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Sven82

Finanzamt und die Kontoabfragen

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Sven82

Moin,

 

da ich nicht weiß wohin damit - euch die Info aber nicht vorenthalten will - mache ich mal einen neuen Thread auf.

 

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Finanzaemte.../meldung/136062

 

Seit die Finanzbehörden im Jahr 2005 auch die gesetzliche Möglichkeit (§ 93 AO) erhielten, die Kontostammdaten eines Steuerzahlers abzufragen, tun die Finanzämter dies immer häufiger. Die Zahl der Abrufe hat sich nach Informationen des Magazins Focus 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht. Diese Zahlen habe das Bundesfinanzministerium dem FDP-Abgeordneten Volker Wissing auf Anfrage mitgeteilt.

 

...

 

Mit anderen Worten: Bei 27 Millionen Steuererklärungen im Jahr entfällt auf 1000 Steuererklärungen eine Kontoabfrage. In Prozent macht das 0,12 %

Oder noch anders ausgedrückt: Auf jedes Finanzamt entfallen im Schnitt 50 Abfragen im Jahr bzw. eine in der Woche.

 

Mal unabhängig ob die Kontenabfragemöglichkeit nun gerechtfertigt ist oder nicht: Findet ihr das viel im Hinblick auf die in 2005 stattgefundene Diskussion bzgl. Missbrauch der Abfrage?

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Fleisch

das handelsblatt hatte heute auch einen Artikel dazu drin

 

klick

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Grumel

Basierend auf meiner eher pessimistischen Einschätzung des Steuersünder Prozentsatzes: Nein

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Sven82
das handelsblatt hatte heute auch einen Artikel dazu drin

 

klick

heute???

 

Der Artikel ist aus 2005 :-

 

Basierend auf meiner eher pessimistischen Einschätzung des Steuersünder Prozentsatzes: Nein

ich finde es auch nicht viel und ich glaube auch nicht, dass dieser Prozentsatz gravierend ansteigen wird.

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Fleisch

ups :blushing: da war heut' einer drin in einer der Zeitungen, die ich gelesen habe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es HB war

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Sisyphos

Du meinst wohl diese Meldung aus dem heutigen Handelsblatt:

 

Kontodaten immer gefragter

 

Auf der Suche nach Steuersündern fragen die Finanzämter laut "Focus" bei den Banken immer mehr Kontodaten ab. Im vergangenen Jahr habe sich die Zahl der "Abrufe von Kontostammdaten" im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31 510 erhöht, berichtet das Nachrichtenmagazin.

 

HB MÜNCHEN. Diese Zahlen habe das Bundesfinanzministerium dem FDP-Abgeordneten Volker Wissing auf Anfrage mitgeteilt.

 

Für 2009 zeige der Trend weiter nach oben: In den ersten beiden Monaten habe der Fiskus bereits 5605 Kontodaten abgefragt. Dabei seien "in einer erheblichen Anzahl von Fällen bislang unbekannte Konten und Depots festgestellt" worden, schreibt das Finanzministerium laut "Focus". Die Zahl tatsächlicher Verstöße gegen Steuer- oder Sozialgesetze liege der Bundesregierung aber nicht vor.

 

Wissing hält die zunehmende Datenabfrage deshalb für ein "Misstrauensvotum des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern".

 

Das Ganze geht auf eine parlamentarische Anfrage eines FDP-Abgeordneten zurück.

 

 

Das zeigt doch nur wie sehr uns der islamische Terrorismus derzeit bedroht. :P

 

Zur Erinnerung: Die Kontenabfrage wurde im Zuge der neuen Gesetze zur Terrorismusabwehr eingeführt mit dem ausdrücklichen Ziel die Finanzierungsflüsse der speziell (islamischen) Terroristen auszutrocknen.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Das zeigt doch nur wie sehr uns der islamische Terrorismus derzeit bedroht. :P

 

Zur Erinnerung: Die Kontenabfrage wurde im Zuge der neuen Gesetze zur Terrorismusabwehr eingeführt mit dem ausdrücklichen Ziel die Finanzierungsflüsse der speziell (islamischen) Terroristen auszutrocknen.

Mittlerweile wird doch so gut wie jede Beschneidung der Privatsphäre/persönlichen Freiheit mit Terrorismusbekämpfung begründet.

Volksverdummung!

 

Sowas von offensichtlich!

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Sapine

Für mich gibt es deutlich schlimmeres als eine Kontenabfrage durch das Finanzamt. Da ich dem Finanzamt gegenüber meine Einkommensverhältnisse offen legen muss, empfinde ich das auch nicht als eine Verletzung der Privatsphäre.

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supertobs

Ich denke mal sie werden sparfux scharf beobachten: mehrere Depotwechsel pro Jahr. Sehr verdächtig ... B) (Ironie)

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Für mich gibt es deutlich schlimmeres als eine Kontenabfrage durch das Finanzamt. Da ich dem Finanzamt gegenüber meine Einkommensverhältnisse offen legen muss, empfinde ich das auch nicht als eine Verletzung der Privatsphäre.

Natürlich! Da widerspreche ich Dir ganz sicher nicht.

Um da etwas Schlimmeres zu finden braucht man aber auch auf Schäubles Liste nicht lang suchen.

 

Mir ging es bei meiner Äußerung eher darum, dass es einfach lächerlich ist, dem Bürger zu erzählen, es geschehe im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.

Sie wollen die Leute durchleuchten können, fertig!

 

Hattest Du diesen Link gesehen, den ich vorgestern gepostet hatte?

"Der gläserne Deutsche!"

Das Beispiel des Leipziger Uniprofessors ist einfach nur krass.

Er hatte in seinen Arbeiten zwei Worte verwandt, die auf der schwarzen Liste standen. Da fing die Maschinerie an zu laufen.

Man hat fast den Eindruck, dass beim BKA keine denkenden Menschen mehr arbeiten, sondern ausschließlich standardisierte Rechner.

Wenn sie ihn wirklich nur unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung überwacht hätten, wäre diese nach einer Woche abgebrochen worden.

Er wurde mehr als ein Jahr komplett überwacht, ganz ohne BKA-Gesetz(als hätt ich es nicht gewusst, dass das sowieso schon alles jahrelang läuft).

Die Ermittlungen sind auch heut noch nicht abgeschlossen.

 

Alles Terrorismusbekämpfung!

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vanity
Ich denke mal sie werden sparfux scharf beobachten: mehrere Depotwechsel pro Jahr. Sehr verdächtig ... B) (Ironie)

Tja, so eine Virtuell-Real-Persönlichkeitskonkordanz wäre schon eine interessante Sache für unsere Finanzverwaltung. Ob die Admins wohl immer den Server schön einschließen? :- Hauptsache, @Sven82 wechselt nicht ins Team! (auch Ironie)

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Nach meiner Meinung sind bei 27 Millionen ST-Erklärungen kaum interessante Sparer für den Fiskus dabei, wo sich eine Abfrage lohnt, zumal es in der Vergangenheit ja schon die 30% QUEST gab und größere Kursgewinne dürfte es in den letzten 2 Jahren nicht gegeben haben.

 

Nach Einführung der Abgeltungssteuer sind diese Abfragemöglichkeiten wohl mehr als überflüssig.

 

Demnächst werden noch alle Überweisungen auf Plausibilität geprüft mit Querkontrollen.

 

Auch, wenn man alles offenlegt, sollte es eine geschützte Privatsphäre geben für Privatpersonen. Ich brauche weder einen PC-Schnüffler noch einen Nacktscanner am Flughafen, nur weil ich am Wochenende in die Sauna gehe.

 

Die Kontrollorgane für den Staat funktionieren jedoch seltsamerweise nicht und während beim Bürger jeder Cent beschnüffelt wird, werden auf Regierungsebene Millarden verschwendet durch mangelnde Sorgfalt auf allen Ebenen.

 

Der letzte Gag war ja, dass EU-Abgeordnete weiter Business Class fliegern dürfen.

 

Man muss sich sowieso fragen, wofür man Steuern zahlt. Die Strassen werden immer schlechter. Für meinen neuen Führerschein musste ich 30 für die eidestattliche Erklärung zahlen und 30 für den neuen Führerschein. Das ist eine Schweinerei.

 

Ansonsten......:-((((

 

http://www.steuerzahler.de/webcom/show_art.../_nr-494/i.html

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Sven82

Dass das ganze nur in den wenigsten Fällen zur Terrorismusbekämpfung gedacht ist sollte jedem klar sein. Das soll aber auch gar nicht das Thema sein. Mir ging es nur um die im Vorfeld gemachten Aussagen wie zum Beispiel: "Dann wird in der Mittagspause mal schnell der Nachbar durchleuchtet", also der Missbrauch durch die Viehnanzbeamten

 

Die Finanzverwaltung findet in etwa 30 bis 50 % der Fälle neue Konten, wobei das nicht gleich bedeutet, dass es ein Mehrergebnis erzielt hat. Oftmals werden die Abfragen für die Vollstreckungsstellen gemacht, die nur auf neue Bankverbindungen aus sind, die sie dann pfänden können. Mehrergebnisse werden da also nicht erzielt zumal die Steuern bereits festgesetzt wurden und nur die Eintreibung des Geldes Probleme macht.

... letztlich liegt natürlich ein Mehrergebnis vor, da man ansonsten das Geld vermutlich nicht reinbekommen hätte aber das sehen die Statistiker nicht so und die Statistik ist das einzige was im Finanzamt heute noch zählt.

 

Was ich viel schlimmer finde ist die seit 2005 neu eingeführte Anlage EÜR für Gewerbetreibende, die keine Bilanz erstellen brauchen weil der Gewinn z.B. unterhalb der Grenzen liegt. Dieser Vordruck ist mittlerweile Pflicht wenn die Einnahmen 17.500 EUR übersteigen, so dass das Finanzamt sehr leicht diverse Verprobungen anstellen kann. Insofern wundert es auch nicht, dass die Grenzen ab denen Gewerbetreibende eine Bilanz erstellen müssen dieses Jahr angehoben wurden zumal jetzt auch so eine leichte Auswertung möglich ist.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Die Gewinnermittlung nach §4Abs. § ESTG ( = Einnahme/Überschussrechnung) ist nichts Neues und gibt es schon seit langem.

 

Gilt schon immer für Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte oder Ärzte.

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Sven82

es geht alleine um den Vordruck, dass es die Ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG schon immer gibt ist mir klar. Aber bislang konnte man diese formlos beim FA einreichen. Seit 2005 ist ein offizieller Vordruck abzugeben (siehe § 60 EStDV).

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
es geht alleine um den Vordruck, dass es die Ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG schon immer gibt ist mir klar. Aber bislang konnte man diese formlos beim FA einreichen. Seit 2005 ist ein offizieller Vordruck abzugeben (siehe § 60 EStDV).

 

 

Na, bis dahin gab es auch schon bei den STB den gleichen Kontenrahmen, wie jetzt auch. Die Daten wurden dann genauso in die EKST-Erklärung übertragen, ob das jetzt noch über eine separaten Vordruck geht, macht keinen Schietunter. Es ändert ja nichts an den Angaben für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Welche Belege beim STB landen ist nach wie vor eine andere Geschichte. Einige Berufe haben da ja ausreichende Möglichkeiten. Handwerk hat ja goldenen Boden.

 

Der Vordruck weicht auch kaum von den damaligen Formvorschriften ab.

 

Aber es gibt eine Ausnahme: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (Betriebseinnahmen unterhalb von 17.500 Euro pro Jahr.), können weiterhin an Stelle des Vordrucks auch eine formlose Gewinnermittlung erstellen.

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Sven82

Problem ist, dass bislang nur der Gewinn erfasst wurde vom Finanzamt. Der Rest musste im Fall einer Betriebsprüfung per Hand ausgewertet werden oder ggfs. per CD vom Steuerberater über das Tool IDEA. Durch den Vordruck werden aber alle Daten im PC erfasst. Rund 60 Kennzahlen sind vom Finanzbeamten auszufüllen bzw. werden demnächst gescannt. Beim Scannerverfahren wäre eine Verarbeitung der formlosen EÜR übrigens nicht möglich.

 

Selbst bei DATEV-Kontenrahmen macht der Vordruck nur Mehraufwand, da bis zu 60 Konten neu angelegt werden müssen. Es gibt ein anhängiges Verfahren zur Abschaffung dieses Vordrucks. Hier das Urteil der Vorinstanz

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster...il20081217.html

 

Ich zitiere mal daraus, was dann per Knopfdruck möglich ist und was vorher nur per Hand berechnet wurde:

 

Der Gesetzgeber hat zwar durch Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen eine große Zahl von Steuerpflichtigen aus der aufwändigeren Buchführungs- und Bilanzierungspflicht entlassen. Auch dürfte es im Interesse der Steuergerechtigkeit liegen, wenn auch bei Einnahmeüberschussrechnungen eine Transparenz mit der Folge von Kontrollmöglichkeiten geschaffen wird. Der Senat verkennt nicht, dass der neue Vordruck "Anlage EÜR" mit der Beifügung von Kennziffern hinsichtlich der Abfrage einzelner Werte maschinelle Abgleiche ermöglicht, die u.a. auf einen Plausibilitätsprüfung der Richtigkeit der Einkünfte hinauslaufen kann. So kann die private Geschäftswagennutzung durch Verprobung der erklärten Kfz-Kosten und Nutzungsentnahmen kontrolliert werden, ebenso wie die Einhaltung von Abzugsbeschränkungen von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, die Abziehbarkeit von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4 a EStG) und die generelle Möglichkeit der Aufdeckung von "Schwarzgeschäften" durch die Verprobung von Wareneinkauf und Fremdleistungen, das Verhältnis von Gewinn, Einlagen und Entnahmen und Mehrjahresvergleiche. Hinzu kommen die Überprüfung des Verhältnisses von Veräußerungserlösen und Entnahmewerten zu Restbuchwerten beim Ausscheiden von Wirtschaftsgütern, eine erleichterte Prüfbarkeit des § 3 Nr. 26 EStG, der Abgleich mit bestimmten Daten aus der Umsatzsteuererklärung, etwa der Überprüfung der Voraussetzungen umsatzsteuerlicher Kleinunternehmerschaft und die Kontrolle der Einhaltung der Buchführungsgrenzen. Ein derartiges Verfahren mag inhaltlich gesehen auch einem zeitgemäßen und zielführenden Risikomanagement durch die Finanzverwaltung (z.B. im Hinblick auf Betriebsprüfungen) dienen und kann die Finanzverwaltung darin unterstützen, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag eines gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuervollzugs nachzukommen. Derartige Maßnahmen sind auch nach Auffassung des Senats prinzipiell geeignet, der Steuergerechtigkeit zu dienen. Auch hat der Gesetzgeber einen großen Gestaltungsrahmen, wie er diesem Auftrag gerecht wird. Aus dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit ist er daher nicht daran gebunden, auf in der Praxis bestehende Gewinnermittlungssysteme (z.B. DATEV), die ähnliche oder gar noch bessere Verprobungsmöglichkeiten bieten, Rücksicht zu nehmen. Angesichts des mit der Einführung der Anlage EÜR verfolgten Kontrollzweckes, durch den den Verfassungsrang zukommenden Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung Rechnung getragen werden soll, kann auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, jedenfalls isoliert betrachtet, in Bezug auf die Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR als gewahrt angesehen werden. Dies gilt erst Recht in Zeiten, in denen die Finanzverwaltung zur Umsetzung eines sog. maßvollen Gesetzesvollzuges verstärkt auf die Instrumente der Zufallsauswahl, der Stichprobe und des Risikomanagements setzt, zumal die meisten Steuerpflichtigen von einem solchen maßvollen Gesetzesvollzug letztlich profitieren. Demgegenüber kann im Rahmen der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der mit dem Ausfüllen der Anlage EÜR verbundene Aufwand (etwa in zeitlicher und finanzieller Art) für den einzelnen Steuerpflichtigen vernachlässigt werden, denn zumindest in Zukunft ist zu erwarten, dass ein Großteil der Steuerpflichtigen sein Buchungsverhalten den Vorgaben der Anlage EÜR anpassen wird. Auch ist zu erwarten, dass gewerbliche Anbieter von Buchführungsprogrammen die Anlage EÜR in ihre Systeme einbeziehen werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass durch die gleichzeitige Anhebung der Buchführungsgrenzen für eine Reihe von Steuerpflichtigen unter dem Strich trotz Einführung der Anlage EÜR eine Erleichterung im Rahmen der Gewinnermittlung eingetreten sein kann.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Problem ist, dass bislang nur der Gewinn erfasst wurde vom Finanzamt. Der Rest musste im Fall einer Betriebsprüfung per Hand ausgewertet werden oder ggfs. per CD vom Steuerberater über das Tool IDEA. Durch den Vordruck werden aber alle Daten im PC erfasst. Rund 60 Kennzahlen sind vom Finanzbeamten auszufüllen bzw. werden demnächst gescannt. Beim Scannerverfahren wäre eine Verarbeitung der formlosen EÜR übrigens nicht möglich.

 

Selbst bei DATEV-Kontenrahmen macht der Vordruck nur Mehraufwand, da bis zu 60 Konten neu angelegt werden müssen. Es gibt ein anhängiges Verfahren zur Abschaffung dieses Vordrucks. Hier das Urteil der Vorinstanz

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster...il20081217.html

 

Das ist wieder typisch Formalismus und es handelt sich um eingebildete Möglichkeiten des FAs. Man möchte natürlich per EDV alles über "logische" Kontrollen regeln und nachvollziehbar machen. Man denke nur daran, dass durch die jetzige Krise viele Bilanzen im Vergleich mit den Vorjahren vollständig auf den Kopf gestellt werden und ein logischer Vergleich nicht mehr möglich ist. Man kann dann natürlich den Bäcker X mit dem Bäcker Y vergleichen, nur betriebsindividuelle Besonderheiten können wieder alles zunichte machen. Wer seine Finanzschulden immer pünktlich bedient und nie Gewinn machte, ist aber schon vorher aufgefallen.

 

Die FAs werden sich natürlich immer mehr der EDV bedienen müssen, weil sie auch personell stark unter Druck stehen.

 

 

Das Urteil ist ja interessant. Schön wird es, wenn Erna B. aus Strahlsund, Inhaberin einer Fischbude, alle Belege sammelt und dem FA zwecks Selbstaufstellung zur Verfügung stellt. Besonders die Backfischverkaufsbelege werden ein erfrischendes Aroma haben.

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