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zedarion

Freistellungsauftrag - zu gering erteilt

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zedarion
· bearbeitet von zedarion

Hallo an alle!

 

Bin neu hier im Forum und habe eine Frage, da ich gerade über meiner Steuererklärung brüte.

Dabei habe ich festgestellt, dass der Freistellungsauftrag, den ich bei meiner Bank für 2008 erteilt habe, nicht bei 801 lag, sondern nur bei 250 .

Da meine Zinseinnahmen über 250 lagen, hab ich quasi zu viel Steuern darauf gezahlt. Ich weiß das war doof, aber so ist nun die Situation.

 

Nun wollte ich fragen: ist es möglich, den Betrag, der zuviel an Zinsabschlag von den erhaltenen Zinsen abgezogen wurde, in der Steuererklärung zurückzufordern? Wenn ja, wo trägt man das ein oder kann ich auf diesen Sachverhalt in einem separaten Schreiben ans Finanzamt, das ich der Steuererklärung beilege, hinweisen?

 

Gruß, zedarion.

 

edit: wenn möglich Thread bitte nach "Steuern und Recht" verschieben.

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Fleisch

anlage kap

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webber

du bist doch ein Mod Schnitzel und könntest den Thread ins Steuerforum verschieben oder?

 

Vielleicht sollte man mal nen Stick mit solchen alltäglichen Fragen Schreiben ...

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Stephan09

Ich seh's schon kommen, das wird hier demnaechst ein Steuerforum.

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zedarion
· bearbeitet von zedarion
anlage kap

 

Danke schonmal für den Hinweis!

 

Ich hab mir gerade die aktuelle Anlage KAP für 2008 angeschaut, jedoch keine Stelle gefunden, wo ich das sinnvollerweise eintragen kann.

In welche Zeile muss das bzw. wie trägt man das dort ein?

 

Ich seh's schon kommen, das wird hier demnaechst ein Steuerforum.

 

Keine Sorge! Ich vermute, das wird Anfang Juni schlagartig wieder besser.

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vanity
...

Ich hab mir gerade die aktuelle Anlage KAP für 2008 angeschaut, jedoch keine Stelle gefunden, wo ich das sinnvollerweise eintragen kann.

In welche Zeile muss das bzw. wie trägt man das dort ein?

...

Hängt davon ab, was es war. Du solltest von deiner Bank eine Jahresbescheinigung haben, bei der ausgewiesen ist, welche Zeile es betrifft. Auf der Jahressteuerbescheinigung sollte es auch stehen (irgendwo im Summenteil).

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zedarion
· bearbeitet von zedarion
Hängt davon ab, was es war. Du solltest von deiner Bank eine Jahresbescheinigung haben, bei der ausgewiesen ist, welche Zeile es betrifft. Auf der Jahressteuerbescheinigung sollte es auch stehen (irgendwo im Summenteil).

 

Das Problem ist, die Bank ging von 250 Freistellungsauftrag aus und hat einfach die Steuer auf den kompletten Zinsbetrag, der über 250 lag,

ans Finanzamt überwiesen. Auf der Jahresbescheinigung steht deshalb nur Zinsen xxx , Kapitalertragsteuer yyy . Mehr steht da nicht mehr drauf.

Und der Betrag für einbehaltene Kapitalertragsteuer wäre niedriger, wenn ich einen höheren Freistellungsauftrag gestellt hätte.

 

Hat noch jemand eine Idee, wie das geht mit dem Zurückfordern?

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berliner
Das Problem ist, die Bank ging von 250 Freistellungsauftrag aus und hat die Steuer auf den kompletten Zinsbetrag, der über 250 lag,

ans Finanzamt überwiesen. Auf der Jahresbescheinigung steht deshalb nur Zinsen xxx , Kapitalertragsteuer yyy und dieser Betrag (für einbehaltene Kapitalertragsteuer) wäre niedriger, wenn ich einen höheren Freistellungsauftrag gestellt hätte.

Was brauchst du denn mehr? Du füllst bei der Steuererklärung die Anlage KAP aus, das Finanzamt weiß dann, was du an Zinsen erhalten und an Steuern gezahlt hast und auch was du hättest zahlen müssen. Die Differenz wird nachgezahlt/erstattet.

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neysee
Das Problem ist, die Bank ging von 250 Freistellungsauftrag aus und hat einfach die Steuer auf den kompletten Zinsbetrag, der über 250 lag,

ans Finanzamt überwiesen. Auf der Jahresbescheinigung steht deshalb nur Zinsen xxx , Kapitalertragsteuer yyy . Mehr steht da nicht mehr drauf.

Und der Betrag für einbehaltene Kapitalertragsteuer wäre niedriger, wenn ich einen höheren Freistellungsauftrag gestellt hätte.

 

Hat noch jemand eine Idee, wie das geht mit dem Zurückfordern?

 

Wir können hier ja schlecht wissen, was für eine Art von Kapitalerträgen du hast. Du trägst einfach in die passende(n) Zeile(n) von Anlage KAP die gesamten Erträge und die darauf abgeführte KESt ein, dann noch am Ende der Anlage KAP die Summe der Solis, und musst natürlich die Steuerbescheinigung im Orignal einreichen.

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RedSpekulatius

Meistens liegt der Jahressteuerbescheinigung also der Bescheinigung wieviel Steuern du (in deinem Fall ausversehen ;) gezahlt hast auch eine Ertragsnisbescheinigung bei. Dort lässt sich nach amtlich vorgeschrieben Muster leicht entnehmen welchen Betrag du in welche Zeile der Anlage Kap schreiben musst.

 

Lg Red

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