ipl April 8, 2009 Die Überschrift "Vermögensabsicherung unter Hartz IV" ist sehr eindeutig. Vermögen = keine Sozialleistungen. Ganz einfach. Ob unsere DDR Fans im laufe des Themas einen halben Schritt zurück geeiert haben ist dabei völlig egal. Ist doch immer das selbe, genauso wie bei den "Stiftung in Liechtenstein" etc Themen. Meine Meinung steht fest. Verwirrt mich nicht mit Tatsachen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof April 8, 2009 Das weiss ich wieder: Es reicht der Nachweis, das Du vor der Situation schon aktiv danach gesucht hast (z.B. Makler beauftragt). 200.000 für eine Single-Eigentumswohnung ist aber IMHO zuviel, der Wohnraum muss finanziell und qualitativ angemessen sein. (z.B. Single --> Wohnung muss < 60 qm sein.) Weiter oben ist die Rede von 120qm; Eigenheim, EigentumswohnungKein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist - nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen - eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Ich hoffe ich habe eure Rechnungen nicht durcheinander geschmissen. Gruß Hellerhof Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von Grumel Jetzt gibt der Titel nichtmehr den Themeninhalt wieder, vorher tat er das schon . Schon sch***** wenn man erst Vermögen aufbrauchen soll befor man Sozialleistungen bekommt..., also ab Vermögensverwendung so auf Gesetzeslücken optimieren das man mit 300T Euro immernoch Sozialhilfe bekommt. Wehe ein Richter reicht den kleinen Finger, vermutlich in erster Linie um 80 jährige alleinstehende Rentner nicht aus ihrer gewohnten 120 qm Wohnung zu reissen, dann gehts los mit den Energiesparhäusern. Wieso denn nicht einfach mal ein ein 300T euro Haus bauen und dann mal zwischendrin nen Jahr Urlaub machen auf Staatskosten. Man optimiert sein Vermögen nicht auf maximale Sozialhilfeausbeute ohne auf eigenes noch vorhandenes Vermögen zurückzugreifen. Das ist unantändig, solcher Mißbrauch führt nur dazu das die Regeln geändert werden, was dann für jeden Emilian tausende unverdient trifft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 @Hellerhof: Du hast recht, da scheint es bei den Gerichten verschiedene Ermessensspielräume zu geben. Knackpunkt ist hier: Anzahl der Personen. Bei manchen Gerichten spielts keine Rolle bei anderen wieder doch. Dieses Punkt müssen wir wohl unter "rechtlich noch ungeklärt" verbuchen. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geheimflo April 8, 2009 Hi, eine Frage ist für mich immer noch offen: was passiert, wenn ich mit den 200k Vermögen arbeitslos werde. Der Einfachheit halber mal alles auf dem TG-Konto. Darf ich jetzt mit den 200k machen was ich will und so nach ein paar Urlaubsreisen, etc. bedürftig sein, oder muss ich bestimmte Regeln befolgen und mir z.B. monatlich irgendeinen Regelsatz zahlen, den das Arbeitsamt festlegt? Oder gelten Vermögensgrenzen für das ALG gar nicht? Bin da etwas uninformiert... Gruß, Flo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel April 8, 2009 Arbeitslosengeld= im wesentlichen Versicherungsleistung, unabhängig vom Vermögen, ArbeitslosengeldII= Beschönigung für Sozialhilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von Emilian @geheimflo: Nein Du kannst mit den 200k nicht machen, was Du willst. Lies den Thread am besten mal komplett durch. GRuß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat April 8, 2009 Hi, eine Frage ist für mich immer noch offen: was passiert, wenn ich mit den 200k Vermögen arbeitslos werde. Der Einfachheit halber mal alles auf dem TG-Konto. Darf ich jetzt mit den 200k machen was ich will und so nach ein paar Urlaubsreisen, etc. bedürftig sein, oder muss ich bestimmte Regeln befolgen und mir z.B. monatlich irgendeinen Regelsatz zahlen, den das Arbeitsamt festlegt? Oder gelten Vermögensgrenzen für das ALG gar nicht? Bin da etwas uninformiert... Gruß, Flo Wenn Du arbeitslos wirst passiert mit Deinem Vermögen natürlich erstmal gar nichts, denn soweit ich weiß, bekommst Du ALG I ohne dass auf die Vermögenssituation geschaut wird. Abgesehen davon, musst Du ja ALG auch nicht beantragen, genauso wie ALGII. Dazu zwingt Dich ja niemand. So Du das nicht machst, bist Du ein freier Mensch, musst Dich allerdings auf eigene Kosten krankenversichern. Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, übernimmt diese Kosten der Staat. Bei 200K aufm Konto würde ich mich nicht unter die Knute des Staates begeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 8, 2009 Bei 200K aufm Konto würde ich mich nicht unter die Knute des Staates begeben. Der Knackpunkt ist doch: Du wirst es früher oder später müssen und dann wird die Frage von geheimflo relevant: Wie hast Du Dein Vermögen aufgebraucht. Dass Du es aufbrauchst steht auf Dauer außer Frage, soviel hat der Thread ja schon ergeben. Also ist es interessant zu wissen, welche Fehler man beim Verzehr seines Vermögens auf dem sicheren Weg zum HIVler machen kann - die nicht kalkulierbare Chance auf einen neuen Job mal außen vor gelassen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan April 8, 2009 2 Punkte sind meiner Meinung nach noch nicht genügen diskutiert worden: 1) Was kostet eine Krankenversicherung im Monat für einen HIVler mit 200.000 Euro auf dem Konto 2) Was passiert mit den Rentenansprüchen? Bzw. in welchem Umfang nimmt die Rente ab wenn man z.B. mit 50 HIV wird und bis zur Rente bleibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 8, 2009 Was kostet eine Krankenversicherung im Monat für einen HIVler mit 200.000 Euro auf dem Konto saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat April 8, 2009 Der Knackpunkt ist doch: Du wirst es früher oder später müssen und dann wird die Frage von geheimflo relevant: Wie hast Du Dein Vermögen aufgebraucht. Dass Du es aufbrauchst steht auf Dauer außer Frage, soviel hat der Thread ja schon ergeben. Also ist es interessant zu wissen, welche Fehler man beim Verzehr seines Vermögens auf dem sicheren Weg zum HIVler machen kann - die nicht kalkulierbare Chance auf einen neuen Job mal außen vor gelassen.saludos, el galleta Eben das hatte ich in meiner Überlegung nicht außen vor gelassen. 1) Was kostet eine Krankenversicherung im Monat für einen HIVler mit 200.000 Euro auf dem Konto Ich glaube(bin mir aber nicht sicher), dass sich der Krankenkassenbeitrag ausschlißlich nach dem monatlichen Einkommen richtet und nicht nach Vermögen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von klausk Re: Neuausrichtung des Threads (danke, Sapine) Also nicht: Wieviel darf ich besitzen und dennoch Stütze kassieren, sondern: Wie lange reicht mein Vermögen, bevor ich Stütze brauche? Ok. Das Problem dabei sind zwei Dinge: 1) (leicht) -a Wie gross ist das Vermögen? -b Wie hoch ist dein monatlicher Verbrauch? -c Wieviel Zinsen o.ä. kannst du mit dem verbleibenden Kapital erwirtschaften? -d Wieviel mehr musst du monatlich ausgeben zwegen Inflation? 2) (schwer) Sich mit dem Ergebnis abfinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beijing84 April 8, 2009 Eben das hatte ich in meiner Überlegung nicht außen vor gelassen. Ich glaube(bin mir aber nicht sicher), dass sich der Krankenkassenbeitrag ausschlißlich nach dem monatlichen Einkommen richtet und nicht nach Vermögen. Das gilt für Leute im Angestelltenverhältnis. Der Fall (nicht erwerbstätig, Vermögen, nicht arbeitslos gemeldet und nicht HIV Empfänger), ist bei den gesetzlichen Kassen erstmal nicht vorgesehen. Ich schätze du musst dich dann privat versichern, und da gibt es ja die unterschiedlichsten Tarife. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 Re: Neuausrichtung des Threads (danke, Sapine) Also nicht: Wieviel darf ich besitzen und dennoch Stütze kassieren, sondern: Wie lange reicht mein Vermögen, bevor ich Stütze brauche? Ok. Das Problem dabei sind zwei Dinge: 1) (leicht) -a Wie gross ist das Vermögen? -b Wie hoch ist dein monatlicher Verbrauch? -c Wieviel Zinsen o.ä. kannst du mit dem verbleibenden Kapital erwirtschaften? -d Wieviel mehr musst du monatlich ausgeben zwegen Inflation? 2) (schwer) Sich mit dem Ergebnis abfinden. Volltreffer - jetzt fahren wir im selben Zug! Gruß Emilian. PS: siehe Beitrag #25 Das gilt für Leute im Angestelltenverhältnis. Der Fall (nicht erwerbstätig, Vermögen, nicht arbeitslos gemeldet und nicht HIV Empfänger), ist bei den gesetzlichen Kassen erstmal nicht vorgesehen. Ich schätze du musst dich dann privat versichern, und da gibt es ja die unterschiedlichsten Tarife. Privat versichern wäre natürlich nicht so günstig. Ich glaub, man kann sich bei den gesetzlichen KK aber freiwillig versichern. Weißt Du da mehr drüber? Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von Emilian 2) Was passiert mit den Rentenansprüchen? Bzw. in welchem Umfang nimmt die Rente ab wenn man z.B. mit 50 HIV wird und bis zur Rente bleibt? Soweit ich weiß, erhöht jedes Jahr in H4 den Rentenanspruch nur um ein paar Euro. Die Antwort wäre also - man landet in der Grundversorgung, es sei enn Du hat bis zum Alter von 50 schon richtig viel verdient gehabt Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von billy-the-kid Ich glaub, man kann sich bei den gesetzlichen KK aber freiwillig versichern. Wenn du schon in der Kasse bist: Beruf: Privatier Einkommen: Kapitalerträge Wo ist das Problem? Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 Wenn du schon in der Kasse bist: Beruf: Privatier Einkommen: Kapitalerträge Wo ist das Problem? Grüße, billy-the-kid Sehe ich ähnlich, es wäre halt interessant zu wissen wie hoch der KK-Beitrag wäre bei, sagen wir, 1000 Kapitalertrag im Monat. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid April 8, 2009 Sehe ich ähnlich, es wäre halt interessant zu wissen wie hoch der KK-Beitrag wäre bei, sagen wir, 1000 Kapitalertrag im Monat. Gruß Emilian. Vermutlich 155 (= 15,5%). Da gibt es Mindest- und Höchstbeträge, wie für Selbstständige. (Die stehen sicher sogar im Internet , weil nicht so geheim). Und so die Frage, ob ein Krankengeld benötigt wird bei Krankheit (allzuhoch wird der Verdienstausfall dann wohl nicht sein, oder? ). Die Kassen beraten auch. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 8, 2009 155 klingt ganz gut, hätte ich mir schlimmer vorgestellt. Krankentagegeld, stellst Du selbst ganz richtig fest, braucht man keins. Jetzt brauchen wir noch die etwaigen Kosten einer Pflegeversicherung, dann haben wir langsam alles zusammen und können es mal hochrechnen. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 8, 2009 · bearbeitet April 8, 2009 von vanity 155 € klingt ganz gut, hätte ich mir schlimmer vorgestellt. Krankentagegeld, stellst Du selbst ganz richtig fest, braucht man keins.Jetzt brauchen wir noch die etwaigen Kosten einer Pflegeversicherung, dann haben wir langsam alles zusammen und können es mal hochrechnen. Gruß Emilian. Zum Beispiel TKK: Tarife für Sonstige freiwillig Versicherte 14,9% KV (ohne TG) + 2,2% PV (mit NoKids-Zuschlag) = 17,1% p. m., mindestens von 840 € p. m. (also mind. 144 €) Nachtrag: Ist @Dagoberts Thread zu diesem Thema bekannt? Eine interessante Diskussion aus einem anderen Blickwinkel heraus (dem der Freiwilligkeit, nicht des Zwangs), letzlich aber diesselbe Fragestellung: Wie komme ich ohne Arbeitseinkommen, aber unter Wahrung eines gewissen Lebensstandards vom Alter X ins Alter Y? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor April 8, 2009 Das Problem dabei sind zwei Dinge:1) (leicht) -a Wie gross ist das Vermögen? -b Wie hoch ist dein monatlicher Verbrauch? -c Wieviel Zinsen o.ä. kannst du mit dem verbleibenden Kapital erwirtschaften? -d Wieviel mehr musst du monatlich ausgeben zwegen Inflation? Möglicherweise kommt da noch etwas dazu, nämlich die Frage "Wie hoch darf dein monatlicher Verbrauch sein (bei kleinen Vermögen bei denen man nicht dauerhaft von den Zinsen leben kann), selbst wenn du vorerst nicht H4 beantragst?" - Jemand verbraucht bisher 1500 im Monat für Miete, Essen, dies und das etc. ... - Nehmen wir mal an, nach H4 hätte man einen Bedarf von 900,00 im Monat den man erhalten würde wenn man bedürftig wäre. - Nun hat man aber noch 20.000 Vermögen, welche über jedem Freibetrag liegen welche man so hat. Ab wann bekommt man nun H4? 1) nach 13 1/3 Monaten (20000 : 1500)? 2) nach 22 1/5 Monaten (20000 : 900)? 3) sofort, wenn ich alles im casino verprass? 4) in 3 Monaten, wenn ich noch ne Weltreise mache? 5) sofort, selbst mit der Weltreise, weil die schon vor nem Jahr gebucht wurde und bei storno der volle Preis fällig wird? zu1) glaub ich net - seien sie ab sofort sparsam und rechnen sie sich nicht arm zu2) glaub ich schon eher zu3) ich würd sagen es gilt trotzdem 2) - weil man die Bedürftigkeit schon extremst selbst herbeigeführt hat zu4) wie "zu3" zu5) hm, k.A. und im Merkblatt hab ich dazu auf die schnelle nix gfunden: komm zur dunklen Seite des Lebens... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 9, 2009 @vanity: Sehr interessante und vor allem kompetente Zahlen. Das klingt ja noch finanziell im "machbaren" Rahmen. Dagoberts Thread kenn ich noch nicht - das hol ich morgen mittag nach, jetzt schon vielen Dank für den Hinweis. @calandor: Äußerst nahe Auseinandersetzung mit der Fragestellung, Respekt: "Wie hoch darf dein monatlicher Verbrauch sein (bei kleinen Vermögen bei denen man nicht dauerhaft von den Zinsen leben kann), selbst wenn du vorerst nicht H4 beantragst?" Diese "magische Zahl" versuchen wir hier zu erarbeiten. Bei kleinen Vermögen wird es schwierig, aber eben auch bei großen - ist egal... --> Wenn man nicht kurz vor der Rente steht, sollte man eine Arbeit haben. Arbeiten und Einkommen erzeugen ist der Schlüssel. Anders gesagt: Geld ist das Eine, eine erfüllende Arbeit das Andere ---> Gut im Job zu sein zählt mehr als 300k auf dem Konto. GRuß Emilian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von Sandale Ich (selbstständig) hatte die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. In meinem Fall wäre die gesetzliche teuerer gewesen. 144 liegen aber weit unter dem was ich von beiden angeboten bekommen habe. Die Höhe der privaten Krankenversicherung hängt von Alter, Geschlecht, sowie Gesundheitszustand ab. Beim Basistarif: Der Basistarif ist kein Schnäppchen"Das ist beim neuen Basistarif anders. Die Prämien dürfen sich nur an Eintrittsalter und Geschlecht orientieren. Der Versicherer darf den Gesundheitszustand des Versicherten nicht prüfen. Anbieter können also anders als sonst von ihren Versicherten nicht aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder ihnen bestimmte Leistungen verwehren. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, das sind zurzeit rund 570 Euro. Quelle: Kommunales Bildungswerk e.V. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von Emilian Die Höhe der privaten Krankenversicherung hängt von Alter, Geschlecht, sowie Gesundheitszustand ab. Da ist was dran! Man sollte möglichst in einer gesetzlichen KK sein, da in der privaten KV (die Qualität ist dort allerdings höher) die Beiträge langfristig eher steigen. Leider kann man sich das im Nachhinein schlecht aussuchen. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag