Kang Mai 5, 2009 Hallo an Alle, ich hätte gernemal ein paar Meinungen bzw Einschätzungen vorab von Euch, bevor ich mich mit meinem Versicherungsvertreter treffen werde. Hintergrund: Ende 1998 wurde bei einem grossen Versicherungskonzern (A...z) ein Vertrag über ein Darlehen und einer KLV abgeschlossen zur Tilgung. Die Versicherung und das Darlehen sollen 15J laufen. Die KLV wurde an die Versicherung abgetreten und soll das Darlehen nach 15J eigentlich komplett tilgen. Hierzu liegt auch ein Tilgungsplan vor. Nun sieht es aber so aus, dass sicher jetzt ein Fehlbetrag der Ablaufleistung der KLV von knapp 20% der Darlehenssumme abzeichnet aufgrund der jährlichen MItteilungen. Nun meine Fragen: 1. Ich hatte einmal gelesen, dass bei solchen kombinierten Verträgen eventuell der Versicherungsgeber für die Differenz aufkommen muss. Ist das so richtig? Hat jemand eventuell ein paar Quellen parat? 2. Macht es Sinn die Versicherung zu kündigen und das Darlehen direkt abzulösen? Ist jetzt machbar. 3. Habt Ihr sonst noch Tips, wie man aus solch einem Vertrag aussteigen könnte. Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruss Kang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 5, 2009 War das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie oder war die Immo vermietet? Bei Selbstnutzung hast du den wohl teuersten Weg der Darlehensbeschaffung gewählt, da in der Laufzeit wohl keinerlei Tilgung erfolgt ist und somit permanent für den gesamte Darlehensvertrag Zinsen gezahlt werden mussten. Bei Vermietung ist der steuerliche Aspekt (Absetzen der Finanzierungskosten) der wichtigste Punkt. Kommt also darauf an, was man/du am besten macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Mai 5, 2009 3. Habt Ihr sonst noch Tips, wie man aus solch einem Vertrag aussteigen könnte. Hallo Kang, willkommen erstmal. Hypothekendarlehen sind nach 10 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten kündbar (siehe dein Vertrag). Du kannst dann für die restlichen fünf Jahre zum jetzt deutlich niedrigeren Zinsniveau neu abschließen - bei dem bisherigen oder einem anderen Anbieter. Die ersparten Zinsen von 2-3% p.a. steckst du ab sofort in die Tilgung - und schon ist die Restschuld nach 15 Jahren nur bei 85-90% des ursprünglichen Planes. Wenn es eine fremdvermietete Immo war (sonst hätte die Konstruktion von vorneherein keinen Sinnn gemacht), dann hast du doch sicher mit der Sorgsamkeit einer schwäbischen Hausfrau alle Steuerersparnisse (im Vergleich zu einem reinen Tilgungsdarlehen) auf einem separaten Konto verzinslich angesammelt. Die steckst du nach nunmehr 10 Jahren oder am Ende der Laufzeit zusätzlich in die Tilgung - und schon bist du trotz der ungünstigen Zinsentwicklung fein raus - oder hast zumindest keinen Schaden. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
littleracer Mai 7, 2009 Hallo Kang, willkommen erstmal. Hypothekendarlehen sind nach 10 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten kündbar (siehe dein Vertrag). Du kannst dann für die restlichen fünf Jahre zum jetzt deutlich niedrigeren Zinsniveau neu abschließen - bei dem bisherigen oder einem anderen Anbieter. Die ersparten Zinsen von 2-3% p.a. steckst du ab sofort in die Tilgung - und schon ist die Restschuld nach 15 Jahren nur bei 85-90% des ursprünglichen Planes. Wenn es eine fremdvermietete Immo war (sonst hätte die Konstruktion von vorneherein keinen Sinnn gemacht), dann hast du doch sicher mit der Sorgsamkeit einer schwäbischen Hausfrau alle Steuerersparnisse (im Vergleich zu einem reinen Tilgungsdarlehen) auf einem separaten Konto verzinslich angesammelt. Die steckst du nach nunmehr 10 Jahren oder am Ende der Laufzeit zusätzlich in die Tilgung - und schon bist du trotz der ungünstigen Zinsentwicklung fein raus - oder hast zumindest keinen Schaden. Grüße, billy-the-kid edit: das mit der "10 Jahre" Klausel nennt man Prolongation, leider wissen es nur die wenigsten Darlehensnehmer und die Banken vergessen einen drauf hinzuweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Mai 7, 2009 Hallo Kang, wie lang ist die die Zinsbindung in deinem Darlehensvertrag? Wenn die noch bis 2013 läuft, hat du von einer Umschuldung des Darlehens keinen Zinsvorteil, weil die A*****z einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der Zinsdifferenz zum heutigen Marktzins gelten machen wird. Wenn du das Darlehen anderweitig ablöst, kannst du über die beleihene LV wieder frei verfügen. Zum Rückkauf würde ich aber erst frühestens Ende 2010 raten (zwölf Jahre Mindest-Laufzeit, sonst Steuerpflicht), beitragsfreistellen kannst du sie aber. Obwohl solche alten Schätzchen mit 4% Garantieverzinsung den Versicherern derzeit richtig wehtun, wenn sie bis zum Ablauf durchgehalten werden.. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Mai 7, 2009 · bearbeitet Mai 7, 2009 von billy-the-kid Hallo Kang, wie lang ist die die Zinsbindung in deinem Darlehensvertrag? Wenn die noch bis 2013 läuft, hat du von einer Umschuldung des Darlehens keinen Zinsvorteil, weil die A*****z einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der Zinsdifferenz zum heutigen Marktzins gelten machen wird. Nein, keine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagen die Juristen (489BGB) http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html Google hilft ("Hypothekendarlehen nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen")! Grüße, billy-the-kid Und eine LV kündigt man möglichst nicht kurz vor Schluss, schon wegen der Schlussgewinne! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kang Mai 8, 2009 Hallo, danke erst mal für Eure Antworten. War paar Tage ohne Internet. Werde mir das nochmals alles durchlesen und auch in meinen Vertrag schauen. Melde mich dann nochmals. Gruss Kang PS: Das Haus war die längste Zeit vermietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Mai 8, 2009 Werde mir das nochmals alles durchlesen und auch in meinen Vertrag schauen. Im Vertrag steht das mit der Kündigungsmöglichkeit vielleicht auch gar nicht, das wurde wohl erst vor ein paar Jahren per höchstrichterlicher Entscheidung so festgelegt und 2001(?) in Gesetzesform gegossen. Manchmal ist die Wahrheitsfindung im WPF halt langwierig und mühsam :- Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag