vanity Mai 15, 2009 · bearbeitet Juli 11, 2009 von vanity Update 11.07.2009 Das Thema anrechenbare / nicht anrechenbare Quellensteuer bei ausländischen Rentenpapieren ist eines der großen ungelösten Themen im Forum. Praktische Erfahrungen scheinen kaum vorzuliegen. Dieser Thread soll dazu dienen, gesicherte Erkenntnisse aufgrund von Abrechnungen zu sammeln. Wer solche Abrechnungen vorliegen hat, möge sie bitte hier darstellen. Ich werde den Eröffnungsbeitrag entsprechend aktualisieren. Vermutungen dürfen auch gepostet werden, diese bitte aber als solche kennzeichnen. Ansonsten ist natürlich die übliche rege Diskussion erwünscht. Ich fange mit dem an, was ich weiß: Geklärt DE... kein Abzug ( ) CZ... kein Abzug (Papiere: Staatsanleihe mit XS-ISIN, sollte gleichermaßer für SK gelten) FR... kein Abzug (Papiere: OAT, CFF, Veolia, alle mit FR-ISIN) GB... kein Abzug (Papiere mit XS-ISIN, Covered Bonds) IE... kein Abzug (Papiere: GE Europe, mit XS-ISIN) LT... kein Abzug (Papiere: Staatsanleihe mit XS-ISIN) NL... kein Abzug (Papiere: Staatsanleihe mit NL-ISIN, Corporates mit XS-ISIN) PL... Abzug von 5% QuSt (bis 2013), anrechenbar (siehe Beiträge #31, #36, #38) SK... kein Abzug (nicht verifiziert, aber in Analogie zu CZ, da gleiches DBA) US... kein Abzug (Papiere: Corporates (GS, BMW) mit XS-ISIN, sowie Papiere mit US-ISIN) Offen CH, PT, HU, HR, LV, Übersee Weiß jemand, wann zuletzt die jetzt gültigen Regeln (eventuell bezogen auf einzelne Länder) geändert wurden, also inwieweit ältere Abrechnungen Aussagekraft haben? Und eine ganz dumme Frage: Wo genau sind eigentlich Papiere einzuordnen, deren ISIN mit XS... beginnt? Mal sehen, was wir zusammentragen können! Irgendwo ist noch ein Link auf eine länderspezifische Aufstellung (von @Torman, glaube ich) gepostet, mal schauen, ob der noch aufzutreiben ist. Hier: Länderaufstellung (pdf) 11.07.2009: Aktualisierte Fassung (Stand 01.01.2009): BZSt Infocenter: Anrechenbare QuSt Stand 01.01.2009 BZSt: Erläuterungen dazu Die Downloads stammen von dieser Seite des BZSt. Dort gibt es auch ein Downloadangebot für die Erstattungsformulare der Quellenländer (Leiste links, Ausländische Formulare). BMF: DBA PL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 Mai 15, 2009 · bearbeitet Mai 15, 2009 von Stephan1 bei USA muss man seiner Bank Bescheid geben, dass man in Deutschland lebt, die leiten das dann wohl weiter. Dann werden Zinseinnahmen nur nach deutschem Recht besteuert. Und die Schwyz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 15, 2009 Dann hänge ich die Übersicht für 2008 vom Bundesamt für Steuern gleich dran. anrechenbare_ausl_Q_steuer_20080707_Erl.pdf Die aktuelle Version sollte es immer hier geben. Im Juli müsste das Update für 2009 kommen. http://www.steuerliches-info-center.de Da sich der direkte Link ändern kann, hier noch die Wegbeschreibung: >"Aufgaben des BZSt" und dann weiter bei >"Ausländische Quellensteuer" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 15, 2009 · bearbeitet Mai 15, 2009 von vanity Zu dieser Aufstellung haben wir auch gleich schon das erste Problem (schon im PL-Thread angesprochen): Frankreich / Zinsen (Spalte B: 16% mit Vermerk a) (Spalte F) "Befreiungen nach nationalem Recht für diverse Anlageformen" Offensichtlich werden weder für OAT noch für Covered Bonds Quellensteuern erhoben. Gilt dies auch für andere ANleihen, z. B. Corporates? Veolia war ohne? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Mai 15, 2009 Türkei streicht Quellensteuer für Ausländer HD 26.06.2006 Das Parlament werde die Änderung noch vor der Sommerpause Anfang Juli verabschieden, kündigte Finanzminister Kemal Unakitan an. Die erst zu Jahresbeginn eingeführte Steuer belastet Veräußerungsgewinne von Dividendenpapieren und Bond-Renditen mit 15 Prozent. Wegen des Verwaltungsaufwandes beim Eintreiben der Steuer hatten die deutschen Börsen zu Jahresbeginn den Handel mit türkischen Aktien und Bonds fast vollständig eingestellt. Deutsche Privatanleger mussten seither zu Fonds greifen oder zu deutlich höheren Gebühren direkt an der Istanbuler Börse ordern. Gibt es überhaupt ein Land, welches von Ausändern, die im Ausland ansässig sind, Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte erhebt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 15, 2009 glaube Peru, aber da läuft auch irgendwas mit dem DBA. Genaueres weiß ich aber auch nicht, außer dass die FAZ mal en Artikel drüber hatte, den ich nicht 100 %ig verstanden hab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 15, 2009 Ich kann noch Folgendes aus eigener Erfahrung beitragen. Frankreich: Unternehmensanleihe (FR... Veolia) ohne Steuerabzug USA: Unternehmensanleihe (XS... Goldman Sachs) ohne Steuerabzug Litauen: Staatsanleihe (XS...) ohne Steuerabzug Niederlande: Unternehmensanleihe (XS... Diverse) ohne Steuerabzug Das deckt sich soweit auch mit der Übersicht. In Frankreich sind die Befreiungen wohl wirklich sehr umfangreich. Spannend wären Länder, wo in der Übersicht keine Ausnahmen erwähnt werden, wie Polen, Tschechien, Slowakei usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 15, 2009 Technische Frage: Die ersten beiden Buchstaben der ISIN (DE, FR, XS, ...) geben wohl darüber Aufschluss, wo (wie) das Papier verwahrt wird, was nicht mit dem Sitz der Emittentin übereinstimmen muss (anderen Meinungen gegenüber bin ich aufgeschlossen). Was entscheidet über die Quellensteuer - wohl der Sitz der Körperschaft? Unter NL würde dann z. B. der ganze Kram der niederländischen Finanzierungstöchter deutscher Unternehmen fallen? Also Daimler Finance N. V. wäre Niederlande zuzuordnen, Daimler U. S. Capital hingegen den Staaten - obwohl beide mit XS-ISIN versehen sind? in diesem Fall: NL mit XS... keine Quellensteuer nach meiner Erfahrung, deckt sich mit der Übersicht (keine QSt, außer Gewinnobligationen - was ist das?) US mit XS... wissen wir spätestens Ende Mai, wenn BMW zahlt. (keine nach der Übersicht sowie @Torman) GE European müsste dann IE sein -> keine Quellensteuer (deckt sich mit der Übersicht: Nichtansässige sind bei bestimmten Papieren, z. B. Eurobonds von der DIRT (schöner Name!) befreit) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 15, 2009 also zu GE Capital EUROPEAN Funding sowie BMW US Capital LLC kann ich euch zur Abrechnung bis zum 30.05.09 belastbares sagen, denn dann sind beide Kuponzahlungen gelaufen. BMW is ne XS... USA GE is ne XS... Irland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 15, 2009 Technische Frage: Die ersten beiden Buchstaben der ISIN (DE, FR, XS, ...) geben wohl darüber Aufschluss, wo (wie) das Papier verwahrt wird, was nicht mit dem Sitz der Emittentin übereinstimmen muss (anderen Meinungen gegenüber bin ich aufgeschlossen). Was entscheidet über die Quellensteuer - wohl der Sitz der Körperschaft? Wenn ich es richtig verstanden habe, so geben die ersten zwei Buchstaben normalerweise das Land des Emittenten an. XS durchbricht diese Ordnung und steht für "internationale" Anleihen, die in Europa bei Clearstream oder Euroclear verwaltet werden. Auf die Besteuerung dürfte dies eigentlich keinen Einfluss haben. Die Papiere sind damit wahrscheinlich leichter in verschiedenen europäischen Ländern handelbar (ohne Lagerstellenwechsel). Unter NL würde dann z. B. der ganze Kram der niederländischen Finanzierungstöchter deutscher Unternehmen fallen?Also Daimler Finance N. V. wäre Niederlande zuzuordnen, Daimler U. S. Capital hingegen den Staaten - obwohl beide mit XS-ISIN versehen sind? So würde ich das auch interpretieren. Gewinnobligationen - was ist das? Bei diesen ist die Kuponzahlung abhängig vom Gewinn des Unternehmens oder der Höhe der Dividendenzahlung. Mir ist sowas auch noch nicht untergekommen. Die sind wohl aus der Mode gekommen, wenn sie jemals Bedeutung hatten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Mai 16, 2009 Zu ergänzen wäre noch die "fiktive Quellensteuer". Das ist eine Besonderheit die es noch bei einigen DBA gibt. Obwohl keine Quellensteuer einbehalten wird, ist es erlaubt in der Einkommensteuererklärung einen fiktiven Betrag in Anrechnung zu bringen und steuerlich so behandelt zu werden, als sei diese "fiktive Quellensteuer" wirklich einbehalten worden. Das treibt die Rendite teilweise deutlich nach oben. Mit der Abgeltungssteuer hat sich auch der Auszahlungsmodus geändert. Fiktive Quellensteuer WPF 1 Fiktive Quellensteuer WPF 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 16, 2009 Ich habe bisher noch keine Steuern auf US Bonds mit US am Anfang der ISIN gezahlt. Bin kein US Buerger, nicht in den USA ansaessig oder andersweitig dort steuerpflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 16, 2009 Auch wenn wohl nur 0,01% des Forums Bonds dieser Herkunft kaufen, Thailand behält 15% Quellensteuer ein, kann man aber problemlos rückfordern wenn man die Formulare lesen kann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 16, 2009 · bearbeitet Mai 16, 2009 von vanity Auch wenn wohl nur 0,01% des Forums Bonds dieser Herkunft kaufen, Thailand behält 15% Quellensteuer ein, kann man aber problemlos rückfordern wenn man die Formulare lesen kann Dafür haben wir ja dich! Was gibt's denn so im Angebot an Bonds? A0E5WT in FFM (Thai Oil) Brauchbar? Und wie lautet der ISO-Ländercode von Thailand? Nachtrag: Die Quellensteuer müsste laut der Übersicht sogar anrechenbar sein (bei Zinsen). Und auf thailändische Staatspapiere wird wohl keine erhoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 16, 2009 Was die Bedeutung der ISIN angeht muss ich mich wohl selbst korrigieren. Vor einiger Zeit hatte ich mich mit AIG-Anleihen beschäftigt. (Siehe hier https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...t&p=352665) Diese Anleihen in CHF haben eine CH... ISIN, obwohl sie Teil des europäischen MTN-Programms von AIG USA sind. Damit scheint nun doch die Lagerstelle der entscheidende Punkt für die ISIN zu sein. Wenn man sich dann die Infos zur Schweiz beim BZSt durchliest, wird dort die Zahlstelle als entscheidender Ort genannt für die Besteuerung. Zahlstelle ist bei diesen beiden Anleihen die Credit Suisse in Zürich. Die ganze Sache scheint doch recht schwierig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 16, 2009 · bearbeitet Mai 16, 2009 von vanity Sieht so aus: Folgende Aufstellung stammt aus einem Muster-Portfolio der CS: ISIN Valor Währ. EmittentCH0100841789 10084178 CHF CIE FINANCEMENT FONCIER CH0100783270 10078327 CHF EUROPEAN INVESTMENT BANK CH0100619748 10061974 CHF NRW.BANK US459058AH67 10080992 USD INTL BK RECON & DEVELOP US500769da96 4956430 USD KFW Alles vertreten: die franz. CFF mit CH-ISIN, dito die deutsche NRW-Bank, die KfW mit US-ISIN ... Heißt das im Umkehrschluss, dass alle XS... Luxemburg zugeordnet würden? :- LUX: Quellensteuerabzug (20%/35%) ist vermeidbar durch Offenlegung der Identität nach Artikel 13 der EU-Richtlinie Ist Identität offengelegt, wenn man keine Tafelgeschäfte betreibt? Tschechien (A) und Slowakei (A+) haben XS-ISIN, Polen (A-), Ungarn (BBB-), Litauen (BBB) und Lettland (BB+) auch. Löst das das Problem??? Keiner, der schon mal Kupons aus diesen Ländern bekommen hat - alles lammfromme Investoren hier? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 16, 2009 Ich handel thailändische Anleihen nur über die BEX. http://www.bex.or.th Hier eine kleine Einführung zum Bondmarkt in Thailand http://www.bex.or.th/en/education/tbh.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marius Mai 18, 2009 die frage hab ich nciht ganz verstanden, eine quellensteuer wird nach DBA bis zu einer bestimmten höhe immer angerechnet. würde eine größere gezahlt wird sie erstattet. interessant sind fiktive quellensteuer. hier hätte ich gerne eure erfahhrung. die liste von 2005 ist inzwischen überhohlt. für die abgetungssteuer ist sie überarbeitet worden. für mich stellt sich die frage wor fiktive quellensteur gewährt wurde. mein problem ist mexiko für argentinien ist sie mir von einer bank gewährt worde. wie sind eure erfahrungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 18, 2009 · bearbeitet Mai 18, 2009 von vanity Die Frage hab ich nicht ganz verstanden, Welche? (das Benutzen der Zitierfunktion erleichert die Beantwortung, vor allem dann, wenn es nicht um den unmittelbar davorliegenden Beitrag geht. Die gelegentliche Verwendung von Großbuchstaben und Satzzeichen erhöht zudem die Lesbarkeit) :- eine Quellensteuer wird nach DBA bis zu einer bestimmten Höhe immer angerechnet. Würde eine größere gezahlt wird sie erstattet. Darum geht es ja gerade - wie kann man vermeiden, die nicht anrechenbare Quellensteuer mühsam im Erstattungsweg zurückholen zu müssen. Interessant sind fiktive Quellensteuer. Hier hätte ich gerne eure Erfahrung. Ich habe keine. Die Liste von 2005 ist inzwischen überholt. Für die Abgeltungssteuer ist sie überarbeitet worden. Die verlinkte Liste des BZSt weist Stand 01.01.2008 aus. Für mich stellt sich die Frage wo fiktive Quellensteuer gewährt wurde.Mein Problem ist Mexiko für Argentinien ist sie mir von einer Bank gewährt worde. Wie sind eure Erfahrungen? Steht in dieser Liste in Abteilung C Buchstabe c). Z. B. Argentinien 15%, Mexiko 0%. In Frage kämen noch Mongolei, Sri Lanka, Uruguay. Da kann die fiktive Quellensteuer so hoch sein wie sie will - da möchte ich nicht investiert sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 18, 2009 Mit den in dem Fonds enthaltenen Aktien schon klick und genau lesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 18, 2009 · bearbeitet Mai 18, 2009 von vanity Mit den in dem Fonds enthaltenen Aktien schon klick und genau lesen Falscher Thread? :'( Oder meinst du, mit Alkoholinvests sitzt man direkt an der Quelle? Heineken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 18, 2009 Falscher Thread? :'( Oder meinst du, mit Alkoholinvests sitzt man direkt an der Quelle? Heineken? mit dem Fonds bist du sicherlich auch in Uruguay, Sri Lanka & Co investiert...und Alkoholinvestments tätigt man damit auch :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 18, 2009 mit dem Fonds bist du sicherlich auch in Uruguay, Sri Lanka & Co investiert...und Alkoholinvestments tätigt man damit auch :- Ach so! Laut BZSt-Liste käme noch Portugal (Porto ) für fiktive Quellensteuer in Frage. Allerdings ist da die Rendite nicht so berauschend, jedenfalls nicht bei Staatsanleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Mai 18, 2009 · bearbeitet Mai 18, 2009 von Superhirn für mich stellt sich die frage wor fiktive quellensteur gewährt wurde. Mit Anleihen der Republik Türkei kann man noch schön fiktive Quellensteuer geltend machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 12, 2009 · bearbeitet Juni 12, 2009 von vanity Alles muss man selbst machen ... Aus purer Neugier und zum Nutzen des Forums habe ich ein Investment gewagt und kann folgende Neuigkeiten aus Tschechien berichten: Bei CZ-Staatsanleihen (mit XS-ISIN, andere gibt es hier nicht) wird keine Quellensteuer erhoben. Gutschriftsbetrag wie gewohnt Kupon minus AgSt (Abrechnung habe ich noch nicht). Dies sollte sich 1:1 auf die Slowakei übertragen lassen, da laut BZSt dieselbe DBA-Regelung gilt. Wer opfert sich und erwirbt A0TW1H aus Polen? :- Nächster Zinstermin ist der 20.06.09, Kauf also bis spätestens Mittwoch nächster Woche erforderlich. Die Rendite ist mit 5,8% nicht schlecht, vertretbarer Spread (0,8) und Liquidität sind vorhanden. Wenn mir jemand meine CZ wieder zu einem vernünftigen Preis (= Transaktionskosten hätte ich gerne wieder reingeholt) abkauft, mach' ich es. B) Generell beschleicht mich der Verdacht, dass bei XS-ISIN nie Quellensteuer fällig wird. Hat jemand schon mal bei XS... Quellensteuer abgeführt bekommen? Ach ja: Und BMW US Capital (XS...) ist natürlich auch ohne QuSt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag