ghostrider002 Mai 3, 2009 Hy, hatte bis vor nem monat noch ne riester rente (riester strategie nr.1 oder so)bei der AMV :-(! durch eurer forum bin ich aber auf den richtigen weg geleitet wurden und hae diese gekündigt und einen Riesterfondssparplan bei DWS direkt abgeschlossen! So, da ich meinen ehemaligen AMV Berater auch privat gut kenne, hat er mir jetzt ne mail geschrieben mit untenstehenden textauszügen! ich habe ihm immer gesagt, das riester über versicherung teurer ist, als eine riesterfondssparplan, weil es mir hier im forum immer wieder so erklärt wurde auch bei test.de - jetzt bin ich etwas verwirrt, was ich da lese! vielleicht kann sich ja mal jemand dazu äußern?! "GDV: Geringe Kosten bei Riester-Rentenversicherung 05.02.2009 | Kostenquoten der Anfangsjahre sind nicht repräsentativ für die gesamte Vertragslaufzeit Riester-Rentenversicherungen wird verschiedentlich vorgeworfen, dass ihre Verwaltungskosten höher seien als bei Bank- oder Fondssparplänen und deshalb die Riesterrente schmaler ausfallen würde. Ein Irrtum. Tatsächlich sind die Kosten des bei einer Versicherung abgeschlossenen Riester-Vertrages im langjährigen Vergleich günstiger als geförderte Fondsspar- oder Banksparpläne: In der langfristigen Betrachtung hat die Lebensversicherung sehr niedrige Verwaltungskosten, weil diese ganz überwiegend prozentual auf die geleisteten Beiträge (in der Einzahlphase) und die ausgezahlte Rente (in der Leistungsphase) gezahlt werden und nicht wie bei Fonds auf das gesamte Fondsvermögen. Das heißt, je größer das angesparte Fondsvermögen ist, desto höher sind auch die jährlichen Kosten. Die Verwaltungskosten eines Fondssparplans von im Schnitt 1,5 bis 2 Prozent müssen auf das angesparte Fondskapital gezahlt werden. Das heißt, jeder in einen Fondssparplan angelegte Beitragseuro führt nach Abzug des Ausgabeaufschlags von rund 5 Prozent - jedes Jahr zusätzlich zu Kosten von 1,5 bis 2 Prozent. Zusätzlich zu diesen Kosten entfallen jährlich dann noch Verwaltungsgebühren in gleicher Höhe auf die Erträge. Auch ein Banksparplan enthält selbstverständlich Kosten und zwar in Form eines Zinsabschlags gegenüber dem langfristigen Kapitalmarktzins. Richtig ist: Die Kostenquoten für Riester-Versicherungen sind in der Anfangsphase höher. Das liegt daran, dass die Versicherer die Abschlusskosten üblicherweise über die ersten fünf Jahre verteilen. Die Kostenquoten der Anfangsjahre sind daher nicht repräsentativ für die gesamte Vertragslaufzeit, da die während der restlichen Laufzeit anfallenden Kosten niedriger ausfallen als in den ersten Vertragsjahren. Wer einen praxisgerechten Vergleich sucht, sollte deshalb die anfallenden Kosten nicht nur auf den ersten Blick prüfen, sondern auch die langfristige Entwicklung der Kosten in seine Betrachtungen einbeziehen. Fazit: Versicherer haben ihr Kostensystem für lange Laufzeiten optimiert, denn Altersvorsorge ist ein langfristiger Prozess. Deshalb profitieren Versicherungskunden von den in der langen Frist sehr niedrigen Verwaltungskosten. Ein Vergleich lohnt sich - langfristig! So, und hier das zweite schriftstück (wahrscheinlich intern von der AMV :-) Vergleich Riester-Fondssparplan mit Riester-Rentenversicherung Der entscheidende Unterschied zwischen einem Riester-Fondssparplan und einer Riester- Rentenversicherung liegt in der Natur einer Investmentgesellschaft und eines Versicherers. Einer Investmentgesellschaft liegt die Problematik der Abbildung eines Langlebigkeitsrisikos ganz einfach nicht, da sie insbesondere in diesem Bereich keinerlei Erfahrungswerte hat. Verrentung: Aus diesem Grunde entledigen sich die Investmentgesellschaften dieser Problematik, indem sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalprämie bei einem (heute noch nicht feststehenden) Versicherer abschließen. Die Höhe des Einmalbeitrages ist dabei so bemessen, dass die ab dem 85. Lebensjahr durch den Versicherer wahrscheinlich anfallenden Renten in etwa den Auszahlungen des Auszahlungsplans zwischen dem Rentenbeginn und dem 85. Lebensjahr entsprechen. Die notwendige Teilkapitalverrentung zu Beginn der Auszahlungsphase zwecks Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ab dem 85. Lebensjahr führt zu einer Leibrente, deren Höhe mindestens so hoch ist, wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan unter Außerachtlassung der variablen Teilrenten. Damit kann es mit Einsetzen der Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr de facto auch zu einer Rentenkürzung kommen. Wie hoch die Altersrente aus einem Riestersparplan zu Rentenbeginn ist kann heute noch nicht gesagt werden. Die Investmentgesellschaften weisen an dieser Stelle nur eine "wahrscheinliche" Rente aus, die (wie die Anbieter so schön sagen) lediglich zur Illustration dienen sollen. Riester-Rentenversicherungen hingegen nennen bereits bei Vertragsabschluss meistens eine garantierte Rente, die beispielsweise auch durch eine etwaig gestiegene Lebenserwartung nicht unterschritten werden kann/darf!! Mindestlaufzeit: Diese Vorgehensweise führt beim Fondssparplan u.a. auch dazu, dass grundsätzlich eine Mindestlaufzeit der Rente in Höhe von 20 Jahren vereinbart wird, da das Restkapital aus dem Auszahlungsplan für die ersten 20 Jahre im Falle des Todes nach Rentenbeginn auf jeden Fall zur Ausschüttung an die Erben bereit gestellt wird. (Laut telefonischer Auskunft bei Union Invest kann man auch das Kapital, das zur Verrentung ab dem 85.Lebensjahr vorgesehen ist, mit einer Art "Todesfallschutz" kombinieren und somit quasi eine über die ersten 20 Jahre hinausgehende MLZ vereinbaren. Das hängt aber wahrscheinlich auch mit dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Rentenversicherungsoptionen zusammen). Eine Variante, bei der wie bei unserem Produkt auch eine kürzere MLZ vereinbart werden kann (mindestens 5 Jahre), um somit die Altersrente entsprechend höher zu gestalten, gibt es bei Riester- Fondssparplänen nicht. Hinterbliebenenleistung: Das im Falle des Todes vor und nach Rentenbeginn zur Verfügung stehende (Rest)Kapital wird bei Riester-Fondssparplänen grundsätzlich in Form einer einmaligen Kapitalzahlung erbracht. Insofern der Ehepartner in diesem Falle keinen eigenen Riester-Vertrag hat bzw. aufgrund des Eintrittalters keinen solchen mehr abschließen kann, auf den das Kapital übertragen wird, bleibt ihm nur die "förderschädliche Verwendung" in Form des Kapitalzuflusses übrig. (Hierbei zeigt sich auch wieder, dass eine Investmentgesellschaft die Problematik der lebenslangen Verrentung nicht stemmen kann). In einem äquivalenten Fall bei unserem Produkt hätte der hinterbliebene Ehepartner auch noch die Möglichkeit eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Anspruch zu nehmen und somit der förderschädlichen Verwendung aus dem Wege zu gehen. Kosten: Bei den dargestellten Kosten muss insbesondere darauf hingewiesen werden, dass die zukünftig anfallenden Kosten für die Rentenversicherung ab dem 85.Lebensjahr (die ja unumgänglich ist) nicht in den Riestersparplänen ausgewiesen werden. Wie hoch die Kosten für diese Rentenversicherung sein werden, kann heute natürlich auch noch niemand sagen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen festen Rentenversicherungsanbieter vorgegeben bekommt, könnte dieser Umstand zu einem Kosten-Boomerang werden. Das diese Kosten nicht einmal per se genannt werden müssen (aber zum Rentenbeginn definitiv anfallen werden) bietet den Investmentgesellschaften an dieser Stelle einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Individuelle Produktunterschiede: Im Allgemeinen haben Riester-Fondssparpläne ein geringeres Höchst-Eintrittsalter als Riesterversicherungen. (DWS 53 Jahre, UnionInvest 55 Jahre, Deka 55 Jahre usw.). Die Besonderheiten unseres Produktes dürften ja bekannt sein bzw. sind in den bekannten Prospekten/Highlightblättern aufgeführt. "Produkt-Highlights" wie beispielsweise die Wertsicherungsoption in unserem Produkt RiesterRente STRATEGIE No. 1 sind uns bei Riester-Fondssparplänen nicht bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Mai 3, 2009 · bearbeitet Mai 3, 2009 von Niskala Die Versuche wieder an Provisionen zu kommen sind echt süß - erst kürzlich hab ich auch von meinem "Fast-DVAG-Berater" einen herzlichen und bestimmt auch persönlichen Ostergruß inklusive Visitenkarte bekommen. Als ich ihn damals mit Argumenten gegen die DVAG bombadiert habe (auch dank der User hier im Forum) ist er ganz weiß geworden. Nur dieses Hausblatt der DVAG werde ich nicht los, mehrmals jährlich flattert mir dieses Stück Altpapier in den Briefkasten Hab mir übrigens die beiden Mails nicht mal durchgelesen, mir hat schon gereicht, dass du geschrieben hast wer sie dir geschickt hat Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 3, 2009 @ niskala: ist doch nett, grillanzünder kann man immer gebrauchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
_stigma_ Mai 3, 2009 · bearbeitet Mai 3, 2009 von _stigma_ Kosten der Strategie No.1: Abschlusskosten: - 4% der Beiträge bis Rentenbeginn (max 35 Jahre) gezillmert auf 5 Jahre Verwaltungskosten: - 6,5% Verwaltungsgebühr je Beitrag - 6% auf Zulagen - 0,2% der Beiträge bis Rentenbeginn (hier kann ich aufgrund der mir vorliegenden Kostenaufstellung nicht erkennen, ob gezillmert, jährlich oder sonstwas) Sonstiges: - bei monatlicher Zahlung 1,8% Ratenzuschlag - Verwaltungskosten des Dachfonds (DWS0DE): 1,6% laut DWS-Homepage Laut Auskunft AM zu den Kosten des Produktes. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das günstiger sein soll, als ein Riesterfondssparplan. Da die Garantien ungefähr die selben sind, ist der Versicherungsmantel nichts wert und kostet nur Geld. Achja: Bezieht sich auf Tarif 4RG...gibts ja auch als nicht Fondsgebunden. Aber Kosten dürften ähnlich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lady Gaga Mai 3, 2009 Wie immer muss man hier doch erstmal unterscheiden, ob man von einer fondsgebundenen RV spricht oder von einer klassischen. Dass eine klassische RV je nach Anlagehintergrund durchaus auch Vorteile gegenüber einem Fondssparplan hat ist ja in diversen Threads schon diskutiert worden. Bei fondsgebundenen Produkten sind die aufgeführten Argumente ja ziemlich offensichtlich unsinn. Bsp.: In der langfristigen Betrachtung hat die Lebensversicherung sehr niedrige Verwaltungskosten, weil diese ganz überwiegend prozentual auf die geleisteten Beiträge (in der Einzahlphase) und die ausgezahlte Rente (in der Leistungsphase) gezahlt werden und nicht wie bei Fonds auf das gesamte Fondsvermögen. Das heißt, je größer das angesparte Fondsvermögen ist, desto höher sind auch die jährlichen Kosten. Die Verwaltungskosten eines Fondssparplans von im Schnitt 1,5 bis 2 Prozent müssen auf das angesparte Fondskapital gezahlt werden. Das heißt, jeder in einen Fondssparplan angelegte Beitragseuro führt nach Abzug des Ausgabeaufschlags von rund 5 Prozent - jedes Jahr zusätzlich zu Kosten von 1,5 bis 2 Prozent. Bei dem Kapital welches die Versicherung in den Fonds steckt hat doch genau das selbe Problem. Gut, den Fonds kauft man ohne AA. Dafür hat man in diesem Fall vorher aber 6,5% auf seinen eingezahlten Beitrag abgeführt. Und den AA kann man ja auch bis zu 100% rabattiert bekommen. Unglaublich ist wie die Tatsachen beim Thema Hinterbliebenenversorgung verdreht werden. Die meisten Versicherungen bieten doch zwischen 5 und 10 Jahren Rentengarantiezeit an (20 sind die absolute Ausnahme). Bei einem Fondssparplan steht immer das restliche Vermögen aus dem Auszahlplan für den Lebenspartner zur Verfügung. Da dieser bis 85 läuft ist das doch wie 20 Jahre Rentengarantie. Ansonsten wurde auch das Problem der Verrentung schon in anderen Threads diskutiert. Klar werden hierfür noch Kosten in unbekannter Höhe anfallen, ABER wenn einem der Versicherer des eigenen Fondsanbieters nicht gefällt kann man ja kurz vor Rentenbeginn zu einem anderen Anbieter wechseln. Das kostet dann max. 100, aber wenn man dadurch hohe Kosten bei einer bestimmten Versicherung spart ist das ein guter Tausch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag