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vanity

Quellensteuern bei ausländischen Bonds

Empfohlene Beiträge

Sven82
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! :)

 

Nachdem ich meine CZ weitgehend kostenneutral wieder losgeworden bin, habe mich in der Rating-Leiter eine Stufe nach unten bewegt und der nächsten Fragestellung zugewandt:

nix als Flausen im Kopp

 

Hat @Sven82 immer Recht? :-

klar und wenn nicht, dann tritt automatisch wieder § 1 in Kraft: "Sven hat immer Recht"

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vanity
nix als Flausen im Kopp

:'( ich mach' das doch nicht für mich, sondern für's Forum

 

klar und wenn nicht, dann tritt automatisch wieder § 1 in Kraft: "Sven hat immer Recht"

Gut, dass wir das geklärt haben! :thumbsup: Aber weißt du auch alles? :- Dann verrate mir (uns) doch bitte noch Folgendes:

 

Wenn (wie wir dir jetzt glauben müssen und das Gegenteil erst in einem Jahr beweisbar ist) 5% anrechenbare Quellensteuer einbehalten wird, wie wirkt sich das auf

 

1. bezahlte Stückzinsen bei Kauf (dort spielt sie offensichtlich keine Rolle?)

 

2. vereinnahmte Stückzinsen bei Verkauf (auch nicht?)

 

aus?

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Torman
1. bezahlte Stückzinsen bei Kauf (dort spielt sie offensichtlich keine Rolle?)

 

2. vereinnahmte Stückzinsen bei Verkauf (auch nicht?)

In beiden Fällen spielt eine mögliche Quellensteuer keine Rolle, da keine Zinszahlung aus dem Quellensteuer erhebenden Land erfolgt.

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Torman
Wenn ich sie je wieder loswerde (hat jemand Interesse? @Torman? 185973 sind ja zwischenzeitlich für 101% gegangen), könnte ich noch eine Aussage über QuSt bei vereinnahmten Stückzinsen treffen. Solange ist das blöde Teil halt in meinem Depot (naja, immerhin bringt es 6%) und: Jeszcze Polska nie zginęła.

Ja, die 185973 ging gut weg. Das Geld war aber schon verplant für die Realwirtschaft. Die A0SMKF will aber noch niemand für 99 kaufen. Und die anderen HRE-Schätzchen sind auch noch einiges von meinen Verkaufserwartungen entfernt. Da werde ich wohl noch ein paar Monate warten müssen. Zudem hätte ich Polen auch nur aus experimentellen Gründen erworben. Aber eine ernsthafte Ausfallgefahr sehe ich da in den nächsten Jahren nicht. Mit deinen Kenntnissen könntest du doch mal die polnischen Steuergesetze im Original lesen. Du hast jetzt ja eine persönliche Motivation. :-

Um Litauen und Kroatien kümmern sich andere, also kommt Lettland dran.

Litauen ist völlig problemlos. Kuponzahlung ohne Quellensteuer.

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Sven82
:'( ich mach' das doch nicht für mich, sondern für's Forum

 

 

Gut, dass wir das geklärt haben! :thumbsup: Aber weißt du auch alles? :-

oh, ich hab' die Smilies vergessen.

Natürlich weiß ich nicht alles.

 

 

Dann verrate mir (uns) doch bitte noch Folgendes:

 

Wenn (wie wir dir jetzt glauben müssen und das Gegenteil erst in einem Jahr beweisbar ist) 5% anrechenbare Quellensteuer einbehalten wird, wie wirkt sich das auf

 

1. bezahlte Stückzinsen bei Kauf (dort spielt sie offensichtlich keine Rolle?)

richtig. Denn beim Kauf entstehen keine stpfl. Erträge.

 

2. vereinnahmte Stückzinsen bei Verkauf (auch nicht?)

 

aus?

Wenn 5 % Quellensteuer anrechenbar sind beim Verkauf, was ja nicht der Fall sein wird zumal Sven ja immer Recht hat :- , werden diese direkt beim Steuerabzug verrechnet. Im Endeffekt werden also nur 80 % der Erträge zur Steuer herangezogen (stpfl. Erträge abzgl. (5 % durch 25 %)).

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Bienenkorb
Wenn 5 % Quellensteuer anrechenbar sind beim Verkauf, werden diese direkt beim Steuerabzug verrechnet. Im Endeffekt werden also nur 80 % der Erträge zur Steuer herangezogen (stpfl. Erträge abzgl. (5 % durch 25 %)).

 

Die Rechnung versteh ich nicht ganz. Aber ich versuch mal in den Thread einzusteigen.

 

So wie ich die ganze Sache mit der Abgeltungsteuer verstehe ist die Bank verpflichtet eine Belastung von 25 % Abgeltungsteuer bei Verkauf oder Zinszahlung herzustellen. Darauf anrechenbar sind "keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende" Quellensteuern. Heisst für die Bank: Schaue ins DBA, wieviel jeder Staat einbehalten kann und rechne diesen Betrag an. Folglich werden im vorliegenden Beispiel in Deutschland nur noch 20% Abgeltungsteuer einbehalten. Davon völlig unabhängig ist allerdings die Frage, wieviel der ausländische Staat tatsächlich einbehält.

 

Beispiel:

 

Polen stehen laut DBA 5 % zu. Der polnische Kapitalertragsteuersatz beträgt aber 20 %. Bei einer Zinszahlung von brutto 100 fließen also dem Zinsempfänger in Deutschland netto 80 zu. Die Bank rechnet aber: 25 % von 100 = 25. Davon für Polen 5 % von 100 = 5. Verbleiben für Deutschland 20 % von 100 = 20

 

In der Summe würde der Zinsempfänger also erstmal 60 netto überwiesen bekommen, da Polen und die Bank in Deutschland jeweils 20 einbehalten haben. 15 dürfte sich der Zinsempfänger in Polen erstatten lassen, da laut DBA nur 5 einbehalten werden dürfen. Nach Erstattung hat dieser also 75 netto auf dem Konto und damit insgesamt 25 % bezahlt. Es kommt insoweit zu keiner Doppelbelastung für den Zinsempfänger.

 

So sollte ein Schuh daraus werden.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Die Rechnung versteh ich nicht ganz. Aber ich versuch mal in den Thread einzusteigen.

Schön, dass du dich aufschaltest. Dann sind wir nicht mehr auf Gedeih und Verderb @Sven82s kryptischen Äußerungen ausgeliefert. Ich habe die Rechnung erst auch nicht verstanden, sie führt aber zum gleichen Ergebnis wie Deine.

 

Der Abzug durch Polen und Deutschland beträgt (Q=5% QuSt PL; A=25% AgSt DE):

 

@Sven82 rechnet so:

 

Wenn 5 % Quellensteuer anrechenbar sind beim Verkauf, was ja nicht der Fall sein wird zumal Sven ja immer Recht hat :- , werden diese direkt beim Steuerabzug verrechnet. Im Endeffekt werden also nur 80 % der Erträge zur Steuer herangezogen (stpfl. Erträge abzgl. (5 % durch 25 %)).

 

Q + (1 - (Q/A)) * A = Q + A - A*Q/A = Q + A - Q = A (das ist die Folge fortwährender Beschäftigung mit solchem Kram: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? <_< )

 

@Du rechnest so:

 

So wie ich die ganze Sache mit der Abgeltungsteuer verstehe ist die Bank verpflichtet eine Belastung von 25 % Abgeltungsteuer bei Verkauf oder Zinszahlung herzustellen. Darauf anrechenbar sind "keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende" Quellensteuern. Heisst für die Bank: Schaue ins DBA, wieviel jeder Staat einbehalten kann und rechne diesen Betrag an. Folglich werden im vorliegenden Beispiel in Deutschland nur noch 20% Abgeltungsteuer einbehalten. Davon völlig unabhängig ist allerdings die Frage, wieviel der ausländische Staat tatsächlich einbehält.

 

Q + (A - Q) = A (das ist Eleganz durch Schlichtheit) :thumbsup:

 

Polen stehen laut DBA 5 % zu. Der polnische Kapitalertragsteuersatz beträgt aber 20 %. Bei einer Zinszahlung von brutto 100 fließen also dem Zinsempfänger in Deutschland netto 80 zu. Die Bank rechnet aber: 25 % von 100 = 25. Davon für Polen 5 % von 100 = 5. Verbleiben für Deutschland 20 % von 100 = 20

So ist es wohl nicht lt. DBA (weiter oben verlinkt), da Polen diese 20% nicht erhebt (erheben darf).

 

Bei der ursprünglichen Frage, ob bei Verkauf zwischen Kuponterminen QuSt anfällt, können wir mittlerweile eine Mehrheitsmeinung bilden (in der Reihenfolge der Äußerung):

 

@Torman: Nein

@Sven82: Ja

@Bienenkorb: Ja

 

Mir erschien die Begründung von @Torman stichhaltig, würde also ebenfalls zu Nein tendieren. Ausprobieren kann ich es leider nicht, da der Markt gerade gegen mich arbeitet. Dafür habe ich zufällig die CDS-Prämie für PL gefunden (Dank an @Bärenbulle): Hier (beim EMLE-Thread): 169 Bp (das entspricht 1,8% Defaultwahrscheinlichkeit bei 10% Recovery Value). Damit kann ich leben, es ist wie Daimler oder BMW (schwankt aber ganz ordentlich).

 

... Mit deinen Kenntnissen könntest du doch mal die polnischen Steuergesetze im Original lesen. Du hast jetzt ja eine persönliche Motivation. :- ...

Jetzt wollen wir mal nicht übertreiben. Ich hab' schon mit den deutschen Probleme. Da zahle ich zur Not lieber Quellensteuer. A0SMKF hast du aufgegeben? Vielleicht doch ein bißchen zu ambitioniert? :- Am besten mal im Festgeld-Thread annoncieren, die Leute dort sind auch bescheiden geworden.

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Bienenkorb
So ist es wohl nicht lt. DBA (weiter oben verlinkt), da Polen diese 20% nicht erhebt (erheben darf).

 

Man darf hier zwei Sachen nicht vermischen.

 

1. Das DBA ist einfach ein Vertrag zwischen zwei Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dh aber nicht, nur weil im DBA steht das Staat X keine Quellensteuer erheben darf, dass er es nicht doch erst einmal macht. Sonst müsste die Auszahlungsstelle alle Inhaber der Wertpapiere kennen und auch deren Angehörigkeit, um das richtige DBA zu finden. Das ist nicht möglich. Also werden auf Stufe I erstmal Quellensteuern einbehalten und der Nettobetrag ausgezahlt.

 

2. Wenn Polen keine Quellensteuer auf Zinsen aus (Staats)anleihen erhebt, dann ist das eine nationale Regelung. Deutschland erhebt zum Beispiel auch keine Abgeltungsteuer (früher ZASt) auf Zinsen, die ein Ausländer in Deutschland erzielt.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Man darf hier zwei Sachen nicht vermischen.

...

Verwirrend! :'( Noch verwirrender:

 

... Polen kann also bis zu 5 % einbehalten.

... Tun sie es denn auch? Also muss doch jemand ran!

ja, machen sie. ...

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! :) ... Hat @Sven82 immer Recht? :-

... klar und wenn nicht, dann tritt automatisch wieder § 1 in Kraft: "Sven hat immer Recht"

Tun sie nicht, hat er nicht! :w00t:

 

Freundlicherweise hat mir meine Bank doch noch eine Zinsgutschrift zu meiner XS0371500611 erteilt (Eigeninitiative und Beharrlichkeit zahlen sich aus!). Sie sieht sinngemäß so aus:

 

Bruttoertrag aus: 1000 EUR 5,625% = 56,25 EUR

Kapitalertragsteuer aus: 56,25 EUR 25% = 14,06 EUR

Solidaritätszuschlag aus: 14,06 EUR 5,5% = 0,77 EUR

Gutschriftsbetrag Wertstellung 22.06.09 = 41,42 EUR

 

Keine Spur von Quellensteuer. Mehr und mehr beschleicht mich der Verdacht, dass XS bei der ISIN für eX Sourcetax steht. Hat jemand Einwände?

 

Das Storno der Zinsgutschrift ist übrigens postwendend erfolgt. :(

 

Meine QuSt-Experimente stelle ich jetzt, nachdem es mir gelungen ist, @Sven82 zu widerlegen, vorerst ein. Es gibt keine in Frage kommenden Anleihen mit Zinstermin in der zweiten Jahreshälfte.

 

Im nächsten Jahr dann auf Wiedersehen Laid mums tur laimē diet, Mūs' Latvijā! :)

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Bienenkorb
Keine Spur von Quellensteuer. Mehr und mehr beschleicht mich der Verdacht, dass XS bei der ISIN für eX Sourcetax steht. Hat jemand Einwände?

 

Einwände:

 

"Die neue ISIN wurde aus den alten Wertpapierkennnummern abgeleitet, d.h. sofern eine deutsche WKN existierte und das Unternehmen in Deutschland seinen Sitz hatte (vor allem bei Fonds gab es dadurch Abweichungen von der alten WKN), wurde die 6stellige Ziffernfolge um weitere 3 Ziffern ergänzt. Vorangestellt findet sich das Länderkürzel, als letzte Ziffer wurde eine 1stellige Prüfziffer eingefügt. Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben. Einige Ausnahmen von dieser Regelung gibt es ebenfalls, so wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel."

 

 

 

So verwirrend find ich die ganze Sache gar nicht. Polen verzichtet halt in deinem Fall auf sein Recht 5 % Quellensteuer einzubehalten. Das Ganze hat ja auch immer was von Standortpflege.

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Torman
Keine Spur von Quellensteuer. Mehr und mehr beschleicht mich der Verdacht, dass XS bei der ISIN für eX Sourcetax steht. Hat jemand Einwände?

Das Storno der Zinsgutschrift ist übrigens postwendend erfolgt. :(

Ich halte diese Interpretation für gewagt. Bei meinen Abrechnungen von Kuponzahlungen steht immer das Land aus dem die Zahlung erfolgt dabei. Auch bei den XS... Anleihen ist dies nicht etwa Luxemburg oder sowas, sondern der tatsächliche Sitz des Emittenten.

 

Bei einer Bank, die irrtümlich eine Kuponzahlung anweist, wäre ich nicht sicher, ob sie die steuerlichen Aspekte wirklich im Griff hat. Vielleicht hättest du bei einer berechtigten Zahlung ein paar Tage später eine korrigierte Abrechnung mit Quellensteuer erhalten. Deswegen halte ich den Fall Polen noch immer für ungeklärt.

 

Schade, dass dein Einsatz nicht belohnt wurde.

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Bienenkorb

das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel."

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XYZ99

Könnte es sein, dass die "Verwahrstellen", die Clearing-Gesellschaften wie Euroclear etc, das mit der Quellensteuer mit allen möglichen Ländern geregelt haben -- so dass ihre Kunden damit nicht weiter behelligt werden müssen? Das wäre doch eine sinnvolle Funktion dieser Gesellschaften. Habe aber nichts Einschlägiges in Erfahrung bringen können, ist meine Spekulation.

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XYZ99

Habe ich mal aus dem allgemeinen thread zu Anleihen hierhin entführt:

 

Hi,

ich glaube, folgendes ist hier untergegangen:

 

Fiskus peppt Rendite auf

 

 

Für Anleihen einiger Staaten rechnet das Finanzamt Steuern an, die gar nicht kassiert wurden. So bleibt Anlegern netto mehr

 

Rentenpapiere gehören zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer: Zinsen unterliegen seit Januar nicht mehr dem individuellen Steuersatz, sondern nur noch dem moderaten Pauschalsatz von 25 Prozent. Anleihen ausgewählter Länder bieten weitere Vorzüge. Für sie wird eine fiktive Quellensteuer von bis zu 20 Prozent angerechnet. Die Auslandsabgabe mindert die Abgeltungsteuer, obwohl sie überhaupt nicht anfällt.

 

So kommt es, dass selbst vermögende Anleger seit diesem Jahr Zinsen je nach Staat nur mit 5 bis 15 Prozent versteuern müssen so gering wie noch nie. Die Verrechnung übernehmen die Banken, indem sie nur den verminderten Satz an den Fiskus und den gesamten Rest an die Kunden überweisen.

 

Das Steuersparmodell basiert auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern. Die Zinsen gelten als Kapitaleinnahmen, auf die ganz normal Abgeltungsteuer anfällt. Hiervon wird jedoch ein Fiktivbetrag abgezogen, mit dem der Sparer überhaupt nicht belastet worden ist. Das Modell ist als Form der Entwicklungshilfe gedacht, gilt aber selbst für EU-Länder wie Portugal, Zypern und Griechenland.

 

Solche Anleihen mit fiktiver Quellensteuer gibt es aus Ländern mit eher schlechter Bonität wie Bolivien, Tunesien, der Türkei oder Uruguay sowie aus Staaten mit gutem Rating wie Israel oder China. Die unterschiedliche Schuldnerbonität spiegelt sich in der jährlichen Rendite: Zehnjährige Papiere aus Uruguay bieten derzeit 8,2 Prozent, solche aus Portugal nur 4,5 Prozent.

 

Die Bonds notieren in Euro an deutschen Börsen, es besteht also kein Währungsrisiko. Früher priesen Banken vor allem Anleihen aus Argentinien mit hohem Kupon und 15 Prozent Quellensteuer offensiv an. Nachdem Argentinien Anfang 2002 seine Schulden nicht bediente und deutsche Anleger herbe Verluste verbuchen mussten, halten sich die Institute zurück. Obwohl sie sonst gern mit Steuervorzügen werben, offerieren sie die privilegierten Rententitel inzwischen nur noch auf Nachfrage.

 

Als Favorit deutscher Anleger galten lange Zeit Anleihen aus Brasilien, für die 20 Prozent auf üppige Zinskupons angerechnet wurden. Da die Bundesregierung das DBA jedoch kündigte, ist es seit 2007 vorbei mit dem fiktiven Steuerabzug. Auch die Förderung für Venezuela, Vietnam und Indien wurde gestrichen. Das Finanzministerium hat angekündigt, weitere DBA zu überprüfen die Anrechnung könnte also für weitere Länder kippen. Das muss Anleger aber nicht abhalten, denn solche Änderungen werden vorher angekündigt. Die Papiere lassen sich dann noch rechtzeitig abstoßen und das Steuerprivileg auf ausgezahlte Zinsen ist gerettet.

 

Anleger sollten vor der Order allerdings auf Besonderheiten für einige Staaten achten, damit die Anrechnung nicht schon von vornherein misslingt. So gibt es die Quellensteuer in Griechenland nur für Staatsanleihen, die vor 1997 emittiert wurden. Bonds aus Hongkong, Macau und Taiwan fallen nicht unter das DBA mit China. Und in Portugal sind nur auf Madeira emittierte Euro-Bonds begünstigt. Sofern die Titel auch für den portugiesischen Markt bestimmt sind, fällt eine echte Quellensteuer an. Für andere Länder, etwa Tunesien, die Türkei oder Argentinien, gibt es solche Einschränkungen nicht.

 

Für konservative Sparer gibt es noch eine eher unbekannte Alternative. Neben Anleihen aus Portugal ist auch Festgeld privilegiert, das auf Madeira deponiert wird. Nahezu alle inländischen Banken bieten solche Konten über eigene oder verbundene Institute ohne große Formalitäten an. Die Order über die heimische Filiale kostet zwar Spesen und bringt derzeit nicht gerade üppige Zinsen. Dafür wird das Investment aber mit dem 15-prozentigen Renditeplus durch die fiktive Quellensteuer belohnt.

 

Quelle: FTD, 1.7.09 , S. 21

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vanity
· bearbeitet von vanity
... Die aktuelle Version sollte es immer hier geben. Im Juli müsste das Update für 2009 kommen.

http://www.steuerliches-info-center.de

Da sich der direkte Link ändern kann, hier noch die Wegbeschreibung: >"Aufgaben des BZSt" und dann weiter bei >"Ausländische Quellensteuer"

Die aktualisierte Fassung der Länderaufstellung (Stand 01.01.2009) ist jetzt verfügbar:

BZSt Infocenter: Anrechenbare QuSt Stand 01.01.2009

Ganz interessant auch ein Erläuterungsdokument dazu:

BZSt: Erläuterungen dazu

 

In Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag die Liste der Länder mit fiktiver anrechenbarer Quellensteuer und deren Höhe (aus dem ersten Link, Spalte C, Buchstabe c):

 

Mit einigen Staaten wurden im jeweiligen DBA Vereinbarungen getroffen, die ausnahmsweise

die Anrechnung gestatten, obwohl der Quellenstaat keine oder eine niedrigere Quellensteuer

erhebt (so genannte Anrechnung „fiktiver“ Quellensteuern). Soweit die Anrechnung

fiktiver ausländischer Quellensteuern generell gewährt wird, also nicht von weiteren bestimmten

Voraussetzungen abhängig ist, wurde sie ebenfalls in die Übersicht eingearbeitet

[spalten B und C, jeweils Buchstabe c)] und in den Ergebnisspalten D und E berücksichtigt.

 

Argentinien 15%

Bangladesh 15%

Bolivien 20%

China (VR) 15%

Ecuador 20%

Indonesien 10%

Malaysia 15%

Mongolei 10%

Philippinen 15%

Portugal 15%

Sri Lanka 10%

Uruguay 20%

 

 

Dem Erläuterungsdokument entnehme ich, dass es weitere Staaten gibt, bei denen fiktive Quellensteuer im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis der Förderungswürdigkeit) anrechenbar ist.

 

Die Liste finde ich schon sehr emerging, keine Länder, wo ich @Stephan1 hin verkaufen würde. Ausgenommen vielleicht VR China und Portugal (beide A+, aber beide auch mit Renditen deutlich unter 4% im 5-jährigen Bereich, da reißt der Vorteil durch fQSt auch nicht mehr viel). Hat jemand außer @Bondwurzel (mit Uruguay?) praktische Erfahrung? Erfolgt die Anrechnung automatisch?

 

Zurück zur infiktiven QuSt: @Torman - Du hast doch was mit CH..., wenn ich mich nicht täusche. Schon die ersten Zinsen vereinnahmt? Oder sonst jemand?

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Marius
Die aktualisierte Fassung der Länderaufstellung (Stand 01.01.2009) ist jetzt verfügbar:

BZSt Infocenter: Anrechenbare QuSt Stand 01.01.2009

Ganz interessant auch ein Erläuterungsdokument dazu:

BZSt: Erläuterungen dazu

 

In Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag die Liste der Länder mit fiktiver anrechenbarer Quellensteuer und deren Höhe (aus dem ersten Link, Spalte C, Buchstabe c):

 

 

 

 

 

 

Dem Erläuterungsdokument entnehme ich, dass es weitere Staaten gibt, bei denen fiktive Quellensteuer im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis der Förderungswürdigkeit) anrechenbar ist.

 

Die Liste finde ich schon sehr emerging, keine Länder, wo ich @Stephan1 hin verkaufen würde. Ausgenommen vielleicht VR China und Portugal (beide A+, aber beide auch mit Renditen deutlich unter 4% im 5-jährigen Bereich, da reißt der Vorteil durch fQSt auch nicht mehr viel). Hat jemand außer @Bondwurzel (mit Uruguay?) praktische Erfahrung? Erfolgt die Anrechnung automatisch?

 

Zurück zur infiktiven QuSt: @Torman - Du hast doch was mit CH..., wenn ich mich nicht täusche. Schon die ersten Zinsen vereinnahmt? Oder sonst jemand?

 

habe seit jahren erfahrung mit fikt. quellensteuer.

es hängt auch von der bank ab

bei argentinien erhalte ich seit jahren die fikt.

bei mexiko hab ich nunmehr probleme (in fast allen listen noch enthalten nur nicht beim BStZ).kann mir jemand helfen?

die liste ist m.e. vom minister wie immer in seinem sinne ausgelegt.

führe derzeit prozess wegen verkauf von anleihen, wem für die zinsen die fikt. quellensteuer zusteht

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Torman
Zurück zur infiktiven QuSt: @Torman - Du hast doch was mit CH..., wenn ich mich nicht täusche. Schon die ersten Zinsen vereinnahmt? Oder sonst jemand?

 

Die Zinszahlung erfolgte in diesem Jahr bereits und wurde nicht mit Quellensteuer belastet. Allerdings stammt der Emittent aus den USA, was auf der Abrechnung auch so angegeben ist. Für die USA haben wir die Quellensteuerfreiheit schon festgestellt. Damit wohl wieder ein Hinweis darauf, dass die ISIN kaum zur Quellensteuerbeurteilung taugt.

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Fleisch
Ende der fiktiven Quellensteuer

 

Anleihen aus Schwellenländern locken gemeinhin mit überdurchschnittlichen Renditen (s. S. 44). Bei manchen Staaten gibt der deutsche Fiskus sogar noch ein Bonbon dazu: Er gewährt eine fiktive Quellensteuer. Die kann sich der Zinsempfänger bei seiner Einkommensteuererklärung wie eine Steuer-vorauszahlung anrechnen lassen obwohl sie an der Quelle überhaupt nicht erhoben wird. Damit ist bald Schluss zumindest im Fall der Türkei. Die Bundesregierung kündigte jetzt mit Wirkung ab 2011 das alte Doppelbesteuerungsabkommen. Die Verrechnung der 25 Prozent heimischer Abgeltungsteuer mit den zehn Prozent türkischer (fiktiver) Quellensteuer klappt also letztmalig bei den im Jahr 2010 gezahlten Zinsen. Nur noch bis dahin beträgt die Endbelastung der Zinsen 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

 

focus-money.de

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Superhirn
-ende-der-fiktiven-quellensteuer

 

Und wir (= Politiker) sausen sausen im Sauseschritt und kassieren alles mit .... <_<

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piquetou

Die Veni 11, WKN XS0132229088, werden von manchen Banken, zuzüglich Abgeltungssteuer, "Ausland Quellensteuer" von 34 % berechnet.

 

Kann das jemand hier im Forum bestätigen.

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vanity
Die Veni 11, WKN XS0132229088, werden von manchen Banken, zuzüglich Abgeltungssteuer, "Ausland Quellensteuer" von 34 % berechnet.

 

Kann das jemand hier im Forum bestätigen.

Veni: Euphemismus für Venezuela

 

So steht es im BZSt-Dokument: Quellensteuer 34%, davon anrechenbar 5%

 

(mit praktischer Erfahrung kann ich natürlich nicht dienen, weil ein derartiges Investment außer meines Horizontes liegt)

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piquetou
Veni: Euphemismus für Venezuela

 

So steht es im BZSt-Dokument: Quellensteuer 34%, davon anrechenbar 5%

 

(mit praktischer Erfahrung kann ich natürlich nicht dienen, weil ein derartiges Investment außer meines Horizontes liegt)

Ich dekliniere es durch, da vielleicht einige betroffen sind:

 

WM-Datenausweis zur Quellenbesteuerung

Venezuela

 

I. Allgemein

Gemäß Artikel 23 Abs. 1 c) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Republik Venezuela vom

08.02.1995 (BStBI I 1996, 611) ist die Anrechnung von fiktiven Quellensteuern auf Dividenden i.H.v.

15% und Zinsen i.H.v. 5% des Bruttobetrags zeitlich bis zum 31.12.2006 beschränkt worden. Die An-

rechnung fiktiver Steuern erfolgt somit letztmalig für die Einkünfte des Kalenderjahres 2006.

 

Dividenden, die bereits der venezolanischen Körperschaftsteuer unterlegen haben, werden dem Emp-

fänger grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt. Ausschüttungen aus steuerfreien Erträgen unterliegen dem

Regelsteuersatz i.H.v. 34%.

 

Zinsen, die ein in Venezuela ansässiger Schuldner zahlt unterliegen einer venezolanischen Quel-

lensteuer i.H.v. 34%.

 

Für deutsche Steuerpflichtige gilt das bestehende DBA weiterhin, der Quellensteuerhöchstbetrag beträgt

für

Dividenden 15% und Zinsen 5%.

 

Eine Entlastung der Dividenden und Zinsen auf den niedrigeren DBA-Satz ist grundsätzlich möglich.

.../... weiterlesen hier

 

Das DBA beschränkt Venezuela als Quellenstaat in seinem Besteuerungsrecht im Falle von Zinsen auf max. 5% Quellensteuer. Praktisch beansprucht Venezuela nicht einmal diesen Betrag.

 

Trotzdem die Frage, ob jemeand hier im forum selbst betroffen ist

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Bienenkorb
Ich dekliniere es durch, da vielleicht einige betroffen sind:

 

 

 

Das DBA beschränkt Venezuela als Quellenstaat in seinem Besteuerungsrecht im Falle von Zinsen auf max. 5% Quellensteuer. Praktisch beansprucht Venezuela nicht einmal diesen Betrag.

 

Trotzdem die Frage, ob jemeand hier im forum selbst betroffen ist

 

Mhh, wo genau ist denn das Problem. Wenn Venezuela keine Quellensteuer haben möchte, dann wird doch die Bank keine einbehalten oder ?

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vanity
· bearbeitet von vanity

Nachdem nun griechische Anleihen den Weg in viele Depots gefunden haben und die Zinseinnahmen fließen, stellt sich die Frage ob es hier eventuell noch den Vorteil einer fiktiven Quellensteuer gibt.

 

Im Bondboard wurde darüber bereits diskutiert. Allerdings nicht mit dem Schwerpunkt Griechenland. Offensichtlich wird eine mögliche fiktive Quellensteuer nicht direkt von der Bank berücksichtigt. Damit bleibt noch die Möglichkeit einer Berücksichtigung der fiktiven Quellensteuer im Rahmen der Steuererklärung. Dies ist immer dann der Fall, wenn für die Anrechnung noch spezielle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

 

Nach Artikel 17 (2) Nr.2 a) bb) des DBA mit Griechenland ist ein fiktiver Quellensteuerabzug von 10% vorgesehen, wenn die griechische Quellensteuer wegen der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung nicht erhoben wird. Aus der Übersicht des BZSt geht hervor, dass in Griechenland normalerweise eine Quellensteuer von 10% auf Zinsen erhoben wird. Zinsen aus Staatsanleihen sind davon aber ausgenommen. Leider steht hier nicht, ob dies mit der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung begründet wird.

 

Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 1998 - IV C 6 - S 1301 - 18/98 taucht Griechenland unter Ziffer 1.1.2 auf. Der Nachweis einer solchen Förderungen der wirtschaftlichen Entwicklung ist nach 2.2.1 im Einzelfall von dem Steuerpflichtigen zu erbringen. Deshalb ist eine automatische Berücksichtigung bei der Bank nicht möglich. Der Nachweis muss durch eine Bestätigung der griechischen Behörden erfolgen oder nach Ziffer 2.2.3 durch eine Übersetzung des entsprechenden griechischen Gesetzes erfolgen.

 

Die zweite Möglichkeit erscheint mir praktikabler. Allerdings ist zunächst zu klären, ob im Gesetz der entscheidende Passus "Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung" auftaucht. Wer kann griechisch oder kennt jemand mit diesen Fähigkeiten und kann entsprechend das griechische Einkommensteuerrecht prüfen?

 

Quellen:

DBA+Schreiben des BMF

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/nn_39808/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Griechenland/node.html?__nnn=true

BZSt

http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001_CC/0075_Anrechenbarkeit/index.php

Ich verlagere die nur schwach aufkeimende Diskussion nach hier! Wirklich schlau werde ich weder aus der Diskussion auf Bondboard noch aus den Unterlagen von BMF und BZSt..

 

Es geistert das Gerücht herum, dass fiktive QuSt grundsätzlich nur bei Griechenland-Anleihen anrechenbar ist, die vor 1997 emittiert wurden, ich kenne aber keine belastbare Quelle dazu (da schreibt wohl einer vom anderen ab). Auch der FTD-Artikel aus Beitrag #64 von XYZ99 (ursprünglich ficoach) nennt dieses Grenzdatum. In den erläuternden Unterlagen vom BZSt (aus Beitrag #65) wird Griechenland nicht mehr als Land aufgeführt, bei welchen fiktive Steuer anrechenbar wäre.

 

@Torman: Dieses ominöse Grenzdatum wird dir sicher bekannt sein. Zielt dein Beitrag darauf ab, dass möglicherweise allein aufgrund der Gesetzes- und Verordnungstexte diese Regelung weiterhin gilt, sofern der Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Förderung gegeben ist? Oder könnte es sein, dass von griechischer Seite ab 1997 der Zusammenhang zwischen der Emission von Anleihen und dem Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit entfallen ist?

 

Portugal ist in der Liste übrigens noch aufgeführt. Hat jemand nähere Informationen, ob hier Anrechnung fiktiver Quellensteuer möglich ist?

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Torman

Es geistert das Gerücht herum, dass fiktive QuSt grundsätzlich nur bei Griechenland-Anleihen anrechenbar ist, die vor 1997 emittiert wurden, ich kenne aber keine belastbare Quelle dazu (da schreibt wohl einer vom anderen ab). Auch der FTD-Artikel aus Beitrag #64 von XYZ99 (ursprünglich ficoach) nennt dieses Grenzdatum. In den erläuternden Unterlagen vom BZSt (aus Beitrag #65) wird Griechenland nicht mehr als Land aufgeführt, bei welchen fiktive Steuer anrechenbar wäre.

 

@Torman: Dieses ominöse Grenzdatum wird dir sicher bekannt sein. Zielt dein Beitrag darauf ab, dass möglicherweise allein aufgrund der Gesetzes- und Verordnungstexte diese Regelung weiterhin gilt, sofern der Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Förderung gegeben ist? Oder könnte es sein, dass von griechischer Seite ab 1997 der Zusammenhang zwischen der Emission von Anleihen und dem Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit entfallen ist?

Eine Gesetzesänderung in Griechenland (Wegfall der Begründung der Steuerfreiheit mit der Förderung der Entwicklung) könnte der Auslöser für ein solches Grenzdatum sein. Vielleicht sollte man an den griechischen Finanzminister schreiben, dass er das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einfach wieder ändern soll. Schon gäbe es wieder fiktive Quellensteuer. Schließlich bringt dies Finanzierungsvorteile für den Staat. Eventuell droht dann aber Schäuble die nächste Kreditrate nicht auszuzahlen ...

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