Moneycruncher Mai 11, 2009 Wegen besserer Trennung für die Abgeltungssteuer habe ich ein zweites (Fonds-)Depot bei der codi einrichten lassen. Leider ist es nicht einfach ein Unterkonto, sondern ein Depot mit eigener Kontonummer, eigener PIN, TAN-Liste usw. Sollte man nun Neukäufe über das neue Depot machen oder erst den Altbestand ins neue Depot übertragen und dann die Neukäufe mit der gewohnten Kontonummer im Altdepot tätigen? Letzteres wäre mir symphatischer. Wie macht ihr das? Gruß, moneycruncher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Mai 11, 2009 Altbestände in das neue Zweitdepot, fertig. So habe ich das gemacht, weil am Erstdepot u.a. auch ein Girokonto mit dranhängt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Mai 11, 2009 Altbestände in das neue Zweitdepot, fertig. So habe ich das gemacht, weil am Erstdepot u.a. auch ein Girokonto mit dranhängt. Danke, dann mach ich das so! Das mit dem Girokonto ist nämlich das eigentliche Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shelby Mai 11, 2009 hallo, mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an? Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch? gruß Shelby Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 11, 2009 · bearbeitet Mai 11, 2009 von vanity hallo, mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an? Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch? gruß Shelby Nein, da die Inhaber beider Depots ein- und diesselbe Person sind. Umständlich finde ich es trotzdem. Wäre es nicht einfacher, das Girokonto an das neue Depot anzubinden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 11, 2009 Ich habe es - ebenfalls bei der codi - auch so gemacht, dass ich die Altbestände ins Zweitdepot geschoben habe. Am ursprünglichen Depot hängt das Tagesgeld Plus mit derzeit noch 5% Verzinsung. Ich hoffe mal, dass auch die Anschaffungszeitpunkte der Fonds mit übertragen wurden, das war der einzige Punkt, in dem ich Bedenken hatte. Es gibt speziell bei der codi übrigens noch einen Nachteil, auf den ich jetzt erst gekommen bin (hat sich bei mir aber nicht ausgewirkt). Wenn man insgesamt bestimmte Betragsgrößen erreicht, die bei der codi angelegt sind (Depot plus Tagesgeld), bekommt man 15% bzw. 30% Rückerstattung auf den Ausgabeaufschlag. Irgendwo im "Kleingedruckten" habe ich jetzt herausgefunden, dass das pro Kundennummer zu verstehen ist. Und da man für das Zweitdepot einen separaten Datensatz, einschließlich zweiter, separater Kundennummer bekommt, werden Erst- und Zweitdepot einschließlich der jeweils dazu gehörigen Konten für diesen Zweck offenbar nicht zusammengerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Mai 11, 2009 Es gibt speziell bei der codi übrigens noch einen Nachteil, auf den ich jetzt erst gekommen bin (hat sich bei mir aber nicht ausgewirkt). Wenn man insgesamt bestimmte Betragsgrößen erreicht, die bei der codi angelegt sind (Depot plus Tagesgeld), bekommt man 15% bzw. 30% Rückerstattung auf den Ausgabeaufschlag. Irgendwo im "Kleingedruckten" habe ich jetzt herausgefunden, dass das pro Kundennummer zu verstehen ist. Und da man für das Zweitdepot einen separaten Datensatz, einschließlich zweiter, separater Kundennummer bekommt, werden Erst- und Zweitdepot einschließlich der jeweils dazu gehörigen Konten für diesen Zweck offenbar nicht zusammengerechnet. D.h., wenn ich nun die Altbestände ins neue Depot übertrage und Neuinvestitionen im dann "leeren" Altdepot tätige, gibt´s keine Rückerstattung? Das ist ja wohl ein Witz. Ich werde das mal telefonisch mit der codi besprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 12, 2009 D.h., wenn ich nun die Altbestände ins neue Depot übertrage und Neuinvestitionen im dann "leeren" Altdepot tätige, gibt´s keine Rückerstattung? Das ist ja wohl ein Witz. Ich werde das mal telefonisch mit der codi besprechen. So wie ich es sehe, werden die beiden Depots (mit jeweils dazugehörigen Konten) nicht zusammengerechnet. Die Vergünstigung gilt pro Kontoverbindung und für das Zweitdepot gibt es eben eine komplett neue Kontoverbindung. Das stimmt auch mit den bei mir angegebenen Vergünstigungen überein. Natürlich ist es idotisch, es handelt sich ja immer noch um Beträge, die von der gleichen Person bei der codi angelegt sind und die Aufteilung auf zwei Depots erfolgt allein zur Bestandsabgrenzung aus steuerlichen Gründen. Würde mich auch interessieren, was die codi dazu sagt. Vielleicht wird es ja auch anders gehandhabt, als es sich aus den Unterlagen ergibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Mai 12, 2009 So wie ich es sehe, werden die beiden Depots (mit jeweils dazugehörigen Konten) nicht zusammengerechnet. Die Vergünstigung gilt pro Kontoverbindung und für das Zweitdepot gibt es eben eine komplett neue Kontoverbindung. Das stimmt auch mit den bei mir angegebenen Vergünstigungen überein. Natürlich ist es idotisch, es handelt sich ja immer noch um Beträge, die von der gleichen Person bei der codi angelegt sind und die Aufteilung auf zwei Depots erfolgt allein zur Bestandsabgrenzung aus steuerlichen Gründen. Würde mich auch interessieren, was die codi dazu sagt. Vielleicht wird es ja auch anders gehandhabt, als es sich aus den Unterlagen ergibt. Ich werde demnächst mal bei der codi anrufen und geben dann Bescheid wie das gehandhabt wird. Auf jeden Fall scheint es geschickter zu sein, die Altbestände ins neue Konto zu übertragen und dann dort passiv liegen zu lassen. Das alte Konto wird wie bisher weiter genutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 25, 2009 Ich habe heute aus anderen Gründen mit comdirect telefoniert. Mir wurde noch einmal bestätigt, was ich den Bedingungen schon entnommen hatte: Erst- und Zweitdepot werden für Zwecke des Erreichens der Schwelle von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro für die teilweise Rückerstattung des AA nicht zusammengerechnet. D. h. die Werte, die man zwecks steuerlicher Trennung ins Zweitdepot schiebt (in dem keine neuen Käufe mehr stattfinden), sind für die Schwellenberechnung "verloren". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Mai 25, 2009 Ich habe heute aus anderen Gründen mit comdirect telefoniert. Mir wurde noch einmal bestätigt, was ich den Bedingungen schon entnommen hatte: Erst- und Zweitdepot werden für Zwecke des Erreichens der Schwelle von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro für die teilweise Rückerstattung des AA nicht zusammengerechnet. D. h. die Werte, die man zwecks steuerlicher Trennung ins Zweitdepot schiebt (in dem keine neuen Käufe mehr stattfinden), sind für die Schwellenberechnung "verloren". Dann sollten sich die Kunden aber mal schön beschweren, das ist nicht nachvollziehbar. Bin mal gespannt, ob die codi begeistert ist, wenn man sein Zweitdepot wieder auflöst und die künftigen Transaktionen beim Wettbewerb tätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 2, 2009 hallo, mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an? Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch? gruß Shelby Ich bin auch etwas verunsichert. Wenn ich jetzt erst die Altbestände ins Zweitdepot übertrage, ist das wirklich abgeltungssteuerunschädlich? Werden wirklich die Kaufzeitpunkte mitübertragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ltinvestor Juni 2, 2009 Ich bin auch etwas verunsichert. Wenn ich jetzt erst die Altbestände ins Zweitdepot übertrage, ist das wirklich abgeltungssteuerunschädlich? Werden wirklich die Kaufzeitpunkte mitübertragen? Ja, bei der Codi definitiv. Außerdem wurde von der Codi im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Zweitdepot geworben, des Weiteren ist es ein und dieselbe Bank, nur 2. depot! Diese Probleme sind eher bekannt bei Übertragungen von einem Institut zum Anderen. Wen du ganz auf Nummer sicher gehen willst, archivierst du alle Kauforders und legst sie zusätzlich noch schön sauber in einem Hefter ab. Was sowieso zu empfehlen ist, falls mal ein Virus die gesamte Codi Datenbank säubert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 2, 2009 Ja, bei der Codi definitiv. Außerdem wurde von der Codi im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Zweitdepot geworben, des Weiteren ist es ein und dieselbe Bank, nur 2. depot! Diese Probleme sind eher bekannt bei Übertragungen von einem Institut zum Anderen. Wen du ganz auf Nummer sicher gehen willst, archivierst du alle Kauforders und legst sie zusätzlich noch schön sauber in einem Hefter ab. Was sowieso zu empfehlen ist, falls mal ein Virus die gesamte Codi Datenbank säubert. Danke! Ein Virus?!!? Hab´ ich noch gar nicht dran gedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Juni 2, 2009 · bearbeitet Juni 2, 2009 von Dächsin Zitat aus der Übertragungsbestätigung der codi (die du für jeden übertragenen Fonds bekommst): "Die steuerlichen Anschaffungskosten werden - sofern vorhanden - übernommen." Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein. Sollten sie in irgendeinem Fall nicht übernommen worden sein, bekommt codi ein Problem. Nenn' es altmodisch oder übervorsichtig - ich hefte alle Mitteilungen schön nach Fonds sortiert in Papierform in einem realen Ordner ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 3, 2009 Zitat aus der Übertragungsbestätigung der codi (die du für jeden übertragenen Fonds bekommst): "Die steuerlichen Anschaffungskosten werden - sofern vorhanden - übernommen." Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein. Sollten sie in irgendeinem Fall nicht übernommen worden sein, bekommt codi ein Problem. Nenn' es altmodisch oder übervorsichtig - ich hefte alle Mitteilungen schön nach Fonds sortiert in Papierform in einem realen Ordner ab. Dann hätte ich bei einem Fonds ein Problem, weil ich ihn in 2007 von der DWS zur codi übertragen habe. Das kläre ich am besten nochmal vorher telefonisch. Und abheften werde ich auch alles ganz brav! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Juni 3, 2009 Na ja, dieser Satz Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein. war eine Überlegung von mir, keine Aussage der codi. Entweder sie hat die steuerlichen Anschaffungskosten des betreffenden Fonds, dann gehe ich davon aus, dass sie auch mit übertragen werden; oder sie hat sie jetzt schon nicht, weil sie seinerzeit nicht mit übertragen wurden. Aber vorsorglich noch mal nachfragen schadet bestimmt nichts. Und relevant ist das doch meines Wissens nur für ausländische Theasurierer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 3, 2009 Und relevant ist das doch meines Wissens nur für ausländische Theasurierer? Man muss doch nachweisen, dass der Kauf vor 2009 erfolgt ist, da sonst bei Verkauf Abgeltungssteuer fällig wird. Gilt für alle in- und ausländischen Thesaurierer und Ausschütter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 29, 2009 Hallo Zusammen, September ist Wahl. Hat keine Partei (CDU, SPD usw...) Interesse Änderung an Abgeltungsteuer zu machen? (z.B. bezogen auf Altersvorsorge) Neugierig :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 29, 2009 Hallo Zusammen, September ist Wahl. Hat keine Partei (CDU, SPD usw...) Interesse Änderung an Abgeltungsteuer zu machen? (z.B. bezogen auf Altersvorsorge) Neugierig :- doch, alle(noch geheim): Erhöhung auf 30%; Wegfall der Freibeträge; ist der persönliche Grenzsteuersatz < 30% gibt es keine "best of" Regelung mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 29, 2009 doch, alle(noch geheim): Erhöhung auf 30%; Wegfall der Freibeträge; ist der persönliche Grenzsteuersatz < 30% gibt es keine "best of" Regelung mehr. Ich kenne ja deine Quellen nicht - aber verwechselt du das nicht gerade mit der Mehrwertsteuer? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juni 29, 2009 Ich kenne ja deine Quellen nicht - aber verwechselt du das nicht gerade mit der Mehrwertsteuer? :- wie bitte: es gibt bei der Mehrwertsteuer keine best-of-Regelung mehr, wenn der persönliche Grenzsteuersatz < 30% ??? Ich bin empört! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 29, 2009 wie bitte: es gibt bei der Mehrwertsteuer keine best-of-Regelung mehr, wenn ??? Ich bin empört! Dein Grenzsteuersatz ist < 30%? Da solltest du unbedingt mal ein ernstes Gespräch mit Josef A. führen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juni 29, 2009 · bearbeitet Juni 29, 2009 von Akaman Dein Grenzsteuersatz ist < 30%? jaja, die globale Krise schlägt zu! :cry: und dann die dramatischen Renditeeinbussen beim Hütchenspiel! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag