Kairos August 10, 2011 · bearbeitet August 10, 2011 von Kairos Bsp. wegen des Zuflusses: Asset steht bei dir zu 10 € in den Büchern, ich kaufe es für 15 € ab. Du hast einen Gewinn von 5€, aber einen Zufluss von 15€. Deshalb hätte ich die Zahl höher erwartet. Ok, ich glaube jetzt hat es klick gemacht. Wenn ein Asset genau für den Buchwert verkauft würde, würde auch in der GuV kein ao Ertrag stehen, da es sich um einen neutralen Aktivatausch (Asset <-> Cash / Forderung) handelt. In der CF Rechnung gäbe es keinen "Gain" sondern nur den Zufluss im Investitions CF. Bei Verkauf über oder unter Buchwert würde sich der GuV Gewinn (durch ao Ertrag oder Aufwand) entsprechend ändern und damit die Passivaseite der Bilanz auch. Aktivaseite durch den Verkauf ja eh. In der CF Rechnung würde die Differenz beim "Gain" entsprechend positiv oder negativ dargestellt und im Investitions CF wieder der erzielte Verkaufspreis stehen. Stimmt das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 10, 2011 Bsp. wegen des Zuflusses: Asset steht bei dir zu 10 in den Büchern, ich kaufe es für 15 ab. Du hast einen Gewinn von 5, aber einen Zufluss von 15. Deshalb hätte ich die Zahl höher erwartet. Ok, ich glaube jetzt hat es klick gemacht. Wenn ein Asset genau für den Buchwert verkauft würde, würde auch in der GuV kein ao Ertrag stehen, da es sich um einen neutralen Aktivatausch (Asset <-> Cash / Forderung) handelt. In der CF Rechnung gäbe es keinen "Gain" sondern nur den Zufluss im Investitions CF. Bei Verkauf über oder unter Buchwert würde sich der GuV Gewinn (durch ao Ertrag oder Aufwand) entsprechend ändern und damit die Passivaseite der Bilanz auch. Aktivaseite durch den Verkauf ja eh. In der CF Rechnung würde die Differenz beim "Gain" entsprechend positiv oder negativ dargestellt und im Investitions CF wieder der erzielte Verkaufspreis stehen. Stimmt das so? Genau! Die Cashflowrechnung ist sozusagen die Schweiz unter den Jahresabschlusspositionen: stets neutral und nie wertend. Es wird einfach "nur" dargestellt was 'rein und 'rausgeflossen ist. Genau das macht den Charme aus: Hier kann nicht getrixt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 August 12, 2011 · bearbeitet August 12, 2011 von Charlie123 Ich bin's mal wieder :- Mir sind jetzt schon bei mehreren Unternehmen beim Vergleich der Zahlen von einem Jahresbericht mit dem vom Vorjahr einige gravierende Abweichungen aufgefallen. Jüngstes Beispiel ist der Jahresbericht von 2010 von K+S. Dort sind unter Umsatz 2010 noch 4.993,8 Mio angegeben: Auf der aktuellen "Key facts"-Übersicht stehen dort nur 4.632,7 Mio. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Immer wieder sehe ich, dass verschiedene Zahlen vom Vorjahr noch verändert werden (meist zum negativen). Woran liegt das? Dass mal kleine Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen, kann ich ja verstehen. Aber oftmals handelt es sich um ziemlich große Veränderungen. Mir ist das jetzt schon bei mehreren Unternehmen aufgefallen. Und wie soll ich bei der Analyse mit solchen "Fehlern" umgehen? Muss ich da immer wieder sichergehen und überprüfen, dass sich bei den "alten" Zahlen nichts verändert hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 12, 2011 · bearbeitet August 12, 2011 von BondWurzel Ich bin's mal wieder :- Mir sind jetzt schon bei mehreren Unternehmen beim Vergleich der Zahlen von einem Jahresbericht mit dem vom Vorjahr einige gravierende Abweichungen aufgefallen. Jüngstes Beispiel ist der Jahresbericht von 2010 von K+S. Dort sind unter Umsatz 2010 noch 4.993,8 Mio angegeben: Auf der aktuellen "Key facts"-Übersicht stehen dort nur 4.632,7 Mio. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Immer wieder sehe ich, dass verschiedene Zahlen vom Vorjahr noch verändert werden (meist zum negativen). Woran liegt das? Dass mal kleine Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen, kann ich ja verstehen. Aber oftmals handelt es sich um ziemlich große Veränderungen. Mir ist das jetzt schon bei mehreren Unternehmen aufgefallen. Und wie soll ich bei der Analyse mit solchen "Fehlern" umgehen? Muss ich da immer wieder sichergehen und überprüfen, dass sich bei den "alten" Zahlen nichts verändert hat? Immer nur die testierte Bilanz nehmen; Abweichungen müssen dort erläutert sein, ansonsten müssen die Vorträge übereinstimmen. Oder mal anrufen und neue Brillen empfehlen. http://fb2010.k-plus-s.com/reports/kunds/annual/2010/gb/German/6020/gewinn--und-verlustrechnung.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 August 12, 2011 Immer nur die testierte Bilanz nehmen; Abweichungen müssen dort erläutert sein, ansonsten müssen die Vorträge übereinstimmen. Oder mal anrufen und neue Brillen empfehlen. http://fb2010.k-plus...strechnung.html Danke für die Antwort. Bei diesen Mehrjahresübersichten auf den IR-Webseiten scheint öfter mal schlampig abgeschrieben zu werden. E.on hat da beispielsweise auch Fehler drinnen. Gut jetzt weiß ich, dass ich zukünftig nur den Geschäftsberichte trauen darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 13, 2011 Immer nur die testierte Bilanz nehmen; Abweichungen müssen dort erläutert sein, ansonsten müssen die Vorträge übereinstimmen. Oder mal anrufen und neue Brillen empfehlen. http://fb2010.k-plus...strechnung.html Danke für die Antwort. Bei diesen Mehrjahresübersichten auf den IR-Webseiten scheint öfter mal schlampig abgeschrieben zu werden. E.on hat da beispielsweise auch Fehler drinnen. Gut jetzt weiß ich, dass ich zukünftig nur den Geschäftsberichte trauen darf. Ja,das wird wohl keine teure Fachkraft machen, Korrekturlesen sollte man schon machen. Schick Ihnen doch mal eine Mail, sonst bleibt das noch jahrelang drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 August 13, 2011 Ja,das wird wohl keine teure Fachkraft machen, Korrekturlesen sollte man schon machen. Schick Ihnen doch mal eine Mail, sonst bleibt das noch jahrelang drin. Werd ich machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von Stairway Immer nur die testierte Bilanz nehmen; Abweichungen müssen dort erläutert sein, ansonsten müssen die Vorträge übereinstimmen. Oder mal anrufen und neue Brillen empfehlen. http://fb2010.k-plus...strechnung.html Danke für die Antwort. Bei diesen Mehrjahresübersichten auf den IR-Webseiten scheint öfter mal schlampig abgeschrieben zu werden. E.on hat da beispielsweise auch Fehler drinnen. Gut jetzt weiß ich, dass ich zukünftig nur den Geschäftsberichte trauen darf. Es gibt noch andere Gründe: Veränderungen im Konsolidierungskreis, der dann für die Vorjahren "pro forma" angepasst wird, damit man die Zahlen vergleichen kann; und Änderungen in den Bilanzierungsstandards, durch den sich die Zahlen für Vergleichszwecke auch in den Vorjahren ändern. Aus diesen beiden Gründen, kommen solche Abweichungen sehr oft vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von BondWurzel Danke für die Antwort. Bei diesen Mehrjahresübersichten auf den IR-Webseiten scheint öfter mal schlampig abgeschrieben zu werden. E.on hat da beispielsweise auch Fehler drinnen. Gut jetzt weiß ich, dass ich zukünftig nur den Geschäftsberichte trauen darf. Es gibt noch andere Gründe: Veränderungen im Konsolidierungskreis, der dann für die Vorjahren "pro forma" angepasst wird, damit man die Zahlen vergleichen kann; und Änderungen in den Bilanzierungsstandards, durch den sich die Zahlen für Vergleichszwecke auch in den Vorjahren ändern. Aus diesen beiden Gründen, kommen solche Abweichungen sehr oft vor. Die Bilanzierungs-Standards waren ja gleich und Änderungen müssen per Fußnote dokumentiert werden; es muss dann quasi auch eine doppelte Anzeige (Vorjahresspalte) angegeben werden. Dass das oft vorkommt, kann ich nicht bestätigen. Es gibt ganz klare Vorschriften, dass auch ein aussenstehender Dritter sich ohne weiteres einen schnellen,klaren Eindruck verschaffen kann aufgrund der Bilanz. Abweichungen ohne Erläuterungen etc. wären von mirt sofort reklamiert worden aufgrund meiner langj. Tätigkeit auf diesem Gebiet - Stichwort Bilanzfälschung -. Key Facts-Broschüren sind nicht Bestandteil der offiziellen Konzernbilanz. Bei der Bilanz müssen diese Vorschriften ( GOB ) klar eingehalten werden. Änderungen im Vorjahr können ja nicht aufgrund einer nachträglichen Änderung des Konsolidierungskreises im neuen Jahr für's alte Jahr vorgenommen werden - es sei denn die ganze Bilanz wird erneuert, Änderungen im neuen Jahr bez. des Konsolidierungskreises, haben nichts mit dem Vorjahr zu tun und dessen Vermögenswerte, dies wird in der neuen Bilanz berücksichtigt. Bei grossen Änderungen muss sogar im neuen Jahr durch eine doppelte Spalte der Vergleich mit dem Vorjahr ermöglicht werden. Vielleicht prüfst du nochmal deine Behauptung Stairway. http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=4&ved=0CCYQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.forum-verlag.com%2Fhomepage%2Fufu%2FDerStetigkeitsgrundsatz1844_3_2.pdf&rct=j&q=bilanzstetigkeit&ei=2MdITpq5AYnKtAbxlbSrBw&usg=AFQjCNGdkcDnmXrpW5X-Hz-fyWNyRETxkw&cad=rja http://books.google.de/books?id=5JDc9m98Qo0C&pg=PA82&lpg=PA82&dq=Grundsatz+bilanzstetigkeit&source=bl&ots=VZ7o102Y06&sig=ntCp_hu_1YyJrmC1orf_ixrlu8s&hl=de&ei=Z8hIToXqMsjssgbYib3QBw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10&ved=0CEEQ6AEwCQ#v=onepage&q=Grundsatz%20bilanzstetigkeit&f=false Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 15, 2011 Vielleicht prüfst du nochmal deine Behauptung Stairway. Hallo Bond, meine Aussage war allgemeiner Natur, den konkreten Fall habe ich mir nicht angesehen, von daher sind denke ich unsere beiden Aussage valide. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 15, 2011 Vielleicht prüfst du nochmal deine Behauptung Stairway. Hallo Bond, meine Aussage war allgemeiner Natur, den konkreten Fall habe ich mir nicht angesehen, von daher sind denke ich unsere beiden Aussage valide. Nein, definitiv nicht, da gibt es keine freien Interpretationen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von Stairway Hallo Bond, meine Aussage war allgemeiner Natur, den konkreten Fall habe ich mir nicht angesehen, von daher sind denke ich unsere beiden Aussage valide. Nein, definitiv nicht, da gibt es keine freien Interpretationen. Nein. Das würde nun ewig so weitergehen, daher will ich es etwas abkürzen, aber wenn ein Bilanzierungsstand geändert wurde, dann werden die Zahlen aus dem Vorjahr zu Vergleichszwecken angepasst und dann kommt es eben zu dem vom Fragensteller geäußerten Phänomen. Das gleiche ist auch bei einer nennenswerten Änderung des Konsolidierungskreises der Fall. Das ist ja zahlreich beobachtbar, ich weiss nicht, was es da zu bezweifeln gibt. Hier in IAS8 wird das Thema angeschnitten: Und hier z.B. ein Fallbeispiel: ==> Es können definitiv aufgrund der zwei von mir genannten Gründen zu Unterschieden kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von BondWurzel Nein, definitiv nicht, da gibt es keine freien Interpretationen. Nein. Das würde nun ewig so weitergehen, daher will ich es etwas abkürzen, aber wenn ein Bilanzierungsstand geändert wurde, dann werden die Zahlen aus dem Vorjahr zu Vergleichszwecken angepasst und dann kommt es eben zu dem vom Fragensteller geäußerten Phänomen. Das gleiche ist auch bei einer nennenswerten Änderung des Konsolidierungskreises der Fall. Das ist ja zahlreich beobachtbar, ich weiss nicht, was es da zu bezweifeln gibt. Bilanzierungsstandards werden nur ganz selten geändert und dann werden Paralellabschlüsse erstellt mit Übergangszahlen und entsprechenden Ausweisen. Dies geschieht ganz selten und nicht oft und muss ganz besonders dargestellt werden. Siehe auch meine Links und - ansonsten gebe ich es auf. Grundsätzlich - der Konsolidierungskreis ändert sich nicht im alten JA. und die Zahlen auch nicht, wenn im neuen Jahr Änderungen vorkommen, ansonsten gilt mein erster Satz analog. Im angegebenen Fall gibt es keine besonderen Vermerke. Zum konkreten Fall: In dem jetzigen Fall stimmen die Bilanzzahlen/Vorjahr ja überein denke ich, nur die KeyFacts-Brosachüre nicht. Ansonsten - es gibt eine Ausnahme: Formelle Bilanzkontinuität Die formelle Kontinuität schreibt vor, dass stets dieselben Gliederungsbegriffe und -schemata zu verwenden sind. Bei der Bilanzidentität (Bilanzenzusammenhang) wird gefordert, das die Eröffnungsbilanz der Rechnungsperiode mit der Schlussbilanz der vorangegangenen Rechnungsperiode übereinstimmt (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Der Anfangsbestand einer Rechnungsperiode muss danach mit dem Endbestand der vorherigen Rechnungsperiode übereinstimmen. In der Eröffnungsbilanz müssen die Wertansätze eines Geschäftsjahres mit den angesetzten Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch sein. Damit wird die Grundvoraussetzung der Vergleichbarkeit, sowohl im Zeitablauf als auch bei verschiedenen Unternehmen, zum gleichen Zeitpunkt geschaffen. Der Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität wird nach einer steuerlichen Betriebsprüfung allerdings durchbrochen. Führt diese Betriebsprüfung zu Änderungen, so muss die letzte noch änderbare Bilanz angepasst werden, während die Vorjahresbilanz nicht mehr verändert wird. Dadurch stimmt der Anfangsbestand mit dem Endbestand der Vorperiode ausnahmsweise nicht überein. Falls das so oft vorkommt nach deiner Meinung, stelle mir bitte ein Beispiel ein. HGB § 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung Fassung vom 29. Mai 2009 (1) Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen. (2) In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepaßt, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. (3) Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz, so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist. (4) Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluß nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist im Anhang anzugeben und zu begründen. (5) Eine weitere Untergliederung der Posten ist zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Neue Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. (6) Gliederung und Bezeichnung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind zu ändern, wenn dies wegen Besonderheiten der Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist. (7) Die mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung können, wenn nicht besondere Formblätter vorgeschrieben sind, zusammengefaßt ausgewiesen werden, wenn 1. sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs. 2 nicht erheblich ist, oder 2. dadurch die Klarheit der Darstellung vergrößert wird; in diesem Falle müssen die zusammengefaßten Posten jedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden. (8) Ein Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, der keinen Betrag ausweist, braucht nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, daß im vorhergehenden Geschäftsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Fehlen entsprechende Hinweise und besondere Vermerke müssen die Zahlen übereinstimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trend August 28, 2011 Hallo, in Lektion 1 hatten wir damals den Firmenwert durch das EK dividiert. Es wurde gesagt, dass das Verhältnis möglichst über 10-15 Prozent sein soll. Allerdings sollten wir das immer von Fall zu Fall beobachten. Nun die Frage: Wann kann ich einen höheren Wert aktzeptieren? Was ist, wenn ein Unternehmen schon seit Jahren einen Firmenwert von 20 Prozent besitzt? Wäre der Wert zu hoch, dann müsste er doch längst abgeschrieben worden sein, oder ist das zu blauäugig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway August 30, 2011 Hallo, in Lektion 1 hatten wir damals den Firmenwert durch das EK dividiert. Es wurde gesagt, dass das Verhältnis möglichst über 10-15 Prozent sein soll. Allerdings sollten wir das immer von Fall zu Fall beobachten. Nun die Frage: Wann kann ich einen höheren Wert aktzeptieren? Was ist, wenn ein Unternehmen schon seit Jahren einen Firmenwert von 20 Prozent besitzt? Wäre der Wert zu hoch, dann müsste er doch längst abgeschrieben worden sein, oder ist das zu blauäugig? Prinzipiell hat die Höhe des Goodwills keinen Einfluss auf die finanzielle Stabilität (da bei einer Abschreibung kein Cash rausfließt). Es ist aber sehrwohl so, dass viele Investoren und gerade auch Banken die Sicherheiten benötigen, auf die Eigenkapitalquote schauen, daher sollte die EK-Quote nach Abschreibungen ausreichend hoch sein. Eine Faustregel: EK-Quote = Anlagenintensität, d.h. die langfristigen Vermögenswerte (ohne Goodwill) sollten durch EK gedeckt sein. Aber eine klar definierte Maximalquote für Goodwill kann man eigentlich nicht nennen. Goodwill ist ja auch erstmal nichts schlechtes, man muss ihn halt prüfen. Ich würde aber nicht das Hauptaugenmerk darauf richten, da das ganze wie gesagt nicht Cashwirksam ist. Sorry für die schwammige Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 30, 2011 Hallo, in Lektion 1 hatten wir damals den Firmenwert durch das EK dividiert. Es wurde gesagt, dass das Verhältnis möglichst über 10-15 Prozent sein soll. Allerdings sollten wir das immer von Fall zu Fall beobachten. Nun die Frage: Wann kann ich einen höheren Wert aktzeptieren? Was ist, wenn ein Unternehmen schon seit Jahren einen Firmenwert von 20 Prozent besitzt? Wäre der Wert zu hoch, dann müsste er doch längst abgeschrieben worden sein, oder ist das zu blauäugig? Prinzipiell hat die Höhe des Goodwills keinen Einfluss auf die finanzielle Stabilität (da bei einer Abschreibung kein Cash rausfließt). Es ist aber sehrwohl so, dass viele Investoren und gerade auch Banken die Sicherheiten benötigen, auf die Eigenkapitalquote schauen, daher sollte die EK-Quote nach Abschreibungen ausreichend hoch sein. Eine Faustregel: EK-Quote = Anlagenintensität, d.h. die langfristigen Vermögenswerte (ohne Goodwill) sollten durch EK gedeckt sein. Aber eine klar definierte Maximalquote für Goodwill kann man eigentlich nicht nennen. Goodwill ist ja auch erstmal nichts schlechtes, man muss ihn halt prüfen. Ich würde aber nicht das Hauptaugenmerk darauf richten, da das ganze wie gesagt nicht Cashwirksam ist. Sorry für die schwammige Antwort. In den USA wurde schon öfters festgestellt bei Fusionen, dass der Goodwill nichts wert war, wenn ein Unternehmen de facto dadurch überschuldet wäre oder wesentlich substanzloser ist, dann sollte man sich den Good Will mal genauer ansehen. Bilanzanalytisch wird er mind. zu 50% konsolidiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trend September 14, 2011 Vielen Dank für eure Antworten. Ich sitze weiterhin an meiner ersten eigenen Analyse und nun stoße ich auf das nächste große Fragezeichen: In der Cashflowrechnung ist folgende Position angegeben: Senkung von Forderungen: + 20.000 T ( Jahr 2009 ) - An für sich ist das soweit klar. Es wurden 20 Mio. an Forderungen beglichen, die wir also mehr in der Kasse haben. Schaue ich nun auf der Aktivseite so sind die Forderungen im Vergleich zum Vorjahr jedoch gleich geblieben. Warum zum Teufel sind die Forderungen auf der Aktivseite dann nicht um 20.000 T gesunken? Beste Grüße T. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 18, 2011 Vielen Dank für eure Antworten. Ich sitze weiterhin an meiner ersten eigenen Analyse und nun stoße ich auf das nächste große Fragezeichen: In der Cashflowrechnung ist folgende Position angegeben: Senkung von Forderungen: + 20.000 T ( Jahr 2009 ) - An für sich ist das soweit klar. Es wurden 20 Mio. an Forderungen beglichen, die wir also mehr in der Kasse haben. Schaue ich nun auf der Aktivseite so sind die Forderungen im Vergleich zum Vorjahr jedoch gleich geblieben. Warum zum Teufel sind die Forderungen auf der Aktivseite dann nicht um 20.000 T gesunken? Beste Grüße T. Die Frage taucht öfters auf, habe dazu auch ab und an schon etwas geschrieben. In Kurzform: Leider kann man nicht aus den Veränderungen der Bilanz auf die wirklichen Veränderungen in der CF-Rechnung schließen. Das liegt z.B. an Währungsumrechnungen zum Stichtag, Änderungen im Konsolidierungskreis (und weiteren Gründen die ich wieder vergessen habe ). Davon einfach nicht verwirren lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 September 21, 2011 Hallo, mich würde mal interessieren wie ihr die Quartalszahlen sinnvoll bewertet. Vor allem der quantitative Bereich macht mir Probleme. Erstmal gibt es Unternehmen mit saisonal schwankenden Umsatz/Gewinn, was man mit einem Vergleich zum Vorjahresquartal noch einigermaßen ausgleichen kann. Aber vor allem bei den Kosten z.B. für F&E oder auch für Rohstoffe etc. spielen häufig Einmaleffekte eine große Rolle, die sich im Verlaufe eines Jahres zwar ausgleichen, zwischen den Quartalen jedoch häufig sehr schwanken. Sollte man sich beim Auswerten der Quartalszahlen nur auf die "großen" Kennzahlen (Umsatz, Gewinn, etc.) konzentrieren und soetwas wie F&E-, Personalkosten usw. völlig ausblenden? Wie bewertet ihr die Quartalszahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 21, 2011 So in etwa, also wenn man ins Detail gehen will, sollte man bei Quartalszahlen auch alle Kennzahlen beachten, aber man braucht ein Gefühl dafür, d.h. man sollte das Unternehmen genau verfolgen um die Sondereffekte zu erkennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zweite Wahl September 24, 2011 · bearbeitet September 24, 2011 von Zweite Wahl Hi, Mal eine "dumme" Frage: wie und wo bestellt man den Geschäftsbericht am besten? Ich hab per e-Mail formlos aber höflich angefragt, ob man mir einen per Post schicken könnte, aber nach über einer Woche noch keine Antwort erhalten. Die Mailadresse war auf Cortal Consors als Investor Kontakt angegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer September 24, 2011 Das kann man so pauschal nicht sagen, ist je nach Listing, Branche oder auch Firma unterschiedlich...manchmal kann man die via Investor Relations Internetseite sich per Post liefern lassen oder eben die IR-Abteilung um eine Zusendung bitten. An deiner Stelle würde ich mich nicht auf Cortal Consors (oder auch andere Banken) Infos verlassen und direkt auf der Konzernseite, die Email Adress der IR raussuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 24, 2011 Manche Unternehmen versenden keine Geschäftsberichte, manche nur auf Anfrage und manche haben gleich ein Bestellformular. Ansonsten einfach anrufen oder nochmal ne Mail schicken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zweite Wahl September 24, 2011 Danke für Eure Antworten. Hab mal auf der Webseite geschaut und da stehen tatsächlich andere Mailadressen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zweite Wahl Oktober 16, 2011 Ich hab mal wieder eine Frage :- Für die Berechnung des Gearing benötigt man die Nettoverschuldung. Jetzt hab ich hier einen GB da werden von den Finanziellen Verbindlichkeiten nicht nur die liquiden Mittel abgezogen sondern auch noch die kurz- und langfristigen Wertpapiere. Laut Konzernanhang sind das gröstenteils festverzinsliche Wertpapiere. Wie haltet ihr es in solchen Fällen, in die Berechnung mit einbeziehen oder weg lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag