relative April 2, 2009 Ja, es gibt nur wenig software-Lösungen die dafür wirklich gut geeignet sind - verwenden ausländische Banken da bessere ? ich meinte eher wegen den transaktionsgebühren. was meinst du mit software-lösung? automatisches trading per API? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 2, 2009 Hallo, die "Betriebskosten" einer Kapitalgesellschaft liegen wenige Hundert Euro im Jahr höher. ja, eben mehrere Hundert Euro. Um diese - alleine mit Zinseszins - wieder rein zu bekommen, muss es imho schon um sehr viel (Geld und Trades) gehen. Zu den "Nebenkosten": Bei der Buchführung gebe ich dir recht, die dürfte bei reinen Vermögensgesellschaften leicht hinzubekommen sein. Ob du bei den Banken aber die gleichen Konditionen bekommst, wie eine Privatperson (ich kenne mich da nicht so aus, ist bestimmt auch wieder von der Summe abhängig)? Übrigens werden auch so nebensächliche Dinge wie der Telefonanschluß teurer, falls du es offiziell machst (sind wieder ein paar Euro monatlich). Nochmal zu den Steuervorauszahlungen: Jeder, egal ob privat oder Unternehmen, der eine hohe Nachzahlung bekommt, muss im darauf folgenden Jahr einen Abschlag zahlen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Spekulanterl April 2, 2009 ich meinte eher wegen den transaktionsgebühren. was meinst du mit software-lösung? automatisches trading per API? ja genau Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
relative April 2, 2009 · bearbeitet April 2, 2009 von relative http://www.interactivebrokers.com/en/softw...p?ib_entity=llc hab die API selbst nie verwendet, aber IB wäre abgeltungssteuerfrei und du kommst relativ einfach an einen account als privatmensch. hab mich nicht wirklich in die richtung informiert, aber von einem anderen broker weiß ich dass er API-trading nur für institutionelle anbietet. bei den margin accounts der US broker hast halt evtl. ein problem wenn der broker pleite geht. also evtl. vorher überlegen ob du dich nicht besser für einen cash account (und damit für eine bestimmte währung) entscheidest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Spekulanterl April 2, 2009 http://www.interactivebrokers.com/en/softw...p?ib_entity=llchab die API selbst nie verwendet, aber IB wäre abgeltungssteuerfrei und du kommst relativ einfach an einen account als privatmensch. hab mich nicht wirklich in die richtung informiert, aber von einem anderen broker weiß ich dass er API-trading nur für institutionelle anbietet. bei den margin accounts der US broker hast halt evtl. ein problem wenn der broker pleite geht. also evtl. vorher überlegen ob du dich nicht besser für einen cash account (und damit für eine bestimmte währung) entscheidest. super, vielen dank für die info, schau ich mir gleich mal an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter April 2, 2009 Das mit der Steuerstundung durch eine ausländische Depotbank ist interessant.Ein eigener Fond ist aufwändiger - was spricht hierbei für Luxembourg ? Für ersteres spricht erstmal, dass man dass auch bei kleineren Vermögen und Gewinnen machen könnte. Der Preis ist allerdings der erhöhte Zeitaufwand für die Steuererklärung sowie die mögliche gefahr bei zuviel Erfolg in Folgejahren Steuervorauszahlungen leisten zu müssen. Bei der eigenen Vermögensverwaltungsfirma sollte man auch bedenken, dass man viele zusätzliche Vorschriften für Firmen beachten muss. Da das ja nur als Kapitalgesellschaft funktioniert kommt z.B. direkt der Wirtschaftsprüfer dazu. In Luxembourg bekommt man von den entsprechenden Banken alles für den Mantel des Fonds geliefert. Meines Wissens nach kann man sich dann eher auf den Wertpapierhandel konzentrieren, weil der Rest als Dienstleistung enthalten ist. Das muß natürlich auch entsprechend bezahlte werden. Näheres weiß ich aber nicht darüber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Spekulanterl April 3, 2009 Für ersteres spricht erstmal, dass man dass auch bei kleineren Vermögen und Gewinnen machen könnte. Der Preis ist allerdings der erhöhte Zeitaufwand für die Steuererklärung sowie die mögliche gefahr bei zuviel Erfolg in Folgejahren Steuervorauszahlungen leisten zu müssen. Bei der eigenen Vermögensverwaltungsfirma sollte man auch bedenken, dass man viele zusätzliche Vorschriften für Firmen beachten muss. Da das ja nur als Kapitalgesellschaft funktioniert kommt z.B. direkt der Wirtschaftsprüfer dazu. In Luxembourg bekommt man von den entsprechenden Banken alles für den Mantel des Fonds geliefert. Meines Wissens nach kann man sich dann eher auf den Wertpapierhandel konzentrieren, weil der Rest als Dienstleistung enthalten ist. Das muß natürlich auch entsprechend bezahlte werden. Näheres weiß ich aber nicht darüber. Danke für die Infos. Allerdings, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht unbedingt notwendig bei Kapitalgesellschaften, auch nicht bei AGs, nur bei Konstruktion als Investmentfond. Das mit Luxembourg klingt interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard April 9, 2009 Hallo auch, zu Luxemburg kann ich folgenden Artikel liefern: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,466564,00.html Jetzt aber was anderes. Bei der Webrecherche habe ich folgende Aussage gefunden: Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne von Kapitalbeteiligungen nach § 8b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz in vollem Umfang steuerfrei. Allerdings gilt ein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot von 5% der jeweiligen Ausschüttung bzw. des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 5 KStG. Die Steuerfreiheit tritt somit effektiv nur zu 95% ein. Die Kapitalgesellschaft darf dafür jedoch sämtliche Ausgaben, die mit diesen Beteiligungen in Zusammenhang stehen, steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt allerdings nicht für Wertverluste der Beteiligungen (Veräußerungsverluste oder Teilwertabschreibungen). Quelle: www.wikipedia.org Warum also nicht einfach eine Einmann-GmbH gründen? Das Stammkapital kann ja sofort nach Gründung investiert werden. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, lohnt sich das? Welche Steuern kommen dann auf die Gesellschaft zu? Körperschaftsteuer: 15% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Kapitalertragsteuer: fällt nur an, wenn die GmbH Gewinn an ihre Gesellschafter ausschüttet. Also einfach im Gesellschaftsvertrag keine Gewinnausschüttung festschreiben. Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der nach Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Dieser Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl 3,5% und dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (z.B. 400%) multipliziert. Umsatzsteuer: durchlaufender Posten, für meine Unternehmung irrelevant. Lohnsteuer: kein Personal, nur mich als Geschäftsführer. Großzügigerweise verzichte ich auf ein üppiges Gehalt Lassen wir mal die ganzen Feinheiten außen vor und machen ein Rechenbeispiel: Gewinn (aus Dividenden und Veräußerungen): 10.000 Körperschaftssteuer: 10.000 * 5% * (15% + 5,5%) = 102,50 Gewerbesteuer: 10.000 * 5% * 3,5% * 400% = 70 D.h. auf den Gewinn von 10.000 zahle ich Steuern von 172,50 = 1,725%! Mehr als 98% meines Gewinns kann ich wieder reinvestieren! Die Frage ist nur, wie bekomme ich das Geld irgendwann wieder raus, wo ich es dann ja privat versteuern muss. Hier gab es ja bereits eine Idee: man kann es so gestalten, daß man über Jahre hinweg keinerlei Gewinne ausschüttet und man erst in Jahren ausschüttet, in denen keine anderen Einkünfte mehr anfallen, so daß der Steuersatz sehr gering ist. Weiterhin müsste natürlich auch der ganze Aufwand, der mit Gründung und Geschäftstätigkeit der GmbH anfällt, einkalkuliert werden. M.E. sollten sich diese Aufwendungen allerdings im Rahmen halten oder hat hier jemand Erfahrungswerte (Anwalts-, Notar-, Steuerberaterkosten)? Jetzt die Gretchenfrage: wo liegt mein Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl April 9, 2009 Welche Steuern kommen dann auf die Gesellschaft zu? Körperschaftsteuer: 15% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Kapitalertragsteuer: fällt nur an, wenn die GmbH Gewinn an ihre Gesellschafter ausschüttet. Also einfach im Gesellschaftsvertrag keine Gewinnausschüttung festschreiben. Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der nach Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Dieser Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl 3,5% und dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (z.B. 400%) multipliziert. Umsatzsteuer: durchlaufender Posten, für meine Unternehmung irrelevant. Lohnsteuer: kein Personal, nur mich als Geschäftsführer. Großzügigerweise verzichte ich auf ein üppiges Gehalt Lassen wir mal die ganzen Feinheiten außen vor und machen ein Rechenbeispiel: Gewinn (aus Dividenden und Veräußerungen): 10.000 Körperschaftssteuer: 10.000 * 5% * (15% + 5,5%) = 102,50 Gewerbesteuer: 10.000 * 5% * 3,5% * 400% = 70 D.h. auf den Gewinn von 10.000 zahle ich Steuern von 172,50 = 1,725%! Mehr als 98% meines Gewinns kann ich wieder reinvestieren! Warum multiplizierst du den Gewinn von 10.000 mit 5%? Ohne die komischen 5% beträgt der Steuersatz das Zwanzigfache: 34,5%. Klingt nun realistischer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard April 9, 2009 Die Steuerfreiheit tritt somit effektiv nur zu 95% ein. Weil eine Kapitalgesellschaft lt. dem eingangs zitierten Artikel (lt. KStG) nur 5% der Gewinne aus Ausschüttungen und Veräußerungen besteuern muss. So habe ich das zumindest interrpetiert ... Allerdings finde ich im Originalgesetzestext unter den angegebenen Paragraphen dazu nichts ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 9, 2009 Warum multiplizierst du den Gewinn von 10.000€ mit 5%? Ohne die komischen 5% beträgt der Steuersatz das Zwanzigfache: 34,5%. Klingt nun realistischer. Gemeint ist die aus WIKI zitierte Regelung zur Besteuerung von Erträgen aus Beteiligungen, wenn der Eigner eine Kapitalgesellschaft ist. WIKI: Kapitalbeteiligung, s. Besteuerung. Ich glaube aber nicht, dass der TE Beteiligungen im Sinn hatte, sondern eher auf Daytrading aus war. Hierfür gilt die Regelung sicher nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von Kezboard Im Eingangsthread war von "Wertpapieren" die Rede. Lt. Wikipedia wird der Kapitaleigner bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als Aktionär bezeichnet -> folglich hält er Wertpapiere als Beteiligung. 1. Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern, daß nach jedem Verkauf eines Wertpapiers bei Gewinn Abgeltungssteuer abgeführt wird ? Damit liege ich mit meiner Vermutung, dass eine Kapitalgesellschaft effektiv nur 5% der Gewinne versteuern muss, richtig, oder?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl April 9, 2009 Weil eine Kapitalgesellschaft lt. dem eingangs zitierten Artikel (lt. KStG) nur 5% der Gewinne aus Ausschüttungen und Veräußerungen besteuern muss. So habe ich das zumindest interrpetiert ... Allerdings finde ich im Originalgesetzestext unter den angegebenen Paragraphen dazu nichts ... Oh, die 5% habe ich tatsächlich überlesen. Mein Fehler. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von vanity Im Eingangsthread war von "Wertpapieren" die Rede. Lt. Wikipedia wird der Kapitaleigner bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als Aktionär bezeichnet -> folglich hält er Wertpapiere als Beteiligung. Im weiteren Verlauf ist mal von 3000 Transaktion p. a. die Rede. Das ließ mich eher an Zertifikate etc. als an Aktien denken. Damit liege ich mit meiner Vermutung, dass eine Kapitalgesellschaft effektiv nur 5% der Gewinne versteuern muss, richtig, oder?! Ich bin kein Experte in Sachen Unternehmensbesteuerung, denke aber nach dem WIKI-Artikel, dass deine Vermutung zutrifft, sofern es sich tatsächlich um Beteiligungen handelt (also Aktien, GmbH-Anteile - nicht aber Schuldverschreibungen etc.) Nachtrag: Diese kleine Gemeinheit sollte aber auch ins Kalkül mit einbezogen werden: ... Dies gilt allerdings nicht für Wertverluste der Beteiligungen (Veräußerungsverluste oder Teilwertabschreibungen). Also keine Gegenrechnung solcher Verluste, im Gegensatz zur Regelung im Privatbereich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von Sven82 39 Beiträge steuerliche Comedy, der Tag ist gerettet. Körperschaftsteuer: 15% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Kapitalertragsteuer: fällt nur an, wenn die GmbH Gewinn an ihre Gesellschafter ausschüttet. Also einfach im Gesellschaftsvertrag keine Gewinnausschüttung festschreiben. Gewerbesteuer: Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der nach Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Dieser Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl 3,5% und dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (z.B. 400%) multipliziert. Umsatzsteuer: durchlaufender Posten, für meine Unternehmung irrelevant. Lohnsteuer: kein Personal, nur mich als Geschäftsführer. Großzügigerweise verzichte ich auf ein üppiges Gehalt Lassen wir mal die ganzen Feinheiten außen vor und machen ein Rechenbeispiel: Gewinn (aus Dividenden und Veräußerungen): 10.000€ Kapitalertragsteuer: klar keine Ausschüttungen vereinbaren, ist ja auch wie unter fremden Dritten - der Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" ist bekannt Gewerbesteuer: "Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der nach Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn." ... und was steht da weiter? => § 8 Nr. 5 GewStG Umsatzsteuer: richtig interessiert dich nicht, da du ohnehin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Lohnsteuer: klar, ein nicht angemessenes Gehalt wie unter fremden Dritten => vGa Weiterhin müsste natürlich auch der ganze Aufwand, der mit Gründung und Geschäftstätigkeit der GmbH anfällt, einkalkuliert werden. M.E. sollten sich diese Aufwendungen allerdings im Rahmen halten oder hat hier jemand Erfahrungswerte (Anwalts-, Notar-, Steuerberaterkosten)? lfd. Buchhaltung beim Steuerberater dürfte bei 2.000 EUR anfangen, mit Jahresabschluss rund 5.000 EUR. Notarkosten rechne ich einmalig mit 1.000 EUR und Anwaltskosten mit 500 EUR jährlich. Allerdings finde ich im Originalgesetzestext unter den angegebenen Paragraphen dazu nichts ... ??? Absatz 3 und 5 auch gelesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard April 9, 2009 · bearbeitet April 9, 2009 von Kezboard Kapitalertragsteuer: klar keine Ausschüttungen vereinbaren, ist ja auch wie unter fremden Dritten - der Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" ist bekannt Gesellschaftsvertrag nachträglich ändern wäre jetzt meine Idee? Gewerbesteuer: "Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der nach Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn." ... und was steht da weiter? => § 8 Nr. 5 GewStG Die nach § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes oder § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a oder 7 erfüllen, nach Abzug der mit diesen Einnahmen, Bezügen und erhaltenen Leistungen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit sie nach § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und § 8b Abs. 5 und 10 des Körperschaftsteuergesetzes unberücksichtigt bleiben. Dies gilt nicht für Gewinnausschüttungen, die unter § 3 Nr. 41 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes fallen. D.h., die restlichen 95% werden für die Gewerbesteuer herangezogen? lfd. Buchhaltung beim Steuerberater dürfte bei 2.000 EUR anfangen, mit Jahresabschluss rund 5.000 EUR. Notarkosten rechne ich einmalig mit 1.000 EUR und Anwaltskosten mit 500 EUR jährlich. Also nur bei sehr hohen Gewinnen sinnvoll ... ??? Absatz 3 und 5 auch gelesen? nö :- Fazit: es lohnt sich nicht?! Edit: Dass der Gesetzgeber bestimmtem Gestaltungsmissbrauch vorbeugen will, war mir schon klar. So muss bei Gründung einer GmbH ja auch ein Zweck angegeben werden. "Vermeidung der Abgeltungssteuer" wäre natürlich nicht tragbar ... Allein der Gedanke war zu schön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 9, 2009 Gesellschaftsvertrag nachträglich ändern wäre jetzt meine Idee? wird steuerlich nicht anerkannt bei beherrschenden Gesellschaftern D.h., die restlichen 95% werden für die Gewerbesteuer herangezogen? richtig Fazit: es lohnt sich nicht?! habe ich nicht geschrieben. Die Frage ist nur ab welchen Beträgen es sich lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kezboard April 9, 2009 Dann wären wir jetzt also bei: Körperschaftssteuer: 10.000 * 5% * (15% + 5,5%) = 102,50 Gewerbesteuer: 10.000 * 95% * 3,5% * 400% = 1.330 Steuern = 1.432,50 bzw. 14,325% Allerdings bliebe dann noch das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 9, 2009 Körperschaftssteuer: 10.000 * 5% * (15% + 5,5%) = 102,50 10.000 * 5 % = 500 * 15 % = 75 * 5,5 * = 4,13 750,00 + 41,25 = 79,13 Gewerbesteuer: 10.000 * 95% * 3,5% * 400% = 1.330 10.000 * 100 % = 10.000 * 3,5 % = 350 * 400 % = 1.400 Allerdings bliebe dann noch das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung. da kommen im Laufe der Zeit noch jede Menge andere Probleme hinzu. Das wirst du so nicht berechnen können, da sich einzelne Punkte widerum auf andere Punkte auswirken und somit ein ganz anderes Ergebnis herauskommt. Ich halte von diesen Zahlenjonglierereien überhaupt nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flobo April 23, 2009 sry fürs Thread hijacken - aber mir wiederstrebt es wegen jedem müll neue aufzumachen^^ es geht auch um die abgeltungssteuer ich habe ende 08 ein paar infineon aktien gekauft jetz spiel ich mit dem gedanken sie zu verkaufen - bin aber unsicher wegen der steuern... das ich keine zahle wen ich sie länger als nen jahr halte ist mir klar nur unter einem jahr find ich leider nicht mehr sorichtig verlässliche infos im netz eine seite sagt man hat 512/600 "freibetrag" ich will eigentlich nur wissen ob das stimmt und wen ja ob dieser freibetrag etwas mit dem für zinsen zu tun hat (da dieser bei mir zZ leider ausgeschöpft ist)? danke im vorraus MfG Flobo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 23, 2009 · bearbeitet April 23, 2009 von reckoner Hallo Flobo, für Spekulationsgewinne nach altem Recht (vor 2009 gekauft und innerhalb Jahresfrist verkauft) existiert weiterhin die Freigrenze in Höhe von 600 Euro (bis 2007? lag sie bei 512 Euro); mit dem Sparerfreibetrag hat das nichts zu tun. Aber ACHTUNG: es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet, sobald die 600 Euro überschritten sind, ist die ganze Summe steuerpflichtig. EDIT: In deinem Link steht das auch schon komplett (das Halbeinkünfteverfahren hatte ich sogar vergessen. Spekulationsgewinne aus Aktien (z.B. deine Infineon) sind also sogar bis zu 1200 Euro steuerfrei). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Piquetout Mai 5, 2009 Habe hier noch eine Zusatzfrage hinsichtlich Zinseinkünften aus Wertpapieren (Geldamarkt Anleihen etc) aus der Sicht einer Kagitalgesellschaft. Ich vermute, dass die Agst auch in diesen Fällen von der depotführenden Bank angesetzt wird, wie es analog auch bis 2008 kei der Zast der Fall war. Sind Kursverluste aus An/Verkaufsgeschäften nur mit -Gewinnen verrechenbar oder generell als Verlust ansetzbar? Ich kann dem KstG keinen Hinweis entnehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag