ml- Mai 9, 2009 · bearbeitet Mai 9, 2009 von ml- Hallo, ich habe eine fondsgebundene BU gekündigt. Der Rückkaufwert beträgt 372,07 . Davon sollen nun noch 271,96 Stornogebühren abgezogen werden. Zum Abzug konnte ich folgende Klausel im Vertrag finden § 12 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Teilauszahlung verlangen? (1) ... (2) Nach § 176 Abs. 1 VVG haben wir bei einer Kündigung - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert zu erstatten. Er wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet. Von diesem wird ein Abzug einbehalten. Der Abzug berträgt bei Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren 2% der fortfallenden zukünftigen Beiträge. Danach wird kein Abzug erhoben. Versicherungsbeginn war 01.07.2005. Ablauf der 12 Jahre demnach am 31.06.2017. Kündigung war zum 31.03.2009. Der Beitrag splittet sich (insg. 57,89 ) - 28,87 für die Hauptversicherung - 1,72 für die BUZ-Beitragsbefreiung - 27,30 für die BUZ-Rente Demnach errechne ich den Abzug wie folgt: Rest 2009: (12-3) = 9 Monate 2010-2016: (7*12) = 84 Monate 2017: 6 Monate Insgesamt: 99 Monate * 57,89 = 5731,11 * 0,02 = 114,62 (Abzug) Fragen: 1. Nehme ich für die "fortfallenden zukünfigten Beiträge" nur den Beitrag für den Fondsanteil oder für die komplette Versicherung (57,89)? 2. Habe ich irgendwo einen Rechenfehler gemacht, oder versucht die Versicherung hier mehr abzukassieren als ihr zusteht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 13, 2009 Die fortfallenden zukünftigen Beiträge dürften sich - da nicht näher spezifiziert - erstmal auf den gesamten Beitrag beziehen. Anregungen bezüglich der Differenz: - Wurde eine Dynamik vereinbart? Diese dürfte vermutlich vollständig in die 2% Malusregelung einfliessen. - Gibt es neben dem zu zahlenden Nettobeitrag einen Bruttobeitrag aufgrund von Überschussbeteiligungen (für den BUZ Anteil)? Dann dürfte auch hier der Bruttobeitrag massgebend sein. Letztendlich würde ich mir das mal von der Versicherung aufschlüsseln lassen. PS: Ein guter Deal sieht natürlich anders aus - nen guten Tausender versenkt ohne Berücksichtigung der Opportunitätskosten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Mai 13, 2009 ach so, er hat also einen tausender verschenkt. den bu schutz gab es also kostenlos oben drauf. :'( und ja, der stornoabzug bezieht sich auf die gesamten, noch zu zahlenden beiträge (natürlich ohn dynamik). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Mai 13, 2009 · bearbeitet Mai 13, 2009 von harryguenter Deinen Beitrag verstehe ich nicht. Entweder unentdeckt ironisch oder falsch. ach so, er hat also einen tausender verschenkt. den bu schutz gab es also kostenlos oben drauf. :'( Nein bekommt er nicht, deshalb habe ich den Verlust auch nur auf die 3,5 Jahre Einzahlung in die fondsgebundene, kapitalbildende Hauptversicherung ( 45Mon.*28,87EUR= ca. 1300 EUR Fondseinzahlungen) abzüglich des Auszahlungsbetrags (ca. 100 EUR) berechnet und die Beiträge für die BUZ außen vor gelassen. und ja, der stornoabzug bezieht sich auf die gesamten, noch zu zahlenden beiträge (natürlich ohn dynamik). Dann solltest Du am Rechenweg des Threaderstellers bemerkt habe dass dann eine Differnez beim Stornoabzug von gut 150 EUR auftritt, zu deren Erklärung Du jetzt leider auch nichts beigetragen hast. Gebe aber gerne zu mich mit fondsgebundenen Versicherungen nicht auszukennen weshalb ich auch nur Vermutungen anstellte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Mai 13, 2009 Fragen:1. Nehme ich für die "fortfallenden zukünfigten Beiträge" nur den Beitrag für den Fondsanteil oder für die komplette Versicherung (57,89)? 2. Habe ich irgendwo einen Rechenfehler gemacht, oder versucht die Versicherung hier mehr abzukassieren als ihr zusteht? Hallo ml-, der Passus mit den 2% der fortfallenden Beiträge steht bestimmt in den Bedingungen für die Hauptversicherung und gilt daher erstmal nur für die HV-Prämien von 28,87 EUR. Im hinteren Dickicht der AGB wirst du noch "Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung" finden, in denen es vermutlich heißt (2) Eine BUZ, für die laufende Beiträge zu zahlen sind, können Sie für sich allein kündigen. Der Rückkaufswert wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Kündigungstermin als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet, wobei ein Abzug in Höhe von 50 Prozent des Deckungskapitals der BUZ erfolgt. Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgesetzt. Für den BUZ-Teil wird ein eigener Stornoabzug berechnet, der sich nicht zu 2% der Prämie ergibt. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag