Sam Amajonidis März 27, 2009 Hallo, trotz intensiver Suche habe ich leider nichts gefunden, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Die Frage ist eigentlich ganz einfach: Wie wird eine Anleihe besteuert, die man bis zur Endfälligkeit hält? Beispiel: Ich kaufe eine Anleihe zum Kurs von 98, halte sie bis zur Endfälligkeit und erhalte das Kapital zum Wert 100. Unterliegt der Wertunterschied der Abgeltungssteuer (und wo genau finde ich dazu einenen Gesetzestext)? Es geht nicht um ein Veräußerungsgeschäfte und nicht um Zinsen, sondern um das Halten bis zur Endfälligkeit und die entstandene Kursdifferenz. Vielen Dank Sam Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. März 27, 2009 Ja, es handelt sich um einen Abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinn. Ob Verkauf oder Fälligkeit ist dem Gesetzgeber da egal. In welchem Text man das nun findet weiß ich leider nicht genau. Da das ganze aus der Unternehmenssteuerreform resultiert, vermute ich das man´s im Einkommensteuergesetz verankert hat... Nur ne Vermutung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 28, 2009 schau mal in den faq zur abgeltungssteuer, den sven geschrieben hat. der gilt zwar für fonds jedoch trifft die abgeltungssteuer auch anleihen. was die regelungen vor der abgeltungssteuer angeht ist das (relativ) simpel - keine finanzinnovation - haltedauer über 1 jahr - kurs unter pari ergibt - steuerpflicht auf kuponzahlungen - steuerfreier kursgewinn deklaration erfolgt dann teilweise in der steuererklärung, da die automatisierten abrechnungen der banken nicht zwangsläufig zu 100 % korrekt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 28, 2009 · bearbeitet März 28, 2009 von vanity Was @Herr S. schreibt, gilt für Erwerb nach 31.12.2008! Was @Schnitzel schreibt, gilt für Erwerb vor 01.01.2009! Das Ganze ist in §20 EStG Abs. 2 geregelt - in den einschlägigen Threads des Öfteren verlinkt. Der Gesetzestext - viel Spaß beim Lesen Der Abgeltungssteuerthread - viel Spaß beim Lesen Der Altverlustethread - viel Spaß beim Lesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag