Schmaggo April 19, 2009 Hallo, ich habe einen Verlustübertrag von 2008 gelten gemacht. Und bewilligt bekommen. Nun meine Fragen: Wie verechne ich nun diese Verluste mit möglichen Gewinnen in denn Folgejahren (geht glaub ich nur bis 2011 ist das richtig? ) Bekommt man nächstes Jahr von seiner Bank einen Bescheid in dem die bezahlten Steuern aus Spekulationsgewinnen aufgelistet sind? Oder muss ich so eine Auflistung bei der Bank beantragen? Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus und kann mir sagen wie das dann nächstes Jahr genau Funktioniert! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 19, 2009 Hallo, ich habe einen Verlustübertrag von 2008 gelten gemacht. Und bewilligt bekommen. Nun meine Fragen: Wie verechne ich nun diese Verluste mit möglichen Gewinnen in denn Folgejahren (geht glaub ich nur bis 2011 ist das richtig? ) Bekommt man nächstes Jahr von seiner Bank einen Bescheid in dem die bezahlten Steuern aus Spekulationsgewinnen aufgelistet sind? Oder muss ich so eine Auflistung bei der Bank beantragen? Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus und kann mir sagen wie das dann nächstes Jahr genau Funktioniert! - Verrechnung bis einschließlich Einkommensteuer 2013 über Einkommensteuererklärung - Spekulationsgewinne gibt es bei ab 2009 gekauften Anlagen nicht mehr, Verrechnung der Altverluste mit Veräußerungsgewinnen (Aktien, Investmentfonds, Anleihen etc) - die neue Bescheinigung habe ich noch nicht gesehen, ich gehe davon aus, daß Veräußerungsgewinne (=verrechnungsfähige Gewinne gesondert ausgewiesen werden - (auch bisher wurden Veräußerungsgewinne-/verluste gesondert bescheinigt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schmaggo April 19, 2009 So wie ich das verstanden habe gebe ich nächstes Jahr wie gewohnt meine Transaktionen bei der Lohnsteuererklärung an. Kommt ein positives Ergebnis zustande kann ich die Gewinne mit dem Verlustübertrag aus 2008 verrechnen. Und bekomme die schon gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet! Ist das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerRichterII April 19, 2009 So wie ich das verstanden habe gebe ich nächstes Jahr wie gewohnt meine Transaktionen bei der Lohnsteuererklärung an. Kommt ein positives Ergebnis zustande kann ich die Gewinne mit dem Verlustübertrag aus 2008 verrechnen. Und bekomme die schon gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet! Ist das so? Grundsätzlich ja. Nur dass die "Sonstigen Einkünfte" nichts mit der Lohnsteuer bzw. der Erklärung zu Selbiger zu tun haben. Um Formulartechnisch zu sprechen: Lohnsteuer läuft über Anlage "N", Sonstige Einkünfte über Anlage "SO" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schmaggo April 19, 2009 Grundsätzlich ja. Nur dass die "Sonstigen Einkünfte" nichts mit der Lohnsteuer bzw. der Erklärung zu Selbiger zu tun haben. Um Formulartechnisch zu sprechen: Lohnsteuer läuft über Anlage "N", Sonstige Einkünfte über Anlage "SO" Sorry, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Gut...dann warten wir mal ab wie das nächstes Jahr laufen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf April 20, 2009 Was hast Du denn genau gemacht, um die Verluste für die Zukunft zu sichern? Habe meine auch angegeben in der Steuererklärung, aber nichts speziell beantragt, evtl. muss ich da noch etwas machen!? Gruß TMG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 20, 2009 Was hast Du denn genau gemacht, um die Verluste für die Zukunft zu sichern? Habe meine auch angegeben in der Steuererklärung, aber nichts speziell beantragt, evtl. muss ich da noch etwas machen!? Bei Anlage SO die entsprechenden Zeilen ausgefüllt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf April 21, 2009 Bei Anlage SO die entsprechenden Zeilen ausgefüllt? Hm... das hat mein WISO-Programm gemacht, muss das mal auf dem Doppel nachprüfen... Danke für die Info! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag