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Emilian

Vermögensabsicherung zur Vermeidung von Hartz IV

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Emilian

Im Zusammenhang mit Hartz IV treiben mich schon seit längerer Zeit mehrere Fragen um, die ich hier mit Euch diskutieren möchte. Bevor es losgeht noch ein Hinweis: Bitte nur legale und vor dem deutschen Gesetzgeber klopffeste Antworten geben - keine Schmuddeltricks! Zur Vereinfachung der Rechenwege lasst uns von einer jährlichen Verzinsung des Gesamtportfolios von 5% ausgehen.

 

Was passiert, wenn ich mit, sagen wir, 200.000 € Vermögen in eine Hartz IV-Situation komme? Theoretisch wirft dieses Vermögen doch mehr ab als der Hartz IV-Satz.

Was ist dann mit der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung?

Ich hab mal gehört, wenn man sich kurz vor Hartz IV z.B. als Single eine <60 qm Eigentumswohnung kauft, diese bestandsgeschützt ist, stimmt das?

Welche legalen Mittel gibt es noch sein Vermögen vor Zugriff von außen zu schützen?

Wie groß sollte also ein Vermögen mindestens sein, um gesetzlich sauber nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein.

 

Gruß Emilian.

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el galleta
Theoretisch wirft dieses Vermögen doch mehr ab als der Hartz IV-Satz.

...

Wie groß sollte also ein Vermögen mindestens sein, um gesetzlich sauber nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein.

Schwierige Frage, denn bei Deiner Ausgangsannahme sind neben Kleckerkram wie die GEZ-Befreiung auch Miete und Heizkosten zu berücksichtigen. Ich behaupte, dass Du mit HIV besser fährst als mit den 5% Zinsen von 200k Talern. Für den Normalo ist HIV der GAU und kaum abzufedern.

 

saludos,

el galleta

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Emilian

Das Problem ist ja leider, dass Du wenn Du Vermögen hast gezwungen bist, erst einmal dieses aufzubrauchen. Deshalb müssen die jährlichen Zinsen höher sein als der HartzIV-Satz, sonst gehts ans Eingemachte. Ich glaub sogar, dass man dann nicht mal Aktien halten darf. Also weiterhin, wievieviel muss man haben, um es gar nicht erst beantragen zu müssen?

 

Gruß Emilian.

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Trapattoni

Das hängt von Deinem persönlichen Bedarf ab. Manchen Menschen reichen 500 Euro im Monat, andere brauchen das Doppelte.

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Emilian

500 € für Miete, Essen, Energie, alle Versicherungen und Altersvorsorge reichen IMHO nicht.

 

Gruß Emilian.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Um besser diskutieren zu können hier erst einmal ein paar Anhaltspunkte:

 

Kein verwertbares Vermögen darf vorhanden sein

ALG II erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Vermögen ist grds. alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um Arbeitslosengeld II beziehen zu können.

 

Grundfreibetrag

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.

ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

 

Auto, PKW

Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn

- der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt)

- das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)

 

Eigenheim, Eigentumswohnung

Kein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist - nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen - eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

 

Altersvorsorge, Lebensversicherung

Vermögen bis zu einem Betrag von 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn

- es der Altersvorsorge dient und

- erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.

 

Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorgemodelle, etwa

- die Riester-Rente oder

- die Rürup-Rente.

 

(Quelle: sozialhilfe24.de)

 

Nach meiner Lesart bedeutet dies; es gibt eine altersabhängige untere Schwelle des Vermögens (welches "unantastbar" bleibt) und eine obere Schwelle (Vermögen von dem man über Hartz IV-Niveau leben kann), die es zu erreichen gilt um HartzIV gar nicht beantragen zu müssen. alles dazwischen ist relativ gefährlich. Was meint Ihr?

 

Gruß Emilian.

 

PS: Natürlich sollte angestrebt werden, nur von den Zinsen zu leben - Geld einfach so alle machen kann ja jeder. :rolleyes:

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cashfloh
· bearbeitet von cashfloh

Also grundsätzlich sollte man sich doch nochmal bewusst machen, dass Hartz IV eine Grundsicherung darstellt, für Personen die auf Grund welcher Umstände auch immer ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und demzufolge auf das soziale Auffangnetz angewiesen sind.

 

Wenn jemand Eigentümer eines Vermögens von 200.000 ist, empfinde ich es als äußerst asozial hier nach Mitteln und Wegen zu suchen die Gemeinschaft zu "schröpfen". Wobei ich das hier niemandem unterstelle!

 

Sollte man in eine solche Situation kommen, darf man einen gewissen Grundstock an Vermögen besitzen, die Höhe richtet sich u.a. nach dem Alter, und alles was darüber hinaus geht ist zu verbrauchen, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hat.

 

In dieser Zeit, wo du keinen Anspruch hast, sind KK (Ausnahme Familienversicherung), ggf. RV etc. von dir selbst zu tragen.

 

Den großteil von angenommenen 200.000,- müsstest Du also verbrauchen

 

 

Bezieher von Alg II dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000 pro Person. Bei einem 50- jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B. 20.000 . Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsor ge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 pro Lebensjahr sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen (Ehe-) Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 pro Partner. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 pro Lebensjahr (maximal 33.800 ). Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen.

 

Eine »angemessene« Immobilie ist erlaubt, wenn sie selbst genutzt ist. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt bei 120 Quadratmeter Wohnfläche, für ein Häuschen bei rund 130 Quadratmetern. Diese Regeln galten bereits bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian
Wenn jemand Eigentümer eines Vermögens von 200.000 ist, empfinde ich es als äußerst asozial hier nach Mitteln und Wegen zu suchen die Gemeinschaft zu "schröpfen".

 

Kein Problem, find ich auch, cashfloh.

Problem ist aber, dass einem teilweise dann verboten ist, Aktien zu halten. Ich meine, wenn ich vom Staat nichts beanspruche, dann sollte er sich im Gegenzug bis auf die Steuern auch aus meinem Vermögensaufbau raushalten!

Was ich hier hearausfinden möchte ist, ab welcher Summe man auf gleichem Niveau HartzIV-unabhängig ist, also ab wieviel Vermögen monatlich ca. 640 nach Steuern zusammenkommen ohne irgendwelche staatlichen Drangsalierungen. Das ist in meinen Augen das Minimum des anzustrebenden Vermögens.

 

Gruß Emilian.

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orgwin

Hi,

 

ich habe aber mal gehört, dass noch folgendes Problem besteht.

 

Falls man, aufgrund eines für ALGII zu hohen Vermögens, noch kein ALGII bekommt, darf man sich selbst nur soviel "zahlen" wie man es bekommen würde, wenn man ALGII bekommen würde.

Nur dass man noch keine Sachleistungen wie Waschmaschine oder was weiß ich beantragen kann sondern diese selbst zahlen muss.

 

Stimmt das?

 

Meine Meinung dazu:

 

Logisch wäre es irgendwie schon, weil sonst könte ich ja theoretisch mal kurz meine ganze Kohle rausschmeissen (geiler Ferseher,...) und dann sagen: "He, ich brauch jetzt HartzIV!"

 

Was denkt Ihr?

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Emilian
· bearbeitet von Emilian
Hi,

 

ich habe aber mal gehört, dass noch folgendes Problem besteht.

 

Falls man, aufgrund eines für ALGII zu hohen Vermögens, noch kein ALGII bekommt, darf man sich selbst nur soviel "zahlen" wie man es bekommen würde, wenn man ALGII bekommen würde.

Nur dass man noch keine Sachleistungen wie Waschmaschine oder was weiß ich beantragen kann sondern diese selbst zahlen muss.

 

Stimmt das?

 

Meine Meinung dazu:

 

Logisch wäre es irgendwie schon, weil sonst könte ich ja theoretisch mal kurz meine ganze Kohle rausschmeissen (geiler Ferseher,...) und dann sagen: "He, ich brauch jetzt HartzIV!"

 

Was denkt Ihr?

 

Ja, das stimmt, man nennt das vorsätzliche Bedürftigmachung! (das ist übrigens strafbar!)

 

 

Das ist die eigentliche zentrale Frage hier: Wieviel muss man haben, um dem zu entgehen?

Oder reicht es einen 400 - Job zu haben, den Rest erledigt man vom eignen Geld und hat dafür seine Ruhe?

 

Gruß Emilian.

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Noob1981

von den 200.000 kannst dir eine Wohnung kaufen, dann ist das Geld gesichert und du kannst H4 beantragen. Das kannste auch noch bei doppelt so hohen Summen machen, dann wirds halt ein Passivhaus. Frage ist, wieviel Jahre vorher musst du das Haus schon besitzen? Steht sicher irgendwo

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berliner
Problem ist aber, dass einem teilweise dann verboten ist, Aktien zu halten. Ich meine, wenn ich vom Staat nichts beanspruche, dann sollte er sich im Gegenzug bis auf die Steuern auch aus meinem Vermögensaufbau raushalten!

Da gibt es kein Problem. Bei 200.000 Vermögen kriegst du kein Hartz 4, egal ob du Aktien hast oder nicht. Das wird vielleicht eine Fragestellung, wenn du nur 20.000 hast, aber von der dem Aktienverbot habe ich noch nie was gehört.

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cashfloh
Kein Problem, find ich auch, cashfloh.

Problem ist aber, dass einem teilweise dann verboten ist, Aktien zu halten. Ich meine, wenn ich vom Staat nichts beanspruche, dann sollte er sich im Gegenzug bis auf die Steuern auch aus meinem Vermögensaufbau raushalten!

Was ich hier hearausfinden möchte ist, ab welcher Summe man auf gleichem Niveau HartzIV-unabhängig ist, also ab wieviel Vermögen monatlich ca. 640 nach Steuern zusammenkommen ohne irgendwelche staatlichen Drangsalierungen. Das ist in meinen Augen das Minimum des anzustrebenden Vermögens.

 

Gruß Emilian.

 

 

Verstehe ich jetzt gerade nicht.

 

Angenommen Du hast 200.000 . Du weißt, du hast keinen Anspruch auf Hartz IV. Hälst dein Vermögen in Aktien, Festgeld, Tagesgeld etc. lebst von Zinsen, Dividenden und verbrauchst etwas ... wo soll dich der Staat dann drangsalieren?

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Emilian
von den 200.000 kannst dir eine Wohnung kaufen, dann ist das Geld gesichert und du kannst H4 beantragen. Das kannste auch noch bei doppelt so hohen Summen machen, dann wirds halt ein Passivhaus. Frage ist, wieviel Jahre vorher musst du das Haus schon besitzen? Steht sicher irgendwo

Das weiss ich wieder: Es reicht der Nachweis, das Du vor der Situation schon aktiv danach gesucht hast (z.B. Makler beauftragt). 200.000 für eine Single-Eigentumswohnung ist aber IMHO zuviel, der Wohnraum muss finanziell und qualitativ angemessen sein. (z.B. Single --> Wohnung muss < 60 qm sein.)

 

Gruss Emilian

 

Verstehe ich jetzt gerade nicht.

 

Angenommen Du hast 200.000 . Du weißt, du hast keinen Anspruch auf Hartz IV. Hälst dein Vermögen in Aktien, Festgeld, Tagesgeld etc. lebst von Zinsen, Dividenden und verbrauchst etwas ... wo soll dich der Staat dann drangsalieren?

Das ist der springende Punkt, cashfloh. Du darfst dann keine Aktien halten, weil diesen ein Verlustrisiko innewohnt ----> vorsätzliche Bedürftigmachung!

 

Gruß Emilian.

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cashfloh
· bearbeitet von cashfloh
Das weiss ich wieder: Es reicht der Nachweis, das Du vor der Situation schon aktiv danach gesucht hast (z.B. Makler beauftragt). 200.000 für eine Single-Eigentumswohnung ist aber IMHO zuviel, der Wohnraum muss finanziell und qualitativ angemessen sein. (z.B. Single --> Wohnung muss < 60 qm sein.)

 

Gruss Emilian

 

 

Das ist der springende Punkt, cashfloh. Du darfst dann keine Aktien halten, weil diesen ein Verlustrisiko innewohnt ----> vorsätzliche Bedürftigmachung!

 

Gruß Emilian.

 

 

Mal bitte die Rechtsquelle ...

 

... das würde bedeuten wenn ich eine Vermögen von 500.000 € habe und davon 480.000,- in Aktien und 20.000,- Tagegeld investiert habe - sonst keine Einkünfte - ich mich vorsätzlich bedürftig mache ?

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx
Wenn jemand Eigentümer eines Vermögens von 200.000 ist, empfinde ich es als äußerst asozial hier nach Mitteln und Wegen zu suchen die Gemeinschaft zu "schröpfen". Wobei ich das hier niemandem unterstelle!

Def. "Asozial":

Der Begriff asozial ist als Gegenbegriff zu sozial gebildet, wird jedoch oft im Sinne von antisozial (= gemeinschaftsschädigend) verwendet. Beides sind Kunstworte, aus griech. a- (deutsch un-) bzw. anti- (deutsch gegen-) plus lat. socialis (für gemeinschaftlich). Asozial bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen.

 

Finde ich ganz und gar nicht! Wenn jemand im Laufe seines (Erwerbs-)Lebens einen bestimmten Betrag (z. B. 200.000,- ) angespart hat, um im Alter sich den einen oder anderen Luxus zu gönnen oder das Geld nach dem Ableben seinen Kindern, etc. zu überlassen und viele Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat und dann aufgrund schwieriger Umstände auf AL II angewiesen ist, ist das ganz und gar nicht asozial!

Wer 200.000,- angespart hat, muss zuvor gearbeitet haben, anders ist diese Summe nicht zu verdienen! Durch das Sammeln von Pfandflaschen oder dem Verkauf gebrauchter Textilien und Kugelschreiber bei ebay ist das nicht möglich!

Warum soll dieser dann nicht vom Staat unterstützt werden?!

Asozial ist und wird es auch immer bleiben, wer sich sein ganzes (Erwerbs-)Leben über auf dem Rücken anderer Leute (somit dem Staat) ausgeruht und bereichert hat. Desweiteren sind für mich die hochbezahlten Manager der großen Banken, Versicherungen und Unternehmen asozial, die trotz 'Hilfe' vom Staat dennoch ihre Taschen mit Boni, etc. füllen und dann vom Erdboden verschwinden.

Asozial ist für mich eine M. S., die durch eine feindliche Übernahme einen soliden und traditionsreichen Konzern übernimmt, die Schulden ihres eigenen Unternehmens auf diesen überträgt und dann Staatshilfe fordert und dennoch grinsend in die Kamera lächelt.

Diese Personen sind asozial! Ihre Taten und Handlungen widersprechen dem Wohl der Gesellschaft und gemeinschaftlichen Handelns. Es sind die normalen Bürger, die Mittelschicht, die ihre Konten, Versicherungen, Lebensmittel, Warengüter, etc. führenj und kaufen und so einen Großteil der Steuern deckt ... und die am Ende auf der Strecke bleiben, da sie ihren Arbeitsplatz verlieren und ggf. keinen neuen finden und somit auf AL II angewiesen sind. Von daher ...

 

Im Zusammenhang mit Hartz IV treiben mich schon seit längerer Zeit mehrere Fragen um, die ich hier mit Euch diskutieren möchte. Bevor es losgeht noch ein Hinweis: Bitte nur legale und vor dem deutschen Gesetzgeber klopffeste Antworten geben - keine Schmuddeltricks! Zur Vereinfachung der Rechenwege lasst uns von einer jährlichen Verzinsung des Gesamtportfolios von 5% ausgehen.

 

Was passiert, wenn ich mit, sagen wir, 200.000 Vermögen in eine Hartz IV-Situation komme? Theoretisch wirft dieses Vermögen doch mehr ab als der Hartz IV-Satz.

Was ist dann mit der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung?

Ich hab mal gehört, wenn man sich kurz vor Hartz IV z.B. als Single eine <60 qm Eigentumswohnung kauft, diese bestandsgeschützt ist, stimmt das?

Welche legalen Mittel gibt es noch sein Vermögen vor Zugriff von außen zu schützen?

Wie groß sollte also ein Vermögen mindestens sein, um gesetzlich sauber nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein.

 

Gruß Emilian.

Hatte ich mit auch schon häufiger Gedanken zu gemacht! Guter Thread!

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cashfloh
· bearbeitet von cashfloh
Def. "Asozial":

Der Begriff asozial ist als Gegenbegriff zu „sozial“ gebildet, wird jedoch oft im Sinne von „antisozial“ (= gemeinschaftsschädigend) verwendet. Beides sind Kunstworte, aus griech. „a-“ (deutsch „un-“) bzw. „anti-“ (deutsch „gegen-“) plus lat. „socialis“ (für „gemeinschaftlich“). „Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen.

 

Finde ich ganz und gar nicht! Wenn jemand im Laufe seines (Erwerbs-)Lebens einen bestimmten Betrag (z. B. 200.000,- €) angespart hat, um im Alter sich den einen oder anderen Luxus zu gönnen oder das Geld nach dem Ableben seinen Kindern, etc. zu überlassen und viele Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat und dann aufgrund schwieriger Umstände auf AL II angewiesen ist, ist das ganz und gar nicht asozial!

Wer 200.000,- € angespart hat, muss zuvor gearbeitet haben, anders ist diese Summe nicht zu verdienen! Durch das Sammeln von Pfandflaschen oder dem Verkauf gebrauchter Textilien und Kugelschreiber bei ebay ist das nicht möglich!

Warum soll dieser dann nicht vom Staat unterstützt werden?!

Asozial ist und wird es auch immer bleiben, wer sich sein ganzes (Erwerbs-)Leben über auf dem Rücken anderer Leute (somit dem Staat) ausgeruht und bereichert hat. Desweiteren sind für mich die hochbezahlten Manager der großen Banken, Versicherungen und Unternehmen asozial, die trotz 'Hilfe' vom Staat dennoch ihre Taschen mit Boni, etc. füllen und dann vom Erdboden verschwinden.

Asozial ist für mich eine M. S., die durch eine feindliche Übernahme einen soliden und traditionsreichen Konzern übernimmt, die Schulden ihres eigenen Unternehmens auf diesen überträgt und dann Staatshilfe fordert und dennoch grinsend in die Kamera lächelt.

Diese Personen sind asozial! Ihre Taten und Handlungen widersprechen dem Wohl der Gesellschaft und gemeinschaftlichen Handelns. Es sind die normalen Bürger, die Mittelschicht, die ihre Konten, Versicherungen, Lebensmittel, Warengüter, etc. führenj und kaufen und so einen Großteil der Steuern deckt ... und die am Ende auf der Strecke bleiben, da sie ihren Arbeitsplatz verlieren und ggf. keinen neuen finden und somit auf AL II angewiesen sind. Von daher ...

 

 

Hatte ich mit auch schon häufiger Gedanken zu gemacht! Guter Thread!

 

verständlich aber das eine bewirkt nicht automatisch einen Anspruch auf eine Gegenleistung bzw. der Anspruch eine Vorleistung ... aber darüber möchte ich mich jetzt nicht streiten ... da hat jeder eine andere Auffassung ... :)

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Emilian
Mal bitte die Rechtsquelle ...

 

... das würde bedeuten wenn ich eine Vermögen von 500.000 habe und davon 480.000,- in Aktien und 20.000,- Tagegeld investiert habe - sonst keine Einkünfte - ich mich vorsätzlich bedürftig mache ?

Ok, extremes Beispiel!

 

Hier meine Meinung:

Offen gesagt ja. Warum? Weil Du alles zu vermeiden hast, was irgend ein Verlustrisiko in sich birgt.

 

GRuß Emilian.

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx
verständlich aber das eine bewirkt nicht automatisch einen Anspruch auf eine Gegenleistung ... aber darüber möchte ich mich jetzt nicht streiten ... da hat jeder eine andere Auffassung ... :)

Richtig ... Meine und die Falsche! :)

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cashfloh
Ok, extremes Beispiel!

 

Hier meine Meinung:

Offen gesagt ja. Warum? Weil Du alles zu vermeiden hast, was irgend ein Verlustrisiko in sich birgt.

 

GRuß Emilian.

 

 

Emilian, bitte konkret, d.h. Gesetz oder Rechtssprechung ... Mutmaßungen, eigene Meinung helfen uns in diesem Fall nicht weiter ... ;)

 

Richtig ... Meine und die Falsche! :)

 

wie oben angedeutet, deine Argumentation wäre schlüssig, wenn man einen Anspruch nur erwerben würde, wenn man vorher eine Leistung (Einzahlung in Sozialkasse) erbracht hat ... so ist es aber eben nicht ...

 

... ich wollte aber darüber auch nicht weiter diskutieren ... ;)

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Trapattoni
Warum soll dieser dann nicht vom Staat unterstützt werden?!

 

Weil er nicht bedürftig ist. Hartz IV dient dazu, die Grundbedürfnisse zu sichern, wenn der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Wer ein Vermögen von 200k besitzt, dürfte sehr wohl in der Lage sein, seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Genausowenig forderst Du von Deiner Haftpflichtversicherung die Rückzahlung der Beiträge, weil kein Schadensfall eingetreten ist. ^_^

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cashfloh
· bearbeitet von cashfloh

SGB XII §2 I

 

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

 

SGB XII § 19 Leistungsberechtigte

(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen; gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht beschaffen, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

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Noob1981

nochmal auf den punkt 200k für eine wohnung zurück zu kommen, es kommt auch immer auf die region/stadt an. in münchen kommst du mit 200k für eine Wohnung nicht weit, außer du willst nach hasenbergl.

wenn die wohnung dann noch nach passivhausstandard gebaut sein soll, darfste gleich nochmal eine schippe drauf legen. insofern kann man in meinen augen sogar noch höhere summen "durchdrücken".

 

wenn du höhere summen schützen willst, gibts in meinen augen nur 2 ansätze, immobilie (möglichst hochwertiger baustandard) und altersvorsorge ala riester. aber ich gebe allen anderen recht, wenn du wirklich schon 200k+ aufm konto hast, solltest du zumindest einige zeit dich selbst finanziell über dem wasser halten können.

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helios

Moin zusammen,

 

mit 200k gehört man bereits zu den Reichsten 10% der erwachsenen Bevölkerung und denen gehört in der Summe 60% des Gesamtvermögens, für diesen Personenkreis sind die Sozialgesetze nicht gemacht....

 

Da wird es schwierig mit der legalen *Trickserei*.... (kommt mir fast so vor wie der *Konz* - **Tausen legale Steuertricks** wie den hauptwohnsitz aufs wochenendgrundstück mit wohnwagen verlegen und die Fahrtkosten von dort in die Arbeit absetzen, vielleicht noch mit doppelter Haushaltsführung herumwurschteln und anderen Kuriositäten :blink::blink: :- :'( :'( )

 

**Das reichste Zehntel der erwachsenen Bevölkerung besaß ein durchschnittliches Nettovermögen von mindestens 207.000 Euro**

Quelle: http://www.bpb.de/wissen/CHTDJW,0,0,Verm%F...ntwicklung.html

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

@cashfloh: Lass es uns bitte einfach mal herleiten:

 

Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden

 

Wenn man dazu gezwungen ist, dann wird man auch seine Aktien in Bares ummünzen müssen, meinst Du nicht auch?

 

 

@Helios: Du hast den Sinn dieses Threads nocht nicht nachvollzogen. Hier gehts nicht um "Wie rette ich mein Vermögen und krieg trotzdem Hartz IV?"

sondern darum: "Wieviel Vermögen brauche ich, um nie welches beantragen zu müssen und wie wird man dann vom Staat in Ruhe gelassen?" Das ist was völlig anderes.

 

Gruß Emilian.

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