bluex April 18, 2009 Hallo, ich habe einen Bausparvertrag bei der Allianz-Dresdner, der noch nicht zugeteilt ist. Als ich Geld aus dem Vertrag entnehmen wollte (wie gesagt, er war noch nicht zuteilungsreif) wurde mir von der Allianz-Dresnder ein Diskont mit 50 EUR berechnet. Die Sparsumme war 2.100 und ich wollte 2.000 EUR haben. Mein bestehender Vertrag wurde in zwei Verträge geteilt (mit Teilungsgebürje 15 EUR). Der erste Vertrag war die Summe, die ich ausbezahlt haben wollte im zweiten Vertrag laufen nun die vermögenswirksamen Leistungen, also sprich die Einzahlungen weiter, die ich jeden Monat einzahle. Die Sperrfrist wurde natürlich verlängert. Ist das Vorgehen mit dem Diskont üblich oder zulässig? Wer hat Erfahrungen oder Kenntnisse darin? Danke + Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 18, 2009 Das vorzeitige Verfügen, insbesondere das kurzfristige (idR 14 Tage) kostet...die Gebühren sind unterschiedlich...viele große Bausparkassen erlassen aber die Gebühr, wenn du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhälst. Ich glaube am teuersten sind hier die LBS Bausparkassen...teilweise sensationell frech! Die Teilungsgebühr ist mir in meiner Arbeit noch nicht vorgekommen, aber durchaus möglich....bedenke, es wäre teurer gewesen einen neuen Vertrag abzuschließen. Ansonsten solltest du einfach mal das Bedingungswerk durchlesen, da sind fein säuberlich alle Gebühren aufgezahlt! Hinweis: meist verliert man durch derartige Teilungen den Bonus, sprich erhöhte Zinszahlungen...zudem geht auch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage verloren, wenn die Frist von 7 Jahren nicht eingehalten wurde. cya David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex April 19, 2009 Die Arbeitnehmersparzulage ist verlorengangen, das ist richtig. Allerdings sind nicht alle Leistungen im Gebührenverzeichnis enthalten. Die Teilungsgebühr ist enthalten. Der Diskont nicht. Allerdings ist eine Formulierung Im Verzeichnis enthalten, dass "je nach Umfang weiterer Dienstleistungen eine angemessene Gebühr berechnet werden kann". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 19, 2009 die "Vorfälligkeitsentschädigung" ist vielleicht unter Kündigung des Bausparvertrages zu finden... hier schreibt beispielsweise eine große Bausparkasse in §14 "Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens zum Ende des 3. Monats nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehalt eines Diskonts von 0,5% aus" Bei deinen 2000 wären das dann 10 Gebühr gewesen. Deine Bausparkasse war da wohl recht teuer! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex April 20, 2009 Ah, das kann sein. Vielen Dank für den Tipp! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag