Herr S. März 13, 2009 Ich bin eben auf ganz tolle Zertifikate von Morgan Stanley gestoßen. Hier wird nicht nur der Anleger durch die Namensgebung massiv hinters Licht geführt, indem eine vermeitliche Sicherheit suggeriert wird, auch die Ausgestaltung der Papiere selbst läßt mehr als zu wünschen übrigt. Vergleicht man die gebotenen Zinsen mit aktuellen, ca. gleich lang laufenden Anleihen von MS, so unterschlagen die doch glatt die Risikoprämie von ca 4-6%!!! Unglaublich! Z.B.: http://www.morganstanleyiq.de/DE/Zertifika...html?5/6/8/5527 Einfach mal die Homepage besuchen, da gibs noch mehr davon... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 13, 2009 Fallen Namensschuldverschreibungen in die Einlagensicherung? Jedenfalls ist keine vorzeitige Rückgabe und Handel über die Börse möglich. Hm, damit wollen sie wohl verhindern, dass das Ding gleich bei 80% steht wenn es auf den Markt kommt. Welche Bank verkauft den die Dinger? Bzw wieviel verdienen die noch dran? MS hat ja wohl kaum so viele Filialen in Deutschland oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky März 13, 2009 MS verkauft auch "Schatzbriefe", die Verwechslung mit Bundesscahtzbriefen besteht, auch wegen der Zinstreppe. Bundesschatzbriefe sind aber ganz etwas anderes! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. März 13, 2009 Ja das mein ich. Die nennen ihre Zertifikate jetzt nur noch Spar- oder Schatzbriefe. Die Blender! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tedesco März 13, 2009 · bearbeitet März 13, 2009 von tedesco Vergleicht man die gebotenen Zinsen mit aktuellen, ca. gleich lang laufenden Anleihen von MS, so unterschlagen die doch glatt die Risikoprämie von ca 4-6%!!! So wie ich das verstehe, handelt es sich tatsächlich um einen Sparbrief (Namensschuldverschreibung) der 'Morgan Stanley Bank AG' mit Zinstreppe. Diese Bank ist im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und damit greift auch die unverbindliche 'Merkel-Garantie'. Deshalb ist das Risiko deutlich geringer als bei Morgan-Stanley-Anleihen. Bei den Inhaberschuldverschreibungen von Morgan Stanley (mit Marketingnamen wie 'Schatzbrief' und Börsennotierung) gibt's dagegen keinerlei Einlagensicherung -> volles Risiko. Dazu: Morgan Stanley - Schatzbrief - 3 Jahre - WKN MS0 JB0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 13, 2009 die werbung für das produkt habe ich vor ca. 1,5 jahren schonmal in irgendeinem magazin gesehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid März 13, 2009 Ja das mein ich. Die nennen ihre Zertifikate jetzt nur noch Spar- oder Schatzbriefe. Die Blender! Nana, Herr S., wer den Schwefelgeruch bei den amerikanischen (Ex-)Investmentbanken nicht wahrnimmt, dem würde vermutlich auch der Pferdefuß der Zertifikatekonstruktion nicht auffallen. Vermutlich hat derjenige dann vor lauter Gier seine Seele eh´ schon verkauft. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky März 13, 2009 So wie ich das verstehe, handelt es sich tatsächlich um einen Sparbrief (Namensschuldverschreibung) der 'Morgan Stanley Bank AG' mit Zinstreppe. Diese Bank ist im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und damit greift auch die unverbindliche 'Merkel-Garantie'.Deshalb ist das Risiko deutlich geringer als bei Morgan-Stanley-Anleihen. Bei den Inhaberschuldverschreibungen von Morgan Stanley (mit Marketingnamen wie 'Schatzbrief' und Börsennotierung) gibt's dagegen keinerlei Einlagensicherung -> volles Risiko. Dazu: Morgan Stanley - Schatzbrief - 3 Jahre - WKN MS0 JB0 Der MS Sparbrief ist aber ein Wertpapier und kein Einlagenkonto bei einer Bank. Von daher dürfte doch das volle Emittentenrisiko bestehen. Die Einlagensicherung und Merkel-Garantie greift doch nur bei Einlagenkonten, also Spareinlagen und Termineinlagen, sowie Tagesgeld. Oder??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tedesco März 13, 2009 · bearbeitet März 13, 2009 von tedesco Der MS Sparbrief ist aber ein Wertpapier und kein Einlagenkonto bei einer Bank. Von daher dürfte doch das volle Emittentenrisiko bestehen. Die Einlagensicherung und Merkel-Garantie greift doch nur bei Einlagenkonten, also Spareinlagen und Termineinlagen, sowie Tagesgeld. Oder??? Oder. Der wesentliche Unterscheid besteht zwischen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen. Welche Einlagen werden vom Einlagensicherungsfonds geschützt? Der Einlagensicherungsfonds schützt alle Nichtbankeneinlagen, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibung, werden hingegen nicht erfasst. Werden auch Schuldscheindarlehen geschützt? Schuldscheine, die von einer deutschen Bank emittiert werden, unterliegen als Schuldscheindarlehen grundsätzlich dem Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds, sofern sie auf den Namen eines Kunden lauten. Hingegen werden Inhaberschuldverschreibungen nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Einlagensicherung der privaten Banken, FAQ Fallbeispiel Lehman Brothers: Die institutionellen Investoren hatten Einlagen und Namensschuldverschreibungen (SSD) der deutschen 'Lehman Brothers Bankhaus AG' und werden durch die Einlagensicherung entschädigt, an private Anleger wurden sogenannte 'Garantiezertifikate' (Inhaberschuldverschreibungen, übertragbar und börsennotiert) verkauft, die nun fast wertlos sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Denker März 14, 2009 Bund sichert private Spareinlagen komplett Die Bundesregierung hat angesichts der sich verschärfenden Bankenkrise erstmals eine Komplettgarantie des Staates für private Spareinlagen abgegeben. Aussage von Frau Merkel und Steinbrück aber es gibt kein Gesetz! Sparergarantie Leicht gesagt, schwer getan Die Garantieerklärung der Bundesregierung für private Spar- und Girokonten wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Einklagen lässt sich ein solcher Anspruch nämlich nicht. Gesetzlich nicht geschützt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor März 14, 2009 · bearbeitet März 14, 2009 von calandor aber es gibt kein Gesetz! Das wird es auch nie geben! Die Merkel-Garantie war doch nur dazu da, die Bürger zu beruhigen, damit sie nicht die Banken stürmen. Und selbst wenn es eines gäbe, spätestens wenn alles soweit crasht, dass das wirklich in Anspruch genommen werden müsste, wird nach einem nominalen Werterhalt der Einlagen eine "kleine" Währungsreform die daraus resultierenden Staatsschulden aus dem Weg räumen. Wer sollte denn das alles zahlen? Die Steuerzahler der nexten 150 Jahre? Was wir bekommen würden, sind viele Ehrenworte, dass "Wir nicht gedacht hätten, dass es so weit kommt". jm2c Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky März 14, 2009 Oder.Der wesentliche Unterscheid besteht zwischen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen. Welche Einlagen werden vom Einlagensicherungsfonds geschützt? Der Einlagensicherungsfonds schützt alle Nichtbankeneinlagen, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibung, werden hingegen nicht erfasst. Werden auch Schuldscheindarlehen geschützt? Schuldscheine, die von einer deutschen Bank emittiert werden, unterliegen als Schuldscheindarlehen grundsätzlich dem Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds, sofern sie auf den Namen eines Kunden lauten. Hingegen werden Inhaberschuldverschreibungen nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Einlagensicherung der privaten Banken, FAQ Fallbeispiel Lehman Brothers: Die institutionellen Investoren hatten Einlagen und Namensschuldverschreibungen (SSD) der deutschen 'Lehman Brothers Bankhaus AG' und werden durch die Einlagensicherung entschädigt, an private Anleger wurden sogenannte 'Garantiezertifikate' (Inhaberschuldverschreibungen, übertragbar und börsennotiert) verkauft, die nun fast wertlos sind. Danke, dann ist der Unterschhied klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag