o0Pascal0o Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von o0Pascal0o Aber Bank1 müsste doch sagen: "Halt Stopp! Sie haben aber bereits 600€ von den 801€ ausgenutzt, möchten sie den Freistellungsauftrag stattdessen auf 600€ abändern(also 201€ streichen)?" Oder tun die einfach blind, was man denen sagt? ---- suche kostenlose Frau, die sich mit Finanzdingen auskennt nee - Quatsch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von harryguenter Aber Bank1 müsste doch sagen: "Halt Stopp! Sie haben aber bereits 600 von den 801 ausgenutzt, möchten sie den Freistellungsauftrag stattdessen auf 600 abändern(also 201 streichen)?" Oder tun die einfach blind, was man denen sagt? Ja tut Bank 1 ja auch alles. Da sie die Kürzung aber - wie ich bereits erwähnte - Bank2 nicht mitteilt dass nur noch ein Teilbetrag der 801 EUR zur Verfügung stehen hindert Dich und die Bank2 erstmal nichts daran dort einen FSA über 801 EUR einzureichen. Wie aber auch schon ein paarmal erwähnt gibt es dann eine zentrale Meldestelle, denen alle Banken die erteilten FSA melden müssen (es handelt sich aber eben nur um die einseitige Kommunikation Bank->Meldestelle). Diese wird das dann entsprechend feststellen und tätig werden. Ansonsten wird's mir hier langsam zu doof. Gewinnen kann man bei Tricksereien ausser ein paar Wochen steuerfreie Einnahmen sowieso nichts, dafür aber garantiert viel Ärger kassieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 12, 2009 Es geht mir auch nicht um Tricksereien. Aber da ich einen neuen Freistellungsauftrag einer neuen Bank erteilen möchte, möchte ich halt wissen wie ich das zu machen habe. (so viel Zinsen bekomme ich eh nicht - lol, das war nur zum Verständnis). Es ist ja gut, dass die Bank1 mir dann sagt, dass ich dann einen gewissen Freistellungsbetrag dort bestehen lassen muß! Dann weiß ich ja genau, wieviel ich noch übrig habe. Mehr an Bank2 verteilen, mache ich dann natürlich auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman Mai 12, 2009 Ohje... ohje... Also hier mal ein Originalzitat von der Santander als ich Ende letzten Jahres meine FSA's neu "geordnet" habe: Wir haben Ihren Auftrag zur Löschung Ihres Freistellungsauftrags erhalten.Es sind durch Ihren bisherigen Freistellungsauftrag bereits 506,00 EUR freigestellt worden. Wir haben Ihren bestehenden Auftrag für 2008 auf 506,00 EUR reduziert. Für das kommende Jahr hinterlegen wir Ihren Freibetrag wunschgemäß mit 0,00 EUR. Jetzt kannst du bei der neuen Bank zwar wieder 801 EUR freistellen, wirst dann aber früher oder später auf den Sack bekommen, da die erteilten FSA anscheinend irgendwo hinterlegt werden und die nachschauen können, ob du zuviel freigestellt hast. Wenn du dann eine Steuererklärung machst, ist es sowieso egal... wenn du auf 3000 EUR keine Steuern gezahlt hast, weil du jeder Bank 801 EUR erteilt hast, musst du halt Steuern nachzahlen. Das FA zieht von den 3000 EUR Erträgen dann den Pauschbetrag von 801 EUR ab und auf den Rest zahlst du dann Steuern nach. Alles andere ist sowieso Steuerhinterziehung: vielleicht kommste durch, aber es ist gesetzwidrig und auf irgendeiner DVD bist auch du abgespeichert... Der Peer kriegt euch sowieso alle, auch in Burkina Faso! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von harryguenter Es ist ja gut, dass die Bank1 mir dann sagt, dass ich dann einen gewissen Freistellungsbetrag dort bestehen lassen muß! Dann weiß ich ja genau, wieviel ich noch übrig habe. Mehr an Bank2 verteilen, mache ich dann natürlich auch nicht. Das hilft Dir aber nur was, wenn alle Zinsen des Jahres bei dieser Bank zum Zeitpunkt der Reduzierung schon gebucht wurden. Bei einem Tagesgeldkonto mit Zinszalhung am Jahresende (31.12.) kannst Du (theoretisch) auch am 30.12. den Freibetrag noch auf 0 kürzen und bei einer anderen Bank erteilen. Dummerweise wird am nächsten Tag dann Abgeltungssteuer einbehalten. Die Strategie muß also lauten vor Verteilung der FSA abzuschätzen welche Einkünfte noch bis zum Jahresende auf den jeweiligen Konten auftreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 13, 2009 Großzügig Freibetrag bemessen...wie soll das gehen bei läppischen 801 Euro im Jahr??? Ganze 66,75 im Monat :blink: All incl. Kursgewinne, Dividenden, Zinsen... :sell: :sell: :sell: damit war gemeint: TG und FG Zinsen voraus berechnen - Freibetrag anpassen (großzügig war auf den kleinen Zinseszinseffekt bezogen) und den Rest für das eine oder andere Depot einrichten - mehr ist nicht zu holen. Punkt. was die Kursgewinne betrifft - ich für meinen Teil, kann die noch mit Altverlusten vor 2009 verrechnen - also werd ich sicherlich keinen Freibetrag dafür verpulvern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 13, 2009 TG und FG Zinsen voraus berechnen - Freibetrag anpassen (großzügig war auf den kleinen Zinseszinseffekt bezogen) und den Rest für das eine oder andere Depot einrichten - mehr ist nicht zu holen. Punkt. Das mit der Berechnung der TG-Zinsen dürfte bei den derzeit fast monatlichen Zinsanpassungen schwierig werden... was die Kursgewinne betrifft - ich für meinen Teil, kann die noch mit Altverlusten vor 2009 verrechnen - also werd ich sicherlich keinen Freibetrag dafür verpulvern. Doch wirst Du, Deine Bank kennt nämlich Deinen Verlustvortrag nicht. Somit werden alle Abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinne auch dem Freibetrag belastet. Das kannst Du erst mit der Steuererklärung richten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 13, 2009 stimmt!!!!!!!!!! Aber das Geld ist nicht weg... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 13, 2009 stimmt!!!!!!!!!! Aber das Geld ist nicht weg... Wohl war. Wie sooft bei Steuern im Kapitalbereich ist alles nur ein Steuererklärung weit entfernt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Mai 13, 2009 · bearbeitet Mai 13, 2009 von Niskala Das kannst du einfacher haben - ganz ohne Tricksereien: Heirate einfach - aber sei nicht so wählerisch wie bei deinem Girokonto (FSA schon eingereicht?). Und eine Familienhaftpflicht anstelle einer Einzelhaftpflicht spart dann auch noch was. Nächster Thread: Suche kostenlose Frau, mit der ich auch ... Selten so gelacht :D Du sprichst wohl 99% aller User aus dem Herzen In Frankreich wird Raubkopierern vermutlich der Internetzugang gesperrt, kann man dies in Deutschland nicht auf andere Bereiche übertragen ? @pascal: Lass dich doch mal von der DVAG beraten, dann wirds richtig lustig im Forum :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 13, 2009 Ich will doch gar keine Steuern hinterziehen, habe ich doch bereits geschrieben. Nur wollte ich wissen wie das mit dem Freistellungsauftrag richtig funktioniert. Aber das leuchtet mir ja jetzt auch ein. Einfach den Freistellungsauftrag soweit kürzen bei Bank1 wie ich die Zinsen erwarte bis zum 21.12.09, welche mir noch gutgeschrieben werden. Den rest auf Bank2 verteilen - oder weitere Banken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 13, 2009 Selten so gelacht :D Du sprichst wohl 99% aller User aus dem Herzen In Frankreich wird Raubkopierern vermutlich der Internetzugang gesperrt, kann man dies in Deutschland nicht auf andere Bereiche übertragen ? ... Warum denn? Dann hättest du nichts zum Lachen gehabt - und das wäre doch traurig. Das Finanzleben ist hart genug. Ich finde @o0Pascal0o schon in Ordnung und - er gehört einfach dazu! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vermögensgrowth Mai 14, 2009 Hallo hab da auch eine frage zum Freistellungsauftrag undzwar hab ich immer noch nicht ganz verstanden wie das genau mit dem über 801 geht Muss ich jetzt 25% Steuer auf das über 801 zahlen also z.b erwirtschafte ich im Jahr an Zinserträgen 900 macht 99 zuviel ergibt also 24 an Steuern für die 99 oder auf die ganzen 900 macht dann 225 an Steuern Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 14, 2009 Die 801 sind steuerfrei - also auf 99. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Mai 14, 2009 · bearbeitet Mai 14, 2009 von webber 801 € sind ein sogenannter Freibetrag, ähnlich wie Freiheit, Freitag und Freibad. Es heißt, von den im Jahr erwirtschafteten Zinsen sind 801/1602 € abzuziehen. Wenn du 500 € Zinsen hast, kommst du nach subtrahiere, (gelernt in der 2. Klasse Grundschule) auf -301/-1102 €, also keine Steuern, bei 2000 € erwirtschafteten Zinsen, entsprechend 1199/398 €. auf die dann Steuern in höhe von 25%+ 1% Solidaritätszuschlag + eventuell Kirchensteuer. Definition der Zahlenangaben: Alleinerziehende/Verheiratete. http://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuerrechner.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 14, 2009 801 sind ein sogenannter Freibetrag, ähnlich wie Freiheit, Freitag und Freibad. Aber anders als Freigrenze. Und was ist am Freitag bitteschön "frei"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag