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Jose Mourinho

SPD will Verzicht auf Lohnsteuer belohnen

Empfohlene Beiträge

Grumel
· bearbeitet von Grumel
@otto03

 

Quelle???

 

BJ

 

Quelle = otto03 natürlich

 

 

Hier gibts noch ne ernsthafte Börsenumsatzsteuer Diskussion:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...senumsatzsteuer

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Einfuhrbörsenumsatzsteuer
der ist gut, den muss ich mir merken :)

 

Da stellt sich mir auch gleich die Frage, ob man die Einfuhrbörsenumsatzsteuer ähnlich der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 8 UStG) vertraglich verlagern kann. Dafür müssten dann aber wohl neue incoterms geschaffen werden :w00t:

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Schuhmacher
Geheime Pläne:

 

ABGELTUNGSSTEUER

 

Der Abgeltungssteuersatz wird auf den Höchstsatz der "Reichensteuer" angehoben.

Ggfs. zuviel gezahlte Steuern können per Einkommensteuererklärung deklariert und wie weiter unten erläutert verrechnet werden.

Dies wiederum verhindert, daß Kapitalanleger (damit Kategorie Reiche/Vermögende) unabhängig von sonstigem Einkommen auf eine Steuererklärung verzichten und damit die 300,00 "einsacken" .

 

Ausserdem wird eine quartalsweise "Abgeltungssteuervorauszahlung" auf nicht realisierte Kursgewinne eingeführt; dies kann von den depotführenden Banken problemlos bei den üblichen Quartalsabschlüssen zusätzlich geleistet werden.

Nicht realisierte Kursverluste werden nicht berücksichtigt.

Um eine übermäßige Besteuerung zu verhindern, wird eine entsprechende High Water Mark beachtet.

 

Um eine übermäßige Verrechnung Gewinne/Verluste zu vermeiden, werden realisierte Verluste nur noch zur Hälfte berücksichtigt.

 

Sollte bei der Feststellung der endgültigen Besteuerung beim Verkauf eine zu hohe vorangegangene Besteuerung festgestellt werden, wird diese von der depotführenden Stelle bescheinigt und kann bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Um einen übermäßigen "Steuereinbruch" zu vermeiden, sind realisierte Verluste/zuviel gezahlte Steuern(diese allerdings voll) nur noch mit den folgenden Abgeltungssteuervorauszahlungen per Steuerklärung des übernächsten Jahres verrechenbar.

 

Begründung: Es kann nicht sein, daß dem Staat bei "Ewigkeitsdepots" auf ewige Zeiten die ihm zustehende Steuer auf Kursgewinne vorenthalten wird.

 

Wer soll dann noch in Aktien (z.B. fürs Alter) investieren??? Letzten Endes würde das auch den Unternehmen schaden - man stelle sich vor - Aktien würden dann unattraktiv, die Kurse fallen (führen zu Abschreibungen bei den Unternehmen selbst - nicht zu sprechen bei den Großinvestoren), kein Privatier kauft mehr Aktien bei Neuemissionen oder Kapitalerhöhungen etc.

 

oder was sagt ihr, wie würde sowas wirken, wenn man sich auf ein solches Gedankenspiel einlassen würde...

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berliner
Wer soll dann noch in Aktien (z.B. fürs Alter) investieren???

Ist doch gar nicht gewollt und tut auch jetzt schon kaum einer.

Letzten Endes würde das auch den Unternehmen schaden - man stelle sich vor - Aktien würden dann unattraktiv, die Kurse fallen (führen zu Abschreibungen bei den Unternehmen selbst - nicht zu sprechen bei den Großinvestoren), kein Privatier kauft mehr Aktien bei Neuemissionen oder Kapitalerhöhungen etc.

Wen interessieren solche Überlegungen bei der SPD? Das ist doch "neoliberal".

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Schuhmacher

Und dann wundern sie sich, wenn die Wahlergebnisse einstellig werden ... :-

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DrFaustus
Man sollte etwas aufklärerisch wirken und endlich davon abkommen, das Ding mit dem Osten in Verbindung zu bringen. Der Soli geht einfach in den Bundeshaushalt. Außerdem ist noch nicht jedem klar, daß der im Osten auch bezahlt wird. Das Gerücht hält sich hartnäckig, der würde nur Westen anfallen.

 

Natürlich geht er in den Bundeshaushalt. Schon mal was vom Prinzip der Gesamtdeckung bei der Budgeterstellung gehört?

 

In Deutschland gibt es bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Steuern die offiziell Zweckgebunden sind. Das ist z.B. die Ökosteuer als unrühmliche Ausnahme... :-

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ljutennan
· bearbeitet von ljutennan
Und dann wundern sie sich, wenn die Wahlergebnisse einstellig werden ... :-

 

Eigentlich sollten Subventionstatbestände aus den Steuergesetzen getilgt werden,



um die steuergesetzliche Vereinfachung erreichen zu können.

 

 

Diese "Nichtabgabe"-Subvention in Höhe von 300 Euro

 

paßt zu denjenigen Steuerpflichtigen,

die einen "schrottigen" (sprich: schlecht entlohnten) Job am Wohnort haben,

Da gibt es dann ohnehin nicht viel abzusetzen.

 

Für diese Fälle war es in der Vergangenheit wohl Usus,

daß der Steuerberater eine Nichtveranlagungs(NV)bescheinigung beantragte.

Damit erblieb dem Steuerpflichtigen (häufig genug eine Frau)

für 3 Jahre lang die Abgabe der Steuererklärung erspart.

 

Nach den Vorstellungen der SPD-Stonepeople möchte man wohl

einerseits das NV-Volumen erhöhen

und sich andererseits per Wahlgeschenk ein gewisses Wählerklientel zurückholen.

 

Man darf gespannt sein, was sich die die StonePeople bis zum Bundeswahltag

sonst noch so zurück- und :w00t: runterholen werden.

 

Diese Schrottprämie für Inhaber schrottiger Jobs

repräsentiert vorläufig einen Höhepunkt (nochmal: >>> :w00t: )

in der antizipierenden SPD-Wahlarithmetik.

 

Vermutlich handelt es sich hier um ein Wahlversprechen,

welches ohnehin nicht mehr einzulösen sein wird. Die

"haben nämlich so richtig fertig",

 

so daß sie sich in der nächsten Legislaturperiode als größte Oppositionspartei

diese andere Art von Schrottprämie in die Haare schmieren können.

 

Hört denn der Berliner Polit-Schwachsinn gar nicht mehr auf?



fragt sich jedenfalls

Der Ljutennan

Ihm, dem Ljutennan, tut es ja furchtbar leid,

aber dergleichen kann man gar nicht plakativ genug hervorheben.

 

 

So wie es aussieht, scheinen die genialen sozialdemokratischen Erfinder des LSt-Bonus keine Ahnung davon zu haben, wem er denn zugute käme.



Er sieht nach einem Geschenk für alle aktiven und arbeitslosen bzw. Hartz-IV-anheimgefallenen Arbeitnehmer aus.

 

Denkste!

Wer aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden ist,

muß sich schikanös veranlagen lassen,

kann diesen Bonus also gar nicht beanspruchen.



Solchermaßen bleiben nur einige Schüler und Studenten, die eine Weile auf LSt-Karte gearbeitet haben,

als potenzielle Profiteure übrig.

:thumbsup:

Ob dieses großenteils rechtsunkundige Klientel diesen Bonus verfahrensmäßig realisieren wird?

 

Viele von ihnen verstehen sich auf Hedonismus, sprich:

SaturdayNightFever

schaffen es also am Wahltag erst gar nicht bis an die Urne.

Wer von Samstag auf Sonntag durchgefeiert hat, dem müßte man die Wahllokale bis Sonntag um 22 Uhr aufhalten.

:P

Das wiederum wäre der Stoff für den nächsten SPD-Wahltrick.

B)

 

Die SPD-Politiker sind irgendwo geniale Wahlkämpfer, denn sie beherrschen das wichtigste Wahlkampfinstrumentarium:

nämlich Schaumschlägerei.

Man möchte wirklich meinen, sie hätten selbiges Wissen an der Harvard-Universität erworben.

Zumindest haben die recht aufmerksam das Wahlkampf-Procedere in den USA beobachtet.

 

Warum schlägt dies für die SPD bei Umfragen kaum durch?

Hat da jemand etwas gemerkt?



:rolleyes:

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berliner
In Deutschland gibt es bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Steuern die offiziell Zweckgebunden sind. Das ist z.B. die Ökosteuer als unrühmliche Ausnahme... :-

Steuern sind nie zweckgebunden, denn sonst wären es Gebühren. Die Ökosteuer ist es auch nicht.

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BondWurzel
Steuern sind nie zweckgebunden, denn sonst wären es Gebühren. Die Ökosteuer ist es auch nicht.

 

 

????? Der größte Teil ist für die Zinslast, Hartz IV und die Rente "QUASI" zweckgebunden. ^_^

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otto03
Geheime Pläne:

 

BÖRSENUMSATZSTEUER

 

Bonus für ETF Anleger: die Börsenumsatzsteuer für ETFs beträgt 9/10 des normalen Satzes (sofern deutscher Börsenplatz/ EU Börsenplatz (hier Einfuhrbörsenumsatzsteuer)).

 

Malus für Direktgeschäfte: die Direktumsatzsteuer (besondere Erhebungsform der Börsenumsatzsteuer) beträgt 11/10 des Satzes der Börsenumsatzsteuer und ist von den depotführenden Stellen direkt abzuführen und den Kunden zu belasten.

 

Geschäfte auf ausländischen EU-Börsenplätzen werden mit einer Einfuhrbörsenumsatzsteuer in Höhe von 10/10 des normalen Satzes belegt (darf wegen EU Recht nicht höher als die inländische sein). Diese Steuer ist ebenfalls von den depotführenden Stellen abzuführen.

Bei Nicht-EU Börsenplätzen beträgt der Hebesatz 20/10 .

 

 

Wußte ich doch, im Ausland wird es teurer (siogar innerhalb der EU)

 

Jede Steuerfiktion wird von der Wirklichkeit übertoffen, korrigiere auf 30/10

 

 

Die SPD fordert im Entwurf ihres Wahlprogramms die Einführung einer Abgabe in Höhe von 0,5% des Kurswerts von an der Börse getätigten Transaktionen ab 1.000 EUR. Für Transaktionen mit dem Ausland soll der Steuersatz 1,5% betragen.

 

Quelle: www.ftd.de

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