berliner Mai 3, 2009 Sitze gerade über der Steuererklärung. Die Jahresbescheinigung der Citibank gibt mir Rätsel auf. Die sind irgendwie mit er Situation durch die Ausübung von Bezugsrechten, Einbuchung von neuen Aktien, Verkauf von Aktien, die als Aktiendividende eingebucht wurden usw. überfordert. Bei der letzten Position haben sie anscheinend aufgegeben und einfach geschrieben: Anschaffungsdatum: Depoteingang (statt eines Datums) Anschaffungskosten: nicht bekannt sehr lustig. Nur, was jetzt machen? Das alles selber in Excel ausrechnen, die Belege kopieren und so einreichen und dazu schreiben, daß die Aufstellung von der Citibank Mist ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 Mai 3, 2009 Das ist normal. Bei einem Depotübertrag weis die neue Bank nicht, zu welchem Zeitpunkt du die Aktien erworben hast und weist deshalb kein Datum aus. Für das Finanzamt mußt du deshalb die Anschaffung (Anschaffungskosten und Zeitpunkt) ggf. nachweisen (sofern An- und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgte). Gruß Rohstoff75 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 3, 2009 Ärger mit der RBS ? Nu schreibst von der Citibank. Wat'n nu ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 3, 2009 · bearbeitet Mai 3, 2009 von berliner Ärger mit der RBS ? Nu schreibst von der Citibank. Wat'n nu ? Ärger mit Käufen/Verkäufen der RBS-Aktie bei der Citibank. Die haben alle Daten, aber die Aufstellung stimmt vorne und hinten nicht. Kompliziert wird es ja noch dadurch, daß das Ausüben der Bezugsrechte als Verkauf gilt, der den Preis der Altaktien mindert, wobei der niedrigste Kurs am ersten Handelstag der Bezugsrechte gilt. Ob das noch bei der Citi-Aufstellung stimmt, ist schon unklar, weil sie diesen Kurs nicht angeben. Aber noch kruder wird es bei den folgenden Verkäufen. Da werden zu einem Kauftag in Summe mehr Stücke angegeben als an dem Tag gekauft wurden. Und beim letzten Verkauf dann nur noch "Anschaffungskosten unbekannt". Das hilft mal so gar nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 3, 2009 Zur korrekten Berechnungr braucht man den Schlußkurs der Bezugsrechte am letzten Handelstag, aber den kriegt man schon gar nicht mehr raus, da eine Kursababfrage von WKN A0QZVP kein Ergebnis mehr liefert. Ich glaube, ich mache jetzt einfach eine Aufstellung meiner Kauf- und Verkaufsmengen- und Preise inkl. den ausgeübten Bezugsrechten und rechne daraus den Verlust aus. Wenn dem Finanzamt das nicht paßt, müssen sie eben selber rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag