PremiumRiester Mai 8, 2009 · bearbeitet Mai 8, 2009 von PremiumRiester Hallo Zusammen, ich habe vor einen Riesterbanksparplan über den Maximalbetrag von 2100 EUR im Jahr abzuschließen. Nach 5 Jahren möchte ich angespartes Kapital sowie das Kapital in dem Riestervertrag als Eigenkapital im Rahmen der Wohnriesterförderung nutzen und eine Eigentumswohnung für ca. 150t kaufen. Als Single ohne kinder habe ich eine relativ hohe Steuerlast und profitiere daher von den Riester-Steuervergünstigungen (und nicht von der Zulage über 154 EUR). Die weiteren Einzahlungen während der Tilgungsühase in Riester möchte ich dann als Tilgung des Dahrlehnens verwenden. Sobald die Tilgung des Darlehnens abgeschlossen ist möchte ich den Banksparplan nicht weiter einzahlen. Um die entstehende Steuerlast zur Rentenzeit (eingezahltes Riester-gesamtkapital plus 2% pro Jahr für das fiktive Wohnförderungskonto) abzufedern führe ich zur altersvorsorge eine entgeltumwandlung in eine pensionskasse durch. Was haltet Ihr von dem Vorhaben? Habe ich etwas nicht bedacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mancunian Mai 8, 2009 Hallo, ich stehe gerade vor ähnlichen Überlegungen. Dein Konzept hört sich m.E. sehr gut an. Von der Sache mit der Entgeltumwandlung habe ich allerdings keine Ahnung. Kann man nach Abzahlung des Darlehens nicht genausogut wieder in den Banksparplan einzahlen, um das fiktive Konto schrumpfen zu lassen? Was geht denn eigentlich alles auf das fiktive Konto? Alle in Riesterprodukte eingezahlten Beträge incl. staatliche Zulagen? Wie sieht es bei einem Riesterdarlehen aus? Gehen da meine Tilgungszahlungen auch auf das fiktive Konto? Dann wäre es ja schlau, das Riesterdarlehen so klein wie möglich zu halten und für die Restsumme ein zweites, ungefördertes Darlehen aufzunehmen. Nächste Frage, welchen Banksparplan? Genauso wie du möchte ich in ca. 5 Jahren Wohneigentum erwerben bzw. bauen und daher brauchen wir einen Sparplan, der jetzt bzw. in naher Zukunft eine hohe Verzinsung bietet. Ich habe den Banksparplan-Test aus der finanztest von Ende letzten Jahres. Sehr lukrativ wäre für solche Zwecke das Angebot der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892. Die bieten 3,25% für 10 Jahre garantiert plus alle fünf Jahre einen Bonus von 5% auf alle eingezahlten Beträge. Nach meinen Berechnungen entspricht das für einen Zeitraum von fünf Jahren einer Rendite von über 5%. Allerdings muss man Mitglied werden und dazu für 300 Euro Anteile kaufen. Vorzeitige Vertragsauflösung kostet 100 Euro. Die Anteile bekommt man dann aber wieder. Bei deinem Beispiel (2100 Euro pro Jahr) hättest du damit nach fünf Jahren gut 650 Euro mehr als beim Testsieger Sparkasse Günzburg-Krumbach, unter der theoretischen Annahme, deren momentaner Zins von 2,95% würde über 5 Jahre gleich bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ColeTrickle Juli 24, 2013 Hallo PremiumRiester, ich würde gern wissen, ob du in 2009 dein beschriebenes Vorhaben umgesetzt hast und jetzt nach 4 Jahren auch dein Ziel unverändert ist und du mit deiner Entscheidung zu frieden warst. Ich überlege eine ähnliches Szenario und würde daher gerne deine (und natürlich auch von allen anderen) Erfahrungen und Meinungen dazu wissen. Also Riesterbanksparplan würde ich derzeit auch zum schon erwähnten Riester-Banksparplan der 1892 tendieren, da m.E. die Konditionen dort derzeit am besten sind. Und da das Vorhaben bei mir auch einen Zeitraum 5-10 Jahre bis zum Eigentum umfasst, habe ich bzgl. Einlagensicherung der 1892 keine so großen "Bauchschmerzen" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juli 24, 2013 Wie ist das mit dem Sonderausgabenabzug. Hier steht, dass alles über 2.100 Euro keine Auswirkung hat. Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die fiktive zu gewährende Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Es gelten nachfolgende Höchstbetragsgenzen pro Jahr: ab Veranlagungszeitraum 2008 bis zu 2.100 € Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 24, 2013 Ja, exakt so ist das. 2100 Euro absetzbar, Zulage aber auf der Habensseite wieder aufgeschlagen. Also effektiv 2100 - Zulage absetzbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ColeTrickle August 1, 2013 Ich habe noch eine Zusatzinfo, weil auch im anderen Thread (hier) die Einlagensicherung der 1892 als Kritikpunkt genannt wurde: Mir wurde telefonisch versichert, dass Spareinlagen zu 100% in jeglicher Höhe (also auch mehr als 100.000 €) abgesichert sind. Was nicht abgesichert ist, ist der Mitgliedsanteil in höhe von 300 €. Allerdings bestehen keine Verpflichtungen, bei Finanzproblemen der Genossenschaft Geld nachzuschießen o.ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker August 2, 2013 Ja, exakt so ist das. 2100 Euro absetzbar, Zulage aber auf der Habensseite wieder aufgeschlagen. Also effektiv 2100 - Zulage absetzbar. Wäre es dann nicht sinvoller Beträge über 2.100 Euro auf ein besser verzinstes Konto einzuzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 August 2, 2013 Ich habe noch eine Zusatzinfo, weil auch im anderen Thread (hier) die Einlagensicherung der 1892 als Kritikpunkt genannt wurde:Mir wurde telefonisch versichert, dass Spareinlagen zu 100% in jeglicher Höhe (also auch mehr als 100.000 €) abgesichert sind. Sind sie aber nicht. In keiner Höhe. Ist nur eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Bitte zunächst *gründlich* nachforschen und erst dann posten. Es lesen hier auch Anleger mit wenig Vorkenntnissen mit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag