1456M April 2, 2009 · bearbeitet April 2, 2009 von 1456M Hallo, haben die Anbieter von fondsgebundenen Renten-/Lebensversicherungen bzw. die Vertriebspersonen auch Explorationspflichten ( Erfragen der Erfahrungen und Ziele mit Anlagen) nach § 31 Absatz 2 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)? Wenn ja, wie müssen Sie diese Pflicht erfüllen? Unterschriebener Fragebogen? Auch wenn es hier keine Bank bzw. kein Online Broker ist, wird mit dem Abschluß, meiner Ansicht nach, immer noch ein Investment in Aktien(fonds) getätigt, die dem WpHG unterliegen sollten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 2, 2009 · bearbeitet April 2, 2009 von highline Sollten sie, tun sie aber nicht. Sie unterliegen nicht dieser Pflicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel April 2, 2009 VVG Versicherungsvertragsgesetz. Aber auch dort gibt eine genaue Dokumentations- und Beratungspflicht. Aus dem Produktziel Altersvorsorge läßt sich auch erheblich mehr machen, als als den Bankpflichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag