NilsArmstrong Juni 1, 2009 Hallo, ich hatte im letzten Jahr für 100 Euro ein Los OS auf den Tecdax gekauft. Die Position hat 95 % Verlust. Und steht bei 5 Euro. Macht es Sinn diese Position glatt zu stellen, um die Verluste mit meiner gezahlten Abgeltungssteuer zu verrechnen? Oder sind Verluste aus derivaten Geschäften, hier speziel OS bzw. Turbo KO, nicht steuerlich verrechenbar? mfg Nils Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrFrank Juni 5, 2009 Es macht bezgl. Abgeltungssteuer keinen Unterschied ob Aktie oder Zertifikat/OS. Wird also wie bei Aktien auch behandelt und daher wird der Verlust gegengerechnet, soweit ich weiß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juni 5, 2009 Es macht bezgl. Abgeltungssteuer keinen Unterschied ob Aktie oder Zertifikat/OS.Wird also wie bei Aktien auch behandelt und daher wird der Verlust gegengerechnet, soweit ich weiß Aktiengewinne können ausschließlich mit Aktienverlusten verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Juni 5, 2009 Aktiengewinne können ausschließlich mit Aktienverlusten verrechnet werden. So nicht richtig. Es müsste heißen Gewinne aus privaten Veräuerungsgeschäften können nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Einkunftsart "Aktiengewinne" gibt es nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juni 5, 2009 · bearbeitet Juni 5, 2009 von Chemstudent So nicht richtig. Es müsste heißen Gewinne aus privaten Veräuerungsgeschäften können nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Einkunftsart "Aktiengewinne" gibt es nicht... Zitat des Finanzministeriums: Künftig werden Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren mit Verlusten verrechnet. Verluste aus Aktiengeschäften können allerdings nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Und hier noch der Gesetztestext: § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juni 5, 2009 So gesehen beide recht: Chemstudents Meinung teile ich wenn es um die Abgeltungssteuer 2009 geht. Herr S hat Recht wenn es um steuerrecht 2008 geht. Im Eingangspost wurde der OS 2008 gekauft - also gilt altes Steuerrecht. Ob diese Verluste allerdings direkt gegen die Abgeltungssteuer verrechnet werden kann, oder diese noch in den bis 2013 gültigen Verlustverrechnungstopf wandern kann ich für das Übergangsjahr 2009 nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Juni 5, 2009 · bearbeitet Juni 5, 2009 von Herr S. Ok Sorry, ich muss mich korrigieren. Der "Student" hat selbstverständlich recht!!! Hab ne Tabelle gefunden: Demnach sind Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar, aber nicht umgekehrt. Verwirrend!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 5, 2009 Ok Sorry, ich muss mich korrigieren. Der "Student" hat selbstverständlich recht!!! Hab ne Tabelle gefunden: Demnach sind Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar, aber nicht umgekehrt. Verwirrend!! Um die Verwirrung noch größer zu machen: Gewinne aus Aktiengeschäften sind mit Verlusten aller anderen Wertpapiere verrechenbar Verluste aus Aktiengeschäften sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juni 5, 2009 · bearbeitet Juni 5, 2009 von Chemstudent Ok Sorry, ich muss mich korrigieren. Der "Student" hat selbstverständlich recht!!! Hab ne Tabelle gefunden: Demnach sind Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar, aber nicht umgekehrt. Verwirrend!! Dann muss ich mich auch korrigieren. Entgegen meinem ersten Post können Aktiengewinne also (laut otto) durchaus mit anderen Verlusten verrechnet werden. Aktienverluste aber nur mit Aktiengewinnen. Man lernt eben nie aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NilsArmstrong Juni 5, 2009 Hallo @ all, ich habe ,einen Broker angemailt, und heute folgende Antwort erhalten: "Sehr geehrter Herr K., Gewinne und Verluste werden bei flatex miteinander verrechnet. Dazu stehen Ihnen in Ihrem Dokumentenarchiv Steuerreports zur Verfügung. Wenn in Ihrem AVVT (Aktienverlustverrechnugstopf) ein Betrag steht werden künftige Aktiengewinne mit dieser Summe verrechnet. Im SVVT (sonstiger Verlustverrechnungstopf) werden alle anderen Verluste aufgeführt und mit Gewinnen (nicht Aktien) verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass flatex ausschließlich die Ausführung von Kundenorders anbietet, aber keine Beratung (Execution-only). ..... Ihr flatex-Team" Was im Prinzip oben angeführte Meinung bestätigt. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. mfg Armstrong Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Margie Juni 5, 2009 Entgegen meinem ersten Post können Aktiengewinne also (laut otto) durchaus mit anderen Verlusten verrechnet werden. Aktienverluste aber nur mit Aktiengewinnen.Man lernt eben nie aus. *stöhn* Toll, dass man nicht z.B. BMW-Aktien nur mit Daimler-Papieren verrechnen und Salzgitter nur mit Thyssen-Krupp oder Voestalpine gegenrechnen kann. Auf die Schikane ist noch keiner gekommen! Gruß Margie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 5, 2009 · bearbeitet Juni 5, 2009 von vanity Hallo @ all,... "Sehr geehrter Herr K., Gewinne und Verluste werden bei flatex miteinander verrechnet. Dazu stehen Ihnen in Ihrem Dokumentenarchiv Steuerreports zur Verfügung. Wenn in Ihrem AVVT (Aktienverlustverrechnugstopf) ein Betrag steht werden künftige Aktiengewinne mit dieser Summe verrechnet. Im SVVT (sonstiger Verlustverrechnungstopf) werden alle anderen Verluste aufgeführt und mit Gewinnen (nicht Aktien) verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass flatex ausschließlich die Ausführung von Kundenorders anbietet, aber keine Beratung (Execution-only). ..... Ihr flatex-Team" ... Ich glaube, FLATEX hat dir ein Standardschreiben zukommen lassen, was deinen speziellen Fall (KAuf 2008) überhaupt nicht treffen kann: 1. Liegt der Verkauf des OS noch innerhalb der Spekulationsfrist (was aus dem Post nicht hervorgeht), handelt es sich um einen Veräußerungsverlust nach §23 EStG, der nicht von der Depotbank verrechnet wird. Den musst du selbst deklarieren (wie immer: Anlage SO, nicht wahr @otto03?). Die Verrechnung mit sonstigen Gewinnen erfolgt dann entsprechend dem oben Gesagtem (zur Verrechnung gibt es übrigens einen Megathread Altverluste. .., mittlerweile sehr schön aufzufinden). 2. Liegt der Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist, gibt es nichts zu verrechnen, da der Verlust verfallen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 19, 2009 Klarstellung Abgeltungssteuer bei Aktienanleihen http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D198...n~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag