Alexandro März 26, 2009 Guten Abend, ich wollte nachragen, bis zu welcher Grenze man seine Lohnsteuer (auch Soli/Kirchensteuer?) zurückholen kann? Fällt man unter die Grenze sind ja keine Werbungskosten anzugeben oder? Vielen Dank schon einmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 26, 2009 ich wollte nachragen, bis zu welcher Grenze man seine Lohnsteuer (auch Soli/Kirchensteuer?) zurückholen kann? Fällt man unter die Grenze sind ja keine Werbungskosten anzugeben oder? Das steuerfreie Existenzminimum liegt so bei ca. 7800 Euro, dazu bei Arbeitnehmern noch 920 Euro Werbungskostenpauschale, dann 36 Euro Sonderausgabenpauschale. Da landet man also schon automatisch bei 8700-8800 Euro. Dann noch 32% (2008) des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung, AN-Anteil zur Kranken- und AL-Versicherung, Haftplicht-, Unfallversicherung bis max. 1500 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 27, 2009 · bearbeitet März 27, 2009 von harryguenter Das steuerfreie Existenzminimum liegt so bei ca. 7800 Euro, dazu bei Arbeitnehmern noch 920 Euro Werbungskostenpauschale, dann 36 Euro Sonderausgabenpauschale. Da landet man also schon automatisch bei 8700-8800 Euro. Dann noch 32% (2008) des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung, AN-Anteil zur Kranken- und AL-Versicherung, Haftplicht-, Unfallversicherung bis max. 1500 Euro. Ich bin da jetzt kein Fachmann, aber ich glaube Du bist zu optimistitsch: Meines Wissens nach sind die 920 EUR Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet, d.h. nur Werbungskosten oberhalb der 920 EUR können auf die 7800 EUR aufgeschlagen werden. Bei den Versicherungen ist es meine ich ähnlich. Zusammenfassend: Bis zu ca. 7800 EUR muß man keine Werbungskosten nachweisen um die gezahlte Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zurückzubekommen. Verdient man mehr, so sollte man Werbungskosten oberhalb von 920 EUR nachweisen oder zusätzliche Angaben machen die das zu versteuernde Einkommen drücken damit es (einen Teil der) Steuern zurückgibt. Im übrigen noch 2 Hinweise: 1. Kapitalerträge erhöhen für 2008 das zu versteuernde Einkommen wenn oberhalb des Freibetrags von 801 EUR Zinseinkünfte und / oder mehr als 600 EUR Spekulationsgewinne vorlagen. 2. bereits ab etwa 5400 EUR Einkommen wirst Du selbst krankenversicherungspflichtig (keine Familienmitgliedschaft mehr)! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 27, 2009 Ich bin da jetzt kein Fachmann, aber ich glaube Du bist zu optimistitsch:Meines Wissens nach sind die 920 EUR Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet, d.h. nur Werbungskosten oberhalb der 920 EUR können auf die 7800 EUR aufgeschlagen werden. Bei den Versicherungen ist es meine ich ähnlich. Natürlich sind die 920 Euro schon in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Aber die ist nur von den Lohnsteuerabzug vom Lohn relevant. Es geht hier darum, welches Bruttoeinkommen man haben darf, damit alle evtl. gezahlte LSt zurück gezahlt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 27, 2009 Natürlich sind die 920 Euro schon in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Aber die ist nur von den Lohnsteuerabzug vom Lohn relevant. Es geht hier darum, welches Bruttoeinkommen man haben darf, damit alle evtl. gezahlte LSt zurück gezahlt wird.Ja, und eben drum sinds doch eigenlich 7800 EUR plus alle Werbungskosten oberhalb von 920 EUR und nicht 7800 EUR plus 920 EUR ?!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag