taxmex März 21, 2009 Hallo, am 30.12.08 (letzter Börsentag) habe ich einen Optionsschein mit Verlust verkauft. Auf meiner Diba Jahresendabrechnung taucht der Betrag für 2008 aber nicht auf, da der mit Valuta 02.01.09 gebucht wurde (obwohl ich das Geld sofort am 30.12. wieder zur Verfügung hatte). Kann ich ihn trotzdem bei der Jahressteuererklärung 2008 als Spekulationsverlust angeben? Bei Spekulationsgewinnen gilt wohl der Valutadatum (EStG §11 (1)) aber wie ist das bei Verlusten genau? In EStG §11 (2) steht "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind." Gilt das für Verluste? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
taxmex März 23, 2009 Also, ich hatte gerade mein zweites längeres Telefonat mit der Diba, die sagt: Es gilt Valuta. Das ist natürlich ärgerlich, da jetzt die niedrigere Abgeltungssteuer gilt. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Somit dürfte eigentlich kein Verlustverkauf am 30.12. noch steuermindernd in 2008 abgesetzt werden können. Bei Investmentfonds ist der Valutazeitraum sogar noch länger, da wird man höchstwahrscheinlich schon vor Weihnachten verkauft haben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 23, 2009 Valuta war noch nie entscheidend. Wenn du die Verfügungsmacht bereits in 2008 schon hattest gehören die Verluste auch nach 2008. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 23, 2009 Valuta war noch nie entscheidend. Wenn du die Verfügungsmacht bereits in 2008 schon hattest gehören die Verluste auch nach 2008. klitzekleiner Widerspruch: Für die Spekufrist entscheidend ist nicht der Valutatag sondern der Kaufs-/Verkaufstag. Für die Abgrenzung in welchem Steuerjahr der Spekugewinn/-verlust zu versteuern ist, ist der Valutatag sehr wohl entscheidend (Zuflussprinzip) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von Sven82 Für die Abgrenzung in welchem Steuerjahr der Spekugewinn/-verlust zu versteuern ist, ist der Valutatag sehr wohl entscheidend (Zuflussprinzip) Valute ist doch Wertstellung oder verstehe ich das Wort Valuta jetzt nicht. Die Wertstellung ist aber nicht für die Verfügungsmacht (Zu- und Abflussprinzip) entscheidend und damit für den zeitlichen Zufluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von otto03 Valute ist doch Wertstellung oder verstehe ich das Wort Valuta jetzt nicht. Die Wertstellung ist aber nicht für die Verfügungsmacht (Zu- und Abflussprinzip) entscheidend und damit für den zeitlichen Zufluss. yes, Valuta = Wertstellung, dies ist der offizielle Zuflusstag, daß die Bank vorzeitige Verfügbarkeit erlaubt, ist m.W. unerheblich. Die meisten Banken erlauben dies in der Form nur bei Verkauf, aber nicht bei normaler Fälligkeit. Meines Wissens erlauben sie auch keine Überweisung des Betrages auf ein bankfremdes Konto, sondern lediglich Neukauf von Wertpapieren. Zerifikat x ist fällig/wird bewertet am Tag y (Betrag steht damit fest) Rückzahlung/Valuta Tag y+5 Bankarbeitstage, Bank erlaubt Verfügung erst am Tag y+5. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von Sven82 frag' mich nicht wie die Banken das handhaben bei Zertifikaten etc. Sofern wirtschaftlich über das Geld verfügt werden kann ist ein Zufluss gegeben. Das muss nicht der Valutatag sein, entscheidend beim § 11 EStG ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Was die Bank erlaubt mit dem Geld ist eine andere Sache. Es steht auf jeden Fall zur Disposition zur Verfügung. Die Verkaufsabrechnung sollte jedenfalls ausreichen um den Verlust in 2008 ansetzen zu können, zumal daraus die Orderzeiten ersichtlich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 23, 2009 frag' mich nicht wie die Banken das handhaben bei Zertifikaten etc. Sofern wirtschaftlich über das Geld verfügt werden kann ist ein Zufluss gegeben. Das muss nicht der Valutatag sein, entscheidend beim § 11 EStG ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Was die Bank erlaubt mit dem Geld ist eine andere Sache. Es steht auf jeden Fall zur Disposition zur Verfügung. Die Verkaufsabrechnung sollte jedenfalls ausreichen um den Verlust in 2008 ansetzen zu können, zumal daraus die Orderzeiten ersichtlich sind. Und nun? Vielleich weiß noch jemand etwas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von vanity Also, ich hatte gerade mein zweites längeres Telefonat mit der Diba, die sagt: Es gilt Valuta. Das ist natürlich ärgerlich, da jetzt die niedrigere Abgeltungssteuer gilt. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Somit dürfte eigentlich kein Verlustverkauf am 30.12. noch steuermindernd in 2008 abgesetzt werden können. Bei Investmentfonds ist der Valutazeitraum sogar noch länger, da wird man höchstwahrscheinlich schon vor Weihnachten verkauft haben müssen. Verkauf/Valuta hin oder her (da halt' ich mich raus) - bei Veräußerungsgewinn/EDIT:-verlust gilt auch ab 2009 nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Steuersatz (und damit ist der Unterschied möglicherweise nicht mehr so drastisch). @taxmex: (obwohl ich das Geld sofort am 30.12. wieder zur Verfügung hatte) Was meinst du genau damit? War das Geld mit diesem Wertstellungsdatum auf deinem Konto, oder hat es, wie @otto03 in #6 schreibt, nur den Verfügungsrahmen erhöht? In zweiterem Fall dürfte der Zufluss schwer nachweisbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
taxmex März 23, 2009 bei Veräußerungsgewinn/-verlust gilt auch ab 2009 nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Steuersatz Nein, es gilt nur noch die Abgeltungssteuer (25% + Soli). Bei Gewinnen ist das ja gut, bei einem Verlust ist es besser, wenn er noch 2008 entstanden ist. War das Geld mit diesem Wertstellungsdatum auf deinem Konto, oder hat es, wie @otto03 in #6 schreibt, nur den Verfügungsrahmen erhöht? In zweiterem Fall dürfte der Zufluss schwer nachweisbar sein. Also meine Buying Power war erhöht und aus dem Depot war der Optionsschein auch verschwunden. Ich werde es bei dem Finanzamt mit dem Orderbeleg versuchen, da steht Verkaufsdatum: 30.12.08 10:00h und Valuta: 02.01.09. Mich wundert, dass davon nicht mehr Leute betroffen sind. Alle Verlustverkäufe am letzten Börsentag sind demnach für die Steuer schon zu spät gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von vanity @ich: bei Veräußerungsgewinn/-verlust gilt auch ab 2009 nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Steuersatz (und damit ist der Unterschied möglicherweise nicht mehr so drastisch). Nein, es gilt nur noch die Abgeltungssteuer (25% + Soli). Bei Gewinnen ist das ja gut, bei einem Verlust ist es besser, wenn er noch 2008 entstanden ist. ... Also bei Veräußerungsgewinnen, die letztmalig 2009 realisiert werden können, gilt meines Wissens nach wie vor der persönliche Steuersatz. Bei Veräußerungsverlusten war meine Aussage natürlich Unsinn , da diese nur mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, die sonst via Abgeltungssteuer belastet wären. EDIT: Und nochmal genau (und wenn es nur ist, damit ich es selbst verstehe) 1. Veräußerungsverlust noch in 2008 1a. und gegen Veräußerungsgewinne 2008 verrechenbar: persönl. Steuersatz 1b. und nicht gegen Veräußerungsgewinne 2008 verrechenbar 1ba. und gegen Veräußerungsgewinne 2009 verrechenbar: Ob das (vorrangig) geht, ist eines der ungelösten Rätsel im Forum, wenn ja: persönl. Steuersatz - wenn nein: weiter mit 1bb. 1bb. und nicht gegen Veräußerungsgewinne 2009 verrechenbar: AbgSt-Satz, da Vortrag und anschließende Verrechnung nur noch gegen Gewinne mit AbgSt-Satz möglich (bis 2013) 2. Veräußerungsverlust erst in 2009: 2a. und gegen Veräußerungsgewinne 2009 verrechenbar: persönl. Steuersatz 2b. und nicht gegen Veräußerungsgewinne 2009 verrechenbar: AbgSt-Satz, da Vortrag und anschließende Verrechnung nur noch gegen Gewinne mit AbgSt-Satz möglich (bis 2013) Richtig? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
taxmex März 24, 2009 Also ich habe das anders gelernt. Ab 2009 nur noch Abgeltungssteuer. Also: (Gewinne - Verluste) * 27%, das können auch Verlustvorträge aus 2008 sein. Das ist ja auch genau mein Problem. Es wäre besser gewesen, Verlust noch in 2008 zu realisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader März 24, 2009 Wertpapier noch 2008 gekauft: keine Abgeltungssteuer, sondern persönlicher Steuersatz! Ich habe (auch bei der DiBa) z.B. am 30.12. (Valuta 02.01.09) ein DAX Zertifikat erworben und Anfang 2009 mit Gewinn verkauft: es wurde keine Abgeltungssteuer einbehalten und ich werde den Veräußerungsgewinn in der Steuererklärung für 2009 angeben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. März 24, 2009 Es gilt immer der Geschäftstag! Ganz sicher! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag