Granini April 3, 2009 Hallo, weiß jemand ob für die Bestimmung der Versicherungspflichtgrenze vom Brutto die Beiträge für die bAV abgezogen werden müssen oder nicht? Wenn ja, müsste also wohl jemand der knapp drüber liegt sehr aufpassen beim Abschluss einer bAV... Danke Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 April 3, 2009 http://www.kramer-versicherungen.de/?q=node/23 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 3, 2009 ja man muss aufpassen, falls man an sowas interessiert ist. wer allerdings so eng an der grenze ist, dass eine mögliche einzahlung von 2000 in die bav eine versicherungspflicht auslösen könnte, der sollte sich ernsthaft überlegen, ob er es nicht besser lässt oder sich in der gkv über entsprechende wahltarife die sachen teilweise wieder reinholt. vor allem sollte man gerade im grenzbereich der versicherungspflicht/-freiheit auf die deüv-meldungen des arbeitgebers aufpassen ! da gibt's nämlich häufiger stress, da die im personalbüro öfters nicht wissen was eigentlich wie zu melden ist und dass es einkünfte gibt, die teils nicht angerechnet werden um über die versicherungspflichtgrenze zu kommen. siehe hierzu auch entsprechende rundschreiben der spitzenverbände und den entsprechenden paragraphen zum beitragspflichtigen einkommen im sgb v Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag