el galleta Mai 30, 2009 Die Kündigung einer fondsgebundenen RV (das dürfte aber auch für KLVs gelten) kann mehrfach steuerlich relevant werden. Ich habe da an mehreren Stellen so meine Fragen, der Versuch einer Zusammenfassung (alles bezogen auf 2008): 1. Erträge aus dem Vertrag Mir wurden zum Kündigungstermin ein Rückkaufswert und ein Überschussanteil mitgeteilt, den Rückkaufswert habe ich als Wertpapiere übertragen lassen. Die Beiträge für diesen Vertrag lagen deutlich über dem Rückkaufswert. Ist dann richtig: a) hinsichtlich des Rückkaufswertes ist nichts zu versteuern? B) der Überschussbetrag ist als Kapitaleinkunft zu versteuern? c) das Halbeinkünfteverfahren kommt nicht zum Einsatz? d) es ist diesbezüglich jeweils unerheblich, ob der Vertrag vor 2005 geschlossen wurde (wenn Laufzeit < 12 Jahre)? 2. Steuererstattungen auf Beiträge Diesen Vertrag und seine "Brüder" habe ich die letzten Jahre als Altersvorsorge in mein Steuerprogramm getippt und sollte für die Beiträge auch Erstattungen bekommen haben. Muss ich, wenn ich jetzt dem FA quasi melde, dass der Vertrag beendet wurde, mit Rückforderungen rechnen? 3. Erträge aus Veräußerung der übertragenen Wertpapiere Die Anteile habe ich binnen Jahresfrist (noch 2008) verkauft. Ist dann richtig: a) als "Kaufdatum" gilt das Übertragungsdatum, genauer: der ausgewiesene Kündigungstermin? B) als "Kaufpreis" gilt der beim Rückkaufswert ausgewiesene Wert der Anteile? c) die Übertragungsgebühr der Gesellschaft wird als Neben-/Werbungskosten berücksichtigt? Gibt es sonst weitere Stolpersteine zu beachten? Bin für jede (Teil-)Antwort dankbar. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 2, 2009 Bin für jede (Teil-)Antwort dankbar. Wirklich! saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 10, 2009 Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es völlig irrelevant, wann die Fondsanteile im Rahmen Deiner Versicherungspolice gekauft wurden. Denn bis zum Kündigungstermin gehörten sie Deiner Versicherung! Erst mit Übertragung (Eingang in Deinem Depot = Kaufdatum) bist Du Eigentümer der Fondsanteile geworden. War das noch 2008 unterliegst Du IMHO der alten Steuergesetzgebung, sprich 12 Monate Bindefrist und so. Erst ab 2009 gilt doch die pauschale Abmelkungssteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 10, 2009 · bearbeitet Juni 10, 2009 von el galleta Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es völlig irrelevant, wann die Fondsanteile im Rahmen Deiner Versicherungspolice gekauft wurden. Denn bis zum Kündigungstermin gehörten sie Deiner Versicherung! Erst mit Übertragung (Eingang in Deinem Depot = Kaufdatum) bist Du Eigentümer der Fondsanteile geworden. War das noch 2008 unterliegst Du IMHO der „alten“ Steuergesetzgebung, sprich 12 Monate Bindefrist und so. Erst ab 2009 gilt doch die pauschale „Abmelkungssteuer“. Wir gehen vom selben Ansatz aus - oder hab ich mich diesbezüglich oben missverständlich ausgedrückt? Schau mal bei Nr. 3 a). Allerdings ist wohl der Eingang im Depot eher nicht maßgeblich, ist er sonst ja auch nicht. Es gilt steuerlich das zugrunde liegende schuldrechtliche Geschäft, nicht die Verfügung. Sagt jedenfalls mein Steuerprogramm. Die steuerliche Geltung sehe ich auch wie Du, aber m.E. stellt sich die Frage eh nur bei Gewinn. Demnach wäre hier (und bei praktisch allen anderen Ex-AM-Kunden) aus dem Vertrag nix zu versteuern. Die Entwicklung der Anteile bis zum Verkauf ist freilich ne andere Baustelle. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 10, 2009 [..]Die steuerliche Geltung sehe ich auch wie Du, aber m.E. stellt sich die Frage eh nur bei Gewinn. Demnach wäre hier (und bei praktisch allen anderen Ex-AM-Kunden) aus dem Vertrag nix zu versteuern. Die Entwicklung der Anteile bis zum Verkauf ist freilich ne andere Baustelle. saludos, el galleta Ja, aber wenn Du die Fonds wahrscheinlich mit Verlust verkauft hast, kannst Du dann nicht wenigstens den Spekulationsverlust absetzen? Ich meine da Bindefrist kleiner 12 Monate, wenn Du von ausgehst das der Rückkaufswert = Kaufpreis (hattest ja in dem Sinne keine normale Kauforder) und der Verkauf an der Börse oder Rückgabe an Emittent = Verkaufspreis. Und wenn Du einen Spekulationsgewinn gemacht hast, quasi über den 512 Euro insgesamt musste Steuern zahlen. Oder nicht? Nö und sonst wäre aus dem ex-Vertrag an sich nichts zu versteuern, müsst eigentlich so sein - ohne Gewähr, logisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 10, 2009 Ja, aber wenn Du die Fonds wahrscheinlich mit Verlust verkauft hast, kannst Du dann nicht wenigstens den Spekulationsverlust absetzen? Ein paar der Fonds (hab ja so einiges gekündigt ) konnte ich mit Gewinn verkaufen, andere nicht. Hab das steuerlich verrechnet und bin nicht über die magische Grenze gekommen. Sollte so passen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag