tom1978 März 21, 2009 Ich überlege derzeit den Abschluss einer Hausratversicherung. Meine Frage dazu: Für den aktuell vorhandenen Hausrat besitze ich so gut wie keine Quittungen (für Möbel habe ich die nie aufgehoben, für Bücher/CDs/Küchengeräte/Geschirr sowieso nicht, die meisten Elektrogeräte sind älter als zwei Jahre --> keine Garantie mehr, daher auch keine Quittungen). Macht es unter diesen Umständen überhaupt Sinn, eine Hausratversicherung abzuschliessen, oder muss ich im Schadensfall (wenn zum Beispiel die Bude abfackelt) alles mit Quittungen belegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs März 21, 2009 Quittungen können ja auch verbrennen. Alles gründlich fotografieren. Bilder und Scanns wichtiger Dokumente sind online abgelegt. So mache ich das. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChristianK März 21, 2009 Wenn alles abbrennen sollte, bekommt man dann nicht automatisch die Höchstsumme ausbezahlt? Also auch ohne Belege oder Fotos? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua März 21, 2009 · bearbeitet März 21, 2009 von Padua Bei meinen beiden letzten Hausratsschäden wurde überhaupt nicht nach irgendwelchen Rechnungen oder Quittungen gefragt. Erstattet wurde der aktuelle Neuwert. Völlig unproblematisch. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris71DD März 22, 2009 Bei meinen Eltern wurden entsprechende Schäden auch ohne Quittungen abgerechnet. Ansonsten gilt halt wie bei allen Versicherungen, für wie wahrscheinlich Du einen Schadensfall hälst und was Dir eine eventuelle Abesicherung wert ist. Da die Kosten beim Hausratschaden im Worst-Case-Fall sich gut abschätzen lassen (ganz im Gegensatz zu Haftpflicht-Schäden), sollte sich das gut abwägen lassen. Sinn macht so eine Versicherung vor allem dann, wenn Du zum Beispiel sehr viel Hausrat hast oder wirklich wertvolle Dinge (Technisches gerät, Musikinstrumente, ...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myscrap März 22, 2009 Da die Versicherungssumme der zukünftigen Hausratversicherung von der Quadratmeterzahl deiner Wohnung abhängt, ist es völlig egal, ob du Quittungen vorweisen kannst oder nicht. Sollte deine Bude mal komplett abfackeln, erhälts du die komplette Versicherungssumme, egal wieviel deine Möbel gekostet haben oder wert waren, es sei denn, du hast dich höher abgesichert als die Versicherungssumme. Aber die Idee mit dem Abfotografieren und dann online ablegen, finde ich echt klasse, werde auch überlegen, das zu machen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker März 22, 2009 Da die Versicherungssumme der zukünftigen Hausratversicherung von der Quadratmeterzahl deiner Wohnung abhängt, ist es völlig egal, ob du Quittungen vorweisen kannst oder nicht. Sollte deine Bude mal komplett abfackeln, erhälts du die komplette Versicherungssumme, egal wieviel deine Möbel gekostet haben oder wert waren, es sei denn, du hast dich höher abgesichert als die Versicherungssumme. Aber die Idee mit dem Abfotografieren und dann online ablegen, finde ich echt klasse, werde auch überlegen, das zu machen! Genau. Deshalb sollte man auch eine kleine Dynamik einbauen, damit die Summe auch in 30 Jahren noch ausreicht um die Wohnung wieder neu zu möbelieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 März 22, 2009 Da die Versicherungssumme der zukünftigen Hausratversicherung von der Quadratmeterzahl deiner Wohnung abhängt, ist es völlig egal, ob du Quittungen vorweisen kannst oder nicht. Sollte deine Bude mal komplett abfackeln, erhälts du die komplette Versicherungssumme, egal wieviel deine Möbel gekostet haben oder wert waren, es sei denn, du hast dich höher abgesichert als die Versicherungssumme. ok, danke - ich bin davon ausgegangen, dass diese Versicherung der Höchstbetrag ist, bis zu dem nachgewiesene Schäden erstattet werden; das hört sich ja mal nach einer ziemlich verbraucherfreundlichen Lösung an (wenn der Einspruch der Unterversicherung ausgeschlossen ist). Wie verhält es sich denn, wenn nur ein "Teilschaden" vorliegt - reicht dann der Versicherung zu wissen "der geklaute Fernseher war von Philips, Model XYZ", um den Wert zu ersetzen (was ich eigentlich erwarten würde - das lässt sich mit Fotos ja sehr gut nachweisen), oder braucht man in diesem Fall Quittungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 23, 2009 Quittungen sind immer besser um Ärger im Leistungsfall auszuschließen. So einfach bei der Regulierung, wie hier einige schreiben, ist es leider in der Praxis nicht. Mag sein, dass die Versicherer bei Kleinschäden so kulant ohne Nachweise regulieren. Bei größeren Schäden wird das jedenfalls nicht gemacht (ob nun mit oder ohne Unterversicherungsverzicht). Allerdings kommen bei vielen Schäden Gutachter vor Ort und regulieren vor Ort. Bei Induktionsschäden gibt es Versicherer, wo grundsätzlich das defekte Gerät zur Prüfung eingeschickt wird. Da geht das dann natürlich auch ohne Quittung. Ich zahle zum Beispiel alle größeren Anschaffungen mit Karte, da hat man dann auf dem Kontoauszug immer noch einen Nachweis (hat mir auch schon öfters bei Garantieansprüchen geholfen) falls man die Quittung verliert. Sinn macht so eine Versicherung vor allem dann, wenn Du zum Beispiel sehr viel Hausrat hast oder wirklich wertvolle Dinge (Technisches gerät, Musikinstrumente, ...) Musikinstrumente zum Beispiel sind nicht über die Hausrat mitversichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChristianK März 23, 2009 Wie verhält es sich denn, wenn nur ein "Teilschaden" vorliegt - reicht dann der Versicherung zu wissen "der geklaute Fernseher war von Philips, Model XYZ", um den Wert zu ersetzen (was ich eigentlich erwarten würde - das lässt sich mit Fotos ja sehr gut nachweisen), oder braucht man in diesem Fall Quittungen? Ein Foto bringt da nicht so viel denke ich, kann mir ja ein mega teures Notebook vom Nachbar ins Zimmer stellen, ein Foto machen und wenn mein altes Teil geklaut wird behaupten es wäre das teure gewesen. Aber du musst jeden Diebstahl bei der Polizei anzeigen und dort auch eine Aussage machen, dort würde ich nicht unbedingt eine Falschaussage machen, das wäre nämlich mindestens Versicherungsbetrug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myscrap März 23, 2009 Wie verhält es sich denn, wenn nur ein "Teilschaden" vorliegt - reicht dann der Versicherung zu wissen "der geklaute Fernseher war von Philips, Model XYZ", um den Wert zu ersetzen oder braucht man in diesem Fall Quittungen? Ich denke, dass sich das bei einer Hausratversicherung teilweise genauso verhält, wie bei einer Haftpflichtversicherung. Wenn ich Haftpflichtschäden vorweise, wird hier ein Tathergangsprotokoll geschrieben und der Anschaffungswert der beschädigten Sache mitgeteilt. Sofern es sich um kleinere Summen handelt, bezweifel ich, dass die Versicherung da einen Nachweis haben möchte, der Betrag wird einfach erstattet (wenn du eine kulante Versicherung, zum Beispiel "BBV" hast). Bei Teilschäden mit größeren Beträgen, könnte es durchaus sein, dass du Quittungen vorweisen musst. Aber mal zum Sinn einer Hausratversicherung: Die ist nur sinnvoll, um sich gegen einen kompletten Hausratsschaden (Brand, Wasserschaden etc.) abzusichern. Denn solltest du in deinem Haushalt etwas beschädigen, ist es entweder "fahrlässig" oder "vorsätzlich" gewesen in den Augen der Versicherungen (es sei denn, du hast eine, die das mitversichert, zum Beispiel "BBV"). Dann wird sowieso nichts erstattet. Macht ein anderer etwas in deiner Wohnung kaputt, kommt die Haftpflicht von diesem auf. Also FAZIT: Hausrat macht nur Sinn, um sich gegen "größere" Schäden abzusichern, es sei denn es wird etwas geklaut. Schau auch mal hier: Hausratversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schnithooo März 23, 2009 Ich denke, dass sich das bei einer Hausratversicherung teilweise genauso verhält, wie bei einer Haftpflichtversicherung. Wenn ich Haftpflichtschäden vorweise, wird hier ein Tathergangsprotokoll geschrieben und der Anschaffungswert der beschädigten Sache mitgeteilt. Sofern es sich um kleinere Summen handelt, bezweifel ich, dass die Versicherung da einen Nachweis haben möchte, der Betrag wird einfach erstattet (wenn du eine kulante Versicherung, zum Beispiel "BBV" hast). Bei Teilschäden mit größeren Beträgen, könnte es durchaus sein, dass du Quittungen vorweisen musst. Aber mal zum Sinn einer Hausratversicherung: Die ist nur sinnvoll, um sich gegen einen kompletten Hausratsschaden (Brand, Wasserschaden etc.) abzusichern. Denn solltest du in deinem Haushalt etwas beschädigen, ist es entweder "fahrlässig" oder "vorsätzlich" gewesen in den Augen der Versicherungen (es sei denn, du hast eine, die das mitversichert, zum Beispiel "BBV"). Dann wird sowieso nichts erstattet. Macht ein anderer etwas in deiner Wohnung kaputt, kommt die Haftpflicht von diesem auf. Also FAZIT: Hausrat macht nur Sinn, um sich gegen "größere" Schäden abzusichern, es sei denn es wird etwas geklaut. Schau auch mal hier: Hausratversicherung hm.. oft wird ja gesagt, dass sich eine hausratversicherung nur lohnt, wenn man einen großen wert bzw. viel wert in seiner wohnung stehen hat. das seh ich etwas anderes. je nach dem was ich an wert drin stehen habe, ändert sich ja auch der beitrag, d.h. hab ich wenig drin stehen, ist der beitrag günstig (wegen niedriger versicherungssumme). und wenn ich student bin und hab nur meine 300 euro im monat die ich ausgeben kann, habe aber laptop und fernseher und was weiss ich da stehen, dann ist es sinnvoller 4 euro im monat für ne hausratversicherung auszugeben, als im zweifels fall von den 300 euro noch geld abzuzwacken um solch neue gerät neu zu kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChristianK März 23, 2009 Ein TV der geklaut wird ist ja auch halb so schlimm, vielleicht sogar eher sinnvoll keinen neuen zu kaufen Ich würde als Student trotzdem immer eine Versicherung abschließen, denn wenn wirklich alles abbrennen sollte, braucht man ja zumindestens neue Klamotten und selbst wenn man nicht nur sehr teure Markenklamotten kauft, braucht man wenn man nicht jeden Tag das gleiche anziehen will doch locker 1000 Euro alleine dafür, Möbel und das restliche Zeug kommt ja noch dazu. Die Mindestesversicherungssumme war bei meinem Vetrag 500 pro m² macht bei 30m² die man vielleicht als Durchschnittsstudent etwa hat 15.000 Euro wenn alles abbrennen sollte, kosten tut das ganze etwa 2 Euro im Monat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myscrap März 23, 2009 und wenn ich student bin und hab nur meine 300 euro im monat die ich ausgeben kann, habe aber laptop und fernseher und was weiss ich da stehen, dann ist es sinnvoller 4 euro im monat für ne hausratversicherung auszugeben, als im zweifels fall von den 300 euro noch geld abzuzwacken um solch neue gerät neu zu kaufen. Das wollte ich damit ja sagen! Meine Intension war, dass sich eine Hausrat nur lohnt, wenn man seinen Hausrat, egal wieviel man besitzt gegen größere Schäden (Wasser, Feuer, Überspannung etc.) absichern möchte. Wieviel Versicherungssumme man wählt, bleibt dem Versicherungsnehmer ja selber überlassen. Da aber die Hausrat von der Quadratmeteranzahl berechnet wird, ist es eigentlich egal, wieviel Hausrat du hast. Wählst du weniger als die Versicherungssumme, bist du als unterversichert eingestuft! Beispiel: Wenn du eine Versicherungssumme von 50.000 Euro abschließt, aber laut Berechnung (m² x Faktor), 80.000 Euro angemessen sind, werden dir bei einem Schaden nur 5/8 max. 50.000 Euro des jeweiligen Neuwertes erstattet! Wenn du dich also unterversicherst, weil du nur einen Fernseher oder Laptop als Hausrat hast (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), wird dir der Neuwert nur anteilsmäßig erstattet. @christiank Ich finde eine Hausratversicherung auch sinnvoll, aber nur bei einem sehr großen Schaden (quasi alles kaputt), ob es nun wenig Hausrat ist oder nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von highline Beispiel: Wenn du eine Versicherungssumme von 50.000 Euro abschließt, aber laut Berechnung (m² x Faktor), 80.000 Euro angemessen sind, werden dir bei einem Schaden nur 5/8 max. 50.000 Euro des jeweiligen Neuwertes erstattet! Falsch. Wenn ich nur 50.000 EUR Hausrat besitze wird natürlich nichts abgezogen. Wenn ich aber 50.000 EUR Hausrat versichere und in Wirklichkeit 80.000 EUR habe, dann wird abgezogen (berechtigterweise!). Allerdings muss der Versicherer nachweisen, dass man wirklich mehr als 50.000 EUR an Hausrat besitzt. Die Formel m² x Faktor ist nur ein Richtwert für Kunden aber noch besser: Sehr gute Verkaufshilfe für Vermittler! Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung vorliegt. Somit werden im Schadensfall keine Kürzungen vorgenommen und als maximale Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
myscrap März 23, 2009 Falsch. Wenn ich nur 50.000 EUR Hausrat besitze wird natürlich nichts abgezogen. Wenn ich aber 50.000 EUR Hausrat versichere und in Wirklichkeit 80.000 EUR habe, dann wird abgezogen (berechtigterweise!). Allerdings muss der Versicherer nachweisen, dass man wirklich mehr als 50.000 EUR an Hausrat besitzt. OK...ich hatte das damals irgendwie anders verstanden...aber danke dir für die Nachhilfestunde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 23, 2009 Aber du musst jeden Diebstahl bei der Polizei anzeigen und dort auch eine Aussage machen, dort würde ich nicht unbedingt eine Falschaussage machen, das wäre nämlich mindestens Versicherungsbetrug. Für Versicherungsbetrug brauchst Du keine Polizei, das geht auch ohne. Und Polizisten anschwindeln ist straflos. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ks18er Juni 27, 2012 Hallo allerseits, ich hole diesen Thread mal hoch, und zwar beschäftigt mich seit einiger Zeit die Frage, wie ich meinen Hausrat im Leistungsfall nachweise. Verzeiht mir, dass ich teilweise schon paranoid bösartig denke. Aber ich schätze die Versicherung wird immer versuchen Gründe zu finden, erstmal nicht zu zahlen bzw. weniger zahlen zu müssen. Meine Annahme: Bargeld, Schmuck, Gold bis zur Höchstgrenze (20 % der Versicherungssumme, maximal 25.000 ) und ein paar andere Sachen werden aus der Wohnung gestohlen (Einbruchdiebstahl). Die Ledermöbel zerstört der Einbrecher, Porzellan - teilweise teure Sammlfiguren von Hutschenreuther - wird zerschlagen (Vandalismus). Schaden 75.000 EUR Versicherungssumme 100.000 EUR mit Unterversicherungsverzicht. Die zerstörten Sachen kann man der Versicherung ja nachweisen, bei den gestohlenen Sachen wird es schon schwieriger. Ich könnte ja einfach behaupten, ich habe Schmuck, eine Uhr und Goldmünzen im Wert von 25.000 irgendwann gekauft. Könnte davon auch Fotos präsentieren - aber niemand kann ja nachweisen, ob ich mir die Sachen nicht doch nur von jemanden geliehen, Bilder für die Versicherung gemacht und dann wieder zurückgegeben habe. Oder mir passende Bilder aus dem Internet runtergeladen habe. Mit Kaufbeleg wäre es etwas glaubhafter. Aber auch hier gibt es Lücken: Ich kaufe z.B. eine teure Uhr, schicke sie eine Woche später zurück und hefte die Rechnung trotzdem ab und tue so, als ob ich sie gekauft habe. Kontoauszug habe ich nicht mehr. Bzw. lasse ich mir die Rückzahlung auf ein anderes Konto auszahlen, dessen Kontoauszug ich verschweige. Oder ich verkaufe die Uhr ein paar Wochen wieder weiter und verschweige den Abverkauf. Was ich seit einiger Zeit mache: - alle möglichen Kaufbelege aufbewahren (allerdings vernichte ich Kontoauszüge nach 4 Jahren) - Inventarliste auf Excelbasis führen mit Datum Kauf, Kaufpreis und Beschreibung - Bilder der gekauften Artikel abspeichern, allerdings oft die Herstelleroriginalbilder und keine selbst-geschossenen - selbstgemachte Bilder der Wohnung, mit Reinfotografieren in die geöffneten Schränke (jedoch keine Einzelbilder für jede Sache) - alle o.g. Unterlagen habe ich auch digital in der Cloud liegen (verschlüsselt), für den Fall, dass die Papierunterlagen ebenso gestohlen werden oder die Bude abfackelt. Ich bin mir nicht sicher, ob mir die Versicherung aufgrund der Inventarliste, Kaufbelege und selbstgemachten Bilder glauben würde? In den Versicherungsbedingungen kann ich nichts finden, WIE denn ein Nachweis erbracht werden kann. Hat jemand schon Erfahrungen mit Versicherungen im Leistungsfall gemacht? Die sicherste Variante ist doch nur, wenn mir jemand sozusagen meinen Hausrat beglaubigt oder bezeugt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 30, 2012 Den Diebstahl zeigst du an, die Polizei besucht dich und nimmt dir für das Erste das Datensammeln ab. Da wird sich schon ein mal herausstellen, um die Möbel von Ikea und die Porzelei aus dem Aldi waren oder doch etwas gehobener. Die 20 % der Versicherungssumme sind in den meisten Bedingungen (siehe GDV) nicht an "aus meiner Schublade geklaut", sondern an einen sehr gewichtigen, fest montierten Schrank gekoppelt, den die meisten Versicherungsnehmer nicht zu Hause haben dürften. Ich wage mal zu behaupten und das ist nur meine Meinung, dass die meisten Hausratversicherten da eher nur mit 2 % der VS nach Hause gehen würden. Im Normalfall werden Gegenstände höheren Wertes bereits im Antrag notiert, zumindest wenn man einen guten Makler hat. Wenn du allerdings Gold für 20.000 Euro ungesichert in der Wohnung aufbewahrst, läufst du tendentiell ohnehin Gefahr am Ende gar nichts zu bekommen. Allein die in Ansätzen zu erkennende kriminelle Energie hinter den Gedanken hindert mich da Weiteres dazu zu schreiben. Deine Intention mag es nicht gewesen sein, aber ein Forum ist dafür der falsche Platz. Zumal die meisten Deutschen ohnehin glauben bei Hausrat und Haftpflicht am ehesten betrügen zu können und Versicherungsbetrug für einen Kavaliersdelikt halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juli 1, 2012 Hi, die selben Gedanken habe ich auch. Deshalb habe ich: -von jeder Rechnung eine Kopie auf dem PC -Onlinesicherungen davon in der Cloud (falls der PC beschädigt oder geklaut wird) -zusätzlich Fotos von der Wohnung und der Einrichtung (insbesondere von teuren Gegenständen) gemacht Die sicherste Variante ist doch nur, wenn mir jemand sozusagen meinen Hausrat beglaubigt oder bezeugt? Dann aber eine Stunde vor dem Einbruch. Was bringt schon ein vor 10 Jahren beglaubigter Hausrat. Ist genauso glaubhaft wie eine Rechnung. Könnte mir aber gut vorstellen, das die Versicherung jetzt nachweisen muss das ich meine Wertsachen kurz vor dem Einbruch verkauft habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag