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pater-martinez

Sparzertifikat von 1993 "vergessen"

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pater-martinez
· bearbeitet von pater-martinez

Kleine wahre Anekdote

 

Ja kusios sowas: Bekam ich doch neulich von der Sparkasse Stadt einen Anruf, es gäbe jetzt deutlich bessere Zinsen, wenn ich umswitchen würde. Ich dachte so hab doch kein Konto bei der Sparkasse Stadt. Ich also hin, stelle fest, die Filiale ist meine ehemalige Sparkasse Landkreis. Frau am Schalter: ja Sie haben hier eine Spareinlage, finden Sie möglichst das Originalzertifikat Xy, sonst wird s kompliziert.

Ich fand es, brav abgeheftet, war für mich nicht als Sparbuch erkennbar, weil nur ein Zettel, und hätte darauf wetten können, daß ich damals bei der Kontoauflösung auch das Buch auflöste. Hatte damals als Student 15000 DM zu einem noch guten Jahreszins angelegt.

 

Zurück in der Sparkasse Stadt haben wir es dann einmal durchlaufen lassen, das Ergebnis war natürlich niederschmetternd: 9.xxx Euro, also in den ganzen 16 Jahren nur etwa 25%, lag an den echt miserablen Nachfolgezinsen eines "normalen" Sparbuches ab 1994.

Klang doch erst mal gut 7500 Euro in einem Zertifikat vergessen zu haben. Ergo: Sparbücher sind halt nix, schon gar nicht langfristig.

Hätte ich doch bloss die VW-Aktien, die ich 1994 kaufte bis 2008 vergessen .....:)

 

naja, nun aber zu meiner Frage:

 

Ich fürchte, dass ich die zinsstellung, alle jahreszinsen ab 1993, in diesem Jahr als Einkommen voll versteuern muß. Was besonders bitter ist, da ich erst 1998 zu malochen angefangen habe, d.h. meine echte steuerlast da erst begann und die attraktiven Jahreszinserträge alle bis 1998 flossen. Das heißt: Hätte ich brav jährlich das Zettelchen durch den Sparkassendrucker geschickt, hätte ich heute weniger zu zahlen... (abgesehen davon dass ich im März 2000 alles zu Höchstpreisen in Cisco Sy. gesteckt hätte :))

 

Hab ich eine Alternative ?

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Sapine

Ich kenn ja Dein Zertifikat jetzt nicht, aber bei Sparbüchern gelten die Zinsen doch in dem Jahr in dem sie auflaufen und nicht in dem Jahr in dem sie gut geschrieben werden? Frag doch mal die Bank nach, in welchem Zeitraum die Zinsen gelten.

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billy-the-kid

Tja Pater,

 

so ist das Leben. Was musst du nun in den steuerlichen Opferstock tun?

 

wenn das ursprüngliche Zertifikat jährliche Zinszahlung hatte: Jährliche Versteuerung ab 1993/94

Wenn Thesaurierung: im Jahr der Fälligkeit.

 

Seitdem: Jährlich wie bei jedem Sparbuch.

 

Immerhin hat man dir ja automatisch Kapitalertragsteuer abgezogen, soweit der Freibetrag überschritten war. Das ist aber doch im Sparbuch und an der Abrechnung des Zertifikats sichtbar, oder?

 

Grüße, billy-the-kid

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ben

Für das "normale" Sparkonto mit jährlich gutzuschreibenden Zinsen hättest Du doch jährlich von der Sparkasse Stadt eine Steuerbescheinigung erhalten müssen - oder hattest Du auch vergessen, dass Du der Landkreissparkasse seinerzeit einen Freistellungsauftrag erteilt hattest?

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pater-martinez

Hi, das ist ja mein malleur:

Es gab keine Post mehr von der Sparkasse Land seit 1994. Deshalb ging ich ja davon aus, dass ich dort alles auch aufgelöst hatte.

Auch einen Freistellungsauftrag hab ich dort nie erteilt. Auf dem Zertifikat und dem jetzt ausgestellten Buch (zertiplatz reichte nicht) steht nur der übliche

" Kapitalerträge sind einkomm...." Spruch. Steht nix von Steuerabfuhr oder so.

Das Ding nannte sich "Sparkassenzertifikat" und Sparurkunde.

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ben

Wo Du schon mal bei einer Filialbank Kunde bist, solltest Du in dem Fall den Vorteil nutzen, direkt Deinen Sparksasenberater (ähem Verkäufer) zu fragen. Wir tappen hier zu sehr im Dunkeln. Ich gehe mal davon aus, dass die Story in Deutschland spielt: Da hätte die jährlich abgeführte ZAST sowohl bei den Nachträgen im Sparbuch aufgeführt werden müssen als auch eine Steuerbescheinigung erstellt werden müssen. Oder lag die Zinsgutschrift unterhalb des Kontenbagatellbetrags?

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pater-martinez

So so Kontenbagatellbetrag, kannte ich noch gar nicht.

Erster Zins 1993: ca 750 DM, 1994: ca.300 DM, letzte 3 Jahre um 50 E.

 

Werd ich wohl noch einmal hindackeln müssen. Viell. krieg ich jetzt ja auch

wieder Post, viell. hatten die mich AUCH vergessen.

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Sven82
So so Kontenbagatellbetrag, kannte ich noch gar nicht.
*prust* - bei 15.000 DM

Er meint die Doppelbuchstaben von § 43 Absatz 1 Nr. 7 Buchstabe b

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...ve.versionnum=6

 

Theoretisch müsstest du die letzten Steuererklärungen korrigieren und die Erträge nacherklären, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist. So die Theorie.

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Wave XXL

jo diesen Bagatellbetrag kannste vergessen....der wird nur bei Zinserträgen unter 10 pro Jahr fällig....

 

wahrscheinlich hast du noch einen Freistellungsauftrag bei der Sparkasse laufen, die haben dir den sicherlich eingerichtet, als du das "Zertifikat" abgeschlossen hast....frag doch einfach mal nach, ob da noch einer existiert, das wäre IMO die wahrscheinlichste aller Lösungen....

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Aber auch mit Freistellungsauftrag sollte es doch eine Steuerbescheinigung Jahresbescheinigung geben - zumindest auf Anfrage.

 

EDIT: Verwechslung Steuerbescheinigung / Jahresbescheinigung korrigiert

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ben
Aber auch mit Freistellungsauftrag sollte es doch eine Steuerbescheinigung geben - zumindest auf Anfrage.

Ne, was sollten die denn da bescheinigen?

Höchstens die Jahresbescheinigung könnte er bekommen.

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harryguenter
Da hätte die jährlich abgeführte ZAST sowohl bei den Nachträgen im Sparbuch aufgeführt werden müssen als auch eine Steuerbescheinigung erstellt werden müssen.

Naja, solange man das Sparbuch nicht vorlegt werden die Daten auch nicht aufgeführt - ZAST ist ja womöglich trotzdem abgeführt worden.

Ich hatte mal bei ner Sparkasse in den 90igern einen Bonussparvertrag. Eine Steuerbescheinigung gab's da nie automatisch, sondern ausschließlich auf jährlicher Nachfrage. Die Interpretation der Pflicht zu kostenlosen Steuerbescheinigungen scheint bei Sparkassen nicht einherzugehen mit automatischer Erstellung und Versand.

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Sapine
Ne, was sollten die denn da bescheinigen?

Höchstens die Jahresbescheinigung könnte er bekommen.

Ja - da habe ich die beiden Begriffe Steuerbescheinigung und Jahresbescheinigung durcheinander bekommen. Aus der Jahresbescheinigung geht diese Information ja eindeutig hervor, in welchem Jahr die Zinsen steuerrelevant waren und das ist die Information die unser Pater benötigt.

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Raccoon
naja, nun aber zu meiner Frage:

 

Ich fürchte, dass ich die zinsstellung, alle jahreszinsen ab 1993, in diesem Jahr als Einkommen voll versteuern muß. Was besonders bitter ist, da ich erst 1998 zu malochen angefangen habe, d.h. meine echte steuerlast da erst begann und die attraktiven Jahreszinserträge alle bis 1998 flossen. Das heißt: Hätte ich brav jährlich das Zettelchen durch den Sparkassendrucker geschickt, hätte ich heute weniger zu zahlen... (abgesehen davon dass ich im März 2000 alles zu Höchstpreisen in Cisco Sy. gesteckt hätte :))

 

Hab ich eine Alternative ?

Wenn du erst 1998 angefangen hast zu arbeiten und vorher kein Einkommen hattest bzw. unter dem Grundfreibetrag lagst, dann brauchst du fuer diesen Zeitraum auch nix versteuern.

Was den Zeitraum danach angeht koennte u.a. von deinem persoenlichen Steuersatz abhaengig sein, ist der sehr niedrig, dann wirst du auch nicht viel Steuern hinterzogen haben. Hier solltest du aber mal mit einem Steuerberater sprechen oder dem FA selbst, ob du da irgendwas nachzahlen musst oder nicht.

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