fherrmann April 28, 2009 · bearbeitet April 28, 2009 von fherrmann Hallo an das wertpapier-forum, uns wurden im Sommer 2006 auf alleinige Initiative und Anraten der VR-Bank (unser Geld war auf einem Festgeldkonto und sollte nach unserer Meinung auch dort verbleiben) folgende Fonds unter der Vorgabe einer völlig seriösen, problemlosen und RISIKOARMEN Anlage verkauft. Aussage der Bank: "dieses Geld (Festgeldkonto) koennen sie doch viel besser und gewinnbringender anlegen". Es wurden und folgende Wertpapiere verkauft: Pioneer Inv. Total Return; WKN 534304 - 740 Stueck zu 56,18 Euro - derzeitiger Wert: ca. 33 Euro/Stck. VR Nuernberg; WKN: A0KEE6 - 910 Stck zu 52,50 Euro - derzeitiger Wert: ca. 28 Euro/Stck. Eingesetztes Kapital: ca. 90.000 Euro / momentaner Verlust ca. 40.000,- Euro Die Beratung war absolut irreführend (siehe auch Begriff "total return") und es wurde bei dem "Beratungsgespräch" auch in keinster Weise auf das hohe Verlustrisiko (sicher steht das in dem unterzeichnetem kleingeschriebenen) hingewiesen; obwohl wir bei dem Gespräch vehement auf Kapitalsicherung" hingewiesen und bestanden haben; da dies in unserer Lebenssituation eine unabdingbare Voraussetzung war und ist. Wir leben im Ausland, ohne weitere Einkünfte, und sind auf unsere Finanzmittel als Sicherung des Lebensunterhalt für die nächsten Jahrzehnte angewiesen. Wir hatten nie überzogenene Gewinnerwartungen geäussert und erwartet; konservative Einstellung in Sachen Geldanlage - und wir wollten eigentlich auch nicht in Aktien/Fonds/Wertpapiere investieren. Unsere damalige Festgeldanlage wäre für uns absolut in Ordnung gewesen. Dann kam aber die Initiative, das Drängen und die o. g. falschen Versprechungen des Bankberaters. Wie stehen eigentlich, nach der aktuellen Rechtssprechung die Changen bei einem Rechtsstreit unter den Vorzeichen "falsche Bankberatung" verbunden mit der Forderung nach einem Verlustausgleich seitens der Bank? Als ich im Frühjahr und im Sommer 2008 sehr unruhig geworden, auf die beginnenden Verluste (um die -10.000 E) deutlich hinwies; wurde mir mehrfach versichert, die Ruhe zu bewahren, das würde sich alles sehr schnell (in den nächsten Monaten) wieder normalisieren. "die Anlgen auf jeden Fall halten, nicht verkaufen" - diese Aussage der Bank wiederhohlten sich dann mehrmals in den folgenden Monaten - und das ist bis heute so. Allerdings haben wir derzeit schon fast 50 Prozent des eingesetzten Kapitals verloren! Ich bringe doch kein Geld auf Empfehlungen eines Bankberaters zur Bank, um es dort zu vernichten! Gab/gibt es dort keinerelei Verantwortung?, keinerlei Moral? mehr. In einer kuerzlichen Nachricht der Bank werden wir nun sogar als geldgierige Zocker mit extrem hoher Risikobereitschaft bezeichnet. DER WAHNSINN !!!- Wann werden diese Leute endlich zur Verantwortung und aus dem Verkehr gezogen (aber ohne Abfindung!!! - und dazu unter Beschlagnahmung ihres gesamten Privat-Vermögens, mit einem Reiseverbot versehen und für den Rest ihres Lebens auf Hartz 4 angewiesen. Eigentlich gehören sich die alle sogar in den Knast!; nachdem was die alles verbrochen haben. Aber genau diese Gauner erpressen nun ihrerseits den Staat und derselbe hat auch ganz schnell nichts besseres zu tun, als dieses üble Spiel der Brandstifter mit aber-Milliarden Euros mitzuspielen und NEU zu unterstützen. Motto: Game over - start new game! Das wird aber in Zukunft wohl eher nicht mehr so funktionieren! Fazit: Kann jemand hilfreiche tips zu dem Depot geben, bzw. zu den Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bank? Die Beweisführung ist ja derzeit ja wohl (noch) etwas schwierig (für den Bankkunden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 April 28, 2009 Setz dich doch mal mit denen in Verbindung. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...ioneer&st=0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial April 28, 2009 Aber genau diese Gauner erpressen nun ihrerseits den Staat und derselbe hat auch ganz schnell nichts besseres zu tun, als dieses üble Spiel der Brandstifter mit aber-Milliarden Euros mitzuspielen und NEU zu unterstützen. Genau diese Gauner sind das nicht. Eine gute Bank verzockt das Geld ihrer Kunden (gewinnt an Provisionen für ihre Empfehlungen) und nicht ihr eigenes. Diejenigen, die jetzt gestützt werden, sind die, die selbst in faule Papiere investiert haben. Was die Beratung angeht, war das sicher falsch. Es klingt aber insgesamt ausgesprochen unrealistisch, weil so ziemlich alles falsch gelaufen ist. 1. hätte man euch fragen müssen wie lange der Anlagehorizont ist 2. wie hoch die Risikotoleranz ist (hat man offensichtlich, aber das falsche Produkt ausgewählt) 3. hätten die bei so hohen Summen Diversifizierung vorschlagen müssen Problem - die meisten Bankberater haben einfach gar keine Ahnung und wissen noch nichtmal was für Risiko sie weiter vermitteln. Dass der Pioneer so absacken würde war nicht vorauszusehen, aber auch das ist nunmal kein "konservativer Geldmarktfonds" sondern eine Hochzinsspekulation. Das gibt dir aber auch eine gewisse Chance den "Zockervorwurf" zu entkräften. Dass es sich um ein Risikopapier handelt, kann man als Laie im Jahr 2006 nicht bemerken. Das hätte der Berater wissen müssen. Ich bringe doch kein Geld auf Empfehlungen eines Bankberaters zur Bank, um es dort zu vernichten! Nun ... das tut jeder, nicht nur du. Beratung durch Banken bringt insgesamt nichts. Wer billig investiert (ohne Provisionen und mit geringer Kostenbelastung) kann sich auch mehrmals verspekulieren und ist immer noch günstiger dran, als wenn er sich beraten lassen hätte. Kann jemand hilfreiche tips zu dem Depot geben, bzw. zu den Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bank? Die Beweisführung ist ja derzeit ja wohl (noch) etwas schwierig (für den Bankkunden). Da hilft dir wohl eher ein Rechtsanwalt ... ich glaube die wenigsten haben hier schon auf Falschberatung geklagt. Vielleicht gibts du aber zumindest mal die Details: - Alter - Zeit bis Rente/Abhängigkeit von Erspartem - Haus abbezahlt? Sonstige Verpflichtungen - Erfahrung mit Wertpapieren (was wurde früher schon investiert?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard April 28, 2009 Die Beratung war absolut irreführend (siehe auch Begriff "total return") und es wurde bei dem "Beratungsgespräch" auch in keinster Weise auf das hohe Verlustrisiko (sicher steht das in dem unterzeichnetem kleingeschriebenen) hingewiesen; obwohl wir bei dem Gespräch vehement auf Kapitalsicherung" hingewiesen und bestanden haben; da dies in unserer Lebenssituation eine unabdingbare Voraussetzung war und ist.Wir leben im Ausland, ohne weitere Einkünfte, und sind auf unsere Finanzmittel als Sicherung des Lebensunterhalt für die nächsten Jahrzehnte angewiesen. Wir hatten nie überzogenene Gewinnerwartungen geäussert und erwartet; konservative Einstellung in Sachen Geldanlage - und wir wollten eigentlich auch nicht in Aktien/Fonds/Wertpapiere investieren. Unsere damalige Festgeldanlage wäre für uns absolut in Ordnung gewesen. Dann kam aber die Initiative, das Drängen und die o. g. falschen Versprechungen des Bankberaters. Wurde dieser Sachverhalt auch so im Beratungsbogen schriftlich festgehalten? Vielleicht kannst Du hier ja mal nachschauen welche Angaben Du bei der Bank unterschrieben hast, insbesondere zu der Anlagestrategie/Risikobereitschaft. Mayard Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum April 28, 2009 · bearbeitet April 28, 2009 von SumSum Wenn Du der Meinung bist, dass es sich um eine Falschberatung handelt, dann deh zur Verbraucherschutzzentrale, leg dort 50 Euro auf die Theke und lass drüber schauen. Alternativ zu einem Anwalt. 1: Bei 90.000 Euro muss dies auch noch drin sein. 2: Rechtsberatung kannst Du hier in diesem Forum keine erwarten, ist nämlich verboten. Allgemein, dies ist nun explizit nicht gegen den Fragensteller gerichtet, sondern mal eine gaaanz allgemeine Feststellung. Es ist irgendwie immer das Gleiche. Angeboten als Risikolos, unterschrieben ohne genau drauf zu schauen und sich dann hinterher wundern... Wann in Gottes Namen lernen es viele erst ?. Man muss sich doch einfach klar sein, dass man nichts geschenkt bekommt. Wer sich z. B. ein Auto kauft, erkundigt und vergleicht doch vorher auch. Der beste Schutz ist immer noch eigenes Wissen und gerade kein Gott Vertrauen... Und an dieser Stelle, sorry Fragesteller, dann doch einmal einen Hinweis an Dich: auch wenn Du wütend bist, teilweise bist Du auch selbst Schuld. Vermutlich hast Du (und dies kommt im Posting durchaus zum Ausdruck) Dich zu sehr auf andere verlassen. Insofern solltest Du mit dem Finger daher auch ein wenig auf Dich selbst zeigen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer April 28, 2009 Wurde dieser Sachverhalt auch so im Beratungsbogen schriftlich festgehalten? Vielleicht kannst Du hier ja mal nachschauen welche Angaben Du bei der Bank unterschrieben hast, insbesondere zu der Anlagestrategie/Risikobereitschaft. Mayard genau! wenn zb. einfach ein kreuz bei "kauf ohne beratung" oder so etwas ähnlichem gemacht wurde und du dies dann unterschrieben hast, dann wirds schwer. nach kwg (wie heisst nochmal die andere richtlinie für investment banken) muss sich der berater seine "beratung" dokumentieren lassen. das vergessen die allerwenigsten, bzw. niemand.. anfechtungen wegen motivirrtum (ja, börsen können auch fallen) sind nichtig. sehr schwierig dagegen zu klagen.. würd aber auch jedenfall mal deinen anwalt einschalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball April 28, 2009 Dumme Frage, aber Rechtsberatung wurde doch liberalisiert oder, insofern ist dieses an sich nicht mehr Strafbar. Oder nicht ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 28, 2009 · bearbeitet April 28, 2009 von el galleta Dumme Frage, aber Rechtsberatung wurde doch liberalisiert oder Richtig, seit 1. Juli 2008 gibt es das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen: § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. EDIT: Ach ja... § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. ... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof April 28, 2009 Die Beratung war absolut irreführend (siehe auch Begriff "total return") und es wurde bei dem "Beratungsgespräch" auch in keinster Weise auf das hohe Verlustrisiko (sicher steht das in dem unterzeichnetem kleingeschriebenen) hingewiesen; obwohl wir bei dem Gespräch vehement auf Kapitalsicherung" hingewiesen und bestanden haben; da dies in unserer Lebenssituation eine unabdingbare Voraussetzung war und ist. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber damit dürfte für dich der Drops gelutscht sein. Damit war es das, man wird behaupten dass du dir dem Risiko bewusste gewesen sein musst, da du es ja unterzeichnet hast. Ohne jetzt den "Berater" in Schutz nehmen zu wollen, du hättest evtl doch besser lesen sollen was du da unterschreibst. Nichtsdesto trotz, vllt hat ja hier noch jemand einen Tipp für dich. Desweiteren drücke ich dir die Daumen dass du da mit einem blauen Auge rauskommst! Gruß Hellerhof Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben April 30, 2009 Richtig, seit 1. Juli 2008 gibt es das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen: EDIT: Ach ja... saludos, el galleta Bedeutet das, dass bspw. ein Rechtsanwalt hier im Forum juristisch beraten und auf entsprechende Anfragen in einem Thread eingehen dürfte - ein "Laie" (oder Autodidakt) jedoch nicht? Ohne jetzt ein besonderes Faible für die VR-Banken zu haben, frage ich mich doch, was der Threadtitel soll, denn diese Fehlberatung ist nicht typisch für eine spezielle Bankengruppe. Das kann genauso bei einer Sparkasse oder Großbank passiert sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Mai 1, 2009 Bedeutet das, dass bspw. ein Rechtsanwalt hier im Forum juristisch beraten und auf entsprechende Anfragen in einem Thread eingehen dürfte - ein "Laie" (oder Autodidakt) jedoch nicht? Wie der Jurist immer sagt: Das kommt darauf an. Erst wenn es eine "Rechtsdienstleistung" ist, also eine konkrete Prüfung des Einzelfalls stattfindet, muss man sich darüber Gedanken machen. Vorher ist "juristisch beraten" und "auf Anfragen eingehen" so oder so kein Problem. Ich würde mir auch weniger Sorgen um das Verbot als um die Haftung machen. Dafür steht dieser Thread ja geradezu beispielhaft - wenn das Ergebnis nicht stimmt, ist der Berater Schuld. Und da ich persönlich keine Haftpflichtversicherung dafür habe... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag