vanity August 30, 2011 · bearbeitet August 30, 2011 von vanity 1.: UT2 und HT1 sind beide auf knapp 83% abgeschrieben und bei der UT2 stehen noch drei Kupons aus, richtig? 84,25% (schreibt Ramstein einige Post weiter oben), für beide identisch, da noch aus Dreba-Zeiten (2008) herrührend UT2 fehlt noch 2008, 2009 und 2010 (und natürlich der angefressene 2011er wie der HT1 auch) 2.: Falls die CoBa 2011 Gewinn erzielt (wovon ich ausgehe), werden die Titel zunächst aufgefüllt, dann die Kupons aufgeholt (UT2) und dann die Kupons für 2012 gezahlt, oder? 3.: gibt es bei der Wertaufholung eine Reihenfolge zwischen UT2 und HT1? Wird also, wenn nicht ausreichend Geld für beide da ist, zunächst eine der beiden Titel bedient? Nein, UT2 steht vor HT1. Reihenfolge 1. Heraufschreibung UT2 2. Rückständige Kupons UT2 3. aktueller Kupon UT2 (für 2011) 4. Heraufschreibung HT1 Im Bondboard hat der kleine Prinz es detailliert aufgelistet. Ich meine, dass ich den Beitrag hier auch verlinkt habe (war ca. Jahreswechsel 2010/2011 Herbst 2010, als noch Hoffnung auf einen HGB-Gewinn 2010 bestand). Hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/26773-ht1-funding-gmbh-flr-anl-v0617unb/?do=findComment&comment=620586 (die Zahlen sind natürlich mittlerweile andere) 4.: Unter welchen Umständen kann einer der beiden Titel unter 100 zurückgezahlt werden? UT2 wird mit vermindertem Nennwert 2016 zurückgezahlt, falls bis dahin die Hochschreibung nicht gelungen ist oder anschließend wieder eine Herabsetzung erfolgte, die nicht aufgeholt werden konnte (typisches Genussschein-Verhalten bei fester Laufzeit) 5.: Hat Bedienung bzw Rückzahlung der SoFin Teile Vorrang vor Bedienung bzw. Rückzahlung der HT1/UT2? Ist im Prinzip nachrangig (zumindest die Bedienung/Hochschreibung Soffin ggü. UT2/HT1), irgendwie schafft die Coba aber die Rückzahlung unter Umgehung der Rangreihenfolge. Finalmente: Wie schaut es aus, haltet ihr das Investment für sinnvoll? Alternativ stünde bei mir eine Aufstockung der AAreal 778998 oder der LBBW Genüsse an. Haltet ihr das für sinnvoller. Ich bin eigentlich von der CoBa recht überzeugt, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen... Ich bin von der Coba nicht ganz so überzeugt, würde an deiner Stelle aber eher eine Coba-Position aufbauen als die anderen auszubauen (wegen der Risikostreuung). Wobei es sicher Szenarien gibt, bei der alle gleichermaßen leiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian August 30, 2011 4.: Unter welchen Umständen kann einer der beiden Titel unter 100 zurückgezahlt werden? UT2 wird mit vermindertem Nennwert 2016 zurückgezahlt, falls bis dahin die Hochschreibung nicht gelungen ist oder anschließend wieder eine Herabsetzung erfolgte, die nicht aufgeholt werden konnte (typisches Genussschein-Verhalten bei fester Laufzeit) Lang ist's her, aber ich meine mich zu erinnern, dass es einen Nachzahlungsanspruch bis 2019 gibt, aber nur für den Nominalwert, nicht für die Kupons. Will jemand den Prospekt lesen? B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Germanflash August 30, 2011 1.: UT2 und HT1 sind beide auf knapp 83% abgeschrieben und bei der UT2 stehen noch drei Kupons aus, richtig? 84,25% (schreibt Ramstein einige Post weiter oben), für beide identisch, da noch aus Dreba-Zeiten (2008) herrührend UT2 fehlt noch 2008, 2009 und 2010 (und natürlich der angefressene 2011er wie der HT1 auch) 2.: Falls die CoBa 2011 Gewinn erzielt (wovon ich ausgehe), werden die Titel zunächst aufgefüllt, dann die Kupons aufgeholt (UT2) und dann die Kupons für 2012 gezahlt, oder? 3.: gibt es bei der Wertaufholung eine Reihenfolge zwischen UT2 und HT1? Wird also, wenn nicht ausreichend Geld für beide da ist, zunächst eine der beiden Titel bedient? Nein, UT2 steht vor HT1. Reihenfolge 1. Heraufschreibung UT2 2. Rückständige Kupons UT2 3. aktueller Kupon UT2 (für 2011) 4. Heraufschreibung HT1 Im Bondboard hat der kleine Prinz es detailliert aufgelistet. Ich meine, dass ich den Beitrag hier auch verlinkt habe (war ca. Jahreswechsel 2010/2011 Herbst 2010, als noch Hoffnung auf einen HGB-Gewinn 2010 bestand). Hier: http://www.wertpapie...post__p__620586 (die Zahlen sind natürlich mittlerweile andere) 4.: Unter welchen Umständen kann einer der beiden Titel unter 100 zurückgezahlt werden? UT2 wird mit vermindertem Nennwert 2016 zurückgezahlt, falls bis dahin die Hochschreibung nicht gelungen ist oder anschließend wieder eine Herabsetzung erfolgte, die nicht aufgeholt werden konnte (typisches Genussschein-Verhalten bei fester Laufzeit) 5.: Hat Bedienung bzw Rückzahlung der SoFin Teile Vorrang vor Bedienung bzw. Rückzahlung der HT1/UT2? Ist im Prinzip nachrangig (zumindest die Bedienung/Hochschreibung Soffin ggü. UT2/HT1), irgendwie schafft die Coba aber die Rückzahlung unter Umgehung der Rangreihenfolge. Finalmente: Wie schaut es aus, haltet ihr das Investment für sinnvoll? Alternativ stünde bei mir eine Aufstockung der AAreal 778998 oder der LBBW Genüsse an. Haltet ihr das für sinnvoller. Ich bin eigentlich von der CoBa recht überzeugt, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen... Ich bin von der Coba nicht ganz so überzeugt, würde an deiner Stelle aber eher eine Coba-Position aufbauen als die anderen auszubauen (wegen der Risikostreuung). Wobei es sicher Szenarien gibt, bei der alle gleichermaßen leiden. Vanity, zunächst mal vielen Dank für die Hilfe! Wie immer ein Quell an Informationen. Ich denke die Szenarien, bei denen alle leiden machen mir nur bedingt Sorgen. Einen temporären Schlag ins Kontor kann ich gut auch länger (3-4 Jahre) aussitzen und die Szenarien, bei denen langfristig was arg daneben geht überzeugen mich alle nicht. Mich würde deine Einschätzung zur CoBa dennoch interessieren. Bin am WE mal den Halbjahresbericht durchgegangen und fand das eigentlich alles weit weniger grausam als erwartet. Das Privatkundengeschäft und vor allem der Mittelstand sollte selbs bei einer sich verlangsamenden Konjunktur weiterhin einen soliden Grundstock liefern. Staatsbeteiligung sehe ich zwar auch ungern, aber die Einflussnahme, die da mitunter hineininterpretiert wird halte ich für maßlos übertrieben. Parallelen zw der CDO getriebenen Krise und der Staatsschuldenkrise jetzt finde ich ohne massive Einschränkungen völlig unverständlich. Griechenland scheint längerfristig problematisch zu bleiben und Italien scheint noch nicht ganz verstanden zu haben, wie problematisch die situation ist, aber die Entwicklung in Portugal und Irland (sichere Defaultkanditaten noch vor ein paar Wochen) zeigen mir, dass hier vieles heisser Gekocht als gegessen wird. @ Florian: Irgendsowas hatte ich auch im Hinterkopf, genauer eine Rückzahlung zum uU heruntergefahrenen Nominalwert. Hast du die Prospekte zufällig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan August 30, 2011 Maßgeblich für diese Scheine ist meines Wissens nach das HGB-Ergebnis. Dieses kann sehr stark vom Ergebnis nach IFRS abweichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlbertEinstein August 30, 2011 hier ist das Prospekt für HT1: http://www.ise.ie/de...ts/ht1_1766.pdf The Bank may only terminate the Participation Agreement: [...] provided that [...] the book value of the Silent Contribution is equal to its original Principal Amount Also es kann erst zurückgezahlt werden nachdem auf 100% aufgefüllt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sl66 August 30, 2011 @ Florian: Irgendsowas hatte ich auch im Hinterkopf, genauer eine Rückzahlung zum uU heruntergefahrenen Nominalwert. Hast du die Prospekte zufällig? Aus dem alten Bondboard aus zuverlässiger Quelle: Thema: Re: UT2 Nachzahlungspflicht Autor: k1 Datum: 09.10.2009 08:25:03 ohne den Prospekt zu kennen oder das Wissen zu haben bezweifle ich das es eine 7 oder 8 jährige Nachzahlungspflicht gibt. Da haben halt die, die den Prospekt gelesen haben eventuell einen Vorteil gegenüber denen, die ihn nicht gelesen haben... !? Die Nachzahlungspflicht hinsichtlich (ausgefallener) Zinsen endet erst mit der Laufzeit der GS. Die hinsichtlich des Buchwerts (Kapitalrückzahlung) 3 Jahre nach Ende der Laufzeit. Wie und ob die GS vorrangig zu den Soffin Mitteln bedient werden (müssen) - darüber kann man sicher eher streiten. Grüße K1 VG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 31, 2011 hier ist das Prospekt für HT1: http://www.ise.ie/de...ts/ht1_1766.pdf The Bank may only terminate the Participation Agreement: [...] provided that [...] the book value of the Silent Contribution is equal to its original Principal Amount Also es kann erst zurückgezahlt werden nachdem auf 100% aufgefüllt wurde. Nein, das gilt nur für vorzeitige Rückzahlungen. @den Poster weiter oben: Das HGB Ergebnis kann z.B. bei einer weiteren EH-Abschreibungen ganz wesentlich vom IFRS Ergebnis abweichen. Auch die Verbuchung der "freiwilligen Zahlung" an den SoFFin über 1 Mrd. sollte IMO das HGB Ergebnis belasten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 31, 2011 ...wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass selbst ein weiter reduzierter Nennwert von 84,irgendwas % und damit Zinskupon von aktuell 5,3...% auf sagen wir mal 4 % eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von min. 6,6 % p.a. bringt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlbertEinstein August 31, 2011 · bearbeitet August 31, 2011 von AlbertEinstein hier ist das Prospekt für HT1: http://www.ise.ie/de...ts/ht1_1766.pdf The Bank may only terminate the Participation Agreement: [...] provided that [...] the book value of the Silent Contribution is equal to its original Principal Amount Also es kann erst zurückgezahlt werden nachdem auf 100% aufgefüllt wurde. Nein, das gilt nur für vorzeitige Rückzahlungen. Sicher? Für mich ließt sich das eindeutig anders, das verlinkte PDF hat übrigens auch die Deutsche version (hatte ich gestern übersehen): Rückzahlungsbetrag: Im Falle einer Ordentlichen Kündigung oder einer Außer- ordentlichen Kündigung nach einem Steuerereignis wird die Bank am Rückzahlungstag den ursprünglichen Ein- lagennennbetrag der Stillen Einlage an den Stillen Gesell- schafter zahlen (der Rückzahlungsbetrag). wobei eine Rückzahlung nur dann erlaubt ist wenn (i) der Buchwert der Stillen Einlage dem ursprünglichen Einlagennennbetrag entspricht und (ii) die Gesamtkapitalkennziffer der Bank auf Instituts- oder auf Gruppenbasis nicht unter 9 % liegt bzw. infolge der Zahlung des Rückzahlungsbetrags bzw. des Vorzeitigen Rückzahlungsbetrags unter 9 % liegen würde, sofern im Einzelabschluss der Bank nach Maß- gabe der Anwendbaren Rechnungslegungsvor- schriften ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen ist (iii) die BaFin die Kündigung des Beteiligungsvertrages genehmigt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance August 31, 2011 Parallelen zw der CDO getriebenen Krise und der Staatsschuldenkrise jetzt finde ich ohne massive Einschränkungen völlig unverständlich. Griechenland scheint längerfristig problematisch zu bleiben und Italien scheint noch nicht ganz verstanden zu haben, wie problematisch die situation ist, aber die Entwicklung in Portugal und Irland (sichere Defaultkanditaten noch vor ein paar Wochen) zeigen mir, dass hier vieles heisser Gekocht als gegessen wird. Die CoBa hat via Eurohypo Staatskredite an die PIIGS-Staaten in der Bilanz, desweiteren sind die m. E. nach der HSH auch stark in Schiffskrediten drin. Um Schiffsfonds und Reedereien sieht es auch nocht gerade gut aus. Weiterhin ist der us-amerikanische Häusermarkt noch tief in der Krise und die us-amerikanischen Kommunalkredite sind gefährdet. In Deutschland hat die CoBa m. E. noch einiges an Restrukturierungskosten zu tragen, d. h. Kosten für Straffung des durch die DreBa-Übernahme viel zu dichten Filialnetzes. Mit einer schnellen Heraufschreibung oder gar Rückzahlung würde ich daher nicht rechnen. aber selbst wenn... Ich halte die A1ALVC (Deutsche Bank Cap. Fdg Tr. XI EO-Tr.Pref.Secs 2009(15/Und.) für attraktiver (habe die auch vor Kurzem gekauft). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 31, 2011 Nein, das gilt nur für vorzeitige Rückzahlungen. Sicher? Für mich ließt sich das eindeutig anders, das verlinkte PDF hat übrigens auch die Deutsche version (hatte ich gestern übersehen): Rückzahlungsbetrag: Im Falle einer Ordentlichen Kündigung oder einer Außer- ordentlichen Kündigung nach einem Steuerereignis wird die Bank am Rückzahlungstag den ursprünglichen Ein- lagennennbetrag der Stillen Einlage an den Stillen Gesell- schafter zahlen (der Rückzahlungsbetrag). wobei eine Rückzahlung nur dann erlaubt ist wenn (i) der Buchwert der Stillen Einlage dem ursprünglichen Einlagennennbetrag entspricht und (ii) die Gesamtkapitalkennziffer der Bank auf Instituts- oder auf Gruppenbasis nicht unter 9 % liegt bzw. infolge der Zahlung des Rückzahlungsbetrags bzw. des Vorzeitigen Rückzahlungsbetrags unter 9 % liegen würde, sofern im Einzelabschluss der Bank nach Maß- gabe der Anwendbaren Rechnungslegungsvor- schriften ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen ist (iii) die BaFin die Kündigung des Beteiligungsvertrages genehmigt hat. Sorry, ich dachte eben wir seien noch beim UT2, dort stimmt meine Aussage. Beim HT1 stellt sich die Frage nicht, da der Schein keine Fälligkeit hat. Wenn er gecallt wird, dann nur zu 100%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlbertEinstein August 31, 2011 Sorry, ich dachte eben wir seien noch beim UT2, dort stimmt meine Aussage. Beim HT1 stellt sich die Frage nicht, da der Schein keine Fälligkeit hat. Wenn er gecallt wird, dann nur zu 100%. ok danke, ich war mir jetzt nicht sicher ob der HT1 unter Nennwert gecallt werden könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 9, 2011 HT1 und UT2 gehen beide kräftig runter, allerdings liegt der UT2 immer noch mit 65% deutlich über dem HT1 ~46%. Zwar trägt der UT2 noch die ausgefallenen Kupons in sich und ist bei Heraufschreibung vor dem HT1 dran, aber er birgt doch auch das Risiko, dass bis 2016 die Verluste nicht mehr aufgeholt werden. Demgegenüber wird der HT1 dank der kupongarantie durch die Allianz bei verlusten und Herabschreibungen zwar niedrigere Kupons zahlen, aber die CY stimmt durch das Kursniveau trotzdem noch. Weshalb also steht der UT2 noch besser da als HT1? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 10, 2011 Weshalb also steht der UT2 noch besser da als HT1? Ich habe mir mal den Research zur Commerzbank angesehen, da geht man einhellig noch von einem satten Gewinn in 2011 aus. Das ist jetzt zwar nur auf IFRS gepolt und im HGB kann das ganz schnell anders aussehen, aber prinzipiell ist ein HGB Gewinn noch möglich (ich gehe nicht davon aus). Ein weiterer Unterschied kann in der Herabschreibungsmöglichkeit liegen. Ich kenne die Ausstattung des UT2 nicht genau, kann der herabgeschrieben werden? Wenn nein, dann liegt der Kursunterschied auch da, denn wenn die CoBa richtig Bilanzverluste macht, bringt die Allianzgarantie auch nicht, da der Kupon ja mit heruntergeschrieben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k September 10, 2011 Ein weiterer Unterschied kann in der Herabschreibungsmöglichkeit liegen. Ich kenne die Ausstattung des UT2 nicht genau, kann der herabgeschrieben werden? Wenn nein, dann liegt der Kursunterschied auch da, denn wenn die CoBa richtig Bilanzverluste macht, bringt die Allianzgarantie auch nicht, da der Kupon ja mit heruntergeschrieben wird. Die UT2 ist ebenso wie HT1 herabgeschrieben auf 84%. Zwar trägt der UT2 noch die ausgefallenen Kupons in sich und ist bei Heraufschreibung vor dem HT1 dran, aber er birgt doch auch das Risiko, dass bis 2016 die Verluste nicht mehr aufgeholt werden. Die UT2 wird zwar 2016 zurückgezahlt, hat aber nach meiner Erinnerung noch einen Wertaufholungsanspruch bis 2019. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu September 10, 2011 · bearbeitet September 10, 2011 von ikbneu Die Wiederauffüllung der UT2 erfolgt aus Bilanzgewinnen, nicht aus Jahresüberschüssen, richtig? Gibt es in der Coba noch gleichrangige (herabgesetzte) Genüsse mit der UT2? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu September 10, 2011 Nach einer Herabsetzung wird der Buchwert der Kumulativen Genussscheine in jedem der Herabsetzung nachfolgenden Geschäftsjahr der Bank bis zur vollständigen Höhe ihres Nennbetrages wieder aufgefüllt, soweit hierdurch kein Bilanzverlust entsteht oder erhöht würde. Die Wiederauffüllung nach einer Herabsetzung geht Dividendenzahlungen und anderen Ausschüttungen auf das Grundkapital und Einstellungen in die Rücklagen (mit Ausnahme der gesetzlichen Rücklage) vor. Im Verhältnis zu Kapitalgebern nach § 10 Abs. 4 KWG (Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter) erfolgt die Wiederauffüllung des Buchwerts der Kumulativen Genussscheine vorrangig, wenn die Bedingungen dieser Kapitalanlagen dies vorsehen. Ist dies nicht der Fall und gegenüber anderen Kapitalgebern nach § 10 Abs. 5 KWG (Genussrechte) erfolgt die Wiederauffüllung in der gleichen Reihenfolge und im gleichen Verhältnis wie die Beteiligung am Bilanzverlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kraftfutter September 11, 2011 Nach einer Herabsetzung wird der Buchwert der Kumulativen Genussscheine in jedem der Herabsetzung nachfolgenden Geschäftsjahr der Bank bis zur vollständigen Höhe ihres Nennbetrages wieder aufgefüllt, soweit ... Vor 4 Monaten waren die Investoren bereit, HT1 bei CY von unter 10% zu halten oder zuzukaufen. Dank Krise steigt seither das Risiko und Renditepotential. Wer unverändert eine Zielrendite von 10% anstrebt (bzw. das entsprechende Risiko tragen will), könnte aktuell den Allianz Nachrang A0AHG3 kaufen und die Commerzbankrisiken aus dem Depot herausnehmen (ich halte derzeit keines der besprochenen Papiere). In einem Szenario, dass der Commerzbank die Heraufschreibung und Zinszahlung bei HT1 erlaubt, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit A0AHG3 mehr als 10% (Zins und Kursgewinn) auf Jahressicht erzielt. Die wachsende Risikobereitschaft erstaunt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 11, 2011 Weshalb also steht der UT2 noch besser da als HT1? Ich habe mir mal den Research zur Commerzbank angesehen, da geht man einhellig noch von einem satten Gewinn in 2011 aus. Das ist jetzt zwar nur auf IFRS gepolt und im HGB kann das ganz schnell anders aussehen, aber prinzipiell ist ein HGB Gewinn noch möglich (ich gehe nicht davon aus). Ein weiterer Unterschied kann in der Herabschreibungsmöglichkeit liegen. Ich kenne die Ausstattung des UT2 nicht genau, kann der herabgeschrieben werden? Wenn nein, dann liegt der Kursunterschied auch da, denn wenn die CoBa richtig Bilanzverluste macht, bringt die Allianzgarantie auch nicht, da der Kupon ja mit heruntergeschrieben wird. Gewinn in 2011? Interessant. Im besten Fall für die Commerzbank läuft die Griechenland-Umschuldung wie geplant durch. Das dürfte erhebliche, aber nicht dramatische Verluste in 2011 bedeuten. Wenn die 90%-Beteiligung des Privatsektors nicht zustande kommt, und es zu einem harten Schuldenschnitt kommt, werden die Verluste entsprechend heftiger. Die Commerzbank steckt zudem tief in der Schiffsfinanzierung. Da könnten auch noch Kredite in erheblicher Höhe notleidend werden. Bei einer echten Rezession werden weitere Schuldner ausfallen. Von einem HGB-Gewinn würde ich weder für 2011 noch für 2012 ausgehen. M. E. ist die Frage nur, wie hoch die Verluste sein werden. M. E. dürfte für viele Anleger eine attraktive CY die Wartezeit sehr versüßen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen September 11, 2011 Und die Eurohypo, die war ja die letzten Jahre die Aufsaugbank für viele schwache Pfandbriefbanken, wenn ich das richtig verstanden habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 11, 2011 Und die Eurohypo, die war ja die letzten Jahre die Aufsaugbank für viele schwache Pfandbriefbanken, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie meinst du das? Von einem HGB-Gewinn würde ich weder für 2011 noch für 2012 ausgehen. M. E. ist die Frage nur, wie hoch die Verluste sein werden. M. E. dürfte für viele Anleger eine attraktive CY die Wartezeit sehr versüßen. Bei einem HGB Jahresfehlbetrag - wovon ich ausgehe - wird es dann eben spannend, ob die CoBa Rücklagen auflöst oder nicht. Im Hinblick auf die (zwar stark geschrumpften) Staatseinlagen wird es wohl auf eine schwarze Null herauslaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen September 11, 2011 · bearbeitet September 11, 2011 von Zinsen Dieses Geschäftsmodell der Hypotheken- und Staatsfinanzierung durch den Interbankenmarkt scheint ja recht margenschwach zu sein, wenn man sich die Dexia, Depfa usw. anschaut (alles jetzt ohne diese CDO-Spielereien des letzten Jahrzehnts), und deren Konsolidierung bzw. die Pleiten wie z.B. der EssenHypo, Düsseldorfer Hypo, Bayernhypo (das war eines Vorgängerinstitute der HVB und die HRE war deren "bad bank", damals waren es allerdings Ostimmobilien) legen zumindest für mich den Schluss nahe, dass dieser Bereich des Bankensektors ein ernstes strukturelles Problem hat. Die Eurohypo trat häufiger als Käufer in Erscheinung und ich wüsste keinen Grund, warum der obige Sachverhalt nicht auf die Eurohypo zutreffen sollte, alles natürlich vorausgesetzt, dass obige Annahme stimmt. Das ist halt das, was ich mir als interessierter Laie zusammengereimt habe. Wenn das jetzt Stuss war, kann man das gerne schreiben, allerdings würde ich Gegenargumente schätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman September 11, 2011 Dieses Geschäftsmodell der Hypotheken- und Staatsfinanzierung durch den Interbankenmarkt scheint ja recht margenschwach zu sein, wenn man sich die Dexia, Depfa usw. anschaut (alles jetzt ohne diese CDO-Spielereien des letzten Jahrzehnts), und deren Konsolidierung bzw. die Pleiten wie z.B. der EssenHypo, Düsseldorfer Hypo, Bayernhypo (das war eines Vorgängerinstitute der HVB und die HRE war deren "bad bank", damals waren es allerdings Ostimmobilien) legen zumindest für mich den Schluss nahe, dass dieser Bereich des Bankensektors ein ernstes strukturelles Problem hat. Die Eurohypo trat häufiger als Käufer in Erscheinung und ich wüsste keinen Grund, warum der obige Sachverhalt nicht auf die Eurohypo zutreffen sollte, alles natürlich vorausgesetzt, dass obige Annahme stimmt. Das ist halt das, was ich mir als interessierter Laie zusammengereimt habe. Wenn das jetzt Stuss war, kann man das gerne schreiben, allerdings würde ich Gegenargumente schätzen. Grundsätzlich richtig. Das Geschäftsmodell war immer margenschwach und nur ohne jegliches Ausfallrisiko profitabel. In Zeiten von Staatspleiten ist es einfach tot. Die Eurohypo ist eine Verschmelzung der ehemaligen Hypobankentöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank. Die Commerzbank hält inzwischen alle Anteile der anderen beiden Banken. In der Krise musste die Eurohypo die Halbschwester Essenhyp auf Anweisung der Mutter Commerzbank aufnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 11, 2011 Torman, wie schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, die Eurohypo mittelfristig verkaufen zu können? - Angesichts der aktuellen Lage erscheint das ja aussichtlos. Ich hatte mir gedacht, dass sich die CoBa im Notfall über ein Spin-Off (an die Aktionäre) der Eurohypo entledigen könnte, die Frage ist aber, ob sich die Eurohypo ohne den CoBa Konzern refinanzieren kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman September 11, 2011 Torman, wie schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, die Eurohypo mittelfristig verkaufen zu können? - Angesichts der aktuellen Lage erscheint das ja aussichtlos. Ich hatte mir gedacht, dass sich die CoBa im Notfall über ein Spin-Off (an die Aktionäre) der Eurohypo entledigen könnte, die Frage ist aber, ob sich die Eurohypo ohne den CoBa Konzern refinanzieren kann. Sehr schlecht. Wahrscheinlich muss die Bilanzsumme auf etwa 1/3 schrumpfen. Als mehr oder weniger reiner Immobilienfinanzierer wäre die Bank dann eventuell verkaufbar. Diesen Weg geht bereits die HRE. Ob dort aber eine Reprivatisierung klappt, ist auch nicht garantiert. Ein Spin-Off wäre in dieser Situation schon eher möglich. Allgemein sind Banken ohne Kundeneinlagen aber sehr anfällig. Die Coba/EH hat im Gegensatz zur HRE auch nicht das Glück, die ganzen langfristigen Staatsfinanzierungen von Problemländern einfach in eine Bad Bank schieben zu können. Der Abbau der Bilanzsumme der EH wird daher nur über Verkäufe mit entsprechenden Verlusten möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag