehen???

Nein. Ja.

 

Es wäre m.W. allenfalls unschädlich, das Geld für bestimmte Dinge auszugeben, für die man es vorher ansparen musste. Ein PC (für´s Studium) gehört glaube ich dazu. Befrag vielleicht mal Google in der Richtung...

 

saludos,

el galleta

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tom1978
da ich im oktober studieren gehe und bafög beziehen will, hatte ich vor mein konto auf ein anderes familienmitglied umzuschreiben, weil bei der höhe des bafögs auch das eigene vermögen angerechnet wird.

 

Herr Zumwinkel hat's ja vorgemacht, also probiere ich es auch... Den Sinn von Bafög hast Du leider nicht verstanden.

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nolske
[...]

ist sowas eigentlich rechtlich? oder ist das auch irgendein Hintergehen???

 

mfg

 

 

Fällt dann hierunter

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Ungeheuer

§263 StGB...

Umschreiben des Kontos bringt dir jetzt nichts mehr, das Bafög-Amt wird sich in den nächsten Jahren (das dauert alles immer etwas) von der BaFin deine erteilten FSA und abgeführten KESt anfordern und Dich dann fragen, woher die Zinsen stammen. Spätestens dann wirst Du alles angegeben müssen und hast noch ein Strafverfahren am Hals, welches je nach Schadenshöhe und Bundesland sogar mit einer Geldstrafe über 90 Tagessätze bestraft wird.

 

Also gib lieber jetzt alles an oder kauf noch irgendwas, was du tatsächlich zum Studium brauchst. Ansonsten schau dir bitte nochmal an, wofür Bafög eigentlich gedacht ist. Mir geht nämlich immer die Hutschnur hoch, wenn sich jemand auf Kosten anderer bereichern will, obwohl er selbst noch über geeignete Mittel verfügt (egal ob er Zumwinkel heißt oder bernstedter).

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Herr S.

Man kann keine Konten "umschreiben" (Ausnahme: gGmeinschaftskonten bei denen ein Kto. Inh. verstirbt)...

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bernstedter
· bearbeitet von bernstedter

"hat in erster Linie keinen Sinn - da das Bafögamt meines Wissens bis zu 5 Jahre rückwirkend Kontoauszüge verlangen kann bzw. bei Bedarf dies über die Bank prüfen kann und wird... "

 

<---das ist dann natürlich eine klare sache

 

 

Wozu BAFÖG dient weiß ich äußerst genau...

 

 

naja Konto umschreiben wie auch immer man es beschreiben will... ich meine halt das ich kein zugriff mehr darauf habe, und meine großeltern wer auch immer, mit den geld machen könnten was sie wollen, einzig im falle des todes würde das geld halt wieder an mich gehen durch ein extra Schreiben.

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webber
· bearbeitet von webber
"hat in erster Linie keinen Sinn - da das Bafögamt meines Wissens bis zu 5 Jahre rückwirkend Kontoauszüge verlangen kann bzw. bei Bedarf dies über die Bank prüfen kann und wird... "

 

<---das ist dann natürlich eine klare sache

 

 

Wozu BAFÖG dient weiß ich äußerst genau...

 

 

naja Konto umschreiben wie auch immer man es beschreiben will... ich meine halt das ich kein zugriff mehr darauf habe, und meine großeltern wer auch immer, mit den geld machen könnten was sie wollen, einzig im falle des todes würde das geld halt wieder an mich gehen durch ein extra Schreiben.

dein vorgehen wird eine Strafanzeige wegen Betruges nachsich ziehen. Geld extra beiseite schaffen ist nicht. Selbst Konten, die auf dich laufen, du aber nichts von weißt (weil die Oma das mal gemacht hat etc.) musst du angeben.

So etwas nennt man Betrug. Und wenn du weißt, wofür Bafög ist, warum fragst du dann.

§ 1 Grundsatz

Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Und dieses ist bei dir gegeben. Erschleichung von Sozialleistungen ist kein Kaverliersdelikt. Mit so einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis kann sogar nicht mehr in die USA reisen, was dann nur noch auf Umwegen möglich ist.

MACH ES NICHT! Das BzSt und damit das Bafög-Amt bekommt ALLES mit.

 

Ich musste vor ein paar Jahren Bafög beantragen, um es nicht zu bekommen. Deshalb kenn ich mich damit etwas aus ;)

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bernstedter

ne na dann is ja ok, hätte ja sein können das das geht, schließlich will jeder so viel geld wie möglich

 

 

thema kann dann wieder geschlossen werden

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el galleta
naja Konto umschreiben wie auch immer man es beschreiben will... ich meine halt das ich kein zugriff mehr darauf habe, und meine großeltern wer auch immer, mit den geld machen könnten was sie wollen

Überweisung.

 

einzig im falle des todes würde das geld halt wieder an mich gehen durch ein extra Schreiben.

Testament.

 

Beides völlig legal.

Nur Bafög würde ich dann nicht mehr beantragen...

 

saludos,

el galleta

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losemoremoney
· bearbeitet von losemoremoney

.

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