PeterPan32 März 10, 2009 Hallo liebe Leute, ich habe im Moment total das komische Gefühl, weil ich bei meinem KV-Antrag vor ca. 3 Jahren eine Vorerkrankung schlicht vergessen habe... Hoffe, hier gibts jemand, der sich auf dem Gebiet auskennt (bitte keine reinen Vermutungen....) Also: Seit ca. 3 Jahren bin ich bei der AXA privat versichert... Habe auch "nach bestem Wissen und Gewissen" sämtliche Gesundheitsfragen damals im Antrag angegeben. Ich zahle aktuell 30% Risikozuschlag wegen 2 Vorerkrankungen (Psoriasis und "25kg zuviel auf den Hüften" ) Total vergessen (weil eher nicht aktuell und auch nicht sooo schlimm) hatte ich damals eine vorhandene leichte Akne auf dem Rücken.... Aber ganz sicher hat das in den 5 Jahren vor Antragstellung mal mein Hausarzt oder Hautarzt irgendwo vermerkt.... Und die Versicherung hatte sich 4 Monate nach Vertragsbeginn - als sie 1 Woche Krankenhausaufenthalt wg. einer Steißbeinfistel-OP bezahlen sollte - bei sämtlichen meiner Ärzte erstmal erkundigt, ob es diese Diagnose bereits vorher gab... Gab es aber nicht... Aber nun, ganz aktuell, war ich bei einem Kardiologen, weil ich zeitweise recht hohen Blutdruck hatte, und in dem seiner Rechnung steht eben nun bei den Diagnosen alles das was ich ihm angegeben habe... also neben der Psoriasis u.a. auch die Akne.... Was kann hier jetzt passieren? Wird die Versicherung - auch nach 3 Jahren - jetzt wieder eine "Rundumfrage" starten ? Was passiert, wenn z.B. mein Hausarzt dann antwortet "Ja, der war am xx.xx.2001 deswegen bei mir!" ??? Wird dann nachträglich der Vertrag für 3 Jahre rückabgewickelt ? Oder wird nur nachträglich die Akne von der Leistung ausgeschlossen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen... bin echt am verzweifeln grad.... Als letzte Lösung (wenn nix anderes mehr geht) müsste ich die aktuelle Rechnung (ca. 400 Euro) halt selber zahlen... :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sun März 11, 2009 Hi, 1) also das Schlimmste was passieren kann ist, dass die PKV sagt "mit dieser Vorerkrankung hätten wir Sie damals niemals versichert!" und damit ist die PKV dann berechtigt den Vertrag als "illegal" aufzulösen ohne irgendwelche Leistungen zu übernehmen. Das wird aber bei einem evtl. Rechtsstreit wohl vor keinem Gericht standhalten - das eine Akne "unversicherbar" bedeutet. 2) Ansonsten kann die PKV auch im Nachhinein einen Risikozuschlag erheben und diesen auch nachwirkend berechnen! Man müsste also evtl. Beiträge von x Jahren nachbezahlen. Aber auch hier ist fraglich ob eine Akne überhaupt per Risikozuschlag geahndet wird... nen Husten machts ja auch nicht teurer 3) Weiterhin ist es so, dass das Verschweigen dieser Vorerkrankung ja nicht nachweislich bösartig oder arglistig war. Von daher passiert nach einer 10-Jahres-Frist gar nichts mehr! Heißt wenn du schön brav in der PKV bleibst für 10 Jahre und die das bis dahin nicht bemerken - dann bist du raus Zu dem aktuellen Arztbesuch sei noch zu sagen: 4) Wenn das, was dort diagnostiziert/behandelt wurde sowieso gar nichts mit Akne zu tun haben kann dann passiert sowieso nichts. Die PKV kann ja nur sagen, dass eine spezielle Krankheit jetzt und heute nur aufgekommen ist, weil man damals mal eine Akne hatte.... und zu nur dieser Krankheit und deren Folgen können die Leistungen dann verweigert/nachgefordert werden. Also wenn du jetzt plötzlich Nierensteine hast, dann hat das ja wohl nichts mit Akne zu tun und entsprechend kann sich die PKV nicht gegen Leistungsansprüche wehren. (ausgenommen Punkt 1 trifft zu) So! Das ist es was ich als PKV-Laie noch behalten habe aus den ausführlichen Gesprächen mit meinem PKV-Fachmann Grüße Sun Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag