RedLobster April 6, 2009 okay, jetzt mal ne ernsthafte antwort, deine fragen sind halt nicht so schnell beantwortet und wenn du dann noch dauernd welche hinterherschießt, macht das die situation nicht einfacher ich bin auch bei den kumulativen beteiligungen noch nicht soweit, ne sinnvolle antwort zu geben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 10, 2009 hast du einen link zu diesem Kennzahlenthread ? okay, jetzt mal ne ernsthafte antwort, deine fragen sind halt nicht so schnell beantwortet und wenn du dann noch dauernd welche hinterherschießt, macht das die situation nicht einfacher ich bin auch bei den kumulativen beteiligungen noch nicht soweit, ne sinnvolle antwort zu geben... Wenn du etwas hast - nur her damit. Mein Vorgehen ich lese das Buch immer durch, mache nebenbei meine Zusammenfassung und Fragen zu Anleihen kommen hier rein. In einem zweiten Schritt dann Vertiefung mithilfe der Zusammenfassung. Nächste Frage: In der modernen Form wird mit laufender Tilgung (sinking funds) eine Vereinbarung bezeichnet, nach der sich die Emittentin einer Anleihe verpflichtet, regelmässig einen bestimmten Anteil der gesamten Anleihe zurückzukaufen. Gibts das oft? Gibts das noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 10, 2009 In der modernen Form wird mit laufender Tilgung (sinking funds) eine Vereinbarung bezeichnet, nach der sich die Emittentin einer Anleihe verpflichtet, regelmässig einen bestimmten Anteil der gesamten Anleihe zurückzukaufen. Gibts das oft? Gibts das noch? Mal wieder eine Antwort, damit du nicht ganz allein hier rumspringst: Nein, das ist ganz ungewöhnlich. Aktuell kenne ich nur ein Beispiel hierzu, nämlich eine Dürr-Nachrang-Anleihe (Börse SG) Zurzeit sind 50% des Nennwerts zurückgezahlt, die Anleihe wird mit Poolfaktor 0,5 gehandelt. Man munkelt, dass die restlichen 50% zum Kündigungstermin im Herbst getilgt werden. Ganz trifft es deine Frage wohl nicht, weil die vorzeitige Teiltilgung nicht verpflichtend ist, sondern im Ermessen der Emittentin steht. In der Regel ist es sogar umgekehrt: Wenn die Anleihebedingungen eine vorzeitige Kündigung durch die Emittentin vorsehen (wegen spezieller Ereignisse, z. B. Änderungen der Steuergesetzgebung - oder häufig auch bei Nachrangpapieren), ist dies an die Bedingung gekoppelt, dass die Anleihe vollständig zurückgezahlt wird. Ein Papier, bei dem eine verpflichtende Teilrückzahlung von vorneherein vorgesehen ist, ist mir adhoc nicht bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 10, 2009 Gibts das oft? Gibts das noch? Mal wieder eine Antwort, damit du nicht ganz allein hier rumspringst: Nein, das ist ganz ungewöhnlich. Aktuell kenne ich nur ein Beispiel hierzu, nämlich eine Dürr-Nachrang-Anleihe (Börse SG) Zurzeit sind 50% des Nennwerts zurückgezahlt, die Anleihe wird mit Poolfaktor 0,5 gehandelt. Man munkelt, dass die restlichen 50% zum Kündigungstermin im Herbst getilgt werden. Ganz trifft es deine Frage wohl nicht, weil die vorzeitige Teiltilgung nicht verpflichtend ist, sondern im Ermessen der Emittentin steht. In der Regel ist es sogar umgekehrt: Wenn die Anleihebedingungen eine vorzeitige Kündigung durch die Emittentin vorsehen (wegen spezieller Ereignisse, z. B. Änderungen der Steuergesetzgebung - oder häufig auch bei Nachrangpapieren), ist dies an die Bedingung gekoppelt, dass die Anleihe vollständig zurückgezahlt wird. Ein Papier, bei dem eine verpflichtende Teilrückzahlung von vorneherein vorgesehen ist, ist mir adhoc nicht bekannt. Ah ok, danke. Weiterführend: Nutzen. Der Nutzen einer solchen laufenden Tilgung umfasst zwei Aspekte. Eine laufende Reduktion des ausstehenden Volumens einer Anleihe erhöht die Sicherheit und erleichtert die Rückzahlung bei Fälligkeit. Daneben wird der Marktwert der Anleihe durch die regelmässige Nachfrage gestützt. Bei nahezu allen Industrieanleihen ist eine laufende Tilgung durch regelmässige Rückkäufe vorgesehen; bei öffentlichen Versorgern ist der Anteil von Papieren mit oder ohne solche Vereinbarungen in etwa gleich.Ganz allgemein könnte man die Zusicherung laufender Tilgungsleistungen demnach als uneingeschränkt vorteilhaft und manchmal, aber nicht immer ersetzbar charakterisieren. .. hat sich demnach geändert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 10, 2009 · bearbeitet April 10, 2009 von vanity Vorzugsaktien werden ja auch zu Investitionen mit Festbetragsanspruch gezählt - darum erlaube ich mir, die Fragen auch hier zu posten. Haupteinwand gegen Nichtkumulative Beteiligungen. – Einer der Haupteinwände gegen nichtkumulative Beteiligungen ist die Möglichkeit der Unternehmensführung, sogar in guten Jahren Ausschüttungen auszulassen, obwohl sie erwirtschaftet wurden, und so eine Reichtumsverschiebung zugunsten der Stammaktionäre und zu Lasten der Vorzugsaktionäre vorzunehmen. Verstehe ich nicht ... aber Was genau sind kumulative Beteiligungen was sind nicht kumulative Beteiligungen? Schon etwas älter, aber noch nicht beantwortet: Die Begriffsbildung in deiner Lektüre ist für mich etwas verwirrend, vielleicht liegt es an der Übersetzung. Vorzugsaktien (im Gegensatz zu Stammaktien) würde ich nicht zu Papieren mit Festbetragsanspruch zählen. Das würde heißen, dass, ähnlich einer Anleihe, ein Anspruch auf feste, wiederkehrende Zahlung besteht. Das bietet eine Vorzugsaktie im heutigen Sinne nicht, der Vorzug besteht in bevorrechtigter/erhöhter Dividende gegenüber der Stammaktie, deren Höhe aber wie gewöhnlich vom Jahresergebnis abhängig ist. Aufgrund des formulierten Einwands vermute ich, dass hier gemeint ist, was üblicherweise als Genussschein bezeichnet wird (eine Form des Upper Tier-2 Kapitals). Ausprägungen: - Feste Laufzeit - Nachrangig, aber im Rang vor Vorzugsaktien - Teilnahme am Bilanzverlust durch Nennwertherabsetzung - Fester Kupon, der bei Bilanzverlust ausfällt (es gibt auch die Form, dass der Kupon an die Dividende gekoppelt ist) Kumulativ bedeutet in den Bezug auf den Kupon, dass ein wegen Bilanzverlusts ausgefallener Kupon in den Folgejahren nachgeholt wird. Nicht-kumulativ würde bedeuten, dass die Zahlung nicht nachgeholt wird (das ist dann aber Upper Tier-1 Kapital). Genussscheine sind kumulativ. Den Einwand oben kann ich deshalb für Genussscheine nicht nachvollziehen. Der Ausfall ist in den Genussscheinbedingungen klar geregelt, die Möglichkeit, in guten Jahren die Zahlung einfach mal so ausfallen zu lassen (außer durch Bilanztricksereien), besteht nicht. Zudem ist eine ausgefallene Zahlung nachzuholen, bevor die Stammaktionäre wieder bedient werden. Der Einwand oben trifft aber genauso wenig für die Vorzugsaktie in unserem Sinne zu. Hinweis: Zum Thema Hybridkapital/Genussscheine gibt es hier einige Threads. Fang' zur Begriffsdefinition mal mit dem Sticky von @Schnitzel an. Der aktuelle Tier-Thread Rätselraten über Genussscheine @shjin: .. hat sich demnach geändert? Ja, auf alle Fälle. Ich kenne das nur von älterem Kram (Nicht-Corporate-Bereich wie Pfandbriefe, eine so ausgestaltete Entschädigungsschuld des Bundes gab's auch mal), bei der in einem vorher festgelegtem Rahmen jährlich ein Teil per Auslosung bestimmt und getilgt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 10, 2009 · bearbeitet April 10, 2009 von Shjin Vielen Dank schonmal, werde mir dies durchlesen. Noch was anderes. .. bei der Verbriefung der Anleihen nicht entsprechende Vereinbarungen zur Verhinderung von Kapitalherabsetzungen unter einen festgelegten Mindestwert getroffen wurden. 1935 wurde der Nennwert der Lexington Utilities 6 Dollar Preferred Stock von 100 Dollar auf 25 Dollar pro Stück reduziert, ohne dass dabei eine Veränderung der Dividende oder anderer Rechte vorgenommen wurde. Diese Massnahme diente einzig dem Zweck, ein Kapitaldefizit zu bereinigen und die Ausschüttung der Vorzugsdividenden fortsetzen zu können. National Acme Company senkte den Nennwert der Stammatkien sogar zweimal, von 50 Dollar auf 10 Dollar 1924 und von 10 Dollar auf einen Dollar 1933. Das Ergebnis war eine Verminderung des gezeichneten Kapitals von 25000000 Dollar auf 500000 Dollar. Was ist eine Kapitalherabsetzung? Wie kommt es dazu? Was bringt das? Unter welchen Voraussetzungen kann man das machen? Kann mir darunter schwer etwas legales vorstellen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 10, 2009 · bearbeitet April 10, 2009 von vanity Und noch eine offene Frage: Dann noch etwas anderes.ZITATDie Eigenkapitaldeckung sollte anhand des Verhältnisses des Gesamtkapitals (nominelles Fremdkapital plus Marktwert der Aktiven) zum Fremdkapital berechnet werden. Ist dies allgemeingültig und wird so angewendet? Für mich ist das Gesamtkapital so eigentlich zu hoch angesetzt.. Die Rechnung kann ich auch nicht nachvollziehen (mal abgesehen davon, was mit EK-Deckung gemeint ist - interessant wäre, wie das Fremdkapital durch Aktiva gedeckt ist, beim EK ist das eigentlich egal): Sowas würde ansatzweise Sinn ergeben (zum Beispiel bei Liquidierung): EK-Deckung = (Marktwert Aktiva minus nom. Fremdkapital) / Eigenkapital Wenn ich alle Aktiva zum jetzigen Wert versilbere und davon mein Fremdkapital zurückzahle -> das Wievielfache meines Eigenkapitals bleibt dann übrig (am besten: deutlich > 1). Vielleicht fragst du mal bei unseren Bilanzanalysten und Kennzahlenspezialisten nach! So, ist jetzt alles aufgearbeitet? Dann kannst du neue Fragen stellen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 10, 2009 Vielen Dank schonmal, werde mir dies durchlesen.Noch was anderes. Was ist eine Kapitalherabsetzung? Wie kommt es dazu? Kann mir darunter schwer etwas legales vorstellen Doch, doch, das ist legal: Da steht's erklärt! Wikipedia ist übrigens eine Fundgrube bei Begriffsfragen Irgendwie hab' ich das Gefühl, dass du mit einem Buch aus jüngerer Zeit und dem europäischen Kulturkreis besser bedient wärest. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 10, 2009 Doch, doch, das ist legal: Da steht's erklärt! Wikipedia ist übrigens eine Fundgrube bei Begriffsfragen Irgendwie hab' ich das Gefühl, dass du mit einem Buch aus jüngerer Zeit und dem europäischen Kulturkreis besser bedient wärest. :'( Ach quatsch, Wertpapieranalyse sei so etwas wie die Bibel - will ich nu einfach ma durchlesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tedesco April 10, 2009 · bearbeitet April 10, 2009 von tedesco Vorzugsaktien (im Gegensatz zu Stammaktien) würde ich nicht zu Papieren mit Festbetragsanspruch zählen. Das Buch dürfte eine Übersetzung aus dem US-amerikanischen Englisch sein - dann passen die Begrifflichkeiten. Am einfachsten wäre es wohl, wenn Shjin das Original liest; das erleichtert die Suche nach dem richtigen Stichwort in der englischsprachigen Wikipedia. In diesem Fall: http://en.wikipedia.org/wiki/Preferred_stock Dort wird auch der Unterschied zwischen cumulative und non-cumulative erklärt: Participating Preferred Stock: These preferred issues offer the holders the opportunity to receive extra dividends if the company achieves some predetermined financial goals. The investors who purchased these stocks receive their regular dividend regardless of how well or how poorly the company performs, assuming of course, the company does well enough to make the annual dividend payments. If the company achieves predetermined sales, earnings or profitability goals, the investors receive an additional dividend. Cumulative Preferred Stock: If a dividend on a cumulative preferred is missed, it is not forgotten. Instead, it accumulates and must be paid off before any dividend payments are made to the common stockholders. A company can issue cumulative prior preferred, participating preference preferred or any other combination of preferred stock. Shjin, beabsichtigst du, dich auf US-Wertpapiere zu spezialisieren, oder wozu beschäftigst du dich mit für die Verhältnisse in Europa doch eher unerheblichen Konstruktionen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 10, 2009 Shjin, beabsichtigst du, dich auf US-Wertpapiere zu spezialisieren, oder wozu liest du für die Verhältnisse in Europa doch eher unerhebliche Texte? Eigentlich nicht - was gibts denn fürn besseres Buch welches für Europäer ausgelegt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 12, 2009 Ich hätte noch eine Frage zu Vorzugsaktien vs. Anleihen. Ein Auszug: In praktisch jedem der aufgelisteten Fälle hätte die Finanzierung aus den Vorzugsaktien theoretisch in eine Anleihenfinanzierung umgewandelt werden können, ohne dabei die Kapitalstruktur des Unternehmens zu gefährden. Das bedeutet zum einen, dass das Unternehmen selbst keinen Vorteil aus der Ausgestaltung als Vorzugsaktie statt Anleihe zieht, und zum zweiten, dass es einem erheblichen Nachteil bei der Ertragsbesteuerung ausgesetzt ist, der noch durch die gesteigerten Eigenkapitalkosten erhöht ist. (Fremdkapitalzinsen sind vor Steuern abzugsfähig und mindern so die Bemessungsgrundlage des Ertrags, die gilt nicht für die Ausschüttung von Dividenden und Vorzugsaktien.) Wann sollte ein Unternehmen Vorzugsaktien statt Anleihen emittieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 12, 2009 Abstossen der Optionen mit Gewinn und Beibehaltung des ursprünglichen Wertpapiers ohne Bezugsrechte. (Die Option kann direkt veräussert werden, oder er kann die Stammaktie zeichnen und sofort zum gegenwärtigen Gewinn veräussern). Ja? Geht das? Wie mache ich das denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 12, 2009 Gerade etwas von Siemens und Halske AG gelesen, kurz auf Wikipedia nachgeschaut. -> Siemens Die gibts ja auch schon ewig.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 12, 2009 Verdammter Müll. Ich kapiere das nicht. Parität, Aufschlag und Abschlag. Wenn er Kurs einer Wandelanleihe oder Vorzugsaktie genaue dem gegenwärtigen Kurs der Stammaktie entspricht (auf Wandlungsbasis) notieren beide Wertpapiere in Parität. Wenn der Kurs der vorrangigen Wertpapiers über Parität liegt, wird es mit einem Aufschlag gehandelt, und die Differenz zwischen seinem Kurs und der Umtauschparität wird als Aufschlagshöhe oder Spanne bezeichnet. Umgekehrt wird, wenn der Kurs der Wandelanleihe unter Parität liegt, die Differenz zuweilen als Abschlag bezeichnet. Wollte dies am im Buch beschrieben Beispiel selbst nachrechnen. Beispiel, die Drei-bis-Sechs-Prozent-Obligationen der Studebaker Corporation, Fälligkeit 1945, und den Stammaktien im Jahr 1936. Die Anleihen waren in 80 Stammaktien wandelbar; ihre Verzinsung bestand aus einem festverzinslichen Anteil von drei Prozent und einem kumulativen Anwartschaftsrecht von drei Prozent, wovon 5 5/8 Prozent bis zum 18. November angefallen waren. Dennoch betrug ihr Kurs 120 1/2 Dollar, pratkisch in Parität mit dem Kurs von 15 Dollar für die Stammaktie. Weniger als ein Jahr später notierten die Anleihen bei 59 3/4 Dollar gegenüber einem Kurs der Stammaktie von nur drei Dollar - eine "Spanne" beziehungsweise Gewinn auf den Austausch von 35 1/4 Punkten, ausschliesslich der drei Prozent Festverzinsung auf die Anleihen. Im angehängten Beispiel meine vorgehensweise. Vorab noch: Dennoch betrug ihr Kurs 120 1/2 Dollar, pratkisch in Parität mit dem Kurs von 15 Dollar für die Stammaktie. Wie kann anhand dieser Aussage geschlussfolgert werden, dass diese Parität besitzen? Verstehe ich nicht.. Abgeleitet von oben "Wenn er Kurs einer Wandelanleihe oder Vorzugsaktie genaue dem gegenwärtigen Kurs der Stammaktie entspricht (auf Wandlungsbasis) notieren beide Wertpapiere in Parität." Wäre dies aktueller Marktwet = Wandlungspreis = Parität. Für mich irgendwie widersprüchlich - oder ich blick noch nid durch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 12, 2009 · bearbeitet April 12, 2009 von vanity Ich hätte noch eine Frage zu Vorzugsaktien vs. Anleihen.Wann sollte ein Unternehmen Vorzugsaktien statt Anleihen emittieren?[/b] Etwas verkürzt formuliert: Die Erweiterung der Kapitalbasis über Fremdkapital (Anleihe) anstelle von Eigenkapital (Aktien) ist dann vorteilhaft, wenn die Verzinsung des Fremdkapitals geringer ist als die Eigenkapitalrendite. Eine Situation, in der auch, wenn aktuell kein Kaptialbedarf besteht, Liquidität zum Rückkauf von eigenen Aktien verwendet wird (was die Eigenkapitalrendite erhöht). Abstossen der Optionen mit Gewinn und Beibehaltung des ursprünglichen Wertpapiers ohne Bezugsrechte. (Die Option kann direkt veräussert werden, oder er kann die Stammaktie zeichnen und sofort zum gegenwärtigen Gewinn veräussern). Ja? Geht das? Wie mache ich das denn? Hier geht es wohl um Optionsanleihen (ein der Wandelanleihe ähnelnden Konstrukts), ist im europäischen Raum m. E. nicht mehr gebräuchlich: Das Unternehmen begibt eine Anleihe mit folgender Ausstattung: - feste Laufzeit - Nomimalverzinsung, die unter dem Marktniveau liegt - jeder Anleihe ist ein (oder mehrere) Optionsschein(e) beigefügt, die zu einem Bezug einer Aktie des Unternehmens in einem festgelegten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten Termin berechtigen (x Optionsscheine = 1 Aktie) Im Grunde eine Kombination einer niedrigverzinslichen Anleihe mit einer Call-Option. Rendite der Anleihe + Wert der Option sollten eine marktnahe Rendite ergeben. Die Besonderheit besteht nun darin, dass die Anleihe mit (cum) oder ohne (ex) Optionsschein gehandelt werden kann. Letzteres durch Trennung (stripping) der Anleihe vom Optionsschein, dieser kann dann eigenständig gehandelt werden. Der Unterschied zur Wandelanleihe besteht darin, dass bei dieser die Trennung nicht möglich ist (hier wird die Anleihe ggf. in die Aktie getauscht, bei der Optionsanleihe nur der beigefügte Optionsschein). In dein Textbeispiel wird Fall a: der abgetrennte Optionsschein veräußert, übrig bleibt eine normale Anleihe mit niedrigem Kupon (+ Veräußerungserlös Option), Fall b: die Option ausgeübt (also Option gegen Aktie getauscht), die Aktie anschließend verkauft - übrig bleibt wieder die Anleihe mit niedrigem Kupon (+ Veräußerungserlös Aktie) Im effizienten Markt sollte beides zum gleichen Ergebnis führen (darauf beziehen sich wohl die folgenden Zahlenbeispiele Studebaker, die ich mir noch nicht angeschaut habe). Damit du weißt, wovon wir reden: Studebaker Commander Starliner, ein Klassiker der 50er! Nachtrag: Verstanden hab' ich das Zahlenbeispiel auch nicht, bei dir fehlt jedenfalls in der Überlegung das Wandlungsverhältnis 1 Anleihe = 80 Aktien (irgendwie wird dieses Wandlungsrecht jahresweise in 3%-Sprüngen erworben - ein solches Konstrukt ist mir unbekannt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 12, 2009 Ja? Geht das? Wie mache ich das denn? Passend für Dich, ein Beispiel aus Deiner Heimat: http://pages.unibas.ch/wwz/ufi/PDF%20BWL/B...delanleihen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 12, 2009 Abgeleitet von oben "Wenn er Kurs einer Wandelanleihe oder Vorzugsaktie genaue dem gegenwärtigen Kurs der Stammaktie entspricht (auf Wandlungsbasis) notieren beide Wertpapiere in Parität."Wäre dies aktueller Marktwet = Wandlungspreis = Parität. Der Passus macht ja auch Sinn. Bei der Emission wird der aktuelle Kurs als Basis angesetzt. Wenn der Kurs nun wieder genau dort notiert sind die Papiere in Parität. Nur was die Rechnung angeht, steig ich noch nicht so ganz durch. Da muss ich mich mal tiefer reindenken, das könnt aber dauern...das 0,33l-Gebinde lässt grüßen :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 12, 2009 · bearbeitet April 12, 2009 von vanity ...Nur was die Rechnung angeht, steig ich noch nicht so ganz durch. Ich auch nicht! :'( Da muss ich mich mal tiefer reindenken, das könnt aber dauern...das 0,33l-Gebinde lässt grüßen :- Das verheißt nichts Gutes - siehe dein Beitrag zu Heineken! @otto03: Passend für Dich, ein Beispiel aus Deiner Heimat: Mensch @otto03 - ich ringe mir hier mühsam die Formulierungen ab (stimmen sie wenigstens?), und du hast einfach eine saubere Ausarbeitung parat! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 12, 2009 · bearbeitet April 12, 2009 von Schnitzel die Plörre trink' ich nicht ! Kaum macht man mal was falsch, schon wird einem das nachgetragen...aber die nächste Gelegenheit kommt bestimmt Du hast's halt einfach nicht drauf, vani Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 12, 2009 Mensch @otto03 - ich ringe mir hier mühsam die Formulierungen ab (stimmen sie wenigstens?), und du hast einfach eine saubere Ausarbeitung parat! Soweit ich das als Laie abseits von "TIEREN" nachrangig beurteilen kann, ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 12, 2009 @Schnitzel, @Otto03: Dann macht mal ohne mich weiter, ich schreite jetzt zu einem 0,75er Gebinde Chardonnay und poste anschließend nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 12, 2009 @Schnitzel, @Otto03:Dann macht mal ohne mich weiter, ich schreite jetzt zu einem 0,75er Gebinde Chardonnay und poste anschließend nichts mehr. Land? Lage? Fett? Eiche? oder etwas leichteres aus dem Nachbarland von Shjin (dort u.a. Morillon genannt, Steiermark, tolle Weine) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 13, 2009 Etwas verkürzt formuliert: Die Erweiterung der Kapitalbasis über Fremdkapital (Anleihe) anstelle von Eigenkapital (Aktien) ist dann vorteilhaft, wenn die Verzinsung des Fremdkapitals geringer ist als die Eigenkapitalrendite. Eine Situation, in der auch, wenn aktuell kein Kaptialbedarf besteht, Liquidität zum Rückkauf von eigenen Aktien verwendet wird (was die Eigenkapitalrendite erhöht). Also. Reingewinn: 20'000 Eigenkapital: 300'000 20'000 / 300'000 * 100 = 6.66% Fremdkapitalaufnahme möglich ; < 6.66% = Fremdkapitalaufnahme Fremdkapitalaufnahme nur möglich ; > 6.66% = Eigenkapitalaufnahme korrekt? Schonmal danke für den Hinweis. Meine Frage zielte aber wirklich darauf ab: Wann sollte ein Unternehmen Vorzugsaktien statt Anleihen emittieren? Denn im Buch werden diese zu den Wertpapieren mit Festbetragsanspruch also zu den festverzinslichen und nicht zur Kategorie Aktien gezählt. Hat aber auch nicht so viel damit zu tun. Wenn wir nachstehende 3 Wertpapiertypen betrachten. Anleihen Vorzugsaktien Stammaktien Wann werden Vorzugsaktien explizit bevorzugt? Für mich ist das ein Zwitter zwischen Anleihen oder Stammaktien ; entweder wähle ich Anleihen (FK) oder Stammaktien (EK) - aber zu den Vorzugsaktien? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shjin April 13, 2009 Damit du weißt, wovon wir reden: Studebaker Commander Starliner, ein Klassiker der 50er! Nachtrag: Verstanden hab' ich das Zahlenbeispiel auch nicht, bei dir fehlt jedenfalls in der Überlegung das Wandlungsverhältnis 1 Anleihe = 80 Aktien (irgendwie wird dieses Wandlungsrecht jahresweise in 3%-Sprüngen erworben - ein solches Konstrukt ist mir unbekannt). Ok - dann sehen wir das gleich. Habe immer nach dem Wandlungspreis gesucht / mich gefragt warum ist dieser nicht ersichtlich. Wie soll ich dann die Parität prüfen können? Mein Beispiel zielte dann darauf ab: Marktwert Anleihe / Stammaktie 1936 Abweichung / Spanne ; Faktor zwischen Anleihe Stammaktie Marktwert Anleihe / Stammaktie 1937 Abweichung / Spanne ; Faktor zwischen Anleihe Stammaktie Danach z.B. die Anleihe mit dem Faktor von 1936 verglichen ; Differenz = Abweichung welche Auskunft über die Entwicklung der Anleihe/Stammaktie zueinander geben. Der Passus macht ja auch Sinn. Bei der Emission wird der aktuelle Kurs als Basis angesetzt. Wenn der Kurs nun wieder genau dort notiert sind die Papiere in Parität. Nur was die Rechnung angeht, steig ich noch nicht so ganz durch. Da muss ich mich mal tiefer reindenken, das könnt aber dauern...das 0,33l-Gebinde lässt grüßen :- Also kann ich festhalten. Parität entspricht: (Beispiel - simpel). Ich kaufe 100 Anleihen à Nennwert 100.00 CHF ; Betrag 10'000.00 CHF Ich erhalte die Option bis 2010 75 Aktien à 50.00 CHF zu kaufen. Wandlungspreis: 50.00 Marktwert April 2009: 44.50 Differenz: 11% Parität = wenn Marktwert 50.00 ; z.Z. Abweichung von 11%. Korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag