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Shjin

Frage-Antwort-Runde zu Anleihen und Genussscheinen

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Shjin
Kursabsicherung. Diese Vorteile einer soliden Wandelanleihe gegenüber einer Stammaktie werden offenkundig, wenn der Markt zurückgeht. Der Kurs des vorrangigen Wertpapiers wird gewöhnlich weniger sinken als der Kurs der Stammaktie, wodurch sich anstatt der zuvor bestehenden nahen Parität eine ziemlich grosse Spanne bildet. Diese Möglichkeit ruft nach einer besonderen Form von Markttransaktion, dem Hedging, wobei die Wandelanleihe gekauft und die Stammaktie zu einer annähernden Parität leer verkauft wird.

 

Macht das jemand? Erfolgsversprechend?

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Shjin

Sorry. Nochmals was zur Parität. Bin jetzt wieder verwirrt.

 

Ein fest etabliertes vorrangiges Wertpapier, dessen Kurs verlässlich nahe an der Parität bleibt, selbst wenn der Kurs der Stammaktie plötzlich vorzeitig fällt.

 

Ist hier jetzt die Parität zwischen dem Nennwert des Vorrangigen Wertpapiers und dem Marktwert gemeint?

Wenn ja die Stammaktie sinkt sollte sich ja auch die Parität verändern ;)

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Shjin

Schon lange nicht mehr so Mühe gehabt bei etwas ;)

Sehr vereinfachtes Bsp. aber so wärs korrekt oder?

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vanity

@shjin: Die Fragen reichen ja für die gesamte nächste Woche! Ist bei euch heute kein Feiertag, dass du dich so ranschaffst? :'(

 

@otto03: Nördlich gelegenes Nachbarland von @shjin, ganz bescheiden, ganz leicht, Typus laue Frühlingsnacht. Einen Future-ETF auf Chablis Grands Crus (ISIN FR000CGC109) mit physischer Lieferung kann ich mir nicht leisten, heftiges Contango arbeitet gegen mich. Im Übrigen hat der Fond mit 15%-20% partizipiert. B)

 

@schnitzel: Wo bleibt die Durchrechnung des Fallbeispiels Studebaker? :P

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Shjin
@shjin: Die Fragen reichen ja für die gesamte nächste Woche! Ist bei euch heute kein Feiertag, dass du dich so ranschaffst? :'(

 

Habe endlich mal Semesterpause bis Ende April 2009 - ansonsten habe ich kaum Zeit mich nebst den Schulbüchern noch diesem tollen Buch zu widmen. Da ich meine Arbeit auch schon habe - ergibt sich etwas Freiraum :D

Jo - hat schon paar dabei ;) - aber glaube der Nutzen auch für andere ist schon vorhanden.

 

Die Regel der Höchstbewertung von vorrangigen Wertpapieren. Ein vorrangiges Wertpapier kann an sich nicht mehr wert sein als eine Stammaktie, die die Position eines vorrangigen Wertpapiers einnimmt, wenn es keine ausstehenden nachrangigen Wertpapiere gibt.

Diese Behauptung kann leichter durch ein Beispiel verstanden werden.

Unternehmen X und Unternehmen Y haben den gleichen Wert. Unternehmen X besitzt 80000 Vorzugsaktien und 200000 Stammaktien. Unternehmen Y besitzt ausschliesslich 80000 Stammaktien und keine Vorzugsaktien. Danach besagt unsere Richtlinie, dass eine Vorzugsaktie von Unternehmen X nicht mehr wert sein kann als eine Stammaktie von Unternehmen Y.

 

Fakt wäre demnach: Stammaktie und Vorzugsaktie müssen gleich viel wert haben.

30'000 Vorzugsaktien à 150 Dollar ; 4'500'000

40'000 Stammaktien à 100 Dollar ; 4'000'000

 

Marktkap. 8'500'000 / 70'000 = 121.42

Fazit:

Vorzugsaktie überbewertet.

Stammaktie unterbewertet.

 

Sehr vereinfachtes Beispiel - aber korrekt? Kommt es in der Praxis häufig vor, dass es grosse Abweichungen zwischen Vorzügen und Stämmen gibt?

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Shjin
Bardividenden

 

Auf einmal ist von Bardividenden die Rede. Wann heisst es Dividende - wann Bardividende - oder anders wann wird explizit die Formulierung "Bardividende" verwendet?

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vanity
Auf einmal ist von Bardividenden die Rede. Wann heisst es Dividende - wann Bardividende - oder anders wann wird explizit die Formulierung "Bardividende" verwendet?

Quelle: Wikipedia:

Die Hauptversammlung legt fest, welcher Teil des durch Körperschaftssteuer und zugehörigen Solidaritätszuschlag verringerten Gewinnes ausgeschüttet werden soll. Da es sich dabei also um Nachsteuergewinn handelt, wird auch der Begriff Bardividende verwendet, im Gegensatz zur Bruttodividende vor Abzug jeglicher Steuern. Von dieser Bardividende erfolgt jedoch bei deutschen Aktien noch ein Steuerabzug in Höhe von 20 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) der auszuschüttenden Dividende in Form der Kapitalertragsteuer (KESt) durch Einbehalt von der Dividendenausschüttung bei der Aktiengesellschaft.

 

Bruttodividende: vor Abzugs der Unternehmenssteuern (ungebräuchlich)

Bardividende: nach Abzug der Unternehmenssteuern, aber vor Abzug der persönlichen Steuern (in D ab 2009: AgSt, in anderen Ländern: Quellensteuer)

 

Im Sprachgebrauch ist die Dividende eine Bardividende.

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orgwin

Hallo,

 

ich hab mal ne kurze Anfängerfrage zum Kauf von Anleihen.

 

Wie oft werden da Gebühren fällig?

 

Ok einmal wenn ich sie über die Börse order und falls ich sie vor Fälligkeit auch wieder über die Börse verkaufe.

 

Aber werden auch Gebühren bei Fälligkeit der Anleihe fällig :wacko: ?

 

Sprich muss ich was bezahlen (also an die depotführende Bank mein ich) wenn die Anleihe fällig wird und mir meine 100% Auszahlung zurück aufs Depotkonto gutgeschrieben werden.

 

Orgwin

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Stephan09

Nein, eventuell nur normale Verwahrungskosten.

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XYZ99
Aber werden auch Gebühren bei Fälligkeit der Anleihe fällig :wacko: ?

 

Sprich muss ich was bezahlen (also an die depotführende Bank mein ich) wenn die Anleihe fällig wird und mir meine 100% Auszahlung zurück aufs Depotkonto gutgeschrieben werden.

In der Regel leider ja. Jede Bank/jedes Depot hat da ihre/seine Regelungen.

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orgwin
· bearbeitet von orgwin
In der Regel leider ja. Jede Bank/jedes Depot hat da ihre/seine Regelungen.

 

Oh echt, das wäre ja ärgerlich :angry: !

Weiß zufällig jemand wie die DAB das handhabt? Ich könnte natürlich auch in den Bedingungen gucken, aber viellicht weiß es ja jemand. Weil so ganz unerheblich ist das für die Rendite eines Kleinanlegers wie mir dann nämlich auch nicht.

 

Orgwin

 

P.S. Auch Dir danke für die schnelle Antwort :thumbsup: !

 

Edit: Zuvielzitiertes gelöscht

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orgwin
Weiß zufällig jemand wie die DAB das handhabt?

 

So, hab grad mal die Bedingungen durchgeschaut.

 

Da steht unter unter anderem:

A. Wertpapier-Verwaltung:

 

Einlösung von fälligen Wertpapieren aus dem Depot kostenfrei

Einlösung vom Zins- und Dividendenscheinen aus dem Depot kostenfrei

 

 

Ist es eines von den Beiden?

 

Orgwin

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XYZ99

Das ist es! Die Einlösung. (Hat mich auch echt geärgert, als ich das das erstemal erfahren musste...).

 

Dafür könnte bei deiner Bank aber die Gebühr für Kauf und Verkauf der Anleihen teurer sein... (... muss aber nicht so sein. Abgleich: Wenn du um die 10 Euronen bezahlst, für ein paar Tausend Nennwert, dann ist das recht günstig).

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orgwin
Das ist es! Die Einlösung. (Hat mich auch echt geärgert, als ich das das erstemal erfahren musste...).

 

Dafür könnte bei deiner Bank aber die Gebühr für Kauf und Verkauf der Anleihen teurer sein... (... muss aber nicht so sein. Abgleich: Wenn du um die 10 Euronen bezahlst, für ein paar Tausend Nennwert, dann ist das recht günstig).

 

Naja, also für ne 1000 Order z.B. über Stuttgart werden meines erachtens knapp 11 fällig. Und für 2000 knapp 13.

 

Mir gings aber erstmal eh nur ums Prinzip und den Einfluss auf die Rendite bei eher kleinen Ordervolumina. Da eine doppelte Gebührenbelastung schon Renditeschwächend gewirkt hätte. Und das will ja alles mit einbezogen werden ;) !

 

Orgwin

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Shjin

Poste meine Fragen zum Buch nun hier - geht nicht mehr um Anleihen - aber evtl. fands jemand ja interessant ^_^

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Fleisch

Hallo zusammen,

 

ich brauch mal Hilfe rund um die Ertragsermittlung und Besteuerung von Genussscheinen. Nehmen wir einfach mal unseren hier im Board so beliebten Genussschein der EuroHypo 556838. Das Papier schüttet am 31.12. 6,7 % Kupon aus. Da die aufgelaufenen Zinsen im Kurs Papiers enthalten sind steigt dieses ja unweigerlich genau wie Aktien vor bzw. nach der Ausschüttung der Dividende. Ob es zu einer Ausschüttung kommt spielt hier erstmal keine Rolle. Mich interessiert das grundsätzliche Prozedere.

 

Wie wird von der depotführenden Bank der Zins ausgewiesen und wie wird daraus dann die Steuer, sofern abzuführen, ermittelt ?

 

Da der vielen GS-Besitzer hier, gehe ich davon aus, dass mir das jemand erläutern kann :thumbsup:

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vanity

...

(Btw: EH 556838 schüttet am 01.07. aus)

Nach der Ausschüttung sinkt der Kurs (meintest du wahrscheinlich)

 

Du erhältst eine Zinsabrechnung über den Ausschüttungsbetrag, von diesem sind unter Berücksichtigung von ggf. FSA und Verlusttopf AgSt/SolZ/Kist abgezogen. Nicht anders als bei Kupons von normalen Anleihen.

 

Der Kauf ist steuerlich nicht relevant (abgesehen vom Vormerken der Anschaffungskosten).

 

Bei der Rückzahlung (durch Verkauf oder Tilgung) wird auf die Differenz (Rückzahlungswert - Anschaffungskosten) wie üblich die AgSt berechnet (Kursgewinn, Kursverlust), bei Tilgung weiterhin natürlich auch die übliche AgSt auf den i. d. R. dann fälligen letzten Kupon. Alles wie bei Anleihen sonst auch.

 

Der Unterschied besteht lediglich darin, dass bei Kauf/Verkauf keine Stückzinsen anfallen (und daher kein steuerlicher Ausgleich/keine Versteuerung hierzu erfolgt).

 

Wenn du das allerdings in das Schema deiner Watchlist-Berechnung pressen willst, dürfte das etwas schwierig werden. Am ehesten wird das funktionieren, indem du vom Kaufkurs die theoretisch enthaltenen Stückzinsen abziehst und im übrigen so tust, als würde das Ganze mit Stückzinsen abgehandelt. Ganz sauber ist diese Verfahrensweise natürlich nicht, da in Wirklichkeit der steuerliche Ausgleich entfällt (die Abweichung sollte vertretbar sein). Problematisch ist natürlich die Unsicherheit der Kuponzahlungen (ob, wann).

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Fleisch

das würde ja bedeuten, dass ich, ohne Stückzinsen gezahlt zu haben, für die volle Zinsausschüttung Steuern abdrücken müsste und mir die Ausschüttung auf meinen FSA angerechnet wird

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1erhart

das würde ja bedeuten, dass ich, ohne Stückzinsen gezahlt zu haben, für die volle Zinsausschüttung Steuern abdrücken müsste und mir die Ausschüttung auf meinen FSA angerechnet wird

Ist doch bei Aktien genauso nach der Dividendenausschüttung.

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vanity
· bearbeitet von vanity

das würde ja bedeuten, dass ich, ohne Stückzinsen gezahlt zu haben, für die volle Zinsausschüttung Steuern abdrücken müsste und mir die Ausschüttung auf meinen FSA angerechnet wird

Ja, das ist so! Du stundest dem FA die Steuern auf den Kursverlust bis zur Rückzahlung. Nichts anderes passiert sinngemäß bei Kauf nicht flat notierter Anleihen weit über pari.

 

Der Effekt hält sich aber in Grenzen. Zur Verdeutlichung die Renditen vor/nach Steuern (hier mit 26,4% angesetzt) eines hypothetischen Genussscheins mit 10% Ausschüttung und 2 Jahren bis zur Rückzahlung. Einmal kurz vor, das andere Mal direkt nach der Ausschüttung unter sonst gleichen Bedingungen. Im Kurs bei Kauf vor der Ausschüttung sind die aufgelaufenen Zinsen für 1,5 Jahre enthalten, die sonst über Stückzinsen abgerechnet würden (theoretische Clean Price also 100%).

 

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Man sieht

 

- durch die um ein halbes Jahr verzögerte Zinszahlung reduziert sich Bruttorendite von 10% auf 9,5% (GS-typisch)

- die Bruttorendite ist aber nicht abhängig von Kauf direkt vor/nach Ausschüttung

- ohne den negativen Steuerstundungseffekt (Kauf nach Ausschüttung, rechts): Nettorendite 7% (wie erwartet)

- mit diesem Effekt (Kauf direkt vor Ausschüttung), Nettorendite 6,8% (17 Bp gehen verloren)

- die Steuerlast steigt dadurch um 1,8 Pp von 26,4% auf 28,2%

 

Wenn man es weiß, kann man berücksichtigen (Nettorenditeberechnung ist auch im XLS im GS-Sticky mit dabei, hier nochmal das OpenOffice XLS zur obigen Berechnung):

Rendite_GS_mit_Steuern.xls <- funktioniert nach dem Speichern irgendwie nicht mehr :'(

 

(mal wieder der Hinweis: Die Methode Interner Zinsfuß (IRR) impliziert, dass die Wiederanlage der Ausschüttungen zu einem Zins gleich der ermittelten Rendite erfolgen kann. Bei unseren zurzeit diskutierten Megapapieren dürfte das schwer fallen - demnach wird die tatsächliche Rendite etwas geringer ausfallen)

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Stephan09

Aber das ist doch ein Idealmodell. Bei der HT1 gab es im Sommer nur einen Abschlag vom Kurs um 3%, obwohl die Ausschüttung bei 5,3 lag. Da waere es genau umgekehrt besser gewesen.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Aber das ist doch ein Idealmodell.

Klar! Das ist eine rein theoretische Berechnung, welchen Einfluss die Flatnotiz auf die Nachsteuerrendite hat. Wobei genau genommen auch bei einer idealisierter Betrachtung schon der Effelt nicht berücksichtigt ist, dass (fast) alle Steuern zahlen und (spätestens jetzt) wissen, dass Kauf nach besser als Kauf vor ist und deshalb der Kurs um etwas weniger als den Ausschüttungsbetrag sinken müsste.

 

Das Verhalten von HT1 (und auch 812109 oder HIE7) würde ich aber auf die etwas konfusen Marktgegebenheiten bei diesen Instrumenten im Sommer zurückführen (bei den DPB-Papieren war es m. E. genau umgekehrt). Einen generellen Schluss würde daraus nicht ziehen. Warten wir mal HIE6 Ende November ab.

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Ich finde diese Denke (nicht persoenlich nehmen) hat die Welt genau in diesen Mist geführt, in dem sie jetzt steckt: Alles eine liquiditaetsfrage! Und Ausnahmen bestaetigen die Regel bzw. zoé definiert das bios, um es mit Agamben ein wenig intelektüller auszudrücken. Ich bestreite einfach, dass sich so eine Formel bei einem Umsatz von wenigen Tausend am Tag herleiten laesst und es auch nicht erstrebenswert ist.

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Stairway

(mal wieder der Hinweis: Die Methode Interner Zinsfuß (IRR) impliziert, dass die Wiederanlage der Ausschüttungen zu einem Zins gleich der ermittelten Rendite erfolgen kann. Bei unseren zurzeit diskutierten Megapapieren dürfte das schwer fallen - demnach wird die tatsächliche Rendite etwas geringer ausfallen)

 

Hi Vanity,

 

mal wieder ein klasse Beitrag!

 

Zum zitierten Teil oben: Wäre es hier nicht besser anstatt IRR die Net-Present-Value Methode (und dann Nullstelle suchen) zu verwenden ? Da fällt die Wiederanlageprämisse meines Wissens weg.

 

Grüße

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Fleisch

Hi Vanity,

 

mal wieder ein klasse Beitrag!

 

Zum zitierten Teil oben: Wäre es hier nicht besser anstatt IRR die Net-Present-Value Methode (und dann Nullstelle suchen) zu verwenden ? Da fällt die Wiederanlageprämisse meines Wissens weg.

 

Grüße

 

IRR die Net-Present-Value Methode ?! Erklärung !

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