Seagull April 22, 2009 Hallo! Ich gebe mal einige Fälle vor und vielleicht könnt ihr mir dann sagen, ob die Abgeltungssteuer greift: 1) Man hat seinen ordentlich Wohnsitz im Kalenderjahr 2009 im Ausland, kauft im Ausland Aktien oder Fonds, hat ein deutsches Konto und zieht z. B. 2012 wieder nach Deutschland und verkauft seine Aktien. Werden die Gewinne aus Aktien- und Fondsgeschäften nach deutschem Recht besteuert? 2) Man hat seinen ordentlich Wohnsitz im Kalenderjahr 2009 im Ausland, kauft im Ausland Aktien oder Fonds,hat ein deutsches Konto und zieht z. B. 2012 wieder nach Deutschland. Im Jahr 2013 zieht man wieder ins Ausland und verkauft seine Aktien. Werden die Gewinne aus Aktien- und Fondsgeschäften nach deutschem Recht besteuert? 3) Man hat seinen ordentlich Wohnsitz im Kalenderjahr 2009 im Ausland, kauft im Ausland Aktien oder Fonds, hat ein ausländisches Konto und zieht z. B. 2012 wieder nach Deutschland und verkauft seine Aktien. Werden die Gewinne aus Aktien- und Fondsgeschäften nach deutschem Recht besteuert? 4) Man hat seinen ordentlich Wohnsitz im Kalenderjahr 2009 im Ausland, kauft im Ausland Aktien oder Fonds, hat ein ausländisches Konto und zieht z. B. 2012 wieder nach Deutschland. Im Jahr 2013 zieht man wieder ins Ausland und verkauft seine Aktien. Werden die Gewinne aus Aktien- und Fondsgeschäften nach deutschem Recht besteuert? 5) Man hat seinen ordentlich Wohnsitz seit Kalenderjahr 2009 im Ausland, kauft im Ausland Aktien oder Fonds, hat ein ausländisches Konto und verlagert seinen Wohnsitz nie mehr nach Deutschland. Im Jahr 2013 verkauft man seine Aktien. Werden die Gewinne aus Aktien- und Fondsgeschäften nach deutschem Recht besteuert? Vielen Dank für die Aufklärung, Gruß, Seagull Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 22, 2009 1. Besteuerung in Deutschland, da Wohnsitz in D und somit unbeschränkt stpfl. 2. grds. Besteuerung im Ausland, je nachdem welches Ausland aber Anwendung des Außennsteuergesetz (Wegszugsbesteuerung) 3. siehe 1. 4. siehe 2. 5. Besteuerung im Ausland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seagull April 22, 2009 und wie wird das Außensteuergesetz gehandhabt? Zählt für die Abgeltungssteuer, wann man kauft oder wann man verkauft? Oder zählt auch die Zeit dazwischen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 22, 2009 Zwei Sachen sollte man noch beachten: 1. Ein ordentlicher Wohnsitz im Ausland schliesst einen Wohnsitz in Deutschland nicht aus. Ich gehe aber mal davon aus, dass mit "ordentlicher Wohnsitz im Ausland" 'nur Wohnsitz im Ausland' gemeint war. 2. Trotz Wohnsitz nur im Ausland kann der gewoehnliche Aufenthalt in Deutschland zur Steuerpflicht in DE fuehren. Die Abgeltungssteuer greift dann, wenn die Etraege realisiert werden und du zu diesem Zeitpunkt in DE steuerpflichtig bist aber auch sofern du z.B. Dividenden aus inlaendischen Wertpapieren bekommst (selbst wenn du keinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in DE hast). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 22, 2009 · bearbeitet April 22, 2009 von FabMan 6) Man kauft in D. Aktien die in einem Deutschen Depot liegen. Zieht dann ins Ausland und hat dort einen Wohnsitz (den in D. aufgegeben). Wie muss man versteuern? (Nach ausländischem Recht oder nach Deutschem Recht oder eine Mischung...)? 7) Wie 6) nur man kommt dann 2 Jahre später nachdem man im Ausland verkauft hat wieder zurück nach D.? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 22, 2009 6) Man kauft in D. Aktien die in einem Deutschen Depot liegen. Zieht dann ins Ausland und hat dort einen Wohnsitz (den in D. aufgegeben). Wie muss man versteuern? (Nach ausländischem Recht oder nach Deutschem Recht oder eine Mischung...)? Das liegt daran, wo du lebst und wann du verkaufst. Sofern du nach mehr als 10 Jahren noch im Ausland bist greift das Aussensteuergesetz nicht mehr, dann bist du auf der sicheren Seite. 7) Wie 6) nur man kommt dann 2 Jahre später nachdem man im Ausland verkauft hat wieder zurück nach D.? Ist egal, es zaehlt wie gesagt der Zeitpunkt, zu dem die Ertraege realisiert werden. Was spaeter passiert (in Sachen Rueckzug) geht das FA nichts mehr an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 22, 2009 · bearbeitet April 22, 2009 von FabMan zu 6) So wie ich das auf wikipedia gerade zum thema "außensteuergesetz" --> zweiter teil, verstanden habe würden steuern in deutschland entfallen wenn deutschland mit dem wohnsitzland ein doppelbesteuerungsabkommen hat?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 24, 2009 zu 6) So wie ich das auf wikipedia gerade zum thema "außensteuergesetz" --> zweiter teil, verstanden habe würden steuern in deutschland entfallen wenn deutschland mit dem wohnsitzland ein doppelbesteuerungsabkommen hat?! Sofern ein DBA besteht und du im Wohnsitzland auch tatsaechlich Steuern zahlst, ggfs wird das dt. FA naemlich einen Nachweis verlangen. Ich musste mal einen einreichen, allerdings waren dort die Art der Einkuenfte nicht aufgeschluesselt aber das FA hat's akzeptiert. Wollten wahrscheinlich nur sicherstellen, dass ich auch taetsaechlich dort lebe und Steuern zahle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seagull April 27, 2009 Und wie ist das mit der Bank? Kann man an seine deutsche Bank schreiben, dass sie die Abgeltungssteuer nicht ans Finanzamt abführen soll, weil man in Deutschland nicht steuerpflichtig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 27, 2009 Und wie ist das mit der Bank? Kann man an seine deutsche Bank schreiben, dass sie die Abgeltungssteuer nicht ans Finanzamt abführen soll, weil man in Deutschland nicht steuerpflichtig ist? Liegt an der Bank, u.U. musst du irgendwelche Nachweise beibringen und ggfs. muessen diese uebersetzt und beglaubigt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag