Lobster Mai 19, 2009 · bearbeitet Mai 19, 2009 von Lobster Hallo zusammen, meine Freundin ist gerade dabei ihre Altersvorsorge umzustellen bzw. neu aufzusetzen. Sie ist Lehrerin und seit November 2008 Beamte (auf Probe) und 27 Jahre alt (1982 geboren). Leider sind wir beide nicht wirklich gut informiert (und offenbar suche ich auch qauf den falschen Internetseiten), was die Absicherung durch den Staat bzw. das Land angeht. Inwiefern wirkt sich der Status des Beamten auf die Altersvorsorge aus? Wie schaut es mit Zahlungungen bei schweren Unfällen oder Deinstunfähigkeit aus? Es wäre schön, wenn das jemand kurz darstellen könnte. Konkret verfügt sie momentan über die folgenden Verträge: Debeka Bausparvertrag Bausparsumme: 9.000 Euro Vertragsbeginn: 06.06.2005 Sie nutzt den Vertrag im Prinzip nur, um 40 Euro VWL im Monat mitzunehmen. Saldo Ende 2008: 1.828,73 Euro Bewertungszahl: 328,3 Debeka Rentenversicherung Versicherungsbeginn: 01.08.2005 Rentenbeginn: 01.08.2047 Beitragszahlungsende: 01.08.2047 Dynamik: Typ B (alle 2 Jahre 10%) Moanatliche Tarifbeitrag: 63,80 (nach Verrechnung mit Überschussbeteiligung: 54,25 Euro), ab 01.08.2010: 93,09 Tarifbeschreibung LeibrentenversicherungMonatliche Rente: 150 Euro oder Kapitalabfindung: 40.974,58 Euro (bei Tod) Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungMonatliche Rente: 600 EuroLeistungsklausel: 25%-75%-KlauselEntfall des Beitragsanteils: 01.08.2037 - sprich: Wenn sie nach 55 BU wird, zahlt die Versicherung nicht. Unfall-Zusatzversicherungzusätzliche Versicherungssumme bei Unfalltod: 36.000 Euro So, das sind die Voraussetzungen. Mir ist vor allem die Rentenversicherung ein Dorn im Auge, da hier quasi alles in einen Vertrag gegossen wurdE: Rentenversicherung (+mit Lebvensversicherung), Berufsunfähigkeitsversicherung UND ein zusätzlicher Schutz bei Unfalltod. Außerdem steht in den Bedingungen der BU-Versicherung noch folgender Passus: Auf eine Prüfung, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben kann, verzichten wir in den Fällen, in denen die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das 50. Lebensjahr vollendet hat. Sprich es wird erst ab 51 auf die abstrakte Verweisung verzichtet? In Kombination damit, dass die BU-Versicherung nur bis 55 läuft, bliebt da ja auch kaum ein Zeitfenster. Es wäre sehr nett, wenn ihr mal eure Meinung zu dem Vertrag (und gern auch zu dem Bausparvertrag) geben könntet. Darüber hinaus möchte sie eine Unfallversicherung (wahrscheinlich bei der Ammerländer), einen Riester-Vertrag (Anbieter noch nicht klar). Unklar ist noch das weitere Vorgehen in Sachen BU, da das alles mit dem bestehenden Vertrag zusammen hängt. Uns ist auch bis jetzt nicht so klar geworden, wo genau der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit besteht. Für Rüclkfragen stehe ich euch natürlich sehr gern zur Verfügung. Vielen Dank schon einmal für die Tipps und Hinweise! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Mai 19, 2009 · bearbeitet Mai 19, 2009 von GlobalGrowth Ich habe einen ähnlichen Vertrag ... bin aber kein Beamter Ich versuch heute nachmittag nochmal was dazu zu schreiben, jetzt muss ich mich erstmal um meine Lehrlinge kümmern, ein schonmal vorweg, so falsch ist das gar nicht, da: Du in deinem Vertrag eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast Du mit dem ersten Beitrag die Todesfallabsicherung in Höhe von 40k hast (das ist günstiger, als eine separate Risiko-LV) Bei Dienst/Berufsunfähigkeit wird der Hauptvertrag von der Debeka weitergezahlt Bei finanziellen Problemen kann die Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Vertrag herausgelöst werden. Die Gesamtverzinsung liegt derzeit bei 5,6% (mit Schulssüberschuss und Bewertungsreserve) Zudem muss man wissen, dass der Tarif (wahrscheinlich EA2) im Falle des Todes nach Rentenbeginn den restlichen Barwert an die Hinterbliebenen auszahlt --> (Barwert: Kapital zu Rentenbeginn abzügl. bereits gezahlter Renten) Worüber sich streiten lässt ist die Unfalltodzusatzversicherung, die kann man aber aus dem Vertrag kündigen. Wenn es sich um einen Ausbildungstarif A2a oder EA2a handelt, geht das aber erst nach dem 5 Versicherungsjahr Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 19, 2009 Ich habe einen ähnlichen Vertrag ... bin aber kein Beamter Ich versuch heute nachmittag nochmal was dazu zu schreiben, jetzt muss ich mich erstmal um meine Lehrlinge kümmern, ein schonmal vorweg, so falsch ist das gar nicht, da: Du in deinem Vertrag eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast Du mit dem ersten Beitrag die Todesfallabsicherung in Höhe von 40k hast (das ist günstiger, als eine separate Risiko-LV) Bei Dienst/Berufsunfähigkeit wird der Hauptvertrag von der Debeka weitergezahlt Bei finanziellen Problemen kann die Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Vertrag herausgelöst werden. Die Gesamtverzinsung liegt derzeit bei 5,6% (mit Schulssüberschuss und Bewertungsreserve) Zudem muss man wissen, dass der Tarif (wahrscheinlich EA2) im Falle des Todes nach Rentenbeginn den restlichen Barwert an die Hinterbliebenen auszahlt --> (Barwert: Kapital zu Rentenbeginn abzügl. bereits gezahlter Renten) Worüber sich streiten lässt ist die Unfalltodzusatzversicherung, die kann man aber aus dem Vertrag kündigen. Wenn es sich um einen Ausbildungstarif A2a oder EA2a handelt, geht das aber erst nach dem 5 Versicherungsjahr Viele Grüße David Es ist EA2a, wurde damals im Referendariat abgeschlossen. Wie gesagt: Mich stört vor allem die abstrakte Verweisung (bis 50) und das Ende der BUV mit 55. Die Wahrscheinlichkeit mit zwischen 55 und 67 BU zu werden, ist ja nicht gerade gering. Außerdem sind 600 Euro im Monat dann doch sowieso viel zu wenig oder zahlt der Staat/das Land den Beamten wesentlich mehr als einen herkömmichen rentenversichertem Arbeitnehmer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Mai 19, 2009 Mal zur Begriffsklärung unter Einsatz der richtigen Passagen aus dem Bedingungen! Zur Verweisung heisst es in den Bedingungen: "Auf eine Prüfung, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann, verzichten wir in den Fällen, in denen die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das 50. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt nicht, wenn sie eine andere, ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt, es sei denn, die versicherte Person weist nach, dass sie ihre neue berufliche Tätigkeit ausübt, obwohl sie hierzu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse eigentlich nicht in der Lage ist." was aber wichtiger ist: (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Begrenzte Dienstfähigkeit (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit eines versicherten Beamten ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen begrenzter Dienstfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt wird, reduziert wird. Beschränkte Dienstunfähigkeit (3) [u]Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor[/u], wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen auf bestimmte Bereiche (z. B. Polizei-, Justizvollzugsdienst, Feuerwehreinsatzdienst) beschränkter Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die beschränkte Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherten Leistungen" Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden. Das trifft dann zu, wenn keine Dienstunfähigkeit mehr im oben beschriebenen Fall vorliegt. Das ist aber eine konkrete Verweisung, keine abstrakte! Weiterhin muss man bei einem Beamten beachten, dass du sog. ruhegehaltsfähiges Einkommen im Falle einer Dienstunfähigkeit beziehst, daher brauchst du nicht eine komplette Nettodeckung. Über die Jahre wachsen die Ansprüche, die dann bis auf 71,x% deiner Bezüge anwachsen. 600 ist dennoch nicht sehr viel, über die Laufzeit lässt sich auch streiten. Aber der Vertrag hat auch - bin mir jetzt aber nicht 100%ig sicher weil er aus 2005 stammt - eine Nachversicherungsgarantie. Damit kannst du bei Einkommensteigerungen etc. die Versicherungssumme anpassen. Gegen eine erneute Gesundheitsprüfung kannst du auch die Versicherungsdauer verlängern. Ich nehme an, aufgrund deines Einkommens in der Referentariatszeit wurde diese Lösung, so wie du sie präsentierst, getroffen. Such einfach nochmal den Kontakt zu deinem Berater und frage ihn, wie ihr Veränderungen vornehmen könnt. Es ist auf jedenfall noch sehr viel "Musik" in diesem Vertrag und muss nicht als Dogma hingenommen werden. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 19, 2009 Zunächst einmal vielen Danke für deine Antwort. Gern nehme ich dazu auch Stellung. Mal zur Begriffsklärung unter Einsatz der richtigen Passagen aus dem Bedingungen! Zur Verweisung heisst es in den Bedingungen: "Auf eine Prüfung, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann, verzichten wir in den Fällen, in denen die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das 50. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt nicht, wenn sie eine andere, ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt, es sei denn, die versicherte Person weist nach, dass sie ihre neue berufliche Tätigkeit ausübt, obwohl sie hierzu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse eigentlich nicht in der Lage ist." Das "dies gilt nicht" bezieht sich ja auf den Verzicht. Demzufolge verschlechtert dieser Teil die Position des Versicherungsnehmers ja sogar zusätzlich. was aber wichtiger ist: (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Begrenzte Dienstfähigkeit (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit eines versicherten Beamten ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen begrenzter Dienstfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt wird, reduziert wird. Beschränkte Dienstunfähigkeit (3) [u]Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor[/u], wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen auf bestimmte Bereiche (z. B. Polizei-, Justizvollzugsdienst, Feuerwehreinsatzdienst) beschränkter Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die beschränkte Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherten Leistungen" Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden. Das trifft dann zu, wenn keine Dienstunfähigkeit mehr im oben beschriebenen Fall vorliegt. Das ist aber eine konkrete Verweisung, keine abstrakte! Genau, es handelt sich um eine konkrete Verweisung... das bedeutet aber ja, dass eine Tätigkeit, die der vorangegangenen ähnlich ist und die trotz der Einschränkung ausführbar ist, gesucht wird. Ist eine solche Tätigkeit vorhanden, zahlt der Versicherer nicht... unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich in diesem "neuen" Beruf arbeitet. Ich halte daher den grundsätzlichen Verzicht auf eine abstrakte Verweisung für sehr wichtig. Da offenbar alle Debeka-Verträge eine konkrete Verweisung beinhalten, interessiert mich, wie das bei anderen BUV für Beamte ist. Weiterhin muss man bei einem Beamten beachten, dass du sog. ruhegehaltsfähiges Einkommen im Falle einer Dienstunfähigkeit beziehst, daher brauchst du nicht eine komplette Nettodeckung. Über die Jahre wachsen die Ansprüche, die dann bis auf 71,x% deiner Bezüge anwachsen. Inwiefern sind diese Ansprüche (Auch in einigen Jahren) sicher? 600 ist dennoch nicht sehr viel, über die Laufzeit lässt sich auch streiten. Aber der Vertrag hat auch - bin mir jetzt aber nicht 100%ig sicher weil er aus 2005 stammt - eine Nachversicherungsgarantie. Damit kannst du bei Einkommensteigerungen etc. die Versicherungssumme anpassen.Gegen eine erneute Gesundheitsprüfung kannst du auch die Versicherungsdauer verlängern. Ich nehme an, aufgrund deines Einkommens in der Referentariatszeit wurde diese Lösung, so wie du sie präsentierst, getroffen. Such einfach nochmal den Kontakt zu deinem Berater und frage ihn, wie ihr Veränderungen vornehmen könnt. Es ist auf jedenfall noch sehr viel "Musik" in diesem Vertrag und muss nicht als Dogma hingenommen werden. Gruß David Wie einleitend erwähnt geht es um meine Freundin, aber das ist eigentlich auch egal Wir fragen uns einfach momentan, ob es sinnvoll ist, den Vertrag weiterzuführen. Alternative ist eine Kündigung und dann eine reine Rentenversicherung + reine BUV. Todesfallschutz würde sie dann ggf. über eine Risikolebensversicherung reinholen. Momentan braucht sie das aber nicht, da niemand von ihr finanziell abhängig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Mai 19, 2009 · bearbeitet Mai 19, 2009 von GlobalGrowth eine BUV ohne jegliche Verweisung gibt es nur für eine handvoll Berufe (Beamte fallen nicht darunter) dabei handelt es sich meist um Managementpositionen. Du darfst nicht den Fehler machen und jeden § für sich nehmen, in Summe macht die Betrachtung nur Sinn. Was meinste, warum es eine Dienstunfähigkeit gibt? Ansonsten könnte man sich doch die ganzen § zur Dienstunfähigkeit sparen! Les die § einfach nochmal in Ruhe, die hier im Detail zu erklären, ist nicht meine Aufgabe. Das "darf" dein Berater machen. Für derartige Beratungen brauch ich idR über 2 Std., gerade wenn man tief in die Materie geht! Schau dir den nochmal an: "(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird." wo ist da ne Verweisung? Verweisen geht dann nur, wenn du konkret eine andere Tätigkeit ausübst, die deinen Fähigkeiten und deiner Lebensstellung (auch im Finanziellen, hier wurde hochstrichterlich entschieden, dass bis zu 20% weniger Einkommen noch angemessen ist) entspricht. Das geht dann aber von dir aus und nicht von der Versicherung, denn du übst den neuen Beruf ja aus! Zur Trennung aller Sachverhalte: kann man machen, halte ich aber für sinnfrei, da nicht unerheblich teurer. Muss jeder für sich entscheiden! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 19, 2009 Debeka BausparvertragBausparsumme: 9.000 Euro Vertragsbeginn: 06.06.2005 Sie nutzt den Vertrag im Prinzip nur, um 40 Euro VWL im Monat mitzunehmen. Saldo Ende 2008: 1.828,73 Euro Bewertungszahl: 328,3 .... Das müsste doch noch ein BSV sein, der bei Darlehensverzicht und entsprechender Bewertungszahl rückwirkend mit 4,5% verzinst wird. Das wäre beim heutigen Niedrigzinsniveau eine lukrative Sache. Es wäre einen Gedanken wert, ihn etwas schärfer zu besparen, um - die Bewertungszahl (3000?) zu erreichen, - freie Mittel sicher und zinsgünstig anzulegen. Eine vier Jahre laufende Rentenversicherung, die bisher eher Kosten verursacht hat, zu kündigen, würde ich mir dreimal überlegen. Die BU-Leistung ist aber in der Tat eher gering - ihr solltet vielleicht als erstes klären, wie hoch die Dienstunfähigkeitsbezüge in den ersten Jahren wären. Die Unfallzusatzversicherung erscheint mir in dem ganzen Konstrukt als am wenigsten sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 22, 2009 · bearbeitet Mai 22, 2009 von Lobster Mir ist bezüglich der Dienstunfähigkeitsversicherung noch eine weitere Idee gekommen. Wenn man mindestens 60 Monate Beamter auf Lebenszeit ist, bekommt man bei Deinstunfähigkeit ja ein Ruhegehalt. Desmzufolge ist besonders der Zeitraum bis zu dem Zeitpunkt, an dem man 60 Monate Beamter auf LEbenszeit ist, abzusichern. Ind iesem Zeitraum wird man nämlich sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aus dieser Voraussetzung heraus kam mir folgende Idee: Meine Freundin schließt zwei BU-Versicherungen ab. Beispielsweise zu jeweils 600 Euro im Monat. Wenn sie dann 5 Jahre Beamte auf Lebenszeit ist, kündigt sie eine BU, da sie dann im Falle einer Dienstunfähigkeit ja zusätzlich ihr Ruhegehalt bekommt. Was meint ihr zu dieser Variante? Ist die Überlegung sinnvoll? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 22, 2009 die 60 Monate beziehen sich aber nicht auf das Beamtendasein, sondern dies stellt die Wartezeit für die Rentenversicherung dar. Da wird nämlich die Zeit nach dem 16. Lebensjahr angerechnet. Unter Umständen hat sie die 5 Jahre bereits voll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 22, 2009 die 60 Monate beziehen sich aber nicht auf das Beamtendasein, sondern dies stellt die Wartezeit für die Rentenversicherung dar. Da wird nämlich die Zeit nach dem 16. Lebensjahr angerechnet. Unter Umständen hat sie die 5 Jahre bereits voll. Das steht hier aber anders: klick Eine weitere Voraussetzung für das Ruhegehalt ist die Wartezeit. Ein Ruhegehalt erhält nur, wer eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat. Die Wartezeit entfällt, wenn der Beamte ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes dienstunfähig geworden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 22, 2009 · bearbeitet Mai 22, 2009 von Dixie Um Anspruch auf die Mindestversorgung nach Beamtenrecht zu haben (derzeit 1.265,69 Euro im Monat), muß man 60 Monate Dienstzeit als Beamter abgeleistet haben und während der gesamten 60 Monate (zumindest auf dem Papier, denn krank darf man natürlich gewesen sein) durchgängig Vollzeit gearbeitet haben. Nicht nur die Zeit als Beamter auf Lebenszeit, sondern auch diejenige als Beamter auf Widerruf (Referendar) und Beamter auf Probe (StR z. A.) ist voll anrechenbar (wobei man natürlich mit diesem Status noch keinen Anspruch auf die Mindestversorgung hat). Als verbeamteter Lehrer lohnt sich eine BU grundsätzlich nicht, wohl aber eine DU mit echter DU-Klausel, welche jedoch nur noch von sehr wenigen Versicherungen überhaupt angeboten wird. Nach Ablauf der obengenannten fünf Jahre ist eine DU zwar noch ganz nett, weil sie die finanzielle Situation im Fall einer Dienstunfähigkeit deutlich verbessern würde - wirklich notwendig ist sie dann aber nicht mehr, wenn man berücksichtigt, daß die durchschnittliche GRV-Rente von Neurentnern letztes Jahr 671 Euro betrug und man als Beamter selbst im Fall der Dienstunfähigkeit mit fast dem doppelten Betrag abgesichert ist. NACHTRAG: Da anscheinend allgemeine Konfusion herrscht, welche Zeiten genau angerechnet werden, hier noch mal die Zusammenfassung: Welche Zeiten werden zur Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt? Für die Erfüllung der Wartezeit sind grundsätzlich alle in einem Beamtenverhältnis zurückgelegten Zeiten anzurechnen, wobei es unerheblich ist, ob es sich um Zeiten als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit handelt. [...] Quelle: http://www.pundf.de/index.php?selection=beamtenversorgung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 22, 2009 Vielen Dank für deinen sehr informativen Beitrag, Dixie. Das hat uns wirklich sehr weiter geholfen. Meine Freundin wird dann wohl einen recht hoch angesetzten Vertrag abschließen, den sie dann kündigt, wenn der Anspruch auf Mindestversorgung besteht. Das sollte in ca. 3 Jahren soweit sein. Zusätzlich überlegt sie, noch einen kleinen Vertrag mit rund 500 Euro abzuschließen. Mal schauen. Weöche Anbieter gibt es denn so? Bekannt sind mir Debeka, Hamburg-Mannheimer und DBV-Winterthur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 25, 2009 Vielen Dank für deinen sehr informativen Beitrag, Dixie. Das hat uns wirklich sehr weiter geholfen. Meine Freundin wird dann wohl einen recht hoch angesetzten Vertrag abschließen, den sie dann kündigt, wenn der Anspruch auf Mindestversorgung besteht. Das sollte in ca. 3 Jahren soweit sein. Zusätzlich überlegt sie, noch einen kleinen Vertrag mit rund 500 Euro abzuschließen. Mal schauen. Ja, das ist sicher die richtige Strategie: einen Vertrag über 1.300 Euro abschließen (den sie in zweieinhalb Jahren kündigt) und dann noch einen über einen geringeren Betrag. Weöche Anbieter gibt es denn so? Bekannt sind mir Debeka, Hamburg-Mannheimer und DBV-Winterthur. Wie bereits geschrieben, haben fast alle Versicherungen die echte DU-Klausel bei verbeamteten Lehrern gestrichen. Inzwischen bietet nur noch die Hamburg-Mannheimer einen solchen Vertrag an. Siehe z. B. hier: http://www.versicherungtalk.de/altersvorso...-bu-f-r-beamte/ Ich vermute allerdings, daß auch dieses Unternehmen das Produkt bald aus seinem Angebotskatalog entfernen wird (was selbstverständlich bestehende Verträge nicht betrifft). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 26, 2009 Wie genau definiert sich denn "echte DU-Klausel"? Also die Debeka hat ja einen Passus, dass die konkrete Verweisung bis zum 50. Lebensjahr möglich ist. Ist es daher keine "echte DU"? Was bietet die Hamburg-Mannheimer im Gegensatz zu den anderen Anbietern? Wobei ja auch immer die Frage ist, ob man überhaupt die "echte DU" benötigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sili6l Mai 26, 2009 Öhm soweit ich weiß bietet nicht nur die HM eine echte DU an, das sind ingesamt soweit ich mich erinnere drei oder vier. Muss mal eben meine Unterlagen welzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 26, 2009 Öhm soweit ich weiß bietet nicht nur die HM eine echte DU an, das sind ingesamt soweit ich mich erinnere drei oder vier. Muss mal eben meine Unterlagen welzen. Wäre nett, wenn du das nochmal raussuchen würdest. Nur eine "echte DU" ist die eine Sache, ob man es wirklich braucht, die andere. Daher würde mich doch mal sehr eine Definition interessieren. Bzw. worin sich die Anbieter einer "echten DU" von den anderen unterscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Mai 26, 2009 Am Rande: Kann ein 27 jähriger Beamter nicht mit einer Pension rechnen die höher als sein derzeitiges Gehalt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 26, 2009 · bearbeitet Mai 26, 2009 von Dixie Am Rande: Kann ein 27 jähriger Beamter nicht mit einer Pension rechnen die höher als sein derzeitiges Gehalt? Nein. Ein 27jähriger Lehrer (Studienrat, A 13/5) verdient z. B. in Bayern 3.186,77 Euro brutto. Falls er pensioniert wird und bereits fünf Jahre im Dienst war, erhält er die Mindestversorgung. Höhe: 1.265,69 Euro brutto, siehe oben. Um mehr als die Mindestversorgung zu erhalten, muß man gut 20 Dienstjahre (Vollzeit!) angesammelt haben. Öhm soweit ich weiß bietet nicht nur die HM eine echte DU an, das sind ingesamt soweit ich mich erinnere drei oder vier. Muss mal eben meine Unterlagen welzen. Du darfst nicht vergessen, daß die anderen Versicherungen zwar noch echte DU-Klauseln für Beamte anbieten, aber hier Lehrer ausdrücklich ausschließen. Wie genau definiert sich denn "echte DU-Klausel"? Also die Debeka hat ja einen Passus, dass die konkrete Verweisung bis zum 50. Lebensjahr möglich ist. Ist es daher keine "echte DU"? Was bietet die Hamburg-Mannheimer im Gegensatz zu den anderen Anbietern? Wobei ja auch immer die Frage ist, ob man überhaupt die "echte DU" benötigt. Ja, benötigt man auf jeden Fall, da eine unechte DU-Klausel gar nicht greifen würde und eine unvollständige erst dann, wenn man ohnehin Anspruch auf Mindestversorgung hat. Was hingegen im Alter von über 50 passiert, ist bei Beamten irrelevant. Zu diesem Zeitpunkt sind sie längst über den Staat bestens abgesichert, falls Dienstunfähigkeit eintreten würde. Zusammenfassung: Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (echte DU-Klausel) "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." Diese Formulierung bietet Beamten prinzipiell vollständigen Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt sind. Daher wird sie als echte oder auch als reine DU-Klausel bezeichnet. Allerdings sind für Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte noch weitere Details zu erörtern. Für diese sollte zusätzlich eine spezielle Klausel für Vollzugsbeamte im Bedingungswerk beinhaltet sein. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (unvollständige DU-Klausel) "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit." Bei dieser Formulierung wird zwar die Versetzung geregelt, es fehlt jedoch die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Vollständiger Schutz besteht hier somit lediglich für Beamte auf Lebenszeit, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe. Denn diese werden laut Beamtenrecht nur in den Ruhestand entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. "Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist." Auch diese häufig vorkommende Dienstunfähigkeitsklausel ist unvollständig. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (unechte DU-Klausel) "Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze" Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist. Quelle: http://www.berufsunfaehigkeits-versicherun...ersicherung.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Mai 26, 2009 Nein. Ein 27jähriger Lehrer (Studienrat, A 13/5) verdient z. B. in Bayern 3.186,77 Euro brutto. Falls er pensioniert wird und bereits fünf Jahre im Dienst war, erhält er die Mindestversorgung. Höhe: 1.265,69 Euro brutto, siehe oben. Um mehr als die Mindestversorgung zu erhalten, muß man gut 20 Dienstjahre (Vollzeit!) angesammelt haben. Das ist mir auch klar. Meinte die reguläre Atlersrente, nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 26, 2009 · bearbeitet Mai 26, 2009 von Dixie Das ist mir auch klar. Meinte die reguläre Atlersrente, nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst wenn er nicht berufsunfähig wird, schafft er das nicht. Aktuelles Gehalt des 27jährigen Beamten (A 13/4, Jahrgang 1982, Diensteintritt als StR z. A. 2009): 3.186,77 Euro brutto. Danach stufenweiser Aufstieg bis auf A 13/12. Rente mit 60: 2.161,49 Euro brutto. Rente mit 63: 2.453,16 Euro brutto. Rente mit 65: 2.790,35 Euro brutto (wird aber dann, wenn der genannte 27jährige pensioniert wird, erst mit 67 möglich sein, also Altersgrenzen jeweils um zwei Jahre nach oben verschieben). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 26, 2009 Nein. Ein 27jähriger Lehrer (Studienrat, A 13/5) verdient z. B. in Bayern 3.186,77 Euro brutto. Falls er pensioniert wird und bereits fünf Jahre im Dienst war, erhält er die Mindestversorgung. Höhe: 1.265,69 Euro brutto, siehe oben. Um mehr als die Mindestversorgung zu erhalten, muß man gut 20 Dienstjahre (Vollzeit!) angesammelt haben. Du darfst nicht vergessen, daß die anderen Versicherungen zwar noch echte DU-Klauseln für Beamte anbieten, aber hier Lehrer ausdrücklich ausschließen. Ja, benötigt man auf jeden Fall, da eine unechte DU-Klausel gar nicht greifen würde und eine unvollständige erst dann, wenn man ohnehin Anspruch auf Mindestversorgung hat. Was hingegen im Alter von über 50 passiert, ist bei Beamten irrelevant. Zu diesem Zeitpunkt sind sie längst über den Staat bestens abgesichert, falls Dienstunfähigkeit eintreten würde. Zusammenfassung: Quelle: http://www.berufsunfaehigkeits-versicherun...ersicherung.htm Vielen Dank Dixie. Man muss also vor allem für die Zeit bis man Anspruch auf die Mindestversorgung hat, auf eine echte DU-Klausel achten. Danach würde dann ja auch ein Vertrag reichen, der nur den Ruhestand, nicht aber die Entlassung, einschließt. Es ist ja gut möglich, dass ein solcher Vertrag billiger zu bekommen ist, als eine echte DU-Klausel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 26, 2009 Vielen Dank Dixie. Man muss also vor allem für die Zeit bis man Anspruch auf die Mindestversorgung hat, auf eine echte DU-Klausel achten. Danach würde dann ja auch ein Vertrag reichen, der nur den Ruhestand, nicht aber die Entlassung, einschließt. Es ist ja gut möglich, dass ein solcher Vertrag billiger zu bekommen ist, als eine echte DU-Klausel. So ist es. Für den Vertrag über 1.300 Euro muß man somit auf die echte DU-Klausel achten. Beim kleineren Vertrag, welcher länger laufen soll, genügt auch eine unvollständige DU-Klausel (jedoch keine unechte!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Mai 26, 2009 So ist es. Für den Vertrag über 1.300 Euro muß man somit auf die echte DU-Klausel achten. Beim kleineren Vertrag, welcher länger laufen soll, genügt auch eine unvollständige DU-Klausel (jedoch keine unechte!). Super, so werden wir es auch machen. Nur eine Frage muss noch erlaubt sein: Ist die Dienstanfänger-Police der DBV nicht quasi "Verarschung", wenn die DBV gar keine echte DU anbietet? Siehe hier. Was bringt mir eine spezielle Dienstanfänger-Police, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dixie Mai 26, 2009 · bearbeitet Mai 26, 2009 von Dixie Super, so werden wir es auch machen. Nur eine Frage muss noch erlaubt sein: Ist die Dienstanfänger-Police der DBV nicht quasi "Verarschung", wenn die DBV gar keine echte DU anbietet? Siehe hier. Was bringt mir eine spezielle Dienstanfänger-Police, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt? Sie zahlt im Schadensfall möglicherweise schon, jedoch nur bei Arbeitsunfähigkeit, nicht bei Dienstunfähigkeit, und das ist der entscheidende Unterschied: Sollten Sie jedoch als Beamter auf Probe und Widerruf arbeitsunfähig werden, haben Sie und Ihre Familie keinen Anspruch auf Versorgung. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV sind Sie in ausreichendem Maße geschützt. Dies heißt nichts anderes, als daß es sich hier um eine unechte DU-Klausel handelt, wie bereits weiter oben beschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag