obalaa März 13, 2009 Hallo, ich wollte mal fragen ob ihr eure Lohnsteuererklärung selber macht? Mir selber ist der Aufwand viel zu groß der durch meine Tätigkeit an der Börse entsteht. Nun bin ich auf der suche nach einem kompetenden Steuerberater oder Verein. Dabei bin ich auf die Lohnsteuerhilfe ev. gestossen. ( www.vlh.de ) . Hat jemand erfahrungen mit diesem Verein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Hitman März 13, 2009 · bearbeitet März 13, 2009 von El Hitman wo wohnst du denn? kenne steuerberater in ganz deutschland ich weiß ehrlich gesagt nicht ob der lohnsteuerhilfeverein eine hilfe ist bei komplizierten fällen. ich glaube die helfen eher "einfachen leuten" die nicht klar kommen. in deinem fall ist es aber so dass du eigentlich eine jahresbescheinigung von der bank bekommen müsstest wo idiotensicher aufgelistet ist was du in welche spalte eintragen musst. bei mehreren instituten musst du halt addieren. das problem ist aber dass diese jahresbescheinigungen oft fehlerhaft sind... oft machen sich aber die steuerberater nicht die mühe diese zu prüfen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obalaa März 13, 2009 Es geht in erster Linie um einen Verlustübertrag von 2008. Im großen und ganzen hab ich mich mit der Materie noch nie beschäftigt und überhaupt keine Ahnung davon. Eine Zusammenstellung der Bank habe ich bekommen. Da stehen alle gekauften und verkauften Positionen aufgelistet. Aber was kann ich nun mit was verrechnen, kann ich die Ordergebühren absetzen, wenn ich einen Verlustübertrage mache kann ich mich dann bis zu diesem Betrag direkt bei meiner Bank von der Abgeltungsteuer freistellen lassen...usw. fragen über fragen..... Ich wohne In der nähe von Aschaffenburg um genauer zu sein bei Höchst im Odw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Hitman März 13, 2009 · bearbeitet März 13, 2009 von El Hitman ah schöne Gegend... war ich auch schon öfters. In Aschaffenburg kann ich dir zwei Steuerberater ans Herz legen: http://www.rhein-main-treuhand.de/ http://www.kmp-stb.de/ Vor allem Kröner, Meltzow & Partner sind sehr gut aber ich weiß nicht sicher, ob das deine Kragenweite ist (ist nicht böse gemeint.. kenne dich ja nicht)... aber anrufen kostet nix mal von den Telefongebühren abgesehen! Ich selber bin kein Steuerexperte aber normalerweise reicht es wenn du alle gekauften und verkauften Positionen in der Steuererklärung angibst. Daraus ergibt sich ja für ein Wertpapier zwangsläufig ein Verlust. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2, § 23 EStG; Quelle: http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html) sind sonstige Einkünfte und die kannst du nur als Verlustvortrag für kommende Jahre ansetzen wenn du sie jetzt mit angibst... In der Regel verrechnet dass das Finanzamt von selbst. Ich weiß jetzt leider nicht auswendig welches Formular das ist und wie das genau aussieht aber eigentlich ist das keine so große Sache. Spekulationsverluste treten auf wenn innerhalb von einem Jahr Verlust realisiert. Einfach den ausrechnen und angeben. Bzgl. Ordergebühren etc. Diese kannst du nicht mit den Spekulationsverlusten verrechnen. Aber du kannst sie als Werbungskosten angeben wie z.B. Depotgebühren, Fachliteratur wie Capital oder ähnliches, Seminare, Hauptversammlungen, die Fahrt zur HV etc. Details findest du hier: http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html wichtig dabei sind noch drei Tipps: 1) Eine Einkunftsart kann nicht negativ werden. Das heißt Werbungskosten die die Einkünfte übersteigen führen nicht zu einem negativen steuerlichen Ergebnis 2) Ein Steuerprogramm kann das teilweise auch gut mit abdecken je nachdem wie umfangreich deine Trades sind... tax2008 sollte da ganz gut sein 3) Nicht verwechseln: Zinsen und ähnliches sind "Einkünfte aus Kapitalvermögen" während Trades mit Aktien, Zertis und Co. unter "sonstige Einkünfte" fallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 13, 2009 Aber du kannst sie als Werbungskosten angeben wie z.B. Depotgebühren nein, Ordergebühren zählen zu den Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten und nicht zu den Werbungskosten. Sie werden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt. 1) Eine Einkunftsart kann nicht negativ werden. Das heißt Werbungskosten die die Einkünfte übersteigen führen nicht zu einem negativen steuerlichen Ergebnis klar können durch Werbungskosten negative Einkünfte entstehen, nur nicht durch Werbungskostenpauschbeträge. 3) Nicht verwechseln: Zinsen und ähnliches sind "Einkünfte aus Kapitalvermögen" während Trades mit Aktien, Zertis und Co. unter "sonstige Einkünfte" fallen. kommt drauf an bei Zertis ob das Wertpapier als Finanzinnovation eingestuft wird oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Hitman März 13, 2009 nein, Ordergebühren zählen zu den Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten und nicht zu den Werbungskosten. Sie werden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt. klar können durch Werbungskosten negative Einkünfte entstehen, nur nicht durch Werbungskostenpauschbeträge. kommt drauf an bei Zertis ob das Wertpapier als Finanzinnovation eingestuft wird oder nicht. ich sagte ja... bin kein steuerberater. danke für die richtigstellung.. vor allem der hinweis bzgl. pauschalen ist so richtig.. .das meinte ich auch aber war nicht in der lage das zu artikulieren. wie gesagt: die beiden genannten steuerberater aus aschaffenburg kenne ich und kann ich empfehlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandfee März 19, 2009 Hallo. Ich bin 20 Jahre alt und habe noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, möchte dies nun aber tun, da ich gesehen habe wieviel mir doch abgezogen wird. Kann mir da jemand helfen? Überall gibt es ja diese und jene Tipps und Tricks und da Cds und Zeitschriften etc. Kann ich hier jemanden als Ansprechpartner nehmen? LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 20, 2009 Hallo. Ich bin 20 Jahre alt und habe noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, möchte dies nun aber tun, da ich gesehen habe wieviel mir doch abgezogen wird. Kann mir da jemand helfen? Überall gibt es ja diese und jene Tipps und Tricks und da Cds und Zeitschriften etc. Kann ich hier jemanden als Ansprechpartner nehmen? LG Man macht keine Lohnsteuererklärung, sondern eine Einkommensteuererklärung. Wenn du eine Steuererklärung macht, kann es sein, dass dir dennoch so viel angezogen wird wie es im Moment der Fall ist. Kommt darauf an wie viel Werbungskosten und abzugsfähige Sachen du hast. Ich kann das Steuerprogramm von WiSo empfehlen. Ist sehr leicht verständlich, auch mit Videos usw. Damit kommt man schnell zurecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag