Frank85 März 13, 2009 Hallo zusammen. Da ich mein Studium frisch beendet habe liegen bei mir im Briefkasten Unmengen von Verkaufsprospekten bzgl. Versicherungen etc. Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, was mit den Überschüssen geschehen soll: 1. mit Beiträgen verrechnen (was man hat, hat man) 2. ansammeln und verzinsen (- welcher Zinssatz ? + steuerfrei) 3. Fondsansammlung (- Gebühren + steuerfrei) 4. Leistungsanpassung Meine ersten Gedanken hinsichtlich Vor- und Nachteile stehen schon mal in Klammern dahinter. Zwei Fragen noch zu ... ... 2. / 3. Steuerfreiheit gilt nach §20 xxxx. Fonds machen ja nur Sinn, wenn sie übertragen werden. Sonst würden sie z.B. zu einer Zeit, wie wir sie jetzt haben, verkauft und der Betrag würde unnötig gering. (Timing) Bei Übertrag bleibt die Steuerfreiheit bestehen ??? ... 4. die einzelnen Möglichkeiten muss ich mir mal anschauen. Aber ich schließ doch anfangs einen vertrag mit Bedingungen x ab. Am Ende kommt x+y raus. Schön und gut, aber wenn y nicht Cash ist sondern z.B. Erhöhung Einmalzahlung ists vll. contraproduktiv. Sind meine Überlegungen soweit richtig ? & Meinungen und Erfahrung werden gern gelesen Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 13, 2009 Ich lasse mir die Beträge auszahlen bzw. verrechnen, denn anlegen kann ich selber "besser" (im Sinne von: mehr nach meinen Vorstellungen, wahrscheinlich auch vom Ergebnis her). saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flixikus März 13, 2009 Ich kann mich El nur anschließen, auf jeden Fall Beitragverrechnung!!! Es gibt nur einen einzigen Grund der für eine Fondsansammlung sprechen würde, und der wäre folgender: Angenommen Du wirst Arbeitslos und kannst vielleicht die BU nicht mehr bezahlen (schlimmstes Szenario), dann kannst Du im normalfall nur schwer eine BU beitragsfrei stellen oder ähnliches und wirst gezwungen sein, sie zu kündigen. Dann eine neue machen wenn es Dir wieder besser geht wäre eventuell blöd weil vielleicht inzwischen Rückenleiden oder oder oder aufgekommen sind und die BU wäre teurer weil Du älter bist. Bei einer Fondsansammlung kann die BU über diesen Zeitraum vielleicht durch das Fondsguthaben weiter bezahlt werden und die Zeit damit überbrücken. Das ist das einzige was dafür spricht. Musst Du selbst wissen was DU willst und was Du über Deinen Arbeitsplatz denkst. Ich würde aber auch so oder so die Beitragsverrechnung wählen. Gruß Felix Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 13, 2009 Das ist das einzige was dafür spricht. Und auch das greift nicht richtig, da Du im Alternativfall (selbst anlegen) ja auch ein Fondsguthaben hast, von dem Du die BU zahlen könntest. Es sei denn natürlich, Du hast alles verpulvert... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nolske März 13, 2009 1. mit Beiträgen verrechnen (was man hat, hat man) Meiner Meinung nach die beste Lösung. Auf der einen Seite minderst Du sofort die finanzielle Belastung und auf der anderen Seite kannst Du selber bestimmen, was Du mit diesem Geld machen willst. 2. ansammeln und verzinsen (- welcher Zinssatz ? + steuerfrei) Der Zins liegt bei mind. 2,25% (Garantiezins) wird aber letztendlich jedes Jahr neu festgelegt. Z. Zt. sollte je nach Unternehmen bei ~4% liegen. 4. Leistungsanpassung Ist nichts anderes als ein Neuabschluss, auf den wiederum Kosten erhoben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flixikus März 13, 2009 Und auch das greift nicht richtig, da Du im Alternativfall (selbst anlegen) ja auch ein Fondsguthaben hast, von dem Du die BU zahlen könntest. Es sei denn natürlich, Du hast alles verpulvert... saludos, el galleta Genau deswegen stimme ich da auch komplett mit dir überein... Beitragsverrechnung und nix anderes.Ob wir wohl noch mehr Themen finden wo wir dann philisophieren werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer März 13, 2009 Hallo 'Frank85', du hast das schon richtig verstanden. Zu 1.: Da hast du ganz recht: Was du hast, hast du. Es kann dir nur passieren, daß der Versicherer bei schlechter Risikoentwicklung die Überschüsse senkt. Dann mußt du plötzlich mehr zahlen. Zu 2./3.: Der Zinssatz für die verzinsliche Ansammlung setzt der Versicherer zu Beginn jedes Geschäftsjahres in der "Deklaration der Überschußanteilsätze" fest. Die Deklaration muß als Anhang zum Geschäftsbericht des Vorjahres veröffentlicht werden. Such mal auf der Homepage deines Wunsch-Versicherers. Sowohl Barauszahlung von Überschüssen (das versteht die Steuer unter Beitragsverrechnung) als auch die verzinsliche Ansammlung sind bei BU-Verischerungen steuerfrei. Es sind keine Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6, weil der nur für Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt. Und auch nicht nach §20 Abs. 1 Nr. 7, dem Lumpensammler ("Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art"), weil es das BMF in einem Rundschreiben so angeordnet hat. Wenn die Fondsanteile den Versicherungsvertrag verlassen und in dein Depot umgebucht werden, sind die Erträge und Kursgewinne ab der Umbuchung steuerpflichtig. Zu 4.: Die übliche Methode ist eine zusätzliche Rente aus Überschuß in Prozent (25%, 30%, 40%) der garantierten Rente, die im Leistungsfall fällig wird. Der Versicherer kann die Überschußbeteiligung noch anpassen, so daß du dich vor Leistungsbeginn auf die Höhe nicht verlassen kannst. (Wenn du dich dafür entscheidest, achte auf eine Nachversicherungsgarantie, damit du im Fall der Fälle den Vertrag erhöhen kannst.) Und falls du nicht berufsunfähig wird, gehst du halt leer aus. Während des Leistungsbezugs werden übrigens auch Überschüsse fällig. Das System kannst du meist nicht wählen. Üblich ist hier, damit jedes Jahr die Rente zu erhöhen. Erstmals nach einem Jahr - das heißt, daß du bei kürzem Leistungsbezug leer ausgehst und dann auch nur allmählich partizpierst. Nur bei Herrn Kaiser seiner Versicherung habe mal ein System gesehen - Kombi-5-Rente (oder so ähnlich), bei der die Überschüsse der ersten Rentenjahre vorgezogen werden, so daß du schnell was davon hast. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag