o0Pascal0o Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von o0Pascal0o Hallo, wie ist das eigentlich mit dem Freistellungsauftrag, wenn man bei 2 Banken einen bzw. haben möchte. Also bei Bank 1 habe ich einen. Bei Bank 2 soll ein Teil davon hin, der dann von Bank 1 natürlich weggenommen werden muß. Wenn bei Bank1 jetzt Zinsen angefallen sind, zählt dann der Zeitpunkt der Gutschrift der Zinsen, wo ich den Freistellungsauftrag dort haben muß, oder der Zeitpunkt des Anfallens der Zinsen? Also z.B. bei der Netbank, wo man die Zinsgutschrift ja nicht jeden Tag hat, sondern nur jedes halbe Jahr. Wann muß der Freistellungsauftrag gegeben sein, 1. Wenn die Zinsen anfallen, also über einen ganzen Zeitraum oder 2. An dem Tag, wo die Zinsen gutgeschrieben werden? Das ist ja grundsätzlich wichtig zu wissen, damit ich den Rest vom Freistellungsauftrag an die andere Bank geben kann. Vielen Dank, Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von vanity Der Zeitpunkt der Zinsgutschrift ist entscheidend (also z. B. Quartalende, Jahresende, Vertragsauslauf). Gib' der Bank aber eine Chance und sorge dafür, dass der FSA ein paar Tage (Wochen) vorher dort vorliegt, damit er organisatorisch berücksichtigt werden kann. FSA rückwirkend funktioniert nicht. @Michael-29: Das ist doch jetzt eine Frage allgemeinen Interesses, oder nicht? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 12, 2009 einfach schauen wieviel man auf dem TG oder FG liegen hat - großzügig Freibetrag bemessen und angeben - fertig. Den restlichen Freibetrag dann z.b. für die Fonds etc. eintragen. Sonst macht man sich doch einen Haufen Arbeit für nix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Mai 12, 2009 einfach schauen wieviel man auf dem TG oder FG liegen hat - großzügig Freibetrag bemessen und angeben - fertig. Den restlichen Freibetrag dann z.b. für die Fonds etc. eintragen. Sonst macht man sich doch einen Haufen Arbeit für nix. Großzügig Freibetrag bemessen...wie soll das gehen bei läppischen 801 Euro im Jahr??? Ganze 66,75 im Monat :blink: All incl. Kursgewinne, Dividenden, Zinsen... :sell: :sell: :sell: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 12, 2009 Was wäre, wenn ich mehr verteile als ich habe? Und dann morgen Zinsgutschrift ist bei dem einem Konto und übermorgen bei dem anderen. Im Grunde kann das doch egal sein - am Ende ist doch entscheidend, wieviel insgesamt ausgenutzt wurde von den verschiedenen Banken vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 12, 2009 Was wäre, wenn ich mehr verteile als ich habe? Und dann morgen Zinsgutschrift ist bei dem einem Konto und übermorgen bei dem anderen. Im Grunde kann das doch egal sein - am Ende ist doch entscheidend, wieviel insgesamt ausgenutzt wurde von den verschiedenen Banken vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009, oder? Du Schlingel, du! Hast du mal geschaut, was du mit deiner Unterschrift unter dem FSA versicherst? Im Übrigen werden die FSA zentral registriert - keine Chance für solche Spielchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von harryguenter Was wäre, wenn ich mehr verteile als ich habe? Und dann morgen Zinsgutschrift ist bei dem einem Konto und übermorgen bei dem anderen. Im Grunde kann das doch egal sein - am Ende ist doch entscheidend, wieviel insgesamt ausgenutzt wurde von den verschiedenen Banken vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009, oder? Dann gibt's einen blauen Brief vom Finanzamt mit der Aufforderung zu erklären warum man mehr als 801 EUR freigestellt hat. Im übrigen kann man natürlich auch umgekehrt argumentieren, dass es egal ist. Falls Du irgendwann mal versehentlich Steuern bezahlt hast obwohl Du in Summe unterhalb der 801 EUR geblieben bist, dann ist das zurückholen der Steuern nur eine Steuererklärung weit entfernt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 All incl. Kursgewinne, Dividenden, Zinsen... :sell: :sell: :sell: Das mit den Kursgewinnen ist seit diesem Jahr in der Tat mies. Zinsen und Dividenden lassen sich immer noch halbwegs schätzen und ie Freistellungsanträge entsprechend anpassen. Kursgewinne und -verluste sind da eher unvorhersehbar. Allerdings trifft einen das Problem meist nur wenige Jahre: a ) man besitzt nur wenig Geld: dann liegts meist nur bei 1-3 Banken und wirft wenig Zinsen ab => Freistellungsauftrag verteilen und meist für 2 Jahre Ruhe b ) man besitzt soviel, dass Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die 801 EUR sprengen => dann muß man eh jedes Jahr eine Steuererklärung machen, so daß man zwar oftmal mehrere Banken hat, aber der Freistellungsauftrag eh nur für 1-2 davon Sinn macht. c ) man liegt im "Niemandsland": dann ist's bei mehreren Banken doof. Einerseits sind die Erträge schlecht abschätzbar seit diesem Jahr und andererseits läuft man womöglich Gefahr eine Steuererklärung der Kapitalerträge machen zu müssen, bloss weil man einige EUR zuviel an Abgeltungssteuer abgeführt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DasMoritz Mai 12, 2009 Hallo, ich habe mich vor kurzem mit dem gleichen Thema beschäftigt. Dabei wurde mir in einem Forum folgendes gesagt: Letztenendes kann ich jedem Kreditinstitut (KI) einen Freistellungsauftrag (FSA) über 801 Euro geben (ich bin alleinstehend). Wichtig ist nur, das die Summe der tatsächlich gezahlten Zinsen/Dividenden etc. meinen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet, die Summe der einzelnen Freistellungsaufträge ist zu vernächlässigen - Es kommt auf die tatsächliche Zinszahlung an. Hier: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber...auftraegen.html Demnach haben die Finanzämter nach 1999 auf das Kontrollverfahren umgestellt, sodass tatsächlich nur die Summe der tatsächlichen Zinsen den Sparerpauschbetrag bzw. den jeweiligen FSA nicht überschreiten darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von vanity Das stimmt nicht - und steht auf den FSA so auch nicht drauf. Die Summe der Zinsen können die FA gar nicht kontrollieren, weil die nicht personenbezogen gemeldet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
relative Mai 12, 2009 kann doch beides stimmen. verpflichtet ist man, nicht höher als 800 zu beauftragen, aber überprüft werden nur die genutzten freibeträge. dein vorredner meinte wahrscheinlich auch meldung von tatsächlich genutztem freibetrag, nicht tatsächlich gezahlte dividenden. im link steht das so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Mai 12, 2009 und notfalls kann man ja sagen "hoppla vergessen, nicht gewusst" etc., wenn es nicht gerade 500 drüber ist oder geht das nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman Mai 12, 2009 und notfalls kann man ja sagen "hoppla vergessen, nicht gewusst" etc., wenn es nicht gerade 500 drüber ist oder geht das nicht? Wie war das noch? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 12, 2009 naja, wenn die Strafe ein blauer Brief ist. Oder hat der Konsequenzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Mai 12, 2009 wirste ausjebürgert... leider nicht GG Art 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. oder bekommt man dann schweizer Staatsbürgerschaft? Mach ich sofort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 12, 2009 · bearbeitet Mai 12, 2009 von o0Pascal0o Der Zeitpunkt der Zinsgutschrift ist entscheidend (also z. B. Quartalende, Jahresende, Vertragsauslauf). Hmm.. dann kann man ja insgesamt mehr als 801 ausnutzen. Nämlich so: 1. Ich bekomme Zinsen bei Bank1 über 801 für die Monate Januar + Februar am 28. Februar gutgeschrieben. (Freistellungsauftrag dort vorhanden) 2. Am 1. März löse ich dort den Freistellungsauftrag auf. Die Zinsen bleiben mir steuerfrei gesichert. 3. Am 2. März gebe ich Bank2 einen Freistellungsauftrag über 801. 4. Ich lege dort das Geld für 2 Monate an. Am Ende des 2. Monats wird mir das Geld gutgeschrieben -> 801 Zinsen. Somit hätte ich dann schon 1602 steuerfreie Zinsgewinne. Oder werde ich dann wieder ausgebürgert? oder bekommt man dann schweizer Staatsbürgerschaft? Mach ich sofort Evlt. auch von Burkina Faso. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 naja, wenn die Strafe ein blauer Brief ist. Oder hat der Konsequenzen? Wenn Du's nach der ersten Aufforderung korrigierst erstmal nicht. Bei Wiederholungstätern sind entsprechende Steuerschätzungen mit Steuervorauszahlungen ein probates Mittel Dich zurückzuärgern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 12, 2009 801 im Jahr !!!!! Geh mal zur Spaßkasse oder wo auch immer du Kunde bist, der arme Bankmitarbeiter tut mir jetzt schon Leid, und lass dir mal die Infobroschüre zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge geben. Alternativ nutze Google ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Mai 12, 2009 1. Ich bekomme Zinsen bei Bank1 über 801 für die Monate Januar + Februar am 28. Februar gutgeschrieben. (Freistellungsauftrag dort vorhanden)2. Am 1. März löse ich dort den Freistellungsauftrag auf. Die Zinsen bleiben mir steuerfrei gesichert. 3. Am 2. März gebe ich Bank2 einen Freistellungsauftrag über 801. 4. Ich lege dort das Geld für 2 Monate an. Am Ende des 2. Monats wird mir das Geld gutgeschrieben -> 801 Zinsen. Der Knackpunkt liegt natürlich bei 2. Man kann einen Freistellungsauftrag zwar jederzeit kündigen, aber wenig überraschend nur bzgl. des nicht ausgenutzten Betrags. Der Grund erschließt sich direkt aus deiner Aufzählungsliste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 12, 2009 Aha. Also wenn ich z.B. 801 bei BANK1 gegeben habe und dann 600 Zinsen bekommen habe, und den Freistellungsauftrag dann auflösen möchte, sagt mir die BANK1 - "Nein, das geht nicht, maximal können sie noch 201 auflösen". Oder kann ich versehentlich zuviel auflösen? Oder ist es so, dass wenn ich dann die 801 auflöse(Freistellungsauftrag auf 0 dort abändere), und ich diese dann bei Bank2 erteile, dass ich davon dann nur noch 201 nutzen darf. Wenn ich mehr Zinsen bekomme, dann bekomme ich auch Ärger mit dem Finanzamt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 12, 2009 Der Knackpunkt liegt natürlich bei 2.Man kann einen Freistellungsauftrag zwar jederzeit kündigen, aber wenig überraschend nur bzgl. des nicht ausgenutzten Betrags. Der Grund erschließt sich direkt aus deiner Aufzählungsliste. Ja, aber möglich ist es trotzdem. Bank1 kommuniziert ja nicht mit Bank2, so dass Bank 2 nicht über die teilnutzung der 801 EUR weiss. Erst die zentrale Meldestelle wird aufmerksam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 12, 2009 ...Somit hätte ich dann schon 1602€ steuerfreie Zinsgewinne. Oder werde ich dann wieder ausgebürgert? ... Das kannst du einfacher haben - ganz ohne Tricksereien: Heirate einfach - aber sei nicht so wählerisch wie bei deinem Girokonto (FSA schon eingereicht?). Und eine Familienhaftpflicht anstelle einer Einzelhaftpflicht spart dann auch noch was. Nächster Thread: Suche kostenlose Frau, mit der ich auch ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag