el galleta April 6, 2009 Moin, habe soeben in meinem Online-Banking eine Lastschrift-Buchung gefunden, die mir unerklärlich ist. Der (ausländische) Name ist eine mir unbekannte Person, die auch Google nicht kennt. Der Verwendungszweck besteht nur aus Zahlen-/Buchstabensalat und der Angabe "1.3. bis 31.3." Eine Lastschrift spricht ja für was geschäftliches, aber selbst die Kontonummer findet Google nicht. Bevor ich das Ding jetzt einfach zurückgehen lasse: Weiß jemand, ob es Mindestangaben für den Verwendungszweck bei Lastschriften gibt? Ich meine, wenn ich jemanden gestatte, von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen, dann sollte er es gefälligst so machen, dass ich ihn erkennen und den Vorgang zuordnen kann. Dazu gehört für mich die Nutzung eines mir bekannten Namens und/oder wenigstens ein verständlicher Verwendungszweck. Kennt sich da jemand (aus Erfahrung) aus? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 6, 2009 · bearbeitet April 6, 2009 von otto03 Moin, habe soeben in meinem Online-Banking eine Lastschrift-Buchung gefunden, die mir unerklärlich ist. Der (ausländische) Name ist eine mir unbekannte Person, die auch Google nicht kennt. Der Verwendungszweck besteht nur aus Zahlen-/Buchstabensalat und der Angabe "1.3. bis 31.3." Eine Lastschrift spricht ja für was geschäftliches, aber selbst die Kontonummer findet Google nicht. Bevor ich das Ding jetzt einfach zurückgehen lasse: Weiß jemand, ob es Mindestangaben für den Verwendungszweck bei Lastschriften gibt? Ich meine, wenn ich jemanden gestatte, von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen, dann sollte er es gefälligst so machen, dass ich ihn erkennen und den Vorgang zuordnen kann. Dazu gehört für mich die Nutzung eines mir bekannten Namens und/oder wenigstens ein verständlicher Verwendungszweck. Kennt sich da jemand (aus Erfahrung) aus? saludos, el galleta Auskennen leider nicht, gefunden habe ich das "Lastschriftabkommen" http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic...iftabkommen.pdf Dort steht nur " Verwendungszweck sofern vom Zahlungsempfängerempfänger angegeben" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 6, 2009 · bearbeitet April 6, 2009 von el galleta Dort steht nur " Verwendungszweck sofern vom Zahlungsempfängerempfänger angegeben" Hm, das ist wohl das, was die Bank haben will, um eine Lastschrift auszuführen. Mich würde interessieren, was der Zahlungspflichtige, also ich, an (Nicht-)Angaben akzeptieren muss, bevor er eine Lastschrift als "nicht zuordenbar" zurückgehen lassen kann. Im Grunde geht es mir nur um die Rücklastschriftgebühr, die ich ungern tragen möchte, falls sich das Gegenüber doch als berechtigt herausstellt. Denn das ist ja das einzig problematische Szenario: Erst Rücklastschrift, dann gibt sich das Gegenüber zu erkennen und fordert neben der berechtigten Summe auch die Gebühr ein. Dann würde ich gern sagen: Pech gehabt, lass halt nicht Deine Frau mit einem nichtssagenden Verwendungszweck abbuchen. Na mal sehen, so groß ist die Gebühr ja nicht. Versuch macht klug. Falls zwischenzeitlich noch jemand ne zündende Idee hat, wo man das nachlesen kann... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 April 6, 2009 · bearbeitet April 6, 2009 von lytjes2 Hm. Eine zündende Idee nicht. Aber Dein Hinweis 1.-31.3 spricht für eine mtl. Gebühr - findet sich da nix in Deinen Unterlagen/Deinem Gedächtnis? Du kannst bei der Bank anrufen, evt. wissen die noch mehr über den Abbucher. Und: Für mich wäre es ein Abwägen. Da bucht jmd. 1.000.- Euro ab. Die Rück-Gebühr beträgt vlt. 15.- Euro. Das wäre ein Verhältnis bei dem ich die 15.- statt der 1.000.- riskieren würde. Da hat aber sicher jeder eine andere Schmerzgrenze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heimo April 6, 2009 Hallo, wenn du online-Banking machst, dann müsste es eine Funktion "Lastschrift zurückgeben" geben, unter der du - bevor du sie zurückgibst - noch die Kontonummer und BLZ des Auftraggebers, also der unbekannten Person, findest. Alternativ teilt deine Bank dir diese mit. Wenn ich die Person dann immer noch nicht zuordnen könnte, würde ich die Lastschrift stornieren. Wenn der Auftraggeber ein unleserlicher Ausländer ist mit dem Du keinen Vertrag hast, ist es ja nicht deine Schuld!! Ggf. erteilte Einzugsermächtigungen gelten nur für deinen Vertragspartner, nicht für von ihm beauftragte bzw. dir unbekannte Dritte. mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 6, 2009 Aber Dein Hinweis 1.-31.3 spricht für eine mtl. Gebühr Ja, sehe ich auch so. Deshalb tendiere ich eher zur Lastschriftrückgabe, um nicht nächsten Monat vor dem selben Problem nochmal zu stehen. Vorher werde ich aber mal alle Unterlagen durchgehen, ob der Zahlensalat (oder ein Teil davon) einer mir bekannten Kundennummer entspricht. Weiß gar nicht, wo ich da anfangen soll! :'( Du kannst bei der Bank anrufen, evt. wissen die noch mehr über den Abbucher. Hab ich sofort gemacht. Die konnten mir nicht mehr sagen, als ich eh schon im Onlline-Banking gesehen habe - mit einer Ausnahme: Die Lastschrift war nicht korrekt adressiert. Statt meinem Vornamen war "Familie" angegeben. Das macht es nicht gerade seriöser... Kontonummer und BLZ des Auftraggebers Wie schon geschrieben, das Konto kennt nicht mal Google. Die BLZ ist aus meiner Gegend, was gegen einen vergessenen Online-Einkauf (wie auch, bei einer Monatsgebühr) spricht. An einen privaten Lastschrift-Vertrag würde ich mich allerdings auch erinnern. Die Hotline von meiner Bank meinte, eine Anfrage bei der Auftraggeber-Bank kann ich mir sparen, die sagen mir nix was ich nicht schon weiß. Na mal sehen, was ich in meinen Unterlagen finde. Viel Hoffnung habe ich trotz meines löchrigen Gedächtnisses allerdings nicht. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta April 7, 2009 Na mal sehen, was ich in meinen Unterlagen finde. Problem gelöst: Starmoney hat über die Suchfunktion einen Teil des merkwürdigen Verwendungszwecks in anderen Buchungen wiedererkannt (eine Kundenummer). Es war das Essensgeld der Kinder! Die Verpflegungsbude bucht neuerdings unter einem Privatnamen ab (heute war auch der entsprechende Hinweis im Briefkasten); da der Monatsbetrag von den tatsächlich genutzten Tagen abhängt und deshalb monatlich variiert, hab ich ihn auch nicht wiedererkennen können. Na ja, besser so als ein unberechtigter Fremdzugriff... Danke trotzdem für die Tipps. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag