Matte April 29, 2009 Hallo! Ich habe mal eine Frage zur Abgeltungssteuer? Als Student spiele ich ein wenig an der Börse mit, dieses Jahr lief bisher ja ganz gut, das Problem ist nur, dass ganz schnell die Abgeltungssteuer angeschlagen hat und mit meine Bank einen Teil einbehalten hat (bei comdirect sieht man das ja sehr schön). Also bin ich zu meinem Finanzamt und habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und auch bekommen :-) Diese Bescheinigung gilt ab dem 1.1.2009 - also müsste ich ja diesen einbehalten Betrag zurück bekommen. Ist das so? Muss ich dafür was beantragen? Ich wünsch euch einen bulligen Tag! Matte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
relative April 29, 2009 · bearbeitet April 29, 2009 von relative du musst für 2009 eine steuererklärung abgeben wenn du die abgeltungssteuer wiederhaben willst - genauso als hättest du keine NV bescheinigung (außer dass die steuerbescheinigungen geringer ausfallen, ab jetzt wird ja nichts mehr abgezogen). dass die NV schon ab 1.1.2009 gilt ist dabei kein problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag