Oskar70 März 25, 2009 Hallo zusammen! Kann man in dem Fall, dass ein Vermögensberater mir gegenüber schriftlich bestätigt hat, dass er von Kosten bei Riesterverträgen keine Ahnung hatte, ihn ggf. haftbar machen für die schlechte Beratung ? Kurz die Daten zur Riester-Rentenversicherung: Laufzeit derzeit 4 Jahre, eingezahlte Beiträge 2.000 EUR, davon durch Gebühren aufgezehrt: 570 EUR Die schriftliche Bestätigung über die Ahnungslosigkeit habe ich per Mail bekommen. Gruß Oskar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schuhmacher März 25, 2009 Ob du da was machen kannst ist fraglich - wirst halt ein gezillmertes Prodkt abgeschlossen haben - die Abschlusskosten 4-5 % der Vertragssumme werden dabei auf die ersten 5 Jahre verteilt...ist halt im Produkt mit drin - wirst nix gegen machen können. Zumal vor 4 Jahren die Firmen auch noch nicht ihre Kostenstrukturen offenlegen mussten...das ist erst seit kurzem so (wird aber nicht von allen so transparent betrieben - hab da auch grad so ne Odyssee hinter mir) Und wenn der Berater keine Ahnung hat - dann ... (erspar ich mir lieber) - NIEWIEDER einen Vertrag mit ihm abschließen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina März 26, 2009 Immerhin hast Du grob 70% Deiner Einzahlungen noch. Da gibts sogar noch deutlich schlimmeres... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag